Ich bin sauer

Liebe Auto-Freunde.

Vor einigen Wochen hatten wir unser Traumauto im Internet gefunden.
Es sollte ein Jaguar X-Type werden, deren Formen mich schon seit vielen Jahren begeistet.
Das Angebot und die Fotos im Internet waren alles super.
Also fuhren wir die 400 Km zum Händler.
Dort angekommen stand er da in seiner vollen Pracht und Schönheit.
Bei näherer Betrachtung vielen uns eine stümperhafte Lackausbesserung und ein Schaden an der hinteren Bremse auf.
Naja, sowas kann man ja über einen Preisnachlass regeln.
Während der Probefahrt, genauer gesagt auf dem Rückweg, ging die MKL an.
Der Händler las den Fehlerspeicher aus und dort stand als Fehler Drosselklappe.
Ein Anruf in einer Jaguarwerkstatt ergab, dass dieses Teil im Orginal 700€ kosten sollte.
Der Händler fand so ein Teil gebraucht und wollte uns diesen Presi als Nachlass geben.
Naja, wir fuhren ohne den Jaguar zurück.
Hinweg 4,5 Std, Rückweg dank Staus fast 11 Stunden.

Bei einer neuen Suche fanden wir wieder einen Jaguar der unseren Vorstellungen entsprach.
Diesmal schien alles OK zu sein.
Denkste!
Die FB´s können nur vom Fachhändler neu erworben werden.
Anlernen hat immer nur 1-2 mal funktioniert.
Der Spritverbrauch war auf dem Rückweg schon sehr hoch, höher als in den Papieren angegeben.
Naja, unsere Autos haben wir immer erst einfahren müssen.
Meine Anfragen und Suchen im Internet haben zu dem dröhnen leider keine Lösungen ergeben.

Heute auf dem Weg zum Arzt war es dann so weit.
Zu erst spinnte die Sprittanzeige und der Verbrauch stieg auf 15 Liter (Landstrasse, normal 7-10 Liter).
Nach dem Arztbesuch wollten wir den Wagen starten und was passiert?
NICHTS!
Anruf bei dem Händler: Wir sollen doch das Auto vorbei bringen.
ALLE Telefonate wurden abgebrochen.
Keine Hilfe angeboten, nichts.

Bei mehreren telefonischen Anfragen den ganzen Tag über, kam nichts rüber.
Kein Angebot wie wir das Auto nach hause bekommen, geschweige ein Angebot zur Mängelbeseitigung.
Dafür gab es eine Fette Drohung.
Die Erste hatte er bereits vor 2 Tagen ausgesprochen, worauf hin ich Anzeige erstattete.
Eine Negativbewertung hat er natürlich auch bekommen.

Morgen haben wir einen Termin bei unser Anwältin.
Aber wir wissen jetzt schon, dass wir auf unser Geld plus Entschädigung Monate warten werden müssen.

Ich weis nicht ob es verboten ist kriminelle Autoverkäufer hier zu veröffentlichen,
aber um andere Kaufer zu schützen tue ich es einfach mal.

***Link entfernt. Puntomaniac, MT Moderation***

Sollte es mit den Regeln von motor-talk.de nicht übereinstimmen,
dann bitte nicht diesen Trade, sondern nur den Link löschen.

liebe Grüße, der Fachleie

Beste Antwort im Thema

Moin,

Mein lieber TE - UND?

Was hat ein Scheckheft, die erste Hand und Werbung damit zu tun, dass etwas kaputt ist? DAS ist kein Widerspruch. Das Auto ist nicht NEU! Das Auto kann in sehr gutem Zustand sein - und dennoch kann etwas kaputt sein.

Der Verkäufer muss nicht devot und sklavengleich alles bestätigen und vor dir rumbuckeln. Er muss die Gewährleistung erledigen. Ob er das übertrieben höflich oder unfreundlich macht - wen juckt es?

Was auch immer du da bzgl. Anlernen usw. Erzählen magst - es ist wurscht, solang es repariert wurde ist weder das WIE noch das was in 10 Jahren kommt relevant. Davon abgesehen - angelernt ist angelernt - dazu ist nur die RICHTIGE Software zum pairing notwendig. Ob er die hat oder ob er zu Jaguar oder zu Lieschen Müller fährt ist doch wurscht.

