Ich bin sauer
Liebe Auto-Freunde.
Vor einigen Wochen hatten wir unser Traumauto im Internet gefunden.
Es sollte ein Jaguar X-Type werden, deren Formen mich schon seit vielen Jahren begeistet.
Das Angebot und die Fotos im Internet waren alles super.
Also fuhren wir die 400 Km zum Händler.
Dort angekommen stand er da in seiner vollen Pracht und Schönheit.
Bei näherer Betrachtung vielen uns eine stümperhafte Lackausbesserung und ein Schaden an der hinteren Bremse auf.
Naja, sowas kann man ja über einen Preisnachlass regeln.
Während der Probefahrt, genauer gesagt auf dem Rückweg, ging die MKL an.
Der Händler las den Fehlerspeicher aus und dort stand als Fehler Drosselklappe.
Ein Anruf in einer Jaguarwerkstatt ergab, dass dieses Teil im Orginal 700€ kosten sollte.
Der Händler fand so ein Teil gebraucht und wollte uns diesen Presi als Nachlass geben.
Naja, wir fuhren ohne den Jaguar zurück.
Hinweg 4,5 Std, Rückweg dank Staus fast 11 Stunden.
Bei einer neuen Suche fanden wir wieder einen Jaguar der unseren Vorstellungen entsprach.
Diesmal schien alles OK zu sein.
Denkste!
Die FB´s können nur vom Fachhändler neu erworben werden.
Anlernen hat immer nur 1-2 mal funktioniert.
Der Spritverbrauch war auf dem Rückweg schon sehr hoch, höher als in den Papieren angegeben.
Naja, unsere Autos haben wir immer erst einfahren müssen.
Meine Anfragen und Suchen im Internet haben zu dem dröhnen leider keine Lösungen ergeben.
Heute auf dem Weg zum Arzt war es dann so weit.
Zu erst spinnte die Sprittanzeige und der Verbrauch stieg auf 15 Liter (Landstrasse, normal 7-10 Liter).
Nach dem Arztbesuch wollten wir den Wagen starten und was passiert?
NICHTS!
Anruf bei dem Händler: Wir sollen doch das Auto vorbei bringen.
ALLE Telefonate wurden abgebrochen.
Keine Hilfe angeboten, nichts.
Bei mehreren telefonischen Anfragen den ganzen Tag über, kam nichts rüber.
Kein Angebot wie wir das Auto nach hause bekommen, geschweige ein Angebot zur Mängelbeseitigung.
Dafür gab es eine Fette Drohung.
Die Erste hatte er bereits vor 2 Tagen ausgesprochen, worauf hin ich Anzeige erstattete.
Eine Negativbewertung hat er natürlich auch bekommen.
Morgen haben wir einen Termin bei unser Anwältin.
Aber wir wissen jetzt schon, dass wir auf unser Geld plus Entschädigung Monate warten werden müssen.
Ich weis nicht ob es verboten ist kriminelle Autoverkäufer hier zu veröffentlichen,
aber um andere Kaufer zu schützen tue ich es einfach mal.
***Link entfernt. Puntomaniac, MT Moderation***
Sollte es mit den Regeln von motor-talk.de nicht übereinstimmen,
dann bitte nicht diesen Trade, sondern nur den Link löschen.
liebe Grüße, der Fachleie
Beste Antwort im Thema
Moin,
Mein lieber TE - UND?
Was hat ein Scheckheft, die erste Hand und Werbung damit zu tun, dass etwas kaputt ist? DAS ist kein Widerspruch. Das Auto ist nicht NEU! Das Auto kann in sehr gutem Zustand sein - und dennoch kann etwas kaputt sein.
Der Verkäufer muss nicht devot und sklavengleich alles bestätigen und vor dir rumbuckeln. Er muss die Gewährleistung erledigen. Ob er das übertrieben höflich oder unfreundlich macht - wen juckt es?
Was auch immer du da bzgl. Anlernen usw. Erzählen magst - es ist wurscht, solang es repariert wurde ist weder das WIE noch das was in 10 Jahren kommt relevant. Davon abgesehen - angelernt ist angelernt - dazu ist nur die RICHTIGE Software zum pairing notwendig. Ob er die hat oder ob er zu Jaguar oder zu Lieschen Müller fährt ist doch wurscht.
Warum kaufst du ein Auto bei dem der Motor kaputt klingt? Das macht keinen Sinn - ist aber sicherlich vieles, aber nicht die Schuld des Verkäufers. Wenn der Motor durchhält bis der Wagen aus der Gewährleistung raus ist - dann hat der Verkäufer gewonnen, geht er vorher kaputt - hat er Pech gehabt. Das ist gesetzlich ganz simpel geregelt. Solange das Auto fährt und der Motor seinen Job erledigt - ist das eben so. Wo du keinen Defekt nachweisen kannst, kannst du auch nix verlangen.
Der Händler hat dich GESAGT - komm vorbei. Wenn du das nicht machst - ist das DEIN Problem. Was soll der Händler denn machen? Dir einen LKW und einen Chauffeur schicken?
