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HUK24 Vertrag ohne Unterschrift? Probleme!!!

Themenstarteram 23. Februar 2007 um 17:18

Hallo,

vielleicht kann mir ja mal jemand von euch helfen.

Mein Bruder hatte mich letzten Dezember bei der HUK24 geworben. Dadurch erhielt ich ein günstiges Angebot, welches die DA-direkt noch unterboten hat.

Das Angebot der HUK24, habe ich dann also weggeschmissen ohne mich weiter darum zu kümmern.

Heute erhielt ich Post von der HUK24, das ich die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt habe (stimmt ja auch habe ja nix abgeschlossen) und die hätten dies der Zulassungsstelle gemeldet und ich soll dafür auch noch was zahlen?!? Dies hat laut dem schreiben zur folge das mein Fahrzeug nicht versichert sei.

Ich habe ja aber den gültigen Vertrag bei der DA-direkt!

Was ist zu tun?

 

Vielen Dank im voraus

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14 Antworten

Hi,

Erstens:

Sowas passiert nicht einfach so.

Die Meldung an die Zulassung erfologt nicht nach dem ersten (!) Anschreiben, du musst also schon vorher Mahn-Post bekommen haben - wir haben ja auch schon Ende Februar. Zudem brauchst ne Police.

Also - schau in deinen Briefkasten oder finde den, der die Post frißt ;)

Zweitens:

Frag bei der DA, ob die die SF-Klasse schon abgegeben haben oder ob die wegen dem ungekündigten Vertrag nix rausgegeben haben. Wenn sie nix rausgegeben haben, spitze :)

Dann die Zulassung evtl. anrufen, welches die aktuelle Versicherung ist, bzw. wessen Versicherungsbestätiugungskarte die als letztes für dich erhalten haben. Das können und müssen die dir sagen.

Hier musst du einfach schaun. Hat die HUK hier als letzte die VBK hingeschickt, gibts ein Problem, dann muss die DA rückwirkend zum 01.01.07 nochmal eine rausschicken --> mit der DA klären!

An die HUK shreibst du schlichtweg ein Schreiben, indem du den Vertrag stornierst mit einem aktuellen Bescheid der DA als Nachweis, dass der DA-Vertrag ungekündigt über den 01.01.07. hinaus bestand. (auf NUmmer sicher gehst du, wenn du Dir das im Wortlaut von der DA bestätigen lässt: "Herr X hat bei uns seit xxx ununterbrochen das Fahrzeug mit dem Kennzeichen XXXXXXX versichert")

Normalerweise musst du auch eine Police erhalten haben, erst dann wird überhaupt versucht abzubuchen bzw. bist du zahlungspflichtig.

Was genau hast du da also weggeschmissen? Angebot?

Ansonsten gibts auf deinem Zahlungsschreiben mit Sicherheit doch ne Telefonnummer der HUK24 --> anrufen!

Von der Sache her brauchst Du erstmal keinen orge zu haben, du wirst nicht doppelt versichert sein. Aber den Vertrag mit der HUK zu stornieren, wird jetzt bissl Schreibkram bedeuten.

Grüße

Schreddi

Das was er in die Tonne geworfen hat, war sicher ein Dokument mit der Aufschrift "Versicherungsschein". Schriftliche Angebote gibts bei der HUK24 nämlich nicht.

Die HUK24 sollte inzwischen die Mitteilung zur Doppelversicherung von der Da erhalten haben und wird den TE anschreiben. Wenn er die E-Mail oder das Schreiben dann korrekt beantwortet wird der Vertrag storniert und der Zauber ist vorbei.

Um das Ganze zu beschleunigen, sollte der TE vielleicht eine E-Mail an die HUK24 schreiben und den Sachverhalt kurz schildern. Dann noch bei der DA um den Versand einer neuen Deckungskarte bitten und das wars...

Themenstarteram 23. Februar 2007 um 17:59

Blöde Frage, aber was heißt "TE"?

Das bist Du ;)

TE = Thread Ersteller

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Dann noch bei der DA um den Versand einer neuen Deckungskarte bitten und das wars...

UND NOCH MIT DER HUK24 KLÄREN, WER DIE KOSTEN FÜR DIE 29-C ANZEIGE TRÄGT? :eek:

DIE DA-DIREKT SICHERLICH NICHT.;)

SKYSURFER5

Falls die 29C schon raus ist und die VBK der HUK24 vorlag könnte das Ganze um die 30 EUR kosten.

Glaube nicht dass das ein Versicherer übernimmt (weder DA noch HUK24), da meines Erachtens kein Bearbeitungsfehler vorliegt. Das müsste man aber im Detail prüfen.

Zitat:

UND NOCH MIT DER HUK24 KLÄREN, WER DIE KOSTEN FÜR DIE 29-C ANZEIGE TRÄGT?

DIE DA-DIREKT SICHERLICH NICHT.

Die Hinterlegung einer gültigen VBK (Doppelkarte) fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Fzg-Halters. Üblicherweise geschieht das aber lediglich als Serviceleistung durch einen Versicherer. Das entbindet den Fzg-Halter aber trotzdem nicht von seiner diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtung.