Warum kaufst du ein Auto bei dem der Motor kaputt klingt? Das macht keinen Sinn - ist aber sicherlich vieles, aber nicht die Schuld des Verkäufers. Wenn der Motor durchhält bis der Wagen aus der Gewährleistung raus ist - dann hat der Verkäufer gewonnen, geht er vorher kaputt - hat er Pech gehabt. Das ist gesetzlich ganz simpel geregelt. Solange das Auto fährt und der Motor seinen Job erledigt - ist das eben so. Wo du keinen Defekt nachweisen kannst, kannst du auch nix verlangen.

Der Händler hat dich GESAGT - komm vorbei. Wenn du das nicht machst - ist das DEIN Problem. Was soll der Händler denn machen? Dir einen LKW und einen Chauffeur schicken?

Wenn deine Bewertung geschäftsschädigend, beleidigend und offenbar auch unberechtigt ist - dann ist der Verkäufer im Recht, dass er verlangt, dass du die Bewertung löscht. Ist das genauso wie dein Verhalten hier - dann solltest du das sogar dringend machen.

Nach DEINEM Verhalten würde ich auch nicht mehr mit dir telefonieren. Es ist nur zu MEINEM Nachteil, wenn ich mit jemandem Rede, der mich angezeigt hat, dann bringt mir dad KEINEN Vorteil mehr. Du hast deinen Kredit verspielt. Wer dem Rechtsweg wählt, der soll ihn halt nehmen. Es wird spannend, wenn der Händler zu Protokoll gibt, dass er dir angeboten hat vorbeizukommen um die Mängel abzustellen und zu begutachten und dass du dann angefangen hast, dich destruktiv zu verhalten.

Nochmal - der Händler kann durchs Telefon NICHT feststellen, was das Problem ist. Der sitzt nicht im Auto. Er kann also TATSÄCHLICH aktuell NIX machen. Da du ja.schon den Rechtsweg beschritten hast - ist es richtig, nix zu sagen oder zuzusichern, dass am Ende zum Nachteil ausgelegt werdem kann.

Nein - ich kann den Verkäufer verstehen. Du bist eskaliert, anstelle die Sache VOR ORT mit dem Verkäufer auf vernünftige Art zu klären - so wie es 100erte andere auch machen. Dir wurde ANGEBOTEN, doch einfach vorbei zu kommen. Stattdessen hast du dich am Verkäufer mit einer schlechten Bewertung gerächt. Du bist das quasi selbst schuld.

Logisch - dein Gewährleistungsanspruch ist gegeben. Aber jetzt würde ich dich auch bluten lassen. Die Anwaltskosten bleiben nämlich bei dir. Denn der Verkäufer wird sehr genau wissen, wie die Rechtslage ist und sicherlich nicht vor Gericht ziehen, das macht nämlich keinen wirklichen Sinn.

LG Kester

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Moin,

Mein lieber TE - UND?

Was hat ein Scheckheft, die erste Hand und Werbung damit zu tun, dass etwas kaputt ist? DAS ist kein Widerspruch. Das Auto ist nicht NEU! Das Auto kann in sehr gutem Zustand sein - und dennoch kann etwas kaputt sein.

Der Verkäufer muss nicht devot und sklavengleich alles bestätigen und vor dir rumbuckeln. Er muss die Gewährleistung erledigen. Ob er das übertrieben höflich oder unfreundlich macht - wen juckt es?

Was auch immer du da bzgl. Anlernen usw. Erzählen magst - es ist wurscht, solang es repariert wurde ist weder das WIE noch das was in 10 Jahren kommt relevant. Davon abgesehen - angelernt ist angelernt - dazu ist nur die RICHTIGE Software zum pairing notwendig. Ob er die hat oder ob er zu Jaguar oder zu Lieschen Müller fährt ist doch wurscht.

Warum kaufst du ein Auto bei dem der Motor kaputt klingt? Das macht keinen Sinn - ist aber sicherlich vieles, aber nicht die Schuld des Verkäufers. Wenn der Motor durchhält bis der Wagen aus der Gewährleistung raus ist - dann hat der Verkäufer gewonnen, geht er vorher kaputt - hat er Pech gehabt. Das ist gesetzlich ganz simpel geregelt. Solange das Auto fährt und der Motor seinen Job erledigt - ist das eben so. Wo du keinen Defekt nachweisen kannst, kannst du auch nix verlangen.

Der Händler hat dich GESAGT - komm vorbei. Wenn du das nicht machst - ist das DEIN Problem. Was soll der Händler denn machen? Dir einen LKW und einen Chauffeur schicken?

Wenn deine Bewertung geschäftsschädigend, beleidigend und offenbar auch unberechtigt ist - dann ist der Verkäufer im Recht, dass er verlangt, dass du die Bewertung löscht. Ist das genauso wie dein Verhalten hier - dann solltest du das sogar dringend machen.

