ich könnt heulen...

Honda

hey leute

mir is was schlimmes passiert heute...

ich fahr nix ahnend in richtung düsseldorf als mir plötzlich ausm nix ein hund vor die karre läuft...ich geh in die eisen wie ein bekloppter und schaff es noch den hund nich zu erwischen nur dann BAMMM!!! da hing mir auch schon der hintermann hinten drauf...mich trifft keine schuld

mein armer wagen is hinten jetz total im arsch...die stossstange is ein fall für den müll und der kofferaum geht nich mehr zu...
ich krieg zwar alles bezahlt aber ich hab angst dass evtl. der rahmen irreperabel verzogen is....kofferraum geht ja schon nich mehr zu...ein zeichen dass was verzogen is denk ich ma...
ich hab richtig schiss dass ich meinen geliebten bb1 nich mehr 100% repariert bekommen krieg ich könnt heulen...ich hab mein ganzes geld in diesen exoten reingesteckt...

36 Antworten

es heißt nicht umsonst, der hund ist der beste freund des menschen.
crx-fan ist voll im recht, der hintere hat wohl gepennt oder sonstwas.

zu dem wagen, ist natürlich erstmal ne scheiß sache, wünsche dir in der beziehung viel glück.

aber hauptsache, keiner verletzt!

mfg stigA

Grundsätzlich: Tiere werden zwar dem Sachrecht zugeordnet, sind jurstisch dennoch keine Gegenstände - nur so nebenbei.

Das mit dem Ausweichen hat folgenden Hintergrund: Wenn man für einen kleinen Piepmatz ausweicht, gefährdet man unverhältnismäßig die Verkehrssicherheit und damit Menschenleben. Wenn man nun auf einen 300-kilo-Rothirsch zufährt, ist die Gefahr für das Menschenleben eben grösser wenn du das Tier umfährst, als wenn du ausweichst.
Ich denke, dass es hier auf den Hund drauf ankommt und wie Situation war. Aber, wenn CRX-fan schon schreibt, dass er alles bezahlt bekommt, ist doch alles in Ordnung: Der BB1 kann repariert werden und der Hund erfreut sich weiterhin an seinem Leben.

ganz klar: geh zum anwalt und zum arzt, egal ob du beschwerden hast oder nicht. es dient später vielleicht als ein nachweis, in welcher form auch immer. vielleicht heißt es später: warum sind sie nicht zum arzt? man kann das auch irgendwie zu deinem nachteil ausnutzen.

generell würde ich sagen, wenn du dich, das tier oder andere verkehrsteilnehmer in gefahr gebracht hättest, wenn du nicht gebremst hättest, dann hast du keine schuld.

wenn dem nicht so ist und du andere verkehrsteilnehmer in gefahr gebracht hast, weil du gebremst hast, dann bist du mitschuld. man ist immer mitschuld,sobald man den zündschlüssel umdreht, denn der mensch stellt immer eine gefahr dar. wenn du nämlich nicht gefahren wärst, dann wäre das nicht passiert.

klingt blöd, ist aber so. es geht dann nur darum, ob und wieviel schuld dir gegeben wird. notfalls klären das anwälte so, oder vor gericht.

wenn möglich, immer fotos von allem machen:

von den beteiligten fahrzeugen, dem tier und der gesamtsituation evtl. auch verschiedenen perspektiven, sodass man außer mit polizeifotos einen guten überblick liefern kann.

aussagen sollte man keinesfalls vor ort machen, sondern erst mal drüber nachdenken - egal ob man selbst schuld ist, oder nicht. man muss ja nicht sofort eine aussage machen. es wird ja auch nicht nachteilig ausgelegt. nur denkt man in so einem moment nicht an alles. somit ist die erste aussage meist unvollständig.

Hund ist Sache.

Vor Gericht wird es Teilschuld geben, ein Richter wir den Vergleich suchen, bei einem Urteil braucht er eine wasserdichte Begründung, sonst geht es in die Revision. Mach Arbeit.

Für die Versicherungen auch kein schlechtes Geschäft, werden doch beide Teilnehmer hochgestuft.

Blöd ist so ein Unfall immer, ob mit oder ohne Schuld. Wenn es auch noch einen CRXen trifft, ist es natürlich obertraurig.

re

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das hab ich gefunden, könnte das Thema positiv weiterbringen:

Bremsen für den Dackel erlaubt (38)

(jlp). Ein Fahrzeugführer darf für einen plötzlich auf die Straße laufenden Hund bremsen, wenn der Sicherheitsabstand zum nachfolgenden Verkehr groß genug ist. Zwar erlaubt die Straßenverkehrsordnung nur bei zwingenden Gründen ein Abbremsen, wozu normalerweise kleine Tiere wie ein Dackel nicht gehören, doch gilt dies dann nicht, wenn der nachfolgende Fahrzeugführer eigentlich einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhält, dann aber nicht rechtzeitig reagiert. In dieser Situation haftet das nachfolgende Fahrzeug für den Auffahrschaden.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 9571/98

und das vielleicht noch:

Ausweichen vor einem Fuchs (55)

(jlp). Einen Zusammenstoß mit einem Fuchs muss ein Kraftfahrer nicht in Kauf nehmen, da es sich bei einem Fuchs um kein Kleintier handelt und ein Zusammenstoß mit ihm erhebliche Sachschäden hervorrufen kann. Die Fahrzeugkaskoversicherung muss dem geschädigten Versicherungsnehmer, der durch das Ausweichmanöver im Straßengraben gelandet ist, daher den Fahrzeugschaden ersetzen.

