ich habe eine wettberbsrechtliche Abmahnung der Kfz Innung bekommen

Hi
ich wollte das nur mal zur INFO weitergeben,am Dienstag habe ich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der Kfz innung Oberfranken aus Hof bekommen.ich kann euch sagen starker Tabbac.
mir wird vorgeworfen ich wäre eine Autohändler,die haben mir alle Annoncen von Autosc......24 drangehangen,bezogen auf ein Jahr,das sind annoncen wo ein fzg 4 mal verschieden aufgetreten ist und fzg die ich mal verkaufen wollte,heute aber noch fahre.
Gegenstandswert 15000euro davon soll ich 900,00 euro Awaltsgebühr bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben in der eine vertragsstrafe vonn 3000euro angedroht wird.
Naja meine Frau war als erstes mal geschockt,ich dachte ich sei im Fernsehen und dann ab zum Anwalt,Fakt ist :das übernimmt keine Rechtsschutzversicherung,und Aussage derer:diese sachen häufen sich ohne Ende und auf alle Fälle Wehren!!!
wenn man nach solchen sachen googelt wird einem schlecht.derzeit jüngster Fall: eine Mutter hat in einem zeitraum eines monats 25 Kinderklamotten im inet verkauft,der Richter hat sie als Händler eingestuft.ich wehre mich muss aber den Anwalt selber zahlen.Das sollte nur eine INFO
so heute gehts nach Bitburg, gruß Klaus

Beste Antwort im Thema

Aha...also ich habe Klamotten in den USA Bestellt...passen natürlich nicht.Jetzt verkaufe ich die über ebay weiter...würde das auch schon in die Richtung gehen ?

Ich finde es klasse,wie immer mehr ein Umfeld der Angst geschaffen wird...nimm Perl Weiß sonst redet keiner mit dir,nimm Clerasil sonst vö*** dich keine,kauf nen neues Auto sonst wirst du arm,spar fleißig,es wird alles noch teurer,schließ 543 Versicherungen ab,sonst wirst du nen Sozialfall,verhalte dich angepasst,sonst kann es sein ,dass du auf der Straße aufgemischt wirst usw. usw. usw. usw.... 

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Zitat:

Original geschrieben von DonC


Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist Abzocke.

Eben nicht... es ist dazu gedacht den legalen Händler ein wirksames, einfaches und effektives Mittel gegen Mitbewerber zu geben, die sich durch gewisse Tricks illegale Vorteile verschaffen. 

In deinem Fall kommt es stark darauf an ob du bereits wettbewerbswidrig oder nicht gehandelt hast. Solltest du deine beiden Fahrzeuge mit der Absicht verkauft haben einen Gewinn zu erzielen so war die Abmahnung berechtigt, solltest du für das Verkaufen im Auftrag deine Bekannten Geld erhalten oder einem monetären Vorteil gezogen haben, dann war die Abmahnung ebenso korrekt.

Du siehst hier geht es nicht um Abzocke und ohne solche Informationen (die man dann auch glauben kann oder nicht im Internet) kann man so einen Fall nicht beurteilen.

Kritischer sehe ich Abmahnungen bei fehlendem Disclaimer und Privatverkäufen oder Verlinkungen. Hier geht es nicht mehr darum Händler zu schütze, hier wird ganz bewusst eine Lücke ausgenutzt um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.

Keine ABZOCKE????

Na dann frage ich mich warum da immer die gleiche Kanzlei dahinter steckt????

Die Abmahnungen werden schon seit jahren,immer der gleiche Inhalt und Betrag versendet!
Einmal ausdrucken und knapp 900euro verdient.........

Muß sich wohl lohnen,ansonsten würden die sich ja nicht den Aufwand machen und fleißig Daten sammeln.
Oder möchtest du mir jetzt sagen,dass die das nur den Händlern zu liebe machen?

Zitat:

Original geschrieben von Frankauch


Muß sich wohl lohnen...

Logisch.

Lohnen muß es sich bei jedem wirtschaftlich handelnden Unternehmen. Das Unternehmensziel hierbei ist nämlich die Erwirtschaftung eines Jahresüberschusses, sprich Gewinn.

Ganz ehrlich? Suche Dir einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und laß Dich beraten. Erstberatung kostet 200 € plus Steuern.

Handeln im geschäftlichen Verkehr liegt vor, wenn Du die Autos nicht für den persönlichen Gebrauch gekauft hast und das Geschäft auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Anders gesagt: Du kannst 10 Autos im Internet einstellen, wenn Du jedes für Dich oder Deine Liebste gekauft hast, es Dir danach nicht gefallen hat und Du es deshalb wieder loswerden willst. Trotzdem bist Du da noch Verbraucher.

