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Ich blinke, also fahr ich......

Themenstarteram 20. August 2016 um 9:14

Seit 2-3 Jahren ist es anscheinend normal geworden, dass man den Blinker setzt und einfach auf die linke Spur zieht. Egal wie schnell die linke Spur auch ist. Egal wie viel Platz da ist. Egal wie gefährlich die ganze Aktion auch ist.

Das der Sicherheitsabstand seit längerem als Aufforderung zum Spurwechsel durch den netten Mann/Frau auf der linken Spur verstanden wird, ist ja bekannt. Auch der halbe Sicherheitsabstand ist ja schon eine Einladung.

Aber mittlerweile sind die Abstände völlig egal. Ist auch völlig egal ob man sogar auf gleicher Höhe ist. Blinken und Rüberziehen.....

Oder hab ich eine StVO-Änderung verpasst?

Beste Antwort im Thema
am 20. August 2016 um 10:50

"Mich ärgert es immer wieder, wenn man an Einfädelspuren vom geradeausfahrenden Verkehr die Tür zu geknallt bekommt, obwohl man deutlich sieht, daß da einer fährt und blinkt."

Wer es auf einer Einfädelspur nicht schafft sich rechzeitig eine Lücke zu suchen, hat im Strassenerkehr nichts verloren.

Dieser Irrglaube, jeder müsse den Auffahrenden Platz machen um ein Auffahren zu ermöglichen, hat sich wie eine Seuche in den letzten Jahren verbreitet.

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Themenstarteram 20. August 2016 um 12:03

UMPF. Ich habe nie von Reißverschluss oder Auffahrten gesprochen. Und ein mit 90km/h fahrender LKW auf der rechten Spur ist kein Verkehrshindernis, bei dem der Reißverschluss gilt.

In diesem Fall hat der auf der rechten Spur, der hinter dem LKW ist, schlicht und ergreifend Pech gehabt. Er muss warten, bis eine Lücke auf der linken Spur ist, wo er unter Beachtung der STVO einfädeln kann. Und wenn da über 30 Minuten keine kommt, ist das reines persönliches Pech.

Er ist in keinsterweise berechtigt wie es mittlerweile von den ganzen Idioten anscheinend so gesehen wird, einfach den Blinker zu setzen und rüber zuziehen.

Zitat:

@Bruder Tac schrieb am 20. August 2016 um 14:03:28 Uhr:

UMPF. Ich habe nie von Reißverschluss oder Auffahrten gesprochen.

Deswegen: es kommt auf die Situation an. Dein Versuch eines allgemeinen Fazits passt nicht, weil jeder da nun (wie man sieht) etwas anderes hinein interpretiert und andere Erfahrungen ins Spiel kommen.

Zitat:

@Bruder Tac schrieb am 20. August 2016 um 14:03:28 Uhr:

Und ein mit 90km/h fahrender LKW auf der rechten Spur ist kein Verkehrshindernis, bei dem der Reißverschluss gilt.

In diesem Fall hat der auf der rechten Spur, der hinter dem LKW ist, schlicht und ergreifend Pech gehabt. Er muss warten, bis eine Lücke auf der linken Spur ist, wo er unter Beachtung der STVO einfädeln kann. Und wenn da über 30 Minuten keine kommt, ist das reines persönliches Pech.

Das meinte ich weiter vorn: Das Klima auf den Strassen wird auch durch uns alle bestimmt.

Wenn einer da 30 Minuten "hängt" muss er nach StVO zwar trotzdem weiter warten, aber es könnte vllt auch mal ein anderer Fahrer vorbeikommen, der weiss: "beim nächsten mal häng ich vielleicht so da" - und ein Rausziehen ohne grosses Drama ermöglichen kann.

 

 

am 20. August 2016 um 12:15

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 20. August 2016 um 14:09:48 Uhr:

Zitat:

@Bruder Tac schrieb am 20. August 2016 um 14:03:28 Uhr:

UMPF. Ich habe nie von Reißverschluss oder Auffahrten gesprochen.

Deswegen: es kommt auf die Situation an. Dein Versuch eines allgemeinen Fazits passt nicht, weil jeder da nun (wie man sieht) etwas anderes hinein interpretiert und andere Erfahrungen ins Spiel kommen.