Nach DEINEM Verhalten würde ich auch nicht mehr mit dir telefonieren. Es ist nur zu MEINEM Nachteil, wenn ich mit jemandem Rede, der mich angezeigt hat, dann bringt mir dad KEINEN Vorteil mehr. Du hast deinen Kredit verspielt. Wer dem Rechtsweg wählt, der soll ihn halt nehmen. Es wird spannend, wenn der Händler zu Protokoll gibt, dass er dir angeboten hat vorbeizukommen um die Mängel abzustellen und zu begutachten und dass du dann angefangen hast, dich destruktiv zu verhalten.

Nochmal - der Händler kann durchs Telefon NICHT feststellen, was das Problem ist. Der sitzt nicht im Auto. Er kann also TATSÄCHLICH aktuell NIX machen. Da du ja.schon den Rechtsweg beschritten hast - ist es richtig, nix zu sagen oder zuzusichern, dass am Ende zum Nachteil ausgelegt werdem kann.

Nein - ich kann den Verkäufer verstehen. Du bist eskaliert, anstelle die Sache VOR ORT mit dem Verkäufer auf vernünftige Art zu klären - so wie es 100erte andere auch machen. Dir wurde ANGEBOTEN, doch einfach vorbei zu kommen. Stattdessen hast du dich am Verkäufer mit einer schlechten Bewertung gerächt. Du bist das quasi selbst schuld.

Logisch - dein Gewährleistungsanspruch ist gegeben. Aber jetzt würde ich dich auch bluten lassen. Die Anwaltskosten bleiben nämlich bei dir. Denn der Verkäufer wird sehr genau wissen, wie die Rechtslage ist und sicherlich nicht vor Gericht ziehen, das macht nämlich keinen wirklichen Sinn.

LG Kester

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. September 2018 um 22:31:00 Uhr:


Er will doch andere nur warnen,dass ihnen nicht das gleiche passiert wie ihm. Finde ich sehr löblich .

Gruß M

Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille. Die Geschichte aus Sicht des Händlers würde mich interessieren, aber solange der TE/Käufer mit Klage droht, würde ich meinen Mund halten.

Zudem würden mich die „Bedrohungen“ des Händlers gegenüber dem Käufer interessieren.

Guten Morgen Kester.

Ich habe den Händler schriftlich um einen Termin gebeten, da er so wie er sich in jedem Gespräch geäussert hat,
immer viel zu tun hat. Darauf hat er NICHT reagiert.
So hat das Ganze angefangen.
Ich kann doch nicht 200 Km fahren und stehe vor einem leeren Haus.
Das wäre für mich eine Zumutung.

Nochmals für dich:
Ich habe den Händler erst telefonisch, dann schriftlich um Mängelbeseitigung gebeten.
Er hatte am Telefon gesagt dass ich vorbei kommen soll, aber dass ich einen Termin machen müsse.
Er hatte mir aber telefonisch wie schriftlich keinen Termin gegeben.
Auf nachfrage am Telefon hiess es wieder, dass ich es schriftlich machen soll.
Aber ich bekam bis heute keine Antwort.
Und dann darf ich deiner Meinung nach nicht sauer werden?

Hätte ich den ADAC gerufen, dann würde der Jaguar jetzt bei der nächsten Werkstatt stehen.
Diese könnte aber auch nichts machen, weil den Händler erst die Möglichkeit der Mängelbeseitigung gegeben werden muss.
Also spielt es keine Rolle wo das Auto steht.

Das alte Fahrzeuge kaputt gehen können ist normal.
Hierbei geht es darum, dass der Händler vorsätzlich eine Mängelbeseitigung herrauszögerte.

Das mit dem Motor habe ich, weil wir uns nicht so auiskennen, im Internet recherchiert und auch andere Jaguarfahrer befragt. Da kam herraus, dass mit dem Auto etwas nicht stimmt.
Auf meine Anfrage beim Händler ob es sich das anschauen würde, sagte er wörtlich:
Das Auto ist top, da ist nichts kaputt.
Auf meine Anfrage ob er sich den mal ansehen würde:
Das brauche er nicht, der Wagen ist in Ordnung.

Der Händler hatte jede Gewäherleistung abgelehnt.
Das mit den FB´s kannst du ja selber mal im Internet nachlesen.
Dazu kommt, dass auch ich Auslesegeräte habe, und bei Jaguar kann nur die Werkstatt dauerhaft die FB´s anlernen.
Oder würdest du nach jeder Benutzung zum Händler fahren wollen um die FB´s anzulernen?
Dann müssten wir gleich da hinziehen.

