ich habe eine wettberbsrechtliche Abmahnung der Kfz Innung bekommen
Hi
ich wollte das nur mal zur INFO weitergeben,am Dienstag habe ich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der Kfz innung Oberfranken aus Hof bekommen.ich kann euch sagen starker Tabbac.
mir wird vorgeworfen ich wäre eine Autohändler,die haben mir alle Annoncen von Autosc......24 drangehangen,bezogen auf ein Jahr,das sind annoncen wo ein fzg 4 mal verschieden aufgetreten ist und fzg die ich mal verkaufen wollte,heute aber noch fahre.
Gegenstandswert 15000euro davon soll ich 900,00 euro Awaltsgebühr bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben in der eine vertragsstrafe vonn 3000euro angedroht wird.
Naja meine Frau war als erstes mal geschockt,ich dachte ich sei im Fernsehen und dann ab zum Anwalt,Fakt ist :das übernimmt keine Rechtsschutzversicherung,und Aussage derer:diese sachen häufen sich ohne Ende und auf alle Fälle Wehren!!!
wenn man nach solchen sachen googelt wird einem schlecht.derzeit jüngster Fall: eine Mutter hat in einem zeitraum eines monats 25 Kinderklamotten im inet verkauft,der Richter hat sie als Händler eingestuft.ich wehre mich muss aber den Anwalt selber zahlen.Das sollte nur eine INFO
so heute gehts nach Bitburg, gruß Klaus
Beste Antwort im Thema
Aha...also ich habe Klamotten in den USA Bestellt...passen natürlich nicht.Jetzt verkaufe ich die über ebay weiter...würde das auch schon in die Richtung gehen ?
Ich finde es klasse,wie immer mehr ein Umfeld der Angst geschaffen wird...nimm Perl Weiß sonst redet keiner mit dir,nimm Clerasil sonst vö*** dich keine,kauf nen neues Auto sonst wirst du arm,spar fleißig,es wird alles noch teurer,schließ 543 Versicherungen ab,sonst wirst du nen Sozialfall,verhalte dich angepasst,sonst kann es sein ,dass du auf der Straße aufgemischt wirst usw. usw. usw. usw....
177 Antworten
Ja ich weiß. E bay war von mir nur als Beispiel genommen. Ist ja die Plattform durch die das dann "auffällt" das man zehn, alte, ca 50 mal vollgesch..... Babyhöschen verkauft😁.
Aber selbst wenn die noch neu waren.... was soll der Sch.... - so war das von mir gemeint.🙂
@Drahkke
geschrieben von Drahkke:
Daß da auch mal Zeitgenossen angeschrieben werden, auf die diese Typisierung nicht zutrifft, kann passieren, aber solche Fälle lassen sich dann auch entsprechend aufklären.
Damit gibst du ja schon zu, das man da auf Glück alle möglichen Verdächtigen eine Abmahnung verpasst nur mal so, ohne zu wissen was eigentlich Sache ist.
Was willst du bei einer Abmahnung da aufklären, kostengünstig!!!
,,Sowas,, das meinte ich, gehört abgeschafft.
Im Normalfall wenn etwas vorliegt, hat der Betreffende erstmal das Recht, zu dem Vorfall Stellung zu nehmen. Das Recht fehlt bei einer Abmahnung völlig und das lässt sich nur sehr teuer aufklären und den Weg dahin nicht scheut.
Kann deswegen Spechti in dem Satz auch nur zustimmen:
,,Über den fairen Wettbewerb darf gerne die Wettbewerbsbehörde wachen. Für den Fall der Wettbewerbsverletzung gibt es die Einstweilige Verfügung oder den Weg der Zivilklage. Idealerweise sollte erst einmal eine Schuld festgestellt werden, bevor eine Bestrafung eingeleitet wird,,
Letzteres wäre auch kostengünstig.
Zitat:
Original geschrieben von Mommel
Aha...also ich habe Klamotten in den USA Bestellt...passen natürlich nicht.Jetzt verkaufe ich die über ebay weiter...würde das auch schon in die Richtung gehen ?
Check vorher mal ab ob die Sachen in Deutschland verkauft werden dürfen. Es gab mal einen Fall bei EBAY da hat ne junge Frau aus USA Klamotten mitgebracht und verkauft ( die sachen waren gebraucht), und das Label hat sich gewehrt weil die nicht in Deutschland auf den Markt wollen. Deren Sachern dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Gab ziemlichen Streß für die Dame, wie die Aktion ausgegangen ist keine Ahnung.