Sehe ich genauso, ich habe das auch anders gelesen.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 20. August 2016 um 13:16:49 Uhr:

Wähle "ja" und ich wünsche dir viel Spaß. Du kannst da leider nur zurückstecken, weil sonst bist du irgendwann der blöde, obwohl du eigentlich alles richtig gemacht hast.

Es sind ja die anderen Verkehrsteilnehmer, die nicht fähig sind am Straßenverkehr teilzunehmen.

Unter anderem auch ein Argument den eigenen Egoismus zu stützen und die Schuld an Anderen auszulassen.

Gott sei dank sind nicht alle so "Ich-Menschen"

am 20. August 2016 um 12:25

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 20. August 2016 um 13:50:37 Uhr:

Stand hier irgendwo vom TE was vom Beschleunigungsstreifen ?

Es ging hier um einen normalen Spurwechsel. Keine Baustelle o.ä. Das Thema Einfädelspur hat das 7. Geisslein hier angebracht und darauf bezog sie die Diskussion danach.

Es ging um einen Spurwechsel zb durch eine gesperrte Fahrspur, und wie man sich dort verhalten sollte, deshalb das verlinkte Video auch wenns vielen schwerfällt es zu verstehen so wird es richtig gemacht.

Am besten liest du nochmal den Eröffnungspost und suchst die Stelle mit der gesperrten Fahrspur.

Also dein Thema verfehlt, erst lesen, dann denken und dann schreiben auch wenns dir mit dem2. schwerfällt.

Ich habe meine Worte wohl bedacht. Wenn du den Thread aufmerksam gelesen hättest, statt einfach mal wieder - wie es deine Ar ist - irgendetwas zusammenhangslos aus der Welt des Googlewissens einzustreuen, wäre es dir aufgefallen.

Und ich weiß nicht was du sagen willst das durch mich brenzlige Situationen entstehen ?? Biste schon mal mit mir im Tankwagen mitgefahren ?

Hab ich irgendwo geschrieben, dass durch dich persönlich brenzlige Situationen entstehen? Oder durch Tankwagenfahrer allgemein? Wieder mal nicht richtig gelesen?

Und jetzt kannst du ich gerne wieder auf deine Liste setzen, weil dir die Argumente ausgehen :)

Ich habe da ein Geheimtipp. Strickt ans Rechtsfahrgebot halten.

Ich unterstelle den Heulsusen hier, die sich immer so ausgebremst fühlen, das sie die Sicht von rechts überhaupt nicht kennen. Rechts werden die Karten neu gemischt, da wechselt der der zuerst am Hinderniss ist, nicht der der schnell ist und dauerhaft die rechte Spur meidet.

Die ganzen Mittel-und Linksspurpächter würden schier vor Erschöpfung zusammen brechen wenn sie das Rechtsfahrgebot einhalten würden und auch ständig die Verantwortung des Spurwechsels übernehmen müssten.

Und ich sage auch so wie es ist, die wenigen die Rechtsfahrgebot einhalten haben keine Lust mehr sich ständig die Wurst vom Brot klauen zu lassen von den ganzen Pfeifen die da mittig und links vor sich hin dösen.

Bei der Einhaltung des Rechtsfahrgebots sollte angesetzt werden, erst wenn sich da jeder überprüft hat und meint er hat da eine reine Weste kann er über die bösen Spurwechsler schimpfen.

Ach und noch was, entgegen der weit verbreiten Ansicht, es gibt kein Recht links mit gleichbleibender Wunschgeschwindig zu fahren, auch dort hat man sich den Verkehrsgegebenheiten anzupassen.

Das Gejammer ist eh übertrieben, wirkliche Spontanrauszieher mit Gefährdung gibt es sehr selten, der Rest was so abgeht ist der ganz normale Verkehr wo auch die Links und Mittelspurpächter mal ihre Geschwindigkeit anpassen müssen, und das nicht erst in der letzten Sekunde sondern vorrausschauend.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. August 2016 um 14:18:59 Uhr:

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 20. August 2016 um 13:16:49 Uhr:

Wähle "ja" und ich wünsche dir viel Spaß. Du kannst da leider nur zurückstecken, weil sonst bist du irgendwann der blöde, obwohl du eigentlich alles richtig gemacht hast.