Du kannst 1 Auto im Internet einstellen, das Du in einer Scheune gefunden und billig geschossen hast. Wenn Du den Plan wiederholen willst, handelst Du schon im geschäftlichen Verkehr.

In welcher Region wohnst Du denn? Ich kenn da so ein paar Spezialisten in der Republik, gerne auch per PN.

Gruß cone-A

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Zitat:

Original geschrieben von Frankauch


Na dann frage ich mich warum da immer die gleiche Kanzlei dahinter steckt????

Weil die sich darauf

spezialisiert

haben, genauso wie es Fachanwaltskanzleien gibt für

- Familienrecht
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht

usw.

Moin,

Wer wirklich nicht gewerblichg gehandelt hat - und keinerlei Angriffsfläche bietet ... der kann beruhigt zu seinem Anwalt gehen und eine negative Feststellung durchziehen. Das Risiko ist in diesem Fall GLEICH NULL für den Abgemahnten.

Wenn ich aber schon lese ... ich habe 2 Autos verkauft und drei weitere für Bekannte - sorry ... aber hier ist die Grenze des rein Privat handelnden verletzt und hier liegt zumindest ein sogenanntes Hobbygewerbe vor. Ergo - die Abmahnung ist im Grunde berechtigt. Dennoch stehen die Chancen wirklich SEHR gut mit einem guten Anwalt da rauszukommen.

Und es ist doch LOGISCH, dass immer die gleiche Kanzlei abmahnt! Die ist von einem Geschädigten bzw. dem Verband Geschädigter mit der Wahrnehmung deren Interessen beauftragt. Denn ohne einen GESCHÄDIGTEN kannst du nicht abmahnen. d.h. ein Anwalt der wen Abmahnt muss einen Klienten mit berechtigtem Interesse vertreten, sonst keine Abmahnung.

Und das sich die Händler - die Steuern auf Ihre Gewinne zahlen, Rücklagen für Gewährleistungen bilden müssen, eine Altersversorgung und Krankenversorgung zahlen müssen, Mieten und/oder Grundsteuer zahlen usw. und ein gewerbliches Risiko tragen gegen Personen wehren, die diese Risiken und Kosten nicht tragen ... kann ich sehr gut verstehen.

Als ich ein Winterauto gesucht habe ... habe ich etwa 20 Autos angesehen. Eines war offiziell als "Händlerfahrzeug" ausgewiesen. Tatsächlich waren aber mehr als 10 bei Händlern ... und die Verkäufer waren alles ... aber keine Privatverkäufer...

Wer das nicht verstehen will - sorry ... aber der muss dann auch mit der Abmahnung leben und diese schlucken.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


...
Wenn ich aber schon lese ... ich habe 2 Autos verkauft und drei weitere für Bekannte - sorry ... aber hier ist die Grenze des rein Privat handelnden verletzt und hier liegt zumindest ein sogenanntes Hobbygewerbe vor.
...

Was ist das denn 🙄 ?

In Deutschland handelt man beim An- oder Verkauf entweder gewerblich oder privat. Zwischenstufen gibt es da nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


In Deutschland handelt man beim An- oder Verkauf entweder gewerblich oder privat. Zwischenstufen gibt es da nicht.

Doch, da gibt es eine Zwischenstufe, die sogenannte "Liebhaberei".

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


In Deutschland handelt man beim An- oder Verkauf entweder gewerblich oder privat. Zwischenstufen gibt es da nicht.
Doch, da gibt es eine Zwischenstufe, die sogenannte "Liebhaberei".

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

Darauf habe ich gewartet 😉.

Nun ist es bei der Liebhaberei aber genau anders herum, als das Thema in diesem Thread:

Liebhaberei wird vom FA unterstellt wenn jemand meint, er sei gewerblich tätig, das FA jedoch zur Überzeugung gelangt, es bestehe keine wirkliche Gewinnerzielungsabsicht. Dann erklärt das FA die Tätigkeit zur "Liebhaberei" und - darum geht es - streicht entsprechende Steuerprivilegien wie den Vorsteuerabzug, Abschreibungen und einen Verlustvortrag. Die stehen nämlich nur anerkannten Gewerbetreibenden zu.

Der Klassiker: Man kauft sich ein Ferienhaus, welches man auch gelegentlich selber nutzt. Nun kommt man auf die Idee, es für die übrige Zeit gewerblich zu vermieten und fängt an, Kosten abzusetzen. Leider, leider findet sich so gar niemand, der das Haus mieten will 😉. Es werden also nur Verluste produziert, die z.B. ggf. die Steuerschuld auf andere Einkommensarten mindern. Das guckt sich das FA einige Zeit an und schiebt dem "Gewerbe" unter dem Stichwort "Liebhaberei" den Riegel vor.