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hallo
so wieder zurück aus Bitburg megageile Veranstaltung,hatte mich für den SE Shootout qualifiziert und das mit meiner neuen Bestzeit von 13,6.tja habe dann aber Getriebeprobleme bekommen und da ich ja wieder mit dem Elci nachhause musste habe ich mich offiziel wieder abgemeldet.
zu dem anderen Sche... habe ich am Mittwoch einen Anwaltstermin,ich werde euch auf dem laufenden halten,übrigens meine Kosten bei dem Kläger geltent zu machen könnte eineinge Zeit dauern,diese leute haben Geld und ewíg zeit
gruß Klaus
Yoo tach auch ..
Ich habe am 22.08. eine Abmahnung von der KFZ Innung Schwaben erhalten.. aus den selben Gründen wie der Kollege hier..
Da ich mich Berufsbedingt ein wenig mit dieser Handhabe auskenne habe ich der Kanzlei die die Innung vertritt erst mal mitgeteilt das sie
in Zukunft einfach besser recherchieren soll.
Alle Fahrzeug die ich angeboten hatte sind bzw. waren auf mich zugelssen und auch versichert. Des weiteren Waren die 6 Fahrzeuge in einem Zeitraum von 1,5 Jahren von mir angeboten worden. Und 3. einer der Wagen ist aktuell noch meiner.. Den fahre ich also immer noch.
Grundsätzlich kann ich ja die Probleme der Innung verstehen. Aber einfach mal Leute beobachten und sich dann die falschen rauszususchen kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein.
Die Innung wollte auch von mir 900.- Euro und eine Unterlassungserklärung.
Im zweiten Schreiben wird dann nur noch die Unterlassungserklärung gefordert. Aber auch die werde ich nicht unterschreiben.. Ich habe ja nichts gemacht was nicht Rechtens wäre... Sollten die Jungs von der Innung weitermachen, dann gehe ich gerne mit Ihnen vor Gericht.
Ganz klar.. Wer Händler ist und Privat anbietet ( und da gibts einige) hat ein echtes Problem wenn er so ein Schreiben bekommt.
In den AGB´s von Autosout wird ganz klar auf diesen Umstand hingewiesen. Gleiches gillt für Mobile.de usw.
Zuerst ist das Ganze ein Versuch schnell mit der Unwissennheit der Leute Geld zu verdienen. Deshalb, wer Privat seine Privatfahrzeuge anbietet oder angeboten hat und so ein Schreiben bekommt, der sollte auf jeden Fall reagieren und es wenns nicht anders geht auch auf einen Prozess ankommen lassen.
Ich werde das jedenfalls tun ....
Beste Grüße vom Saabfahrer..
Zitat:
Original geschrieben von V8-Triker
Man steht immer vor vollendeten Tatsachen. Das ist wie ein Gerichtsurteil ohne Verhandlung, die Zeiten sind glaube vorbei.
Nein, auch das gibt es noch.
MfG
DirkB
Eine relativ einfache Lösung für das Abmahn-Unwesen wäre es, Entgelte für die erste Abmahnung zu verbieten. Wer sein Geschäft durch unlauteren Wettbewerb gestört sieht und ein echtes Interesse daran hat, der hat immer noch alle Möglichkeiten, einen Mitbewerber abzumahnen. Die Kosten dafür sind auch nicht so wild, da dazu nicht unbedingt ein Anwalt nötig ist. Eine Abmahnung kann jeder schicken.
Der einzige Unterschied wäre, dass man mit ersten Abmahnungen keinen Profit mehr machen kann, und dafür war das Abmahnwesen sowieso nie gedacht. Wenn jemand massenweise Ebay-Händler (ordentlich mit Gewerbeschein) abmahnt weil der Vorname des Anbieters nicht ausgeschrieben ist oder in der Widerrufsbelehrung ein Komma fehlt, dann kann mir keiner erzählen, dass es da um einen echten Wettbewerbsnachteil geht.
Hab auch schon mal von diesem Trend gehört. Find ich wie die meisten hier zum k****en.
Da will dann mal nur wieder einer ne schnelle Mark machen. Und das der Staat da nix unternimmt da er selbst fast nur aus Anwälten besteht is mal wieder typisch für unsere Gesellschaft ^^ Da sieht man mal wie recht und unrecht in wirklichkeit aussehen, abseits vom Papier.......
@elhomer: ich glaub ich kenn dein Auto. Wars der schwarze "bad el" der in Windeck-Mauel auf dem treffen beim CobraCorner stand ?
Wohne ganz in der Nähe....
Zitat:
Original geschrieben von elhomer
hallo
so wieder zurück aus Bitburg megageile Veranstaltung,hatte mich für den SE Shootout qualifiziert und das mit meiner neuen Bestzeit von 13,6.tja habe dann aber Getriebeprobleme bekommen und da ich ja wieder mit dem Elci nachhause musste habe ich mich offiziel wieder abgemeldet.
zu dem anderen Sche... habe ich am Mittwoch einen Anwaltstermin,ich werde euch auf dem laufenden halten,übrigens meine Kosten bei dem Kläger geltent zu machen könnte eineinge Zeit dauern,diese leute haben Geld und ewíg zeit
gruß Klaus
Hallo,
erstmal. Ich bin das nächste Opfer. Habe dem 1. Schreiben wiedersprochen. Wie ist es bei dir verlaufen?