Amtsgericht Cham, Az.: 1 C 0057/99

und das noch:

Für ein Eichhörnchen abgebremst (537)

(jlp). Wer auf einer Schnellstraße vor einem Eichhörnchen bremst, haftet dem Auffahrenden zu 25 Prozent. Der Auffahrende selbst, der den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, trägt eine Unfallschuld von 75 Prozent.

Amtsgericht Nürnberg, Az.: 13 C 4238/05

Bremsen für eine Taube (315)

(jlp). Eine auf der Straße sitzende Taube stellt in Anbetracht der drohenden höheren Sachschäden und der Gefährdung von Menschen keinen zwingenden Grund für ein Bremsen dar. Dies bedeutet aber nicht, dass der auffahrende Fahrzeugteilnehmer seinen ganzen Schaden bezahlt bekommt. Das Gericht bewertete vielmehr die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes des auffahrenden Fahrzeugteilnehmers als höher und wies dem abbremsenden Kfz-Führer nur eine Haftung von einem Viertel zu. Dreiviertel des eigenen Schadens muss der auffahrende Fahrzeugführer selbst tragen.

Amtsgericht Solingen, Az.: 10 C 49/03

und glaubt nicht, dass Haarwild behaart sein muss:

Kein Schadenersatz bei Kollision mit Rentier (491)

(jlp). Ein Versicherungsnehmer erlitt in Norwegen einen Unfall mit seinem Kfz, weil ein Rentier die Straße plötzlich überquerte. Die Teilkaskoversicherung lehnte eine Schadenregulierung ab. Zu Recht befand auch das Oberlandesgericht. Zwar handelt es sich bei Rentieren um Haarwild, doch sind diese Tiere im Bundesjagdgesetz nicht erwähnt. Versichert sind Kollisionen, wenn es sich um Tiere handelt, die im Bundesjagdgesetz ausdrücklich benannt worden sind. Deshalb kann unter Haarwild nicht jedes behaarte wild lebende Tier verstanden werden. Mangels ausdrücklicher Benennung scheidet das Rentier hier im Versicherungsschutz aus. Der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 7 U 190/02

was diskussionnen um hund umfahren oder lieber nicht wohl endlich endgültig begräbt 😁

alles gute für dein Auto!!...kopf hoch....irgendwie wirds schon werden... hab mir mal mein coupe auch zerlegt....8000 euro schade...aber habs auch irgendwie hinbekommen...auch wenns dauert..

stephan

Erschießt den Kerl dem der scheiss Köter gehört!!! Und die Bremsleuchten vom Luden sind ja wohl auch groß genug!!! Hoffentlich überstehts dein Lude, wäre echt schade wenns wieder einer weniger wird!!!
Zur Schuldfrage: Gibts denn keine "neutralen" Zeugen? Ich würde es wie in dem ersten Urteil versuchen und zumindest behaupten, Du hättest noch in den Rückspiegel geschaut und den Abstand als groß genug eingeschätzt. Ansonsten kommste um die 25% wahrscheinlich nich drumherum.
Ich drück Dir die Daumen!!

Gruß,
Simon

Zitat:

Original geschrieben von peter.sbg


aussagen sollte man keinesfalls vor ort machen, sondern erst mal drüber nachdenken - egal ob man selbst schuld ist, oder nicht.

Genau. Und dies gilt grundsätzlich für JEDE Art von Verkehrsunfall.

Eins ist klar:: Ich hätte die Thöle plattgemacht!

Aber ich denke, das war eine Reflexbremsung.

In dem Moment wo sich etwas in die Fahrbahn bewegt, kann man nicht immer unterscheiden!

Ich hätte einmal beinahe wegen einer daherwehenden Plastiktüte eine Vollbremsung gemacht!

Du hättest sie Plattgemacht?...dann kann dir dein auto ja nicht besonders wichtig sein -.-

Zitat:

Original geschrieben von icebear20m


Du hättest sie Plattgemacht?...dann kann dir dein auto ja nicht besonders wichtig sein -.-

Das sehe ich genauso. Manche Zeitgenossen haben vermutlich noch keine rechte Vorstellung davon, was an einem Fahrzeug bei einem solchen Zusammenprall alles kaputtgehen kann...

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