Wenn deine Bewertung geschäftsschädigend, beleidigend und offenbar auch unberechtigt ist - dann ist der Verkäufer im Recht, dass er verlangt, dass du die Bewertung löscht. Ist das genauso wie dein Verhalten hier - dann solltest du das sogar dringend machen.
Nach DEINEM Verhalten würde ich auch nicht mehr mit dir telefonieren. Es ist nur zu MEINEM Nachteil, wenn ich mit jemandem Rede, der mich angezeigt hat, dann bringt mir dad KEINEN Vorteil mehr. Du hast deinen Kredit verspielt. Wer dem Rechtsweg wählt, der soll ihn halt nehmen. Es wird spannend, wenn der Händler zu Protokoll gibt, dass er dir angeboten hat vorbeizukommen um die Mängel abzustellen und zu begutachten und dass du dann angefangen hast, dich destruktiv zu verhalten.
Nochmal - der Händler kann durchs Telefon NICHT feststellen, was das Problem ist. Der sitzt nicht im Auto. Er kann also TATSÄCHLICH aktuell NIX machen. Da du ja.schon den Rechtsweg beschritten hast - ist es richtig, nix zu sagen oder zuzusichern, dass am Ende zum Nachteil ausgelegt werdem kann.
Nein - ich kann den Verkäufer verstehen. Du bist eskaliert, anstelle die Sache VOR ORT mit dem Verkäufer auf vernünftige Art zu klären - so wie es 100erte andere auch machen. Dir wurde ANGEBOTEN, doch einfach vorbei zu kommen. Stattdessen hast du dich am Verkäufer mit einer schlechten Bewertung gerächt. Du bist das quasi selbst schuld.
Logisch - dein Gewährleistungsanspruch ist gegeben. Aber jetzt würde ich dich auch bluten lassen. Die Anwaltskosten bleiben nämlich bei dir. Denn der Verkäufer wird sehr genau wissen, wie die Rechtslage ist und sicherlich nicht vor Gericht ziehen, das macht nämlich keinen wirklichen Sinn.
LG Kester
37 Antworten
Moin,
Hast du es nicht etwas durcheinander geworfen? Oder dich vertippt? Ich verstehe deinen Beitrag nämlich nicht.
KLAR - wenn du dich durchklagst (!) und Kommunikation, Interaktion, Problemlösungsstrategien usw. ignorierst - sagt das Recht irgendwann XYZ. Dennoch kann der Verkäufer dir sagen - bring das Auto vorbei. Das KANN man als vernünftiger Mensch dann machen - dann ZAHLT der Verkäufer die Auslagen und gut ist. Das respektiert das Recht nämlich insoweit, dass der Verbraucher nicht geschädigt wird. Soweit, dass man DAHIN für ein vielleicht 5000€ Auto kommt - sollte man es normalerweise nicht kommen lassen. Und wenn du ein Recht/eine Pflicht in gegenseitigem Einverständnis abtrittst - ist das vollkommen OK. Wenn der eine Nein sagt und der andere auch - dann KANN es nämlich keine Lösung geben.
Und komm dem VK da jetzt mal mit BGH Urteil XYZ - erst lacht er dich aus, dann jagt er dich vom Platz, dann meldet er das Gewerbe ab, ist insolvent und du kannst das Auto in die Luft sprengen - weil das wahrscheinlich dann billiger ist.
Merke - vernunftbegabte Menschen sollten in der Lage sein, dass so zu klären, dass ALLE zufrieden sind.
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 14. September 2018 um 13:09:30 Uhr:
Moin,Hast du es nicht etwas durcheinander geworfen? Oder dich vertippt? Ich verstehe deinen Beitrag nämlich nicht.
KLAR - wenn du dich durchklagst (!) und Kommunikation, Interaktion, Problemlösungsstrategien usw. ignorierst - sagt das Recht irgendwann XYZ. Dennoch kann der Verkäufer dir sagen - bring das Auto vorbei. Das KANN man als vernünftiger Mensch dann machen - dann ZAHLT der Verkäufer die Auslagen und gut ist. Das respektiert das Recht nämlich insoweit, dass der Verbraucher nicht geschädigt wird. Soweit, dass man DAHIN für ein vielleicht 5000€ Auto kommt - sollte man es normalerweise nicht kommen lassen. Und wenn du ein Recht/eine Pflicht in gegenseitigem Einverständnis abtrittst - ist das vollkommen OK. Wenn der eine Nein sagt und der andere auch - dann KANN es nämlich keine Lösung geben.
Und komm dem VK da jetzt mal mit BGH Urteil XYZ - erst lacht er dich aus, dann jagt er dich vom Platz, dann meldet er das Gewerbe ab, ist insolvent und du kannst das Auto in die Luft sprengen - weil das wahrscheinlich dann billiger ist.
Merke - vernunftbegabte Menschen sollten in der Lage sein, dass so zu klären, dass ALLE zufrieden sind.
