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ich habe eine wettberbsrechtliche Abmahnung der Kfz Innung bekommen

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 6:41

Hi

ich wollte das nur mal zur INFO weitergeben,am Dienstag habe ich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der Kfz innung Oberfranken aus Hof bekommen.ich kann euch sagen starker Tabbac.

mir wird vorgeworfen ich wäre eine Autohändler,die haben mir alle Annoncen von Autosc......24 drangehangen,bezogen auf ein Jahr,das sind annoncen wo ein fzg 4 mal verschieden aufgetreten ist und fzg die ich mal verkaufen wollte,heute aber noch fahre.

Gegenstandswert 15000euro davon soll ich 900,00 euro Awaltsgebühr bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben in der eine vertragsstrafe vonn 3000euro angedroht wird.

Naja meine Frau war als erstes mal geschockt,ich dachte ich sei im Fernsehen und dann ab zum Anwalt,Fakt ist :das übernimmt keine Rechtsschutzversicherung,und Aussage derer:diese sachen häufen sich ohne Ende und auf alle Fälle Wehren!!!

wenn man nach solchen sachen googelt wird einem schlecht.derzeit jüngster Fall: eine Mutter hat in einem zeitraum eines monats 25 Kinderklamotten im inet verkauft,der Richter hat sie als Händler eingestuft.ich wehre mich muss aber den Anwalt selber zahlen.Das sollte nur eine INFO

so heute gehts nach Bitburg, gruß Klaus

Beste Antwort im Thema
am 22. Mai 2008 um 9:25

Aha...also ich habe Klamotten in den USA Bestellt...passen natürlich nicht.Jetzt verkaufe ich die über ebay weiter...würde das auch schon in die Richtung gehen ?

 

Ich finde es klasse,wie immer mehr ein Umfeld der Angst geschaffen wird...nimm Perl Weiß sonst redet keiner mit dir,nimm Clerasil sonst vö*** dich keine,kauf nen neues Auto sonst wirst du arm,spar fleißig,es wird alles noch teurer,schließ 543 Versicherungen ab,sonst wirst du nen Sozialfall,verhalte dich angepasst,sonst kann es sein ,dass du auf der Straße aufgemischt wirst usw. usw. usw. usw.... 

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Bekommt jetzt jedes Posting einen Disclaimer?

*** Der Ersteller weist drauf hin, daß das Fahren amerikanischer Autos möglicherweise die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer vom selbigen ablenkt und somit zu gefährlichen Unfällen oder verrenktem Hals führen kann.

a.) Polierter Chrom bewirkt an sonnigen Tagen Blendungseffekte im Hirn von Deppen, die es für sinnvoll halten, tagsüber mit Licht zu fahren, weil die Dänen das auch tun.

b.) Reifen können rund sein.

c.) Benzin brennt.

Amerikanische Autos sind aus Metall gebaut, daß andersgläubige Personen ihrer Meinung nach möglicherweise zweckdienlicher einsetzen können, z.B. für Windmühlen oder Solarzellen. Bezeichnung derselbigen als "dunkelgrüne Spinner" können deren Irritation beitragen oder das Leiden sogar verschlimmern.

Dies soll keine Rechtsbelehrung nach Paragraph §007 sein, sondern ein Beweis dafür, daß niedergeschriebener Haftungswahn deutlich umfangreicher sein kann, als der eigentliche Nachrichteninhalt. ***

am 22. Mai 2008 um 11:48

Hab da mal 2 Paragrafen rausgesucht. Müssen hier zwar nicht zutreffen, sind aber trotzdem interessant.

§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind

2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

 

§ 15 Abs. 2 EStG:

1 Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb.

3 Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.

(3) Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit.

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 11:56

hi,wie ich schon erwähnte hatte ich 4 mal einen MX5 drin der seit 9 jahren in meinem Besitz war,mal rein dann wieder raus,mal andere Bilder usw.die anderen Fzg wollte ich mal verkaufen,fahre sie heute noch,2 Fzg habe ich verkauft den einen hatte 9 jahre den anderen 2 Jahre,ich habe für alle noch Unterlagen usw.Ich wollte nur mal eine INFO geben,kann ja sein das es mal einen anderen auch erwischt.gruß Klaus

fahr jetzt nach Biturg 1/4 meile.

am 22. Mai 2008 um 12:02

dann ist ja alles in Butter und kannst dem halbwegs gelassen entgegensehen.

Trotzdem ist es ärgerlich wegen dem ganzen Aufwand der vielleicht noch kommen wird.

Viel Glück noch.

Gruß

am 22. Mai 2008 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von elhomer

hi,wie ich schon erwähnte hatte ich 4 mal einen MX5 drin der seit 9 jahren in meinem Besitz war,mal rein dann wieder raus,mal andere Bilder usw.die anderen Fzg wollte ich mal verkaufen,fahre sie heute noch,2 Fzg habe ich verkauft den einen hatte 9 jahre den anderen 2 Jahre,ich habe für alle noch Unterlagen usw.Ich wollte nur mal eine INFO geben,kann ja sein das es mal einen anderen auch erwischt.gruß Klaus

fahr jetzt nach Biturg 1/4 meile.

Dann dürfte die Sachlage doch wohl klar sein und es sich in etwa so verhalten,wie Little Red schreibt..."jagen 1000 Stück am Tag raus".

Aber wie siehts denn damit aus,dass DU deine Unkosten geltend machst,die dir dadurch entstanden sind ?Unkosten,Portokosten pauschal...sowas liebe ich ja...usw....Zeit für die Bearbeitung usw.Das müsste sich doch mit DIESEM Hintergrund gut durchstzen lassen...

am 22. Mai 2008 um 12:29

Zitat:

Original geschrieben von V8-Triker

... Aber verkaufst du ständig Neuteile und immer dieselben, wie 10 Benzinpumpen, dann wirds schwierig dich als Privatverkäufer zu verstecken...