Es sind ja die anderen Verkehrsteilnehmer, die nicht fähig sind am Straßenverkehr teilzunehmen.

Unter anderem auch ein Argument den eigenen Egoismus zu stützen und die Schuld an Anderen auszulassen.

Gott sei dank sind nicht alle so "Ich-Menschen"

Nun, ich habe daraus gelernt. Man muss eben "auch mal" zurückstecken. Insofern habe ich etwas falsch gemacht, eben nicht damit gerechnet, dass er mir zwei oder drei Fahrzeuglängen vor den Wagen zieht, bin nicht frühzeitig vom Gas gegangen.

Dein bester Kumpel zille1976 schreibt jedoch, man solle die auf dem Einfädelungsstreifen nicht beachten, es wäre einzig deren Problem wie sie auf die Autobahn kommen. Klär das mit ihm. :)

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 20. August 2016 um 15:03:39 Uhr:

 

Dein bester Kumpel zille1976 schreibt jedoch,........., es wäre einzig deren Problem wie sie auf die Autobahn kommen.

Was tatsächlich nach dem Gesetz so ist, und nur das Gesetz zählt wenn es kracht, nicht irgendwelche weitverbreiteten Höflichkeitsansichten, welche oft noch mehr Gefahren bringen als die einfache Einhaltung der Vorschriften.

Ich benutze hier schon lange ein gutes Werk, so nach dem Schema der Sendung mit der Maus, jeder Pharagraf wird gut erklärt und erläutert.

Vllt.schaut ja mal einer rein.

Erläuterungen zur STVO

Themenstarteram 20. August 2016 um 14:00

Hab gerade mit meinem alten Fahrlehrer telefoniert. Der sollte es schon aus beruflichen Gründen wissen.

Einfädeln auf die Autobahn beim Auffahren: "Einfahren ist nur erlaubt, wenn dadurch niemand gefährdet oder behindert wird." Und Behinderung ist schon die Nötigung zu bremsen.

Das gleiche gilt übrigens auch für den Fahrsteifenwechsel auf der Autobahn.

KLARTEXT: Beim Fahrstreifenwechsel, und auch beim Auffahren, hat derjenige in der Fahrspur IMMER recht. Beim Fahrstreifenwechsel hat der Wechselnde ALLEINE dafür zu sorgen, dass er wechseln kann. Und sollte er beim Fahrstreifenwechsel den anderen dazu zwingen zu bremsen, und sei es auch nur leicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Beim Reinziehen in den Sicherheitsabstand ist es übrigens eine Verkehrgefährdung, die deutlich mehr kostet.

Die einzige Ausnahme stellen STEHENDE Hindernisse dar, die eine Fahrspur blockieren oder beenden. Hier gilt Reißverschluss. Aber eben genau nur hier.

LEIDER ist es aber nun mal so, dass unsere Justiz in der Frage extrem faul ist. Die klammern sich an den, übrigens nicht gesetzlich verankerten, Grundsatz: "Wer auffährt, hat Schuld"

Und damit ist den ganzen Idioten Tür und Tor geöffnet. Wenn der Idiot auf die linke Spur zieht und der andere es nicht mehr schafft zu bremsen, muss der eigentlich unschuldige beweisen, dass er nicht den Sicherheitsabstand unterschritten hat. Gleiches gilt übrigens auch bei der Brückenwegelagerei Names "Abstandkontrolle".

Damit haben wir eine Rechtssprechung, wo in der Frage zu 90% der eigentlich Unschuldige aufs Maul bekommt.

Zitat:

@Bruder Tac schrieb am 20. August 2016 um 16:00:49 Uhr:

Hab gerade mit meinem alten Fahrlehrer telefoniert. Der sollte es schon aus beruflichen Gründen wissen.

....

Beim Fahrstreifenwechsel hat der Wechselnde ALLEINE dafür zu sorgen, dass er wechseln kann. Und sollte er beim Fahrstreifenwechsel den anderen dazu zwingen zu bremsen, und sei es auch nur leicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

So ein Schwachsinn.