Kann sein oder dahingestellt, dass die HUK sich hier, was die Hinterlegung einer VBK angeht, in einer Beweisnot befinden mag, aber ohne gültigen Echtdatensatz wäre sie dazu nicht in der Lage gewesen. Nach meinem Wissen muss die HUK24 per Onlineantrag sogar ausdrücklich aufgefordert werden damit sie eine VBK an die Zul.-Stelle zu versendet.

Also zahlen und dabei lernen.

Es geht nicht umbedingt darum, dass überhaupt eine VBK hinterlegt wurde. Wenn die VBK seitens des Versicherers vergessen wird, wenn eine Überschneidung vorliegt oder wenn bei der Klärung der Doppelversicherung etwas schief geht, wird einer der Versicherer die Kosten übernehmen.

Hier liegt aber kein Bearbeitungsfehler vor. Der TE hat einen Antrag gestellt, sich nicht weiter darum gekümmert. Den Versicherungsschein noch weg geworfen, natürlich nicht gezahlt aber den Vertrag auch nicht widerrufen.

Folge: Vertragsrücktritt durch den VR und dadurch 29C-Versand.

Mit ein bisschen mehr Sorgfalt im Hinblick auf die eigenen Finanzen kann man solche Sachen verhindern.

@Goreslayer

Das ist keineswegs böse gemeint. Vielleicht kommen auch garkeine Kosten auf Dich zu wenn Du Dich schnell darum kümmerst.

@Wuge,

ich habe den TE so verstanden:

Er war und wollte nach der HUK-Antragsstellung wieder bei der DA bleiben. Wie Du, vermute ich auch, dass eine 29c Anzeige seitens der HUK versendet wurde. Damit lag dann keine gültige VBK der Zul.-Stelle mehr vor.

Der TE hat sicherlich in Unkenntnis (diese ist sehr weit verbreitet) der Sachlage nicht dafür gesorgt, dass die DA eine neue VBK hinterlegt. Ein Anruf bei der DA hätte genügt.

Hm, ich denke mit "und ich soll dafür auch noch was zahlen?!? " meint er die Geschäftsgebühr wegen der Nichtzahlung des Erstbeitrages.

So wie ich den ersten Post gelesen habe, weiß die HUK24 (wie auch die DA) noch garnicht von der Doppelversicherung bzw. davon dass der TE den Vertrag nicht abschließen wollte und hat dann vom Rücktrittsrecht wg. dem Mahnverfahren Gebrauch gemacht.

Themenstarteram 24. Februar 2007 um 18:13

Richtig, ich wollte zur HUK24, aber da die DA- dann ein besseres Angebot unterbreitet hatte. Wollte ich dann bei der DA bleiben, bei der ich auch nicht gekündigt hatte.

Und die HUK24 wird wohl nix von der Doppelversicherung wissen.

Aber ich versteh nicht wie die HUK24 einen Vetrag abschießen kann wenn es nur auf Kundenwerbung basiert.

Ich hatte nie auf ein schreiben von der HUK24 geantwortet!

Du hast ein Angebot berechnet, der Beitrag wurde direkt angezeigt, oder?

Dann hast Du einen Knopf "zum Antrag" angeklickt, oder?

Danach hast Du sämmtliche persönlichen Daten angegeben, oder?

Danach kam eine Rechtsbelehrung, die hast Du nicht gelesen aber bestätigt, oder?

Dann wurdes Du noch (nicht zum Spaß) gefragt "Möchten Sie den Antrag absenden?" - und Du hast das gemacht, oder?

Danach hast Du eine E-Mail mit Wortlaut "Vielen DAnk für Ihren Antrag..." erhalten, oder?

Dann kam ein Versicherungsschein, incl. Grüner Karte und Überweisungsträger. Das hast Du alles in die Tonne geworfen, oder?

Wenn das so oder so ähnlich gelaufen ist und Du wirklich der Meinung bist, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, dann bist Du eine von 3 Personen, von denen ich das seit Anbeginn meiner Tätigkeit im Versicherungsgeschäft gehört habe.

P.S. Bei einer von den 2 anderen hat die Ehefrau alles "abgewickelt" um den Ex-Ehemann zu besch***en, der zählt also garnicht ;)

Themenstarteram 24. Februar 2007 um 18:49

Nein, so wie oben beschrieben ist das nicht abgelaufen.

Mein Bruder ist bei der HUK24.

Da gab es im Winter eine Aktion in sachen Kundenwerbung.

Er hat meine Daten eingeben, das mir ein Angebot unterbreitet werden soll.

Dann erhiel ich Postvon der HUK24, ich bin der Meinung es wäre ein Angebot gewesen. Ich selber war nie auf der Homepage der HUK24, habe nie einen Antrag angefordert auch keinen geschäftsbestimmungen zugestimmt.

Aber wir wollen uns hier ja nicht streiten!

Hm, dann hat das anscheinend alles Dein Bruder abgewickelt :) Frag Ihn mal wie das genau abgelaufen ist....

Naja, vielleicht hast Du Glück und es kommt garkein Schreiben von der Zulassungsbehörde wg. der Deckungskarten.

Wichtig ist, dass Du die Versicherer möglichst schnell informierst.

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