LG Kester
Sorry irgendwie reden wir aneinander vorbei, der Verkäufer kann und wird dir sagen "Bring das Auto vorbei" - das ist der rechtliche Stand, vom BGH auch so entschieden. Siehe links.
Da gibt es keine 200KM Regel oder so ähnlich. Die Pflicht (Holschuld) bleibt beim Käufer. Das sich in diesem Zusammenhang Holschuld merkwürdig anhört habe ich weiter vorne erläutert. Der Käufer schuldet dem Verkäufer das Fahrzeug, da dieser ja sonst seiner Pflicht der Nachbesserung nicht nachkommen kann.
Wenn du sagst, nö mache ich nicht ist mir zu weit und zu teuer. Dann kann sich der VK entspannt nach hintenlehnen.
Die Kosten muss der Verkäufer übernehmen wenn der Mangel tatsächlich in seine Verantwortung fällt.
Ich möchte mir da gar kein Urteil bilden weil ich weder den TE noch den Verkäufer kenne. Geredet wird viel und es gibt immer zwei Meinungen!!!! Ich verlasse mich schon lange nicht mehr auf die Aussage von einer Partei, die Wahrheit liegt halt meistens irgendwo zwischen den Parteien. Man stutzt die Wahrheit halt gerne auf das passende Maß von einem selbst zusammen.
Gruß Tom
Zitat:
@Tomsche65 schrieb am 14. September 2018 um 13:30:54 Uhr:
Ich möchte mir da gar kein Urteil bilden weil ich weder den TE noch den Verkäufer kenne. Geredet wird viel und es gibt immer zwei Meinungen!!!! Ich verlasse mich schon lange nicht mehr auf die Aussage von einer Partei, die Wahrheit liegt halt meistens irgendwo zwischen den Parteien. Man stutzt die Wahrheit halt gerne auf das passende Maß von einem selbst zusammen.Gruß Tom
Egal was geredet wird. Aus so einem Vertrag entstehen Rechte und Pflichten und diese sollte man kennen. Wenn man sie nicht kennt ist es schlecht wenn einem der beauftragte Anwalt nicht richtig berät.
Hier wäre folgendes Vorgehen nötig bevor man einen Anwalt einschaltet.
Mitteilung des Mangels und Aufforderung zur Beseitigung (nachweisbar zugestellt).
Lieferung des Fahrzeuges an die Adresse des Händlers (Terminvereinbarung ist nicht nötig).
Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels (nachweisbar zugestellt).
Die Fristen müssen zudem angemessen sein, alles unter 14 Tagen dürfte schwierig sein.
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Hi,
Ich glaube - wir sagen, wenn auch auf umgekehrtem Weg und mit vielen anderen Worten das gleiche ...
LG
Klar gebe ich Euch ja auch recht, aber wir kennen halt beide Parteien nicht und wissen nicht was im Vorfeld alles schief lief. Von daher möchte ich mir kein Urteil bilden. Rein vom Lesen würde ich die meisten Fehler beim TE sehen, aber diese Sicht ist halt auch wieder nicht objektiv.
Gruß Tom
https://www.anwalt.de/.../...eg-transport-zahlt-verkaeufer_111509.html
https://www.anwalt.de/.../...das-auto-beim-kaeufer-abholen_022152.html
Zitat:
@Fachleie schrieb am 14. September 2018 um 11:24:08 Uhr:
Hallo BluedoIch habe diese Angelegenheit heute unserer Anwältin übergeben.
Und nein, der Händler ist verpflichtet das Fahrzeug zur Mängelbehebung zu sich zu holen, wenn eine beseitigung des Mangels vor Ort nicht möglich ist.@EdSize: Ich habe sehr oft mit dem Händler telefoniert.
Leider zeigte er kein Interesse an der Mängelbeseitigung.
Sollte der Händler in der gesetzlichen Pflicht nicht reagiert haben, werden wir das Auto abmelden und uns ein anderes Auto holen.
So ein Prozess kann bis zu 3 Jahre dauern wurde uns gesagt.
So lange bleibt das Auto stehen bis der Händler seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist.
Sollte das Fahrzeug 3 Jahre abgemeldet rumstehen, ist es nicht nur im Wert gesunken, sondern ich kann den Bedarf an dem Auto verneinen(Rücknahme), da ich auf ein Auto angewiesen bin und nicht 3 Jahre warten kann bis ein Urteil gefällt wurde.Jetzt liegt es am Händler tätig zu werden.
lg,der Fachleie
Selbstverständlich ist der Händler zur Gewährleistung verpflichtet. Motoren sind keine Verschleißteile.
Du bist lange genug einem Termin hinterhergerannt. Wenn keine Reaktion vom Händler erfolgt, muß es halt der Anwalt auf die harte Tour regeln. Bei vielen Händlern herrscht der Glaube, daß sie bei älteren Autos einen Schrottwagen abliefern dürfen. So funktioniert das aber leider nicht, schließlich zahlt der Kunde im Vergleich zum Privatverkäufer einen satten Aufschlag.
Halte uns auf dem laufenden.