Ich weiss was es bedeutet ein alten Auto zu kaufen.
Ich habe den Händler um Mängelbeseitigung gebeten und darauf hingewiesen, dass da etwas nicht stimmt.
Jetzt springt er nicht mehr an und der Händler verweigert die zusammenarbeit.
Und wenn ich bedroht werde, nur weil ich ihn bitte die Mängel zu beseitigen, dann stimmt etwas mit dem Händler nicht.

Aber so hat jeder seine eigenen Ansichten.

lg, der Fachleie

Über welches Auto redest du jetzt eigentlich? Zuerst ging es um einen Jaguar X-Type und im zweiten Beitrag schreibst du dann von einem V40 also Volvo.

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Hallo Tomsche65.

Eigentlich um den Jaguar.

Das mit dem Betrug vom TÜV war bei unserem V40.

lg,der Fachleihe

Wäre die Entfernung zum Händler nicht maßgebend, wäre es wahrscheinlich kein Problem.

Der Händler wird kein Abschlepper 200km zu dir senden um das Fahrzeug abholen zu lassen und dann wieder zurück. Du musst nun selbst zusehen, wie du das Fahrzeug zum Händler bekommst, er hat nämlich keine Holschuld.
Wenn du das nun in einer freien Werkstatt durchführst, wird er die Rechnung auch nicht übernehmen...

Ich sehe hier nur zwei Lösungen.
1. Abschleppdienst anheuern, dein Fahrzeug dahinsenden ~ die Kosten belaufen sich auf ca. 400€ (Quelle iloxx.de). Problem wird halt sein, dass der Händler sich querstellen und das Fahrzeug nicht annehmen wird ergo musst du mit. Auch hier könnte es jetzt zu Problemen mit dem Händler geben, z.b. lange Reperaturzeiten, keine Rückmeldungen usw.
2. Reperatur selbst zahlen. Keine alten Autos kaufen von Händlern die mehr als 50km weit entfernt sind.

Wie wäre es damit den Fehler erstmal zu analysieren? Und sich dann nochmal mit dem Händler über eine Lösung unterhalten?

Wichtig ist, aber das wird dir deine Anwältin sagen, dass du den Sachverhalt erstmal strukturiert auf die Reihe bekommst. Hinsichtlich welcher Defekte hat der Verkäufer dich aufgeklärt, welche Mängel liegen derzeit vor und wann hast du wie Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben?

Wenn du Glück hast und der Händler genau so bockig ist wie du, kannst du eventuell zurücktreiten. Wobei ich den Mangel ehrlich gesagt noch nicht so sehe. Bist du Rechtsschutzversichert? Dann kannst du in der Regel ein SV-Gutachten auf deren Kosten auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens einholen lassen. Tipp: Vorher Kostendeckung von der Rechtsschutz einholen.

Hallo Bluedo

Ich habe diese Angelegenheit heute unserer Anwältin übergeben.
Und nein, der Händler ist verpflichtet das Fahrzeug zur Mängelbehebung zu sich zu holen, wenn eine beseitigung des Mangels vor Ort nicht möglich ist.

@EdSize: Ich habe sehr oft mit dem Händler telefoniert.
Leider zeigte er kein Interesse an der Mängelbeseitigung.
Sollte der Händler in der gesetzlichen Pflicht nicht reagiert haben, werden wir das Auto abmelden und uns ein anderes Auto holen.
So ein Prozess kann bis zu 3 Jahre dauern wurde uns gesagt.
So lange bleibt das Auto stehen bis der Händler seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist.
Sollte das Fahrzeug 3 Jahre abgemeldet rumstehen, ist es nicht nur im Wert gesunken, sondern ich kann den Bedarf an dem Auto verneinen(Rücknahme), da ich auf ein Auto angewiesen bin und nicht 3 Jahre warten kann bis ein Urteil gefällt wurde.

Jetzt liegt es am Händler tätig zu werden.

lg,der Fachleie

Zitat:

@Fachleie schrieb am 14. September 2018 um 11:24:08 Uhr:


Hallo Bluedo

Ich habe diese Angelegenheit heute unserer Anwältin übergeben.
Und nein, der Händler ist verpflichtet das Fahrzeug zur Mängelbehebung zu sich zu holen, wenn eine beseitigung des Mangels vor Ort nicht möglich ist.

....

lg,der Fachleie

Stimmt. Ich hab das nochmal recherchiert.
Hab mal gehört, dass das nur für bestimmte KM gilt. Stimmt aber nicht!