Was ja auch völlig richitg ist. Ich verstehe das ihr aufgebracht seit und auch ich hasse diese Abmahnmentalität mancher Anwälte und das zögerliche Vorgehen, sowohl ihrer Kollegen, als auch der Regierung.

Aber gerade bei Ebay sitzt der ein- oder andere, der ständig irgendwelche Neuteile privat verkauft. Das stößt mir auch sauer auf und so unberechtigt die Abmahnung im obigen Falle sein mag, so berechtigt wäre sie in dem von Dir geschilderten Fall wahrscheinlich.

Gruß

Peter

 

Hai Klaus,

erstatte deswegen eine negative Feststellungsklage.

Interessant könnte in dem von mir nochmals geposteten Link der Satz

Zitat:

Nicht zuletzt soll darauf hingewiesen werden, dass der Verlierer eines derartigen Verfahrens die Anwalts- und Gerichtskosten zahlt.

sein ;)

Viel Spass in Bitburg!

Grüsse

Norske

am 22. Mai 2008 um 16:45

Schick denen doch einfach ne Abmahnung.

Gruß

Gedönsrat

Zitat:

Original geschrieben von spechti

Ja, die Abmahnwelle ist zu einer lukrativen Einnahmequelle für umtriebige Anwälte geworden.

Das ganze Abmahnwesen gehört abgeschafft!

Warum willst du ein bewährtes System abschaffen? Kannst du eine kostengünstigere Alternative nennen, um dem Problem des unlauteren Wettbewerbes beizukommen?

Warum schickst denen nicht erstmal einen Widerspruch? Wenn du dir sicher bist, dass bei dir alles im grünen Bereich abgelaufen ist, solltest du das erstmal machen. Und sonst: Lass deinen Gegner doch klagen. Damit haben die erstmal die Kosten am Hals. Und wenn die sich nicht ganz sicher sind, dass sie den Prozess gewinnen, passiert sicher gar nichts mehr.

am 22. Mai 2008 um 17:28

@Drahkke

für wen ist das kostengünstig, du bist doch nicht ganz dicht.

Die Anwälte verdienen sich ne goldene Nase ohne viel dafür zu tun.

Sie brauchen nur das Internet ein bisschen durchforsten und werden fündig.

Sowas gehört sofort abgeschafft, zumal das alles immer ohne Vorwarnung geschieht, ohne das man sich im Vorfeld dagegen wehren kann. Man steht immer vor vollendeten Tatsachen. Das ist wie ein Gerichtsurteil ohne Verhandlung, die Zeiten sind glaube vorbei.

Sorry, du hast ein an der Glocke oder du gehörst zu denen, dann kann ich dich verstehen. Oder wieder nicht.

@V8-Triker

Wenn du jetzt ein paar Vorschläge hättest, wie dem Problem des unlauteren Wettbewerbs beizukommen wäre, dann hätten wir eine Diskussionsgrundlage.

Nichts gegen gelegentliche Verkäufe übers Internet, aber wer in großem Stil gewerbsmäßigen Handel über diese Plattform betreibt, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, der muß nicht unbedingt mit Samthandschuhe angefaßt werden.

Daß da auch mal Zeitgenossen angeschrieben werden, auf die diese Typisierung nicht zutrifft, kann passieren, aber solche Fälle lassen sich dann auch entsprechend aufklären.

Über den fairen Wettbewerb darf gerne die Wettbewerbsbehörde wachen. Für den Fall der Wettbewerbsverletzung gibt es die Einstweilige Verfügung oder den Weg der Zivilklage. Idealerweise sollte erst einmal eine Schuld festgestellt werden, bevor eine Bestrafung eingeleitet wird.

Nicht ohne Grund ist ja das Abmahnwesen vor kurzem zumindest ein wenig geändert worden. Der Druck war wohl so groß, weil das nicht eben nur ein Problem von einigen wenigen ist, sondern mittlerweile ein echter Mainstream. Wenn ein zweideutiges Gesetz Geschäftsgrundlage für einen ganzen Berufszweig oder zumindest große Teile davon wird, gehört da zurecht die Axt angesetzt.

Genaue Zahlen sind schwierig zu finden. WISO behauptet, daß mittlerweile um die 50% aller verschickten Abmahnungen diese besagten Massenabmahnungen sind. Die Anwaltsvereinigungen reden von einigen wenigen Einzelfällen und schwarzen Schafen. Da kann sich jeder seinen Teil bei denken.

Bei so viel Mißbrauch würde ich nicht unbedingt von einem "bewährten System" reden.

Was im großen Stil ? Bei zehn Stück reden wir schon vom großen Stil ? Was z.B. e bay betrifft. Was ist denn das fürn Sch... ? Da machen wir dann lieber ein paar Leute fertig die aus irgend nem Grund von etwas 10 Stück haben als das man den Abmahn-Fuzies Einhalt gebietet oder was ? Tolle Einstellung. Von solchen Leuten wie dir brauchen wir noch mehr in Deutschland.

am 22. Mai 2008 um 18:23

Ähm, STS, die abmahnung kommt weder von ebay noch ist sie von ebay initiiert, es mahnen Leute ab, die sich durch eine hausfrau, die 20 Babyhöschen vom Dachboden versteigert und dadurch das geschäft der professionellen babyhöschenverkäufer stört.

Bedauerlicherweise gibt es Richter, die dieser Rechtsauffassung folgen

Aber vor Gericht und auf Hoher See sind wirin Gottes Hand.

Bei Gericht bin ich mir da aber nicht mehr so sicher.........

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