Hast Dir schön zurecht gelegt.:D

Zitat:

LEIDER ist es aber nun mal so, dass unsere Justiz in der Frage extrem faul ist. Die klammern sich an den, übrigens nicht gesetzlich verankerten, Grundsatz: "Wer auffährt, hat Schuld"

Auch Schwachsinn, sag mal lebst Du in Deutschland ?

Zitat:

@Bruder Tac schrieb am 20. August 2016 um 16:00:49 Uhr:

Hab gerade mit meinem alten Fahrlehrer telefoniert

Danke. Die Theorie ist bekannt. Was mir in diesen Ausführungen nun allerdings fehlt, das ist die Praxis. Gerade aufgrund der stetig steigenden Verkehrsdichte ist es damit nämlich nicht getan:

Zitat:

@Bruder Tac schrieb am 20. August 2016 um 16:00:49 Uhr:

Einfädeln auf die Autobahn beim Auffahren: "Einfahren ist nur erlaubt, wenn dadurch niemand gefährdet oder behindert wird." Und Behinderung ist schon die Nötigung zu bremsen.

Das gleiche gilt übrigens auch für den Fahrsteifenwechsel auf der Autobahn.

KLARTEXT:

Beim Fahrstreifenwechsel, und auch beim Auffahren, hat derjenige in der Fahrspur IMMER recht.

(Auch wenn das die blosse Rechtslage -aber auch nur die Rechtslage- wohl einigermassen richtig beschreibt)

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. August 2016 um 14:53:59 Uhr:

Ich habe da ein Geheimtipp. Strickt ans Rechtsfahrgebot halten.

Selbst das gilt ja uU garnicht, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen.

 

Themenstarteram 20. August 2016 um 15:11

@ DieDicke

Ist nicht schön zurecht gelegt. Das ist deutsches Gesetz.

Beim Fahrstreifenwechsel darf niemand behindert oder gefährdet werden.

Wenn also ersichtlich ist, weil du den Schnellfahrer auf der linken Spur siehst, dass er behindert wird, weil du den Überholvorgang nicht schnell genug abschließen kannst, ist das eine Behinderung, was eine Ordnungswidrigkeit ist.

BTW, immer an die Mindestüberholgeschwindigkeitsdifferenz denken. Die liegt bei 30km/h. Hat ein Gericht geurteilt, als es darum ging, wie schnell man überholen muss, damit der Überholvorgang nach STVO zügig abgeschlossen wird.

@Brunolp

Willst du mit "Praxis" die gefährliche Unart "Ich blinke, also fahr ich" rechtfertigen?

Die Praxis sieht mittlerweile wegen dieser Idioten so aus, dass man seinem Vordermann auf der linken Spur in den Kofferraum kriechen muss, um die lebensgefährliche Aktionen der Vollpfosten zu unterbinden.

Zitat:

@Bruder Tac schrieb am 20. August 2016 um 16:00:49 Uhr:

KLARTEXT: Beim Fahrstreifenwechsel, und auch beim Auffahren, hat derjenige in der Fahrspur IMMER recht. Beim Fahrstreifenwechsel hat der Wechselnde ALLEINE dafür zu sorgen, dass er wechseln kann. Und sollte er beim Fahrstreifenwechsel den anderen dazu zwingen zu bremsen, und sei es auch nur leicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

KLARTEXT: Quatsch!

Schauen wir doch einfach mal ins Gesetz. Dort findet man § 7 StVO, Abs. 5:

Zitat:

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Quelle

Eine Gefährdung muss ausgeschlossen werden, nicht jedoch eine Behinderung.

Zitat:

@Bruder Tac schrieb am 20. August 2016 um 17:11:59 Uhr:

BTW, immer an die Mindestüberholgeschwindigkeitsdifferenz denken. Die liegt bei 30km/h. Hat ein Gericht geurteilt, als es darum ging, wie schnell man überholen muss, damit der Überholvorgang nach STVO zügig abgeschlossen wird.

Hast du mal einen Link zum entsprechenden Urteil?

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