Zitat:

@Fachleie schrieb am 14. September 2018 um 11:24:08 Uhr:


Hallo Bluedo

Ich habe diese Angelegenheit heute unserer Anwältin übergeben.
Und nein, der Händler ist verpflichtet das Fahrzeug zur Mängelbehebung zu sich zu holen, wenn eine beseitigung des Mangels vor Ort nicht möglich ist.

@EdSize: Ich habe sehr oft mit dem Händler telefoniert.
Leider zeigte er kein Interesse an der Mängelbeseitigung.
Sollte der Händler in der gesetzlichen Pflicht nicht reagiert haben, werden wir das Auto abmelden und uns ein anderes Auto holen.
So ein Prozess kann bis zu 3 Jahre dauern wurde uns gesagt.
So lange bleibt das Auto stehen bis der Händler seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist.
Sollte das Fahrzeug 3 Jahre abgemeldet rumstehen, ist es nicht nur im Wert gesunken, sondern ich kann den Bedarf an dem Auto verneinen(Rücknahme), da ich auf ein Auto angewiesen bin und nicht 3 Jahre warten kann bis ein Urteil gefällt wurde.

Jetzt liegt es am Händler tätig zu werden.

lg,der Fachleie

Ich würde mir eine andere Anwältin nehmen, den sie kennt die BGH Rechtsprechnung nicht.

https://www.anwalt.de/.../...das-auto-beim-kaeufer-abholen_022152.html

https://autokaufrecht.info/.../

Einen guten Anwalt zu finden ist reine Glücksache, ich bin schon zweimal auf die Schnauze gefallen wegen schlechten Anwälten.

Zitat:

@Tomsche65 schrieb am 14. September 2018 um 12:46:52 Uhr:


Einen guten Anwalt zu finden ist reine Glücksache, ich bin schon zweimal auf die Schnauze gefallen wegen schlechten Anwälten.

Mind. 70% der Anwälte sind nicht besonders gut. Einen Anwalt zu finden der nach Honorarordnung abrechnet und auch noch gut ist, ist fast unmöglich.

Daher sollte man sich im Vorfeld selber mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen - damit man zumindest weiss um was es gehen könnte. Hier z.B. Warenschuld = Holschuld / Geldschulden = Bringschuld. Und der "Schuldner" in dieser Sache ist der Käufer (auch wenn sich das merkwürdig anhören mag).

Moin,

Stimmt nicht ganz. Der Händler kann dies an den Käufer abtreten, wenn dies aus sachlichen Gründen sinnvoll ist. Bei 200km wäre das OK. Er MUSS dann aber die Kosten übernehmen.

Das der Händler die Mängel je nach Vertrag (wenn er nicht verkäufer, sondern Vermittler ist ggf. nicht, wenn die Mängel im Vertag stehen auch ggf. Nicht) beheben muss - das ist so. Weiß hier jeder. Will dir auch keiner Absprechen.

Weist du was mich stört? Es ist der TÜV, der Händler - du hast niemals was dazu beigetragen. Denk mal drüber nach - ich bin sicher dein Verhalten/Auftreten hat dazu beigetragen. Eine Häufung bestimmter Vorfälle passiert nicht zufällig. Beim Händler bist du jetzt an wen gelangt, der genauso spielt wie du - eventuell sogar extremer ist. Und das deine Vorstellungen etwas anders sind als die Realität - das merkt man 😉

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 14. September 2018 um 12:51:07 Uhr:


Moin,

Stimmt nicht ganz. Der Händler kann dies an den Käufer abtreten, wenn dies aus sachlichen Gründen sinnvoll ist. Bei 200km wäre das OK. Er MUSS dann aber die Kosten übernehmen

Nein du vermischt hier etwas, die Holschuld bleibt beim Käufer, der Verkäufer muss die Kosten erstatten mehr nicht (allerdings nur wenn tatsächlich ein Mangel vorlag den der VK zu verantworten hat).

Der BGH hat dazu auch geurteilt das der VK dem Käufer einen Vorschuss für die Transportkosten überweisen muss wenn dieser das verlangt - das Fahrzeug zum Händler zu transportieren ist rein rechtlich die Aufgabe des Käufer. Natürlich kann der Verkäufer dies freiwillig erledigen, er verstösst aber nicht gegen seine gesetzlichen Pflichten wenn er dies nicht tut.

https://www.verbraucherbote.de/...genkauf-und-die-transportkosten-6368

Ansonsten zeig mir ein BGH Urteil das deine Aussage bestätigt.

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