Ich finde diese Schreiben sind einfach verbal und riechen nach Erpressung. Auf die Art zahlst du nicht erzählen wir es dem Amt. Ich war auch zuerst erschrocken, aber nach längerem überlegen habe ich festgestellt, daß ich kein Rechtsbruch begangen habe. Das ist doch Eingriff in die Privatsväre, wenn die ohne Erlaubnis des Beschuldigten (ich) die Kauf und Verkaufaktivitäten desen dokumentieren und auswerten. Die Anwaltskanzlei die mir geschrieben hat ist aus Augsburg. Wer ist noch aus Augsburg angeschrieben worden?
Zitat:
Original geschrieben von baloo
Eine relativ einfache Lösung für das Abmahn-Unwesen wäre es, Entgelte für die erste Abmahnung zu verbieten. Wer sein Geschäft durch unlauteren Wettbewerb gestört sieht und ein echtes Interesse daran hat, der hat immer noch alle Möglichkeiten, einen Mitbewerber abzumahnen. Die Kosten dafür sind auch nicht so wild, da dazu nicht unbedingt ein Anwalt nötig ist. Eine Abmahnung kann jeder schicken.Der einzige Unterschied wäre, dass man mit ersten Abmahnungen keinen Profit mehr machen kann, und dafür war das Abmahnwesen sowieso nie gedacht. Wenn jemand massenweise Ebay-Händler (ordentlich mit Gewerbeschein) abmahnt weil der Vorname des Anbieters nicht ausgeschrieben ist oder in der Widerrufsbelehrung ein Komma fehlt, dann kann mir keiner erzählen, dass es da um einen echten Wettbewerbsnachteil geht.
Ganz genau entsinne ich mich nicht mehr, glaube aber dass das bereits im Gespräch war im Zusammenhang mit der Abmahnwelle für die Verlinkungen von Homepages. Dies hat ja dazu geführt, dass auf nahezu jeder privaten Homepage ein Haftungsausschluss steht.
Soweit ich weiss wurde diskutiert, die Gelder für diese Abmahnungen in der Höhe zu begrenzen und an gemeinnützige Institutionen zu geben. Da war dann plötzlich Schluss mit der Abmahnerei.
Aber wie gesagt, es ist nur so eine Erinnerung...
Wie es ausgegangen ist, wissen sicher die Juristen.
hi eranos
was soll ich sagen, habe meinen anwalt bezahlt, und dann habe ich nichts mehr gehört, sicher steht mir frei meine Kosten wieder einzuklagen, aber da die gegner etwas größer sind haben die zeit, ich wiederum muss erstmal meinen anwalt wieder bezahlen,die kosten würden natürlich auch in rechnung gestellt,mal sehen was ich mache
gruß Klaus
Hallo Klaus,
Danke für deine Antwort. Wenn die Sache mit dem wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geklärt ist, ist ja deine Forderung privatsache und da sollte doch der Rechtschutz wieder greifen. Vielleicht weiß ja dein Anwalt was darüber. Wenn er dir da nicht helfen sollte, solltest du nächstes mal einen anderen Anwalt nehmen. In der Sache bist ja du im Recht und solltest deine Kosten zurück erstattet bekommen.
Ich schreibe das als Leihe und weiß nicht wirklich was darüber. Vielleicht kennt sich jemand im Forum besser damit aus. Natürlich ist jede Angabe ohne Gewähr.
Danke für alle Beiträge dazu.
Gruß an Alle!
Hallo Zusammen,
ich habe mich wegen den Umgangsformen des Anwalts bei der Innung beschwerde Eingelegt. Ich finde das sollte jeder tun, damit auch die Innung sieht was ihre Anwälte treiben. Ich habe eine von mir verfasste Unterlassung unterschrieben und an die Innung und an den Anwalt geschickt. Die Kosten zu übernehmen habe ich abgelehnt, weil es viele Gerichte für den Abgemahnten entschieden haben diese Kosten nicht zu übernehmen. Sollte der Anwalt auf die Kostenerstattung bestehen, greift der Rechtschutz, dann hat jeder auch mehr Luft durchzuhalten wenn er oder sie eine Rechtschutz besitzt.
All dies ist eigene Untersuchungen im Internet und ist keine Rechtsberatung.
halllo zusammen,
ich bin leider der naechste.... gleiche masche, gleiche betraege und auch aus augsburg. bim morgen frueh beim anwalt.
wie sieht es in euren faellen aus.. gibt es was neues bei euch?
gruss