Liebhaberei ist also keine "Zwischenstufe" sondern hierunter getätigte An- und Verkäufe sind Privatgeschäfte.

Die bei Wikipedia erwähnte Trennung der umsatzsteuerlichen Behandlung davon mag theoretisch möglich sein, ist jedoch völlig praxisfremd: Die entsprechenden Stellen sind unter einem Dach angesiedelt und arbeiten Hand in Hand. Ich möchte den Fall sehen, wo das FA die Eigenschaft als Gewerbetreibender entzieht, aber weiter brav Umsatzssteuererklärungen bearbeit 😛.
Nicht alles, was bei Wikipedia steht, ist richtig ("Unternehmerische Tätigkeit aus persönlichen Gründen" - was soll das denn sein ?).

Zitat:

Original geschrieben von Frankauch


Keine ABZOCKE????

Na dann frage ich mich warum da immer die gleiche Kanzlei dahinter steckt????

Die Abmahnungen werden schon seit jahren,immer der gleiche Inhalt und Betrag versendet!
Einmal ausdrucken und knapp 900euro verdient.........

Muß sich wohl lohnen,ansonsten würden die sich ja nicht den Aufwand machen und fleißig Daten sammeln.
Oder möchtest du mir jetzt sagen,dass die das nur den Händlern zu liebe machen?

Stell dir vor, die würden 10 Euro verlangen. Würde das dann jemand interessieren?

Ich versteh das "Rumgeniegel" hier nicht, seit Männer und steht dazu.................

Moin,

Wie das Kind rechtlich heißt, ist doch wurscht.

In jedem Fall reden wir von jemanden, der streng genommen gewerblich handelt - dessen Gewinnabsichten und -aussichten jedoch nicht zum Lebenserwerb ausreichen. (Inkl. derjenigen die sich nicht einmal wirklich bewußt sind, dass sie bereits als gewerbetreibend angesehen werden könnten)

Es reicht aber aus - um in Masse diejenigen zu gefährden, die halt den ganzen Kostenapparat stemmen müssen.

MFG Kester

Wie schon gesagt: Es muß keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen und es kann auch "Hobbyhandel" vorliegen. Sobald das verkaufte Auto nicht aus dem eigenen Fundus stammt, wird es eng.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


...
In jedem Fall reden wir von jemanden, der streng genommen gewerblich handelt - dessen Gewinnabsichten und -aussichten jedoch nicht zum Lebenserwerb ausreichen. (Inkl. derjenigen die sich nicht einmal wirklich bewußt sind, dass sie bereits als gewerbetreibend angesehen werden könnten)
...

Da darf ich noch einmal einhaken. Die Crux - nicht nur im Deutschen - Steuerrecht ist, daß es zunächst völlig abstrakt ist: Das FA legt fest, wer aus seiner Sicht gewerblich handelt und wer nicht. Wie erörtert, trifft das beide Seiten; also welche die gerne gewerblich handeln würden und nicht als solche anerkannt werden und welche - wie hier im Thread - die ihrer Ansicht nach nicht gewerblich handeln und das FA es dennoch so einstuft.

Was mir an dem o.a. Beitrag wichtig erscheint ist, daß es dem FA dabei, um einen Ausdruck von Rotherbach zu gebrauchen, "völlig wurscht ist" 😉, ob das zum Lebensunterhalt dient oder langt, nur ein paar Euro oder ganz viele einbringt, es parallel zu einer anderen Tätigkeit oder als einzige ausgeübt wird. Da liegt nämlich häufig ein Missverständnis.

Die letztendlich Abgemahnten hätten sich da sicherlich eine Menge Ärger ersparen können, wenn sie vor ihren Geschäften mal ihren Steuerberater konsultiert hätten, um eventuelle Stolpersteine zu erkennen und aus dem Weg zu räumen.

Moin,

Drahke - hier outest du dich mal wieder ... das du dich mit der Problematik nicht auseinandergesetzt hast.

Das Problem ENTSTEHT - weil eine Vielzahl an Hobbyisten und Autoliebhabern ... oftmals GAR NICHT bewußt sind, dass sie die Grenze dessen, wass seitens Finanzamt, Innung, Verbänden und Gerichten als gewerblich ansehen überschreiten. Sonst würden die Betroffenen gar nicht in diese Falle rennen.

Das wird den meisten nämlich erst dann bewußt, wenn einer dieser Personenkreise auf der Matte steht und entweder Steuern oder Unterlassung einfordert. Und das gemeine an der Sache ist - in den meisten Fällen haben die auch Recht, wodurch das sich "gegen wehren" auch überaus schwer wird.

Das Problem sind hier einfach wirklich die scheinprivaten Händler. Gäbe es die nicht - hätten wir das Abmahnproblem gegen den Kreis der Hobbyisten nicht.

MFG Kester

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