Ich bin auf eure Hilfe angewiesen....

Mahlzeit alle miteinander,

Ich bräuchte dringend mal euren Rat bzw. eure Meinung zum Folgenden Thema: Unfall

Ich hatte am 18.06.2017 Einen auto Unfall.

Zur Situation: Der Unfall ereignete sich an einer Ausfahrt auf der ....Straße / Tempolimit dort ist 30km/h

Ich wollte aus der Ausfahrt raus, Ich bin also bis zur Sichtlinie vorgefahren und habe nach wiederholter Sichtkontrolle
(von beiden Seiten kein Fahrzeug kommend) zügig mit eingeschaltetem Linksblinker mich in meine Fahrspur einordnen wollen,
als das Gegnerische Fahrzeug plötzlich mit wesentlich zu hoher Geschwindigkeit aus der kurve schon auf mich zukam und es krachte.

Das gegnerische Fahrzeug war dank der Bremsblockiermessung die vor Ort von der Polizei durchgeführt wurde (27m Bremsweg)
mit mind. 75km/h Unterwegs. wobei da ein genaues Gutachten klare Verhältnisse schaffen dürfte.

Zur Ergänzung:
Der Bremsspur entstand bei einer Strecken-Steigung von ca. 6-12 Prozent, dazu noch der Relativ starke Aufprall, ohne
diese beiden Faktoren, wäre die Bremsspur noch beträchtlich länger ausgefallen.

die polizei sagte rein vom Gesetz her bin Ich schuld, wegen Vorfahrt missachtung.

Aber Ich konnte bei der Geschwindigkeit des gegnerischen Fahrzeugs nicht unternhemen.

bei tempo 30 wäre es niemals zum Unfall gekommen...

Was denkt Ihr wie Ich vorgehen sollte, da Ich mich absolut Schuldfrei fühle und meiner Meinung auch absolut Schuldfrei bin....

Danke schon mal für euer feedback und die daraus resultierende Hilfe

Gruß Martin

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Der Kollisionspunkt dürfte auf seiner Fahrspur liegen. Jedenfalls wäre 50/50 schon mal besser als nix.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Juni 2017 um 19:42:05 Uhr:


Der Kollisionspunkt dürfte auf seiner Fahrspur liegen. Jedenfalls wäre 50/50 schon mal besser als nix.

Joh... Meine Rede (auch als Quintessenz meines längeren Posts).

Der TE hat ja anfangs geschrieben das dort 30 km/h erlaubt sind. Die Bremspur + Unfallschaden deutet auf mehr als 70 km/h hin. Nach der Münchener Quotentabelle die ich schon gepostet hatte ergibt das 50/50 bis zu maximalen 100 % für den zu schnell fahrenden wenn die Geschwindigkeit bewiesen werden kann.
Hoffen wir mal das die Polizei bei der Unfallaufnahme und Beweisaufnahme der Bremsspur keine Fehler gemacht hat.

Schäden an Fahrzeugen die nicht mit Rechnung in einer Fachwerkstatt repariert wurden werden übrigens von den Versicherungen an eine eigene Datenbank gemeldet, die damit den Autobumsern das Leben schwer macht.
Und nicht nur das, die Versicherungen haben zu den abgerechneten Unfällen ja auch die Gutachten was nach einem Autoverkauf auch Tachomanipulationen auffliegen lassen kann.
Ein Bekannter hatte einen Gebrauchtwagen gekauft, einen kleinen unverschuldeten Unfall gehabt und der Gutachter hat doch tatsächlich einen Unfall ein Jahr vor dem Kauf des Fahrzeuges mit einem unpassenden höheren KM Stand erwähnt.

guten Abend, bin gerade erst von der Arbeit .

@azrazr Also Ich weiß gar nicht was Ich dazu sagen soll :-))
Ich möchte mich in aller Ehre und Demut vor dir verbeugen !

Also aussführlicher geht es nun wirklich nicht :-)
Eienen Riesen Dank an dieser Stelle !
Ich werde mir alles genauestens durch den kopf gehen lassen.

Heute war jemand aus einer Ortsansässigen Werkstatt bei mir und wird mir einen kosten voranschlag machen, was die Reperatur mich kosten wird.

Auch eine Versicherung, die Rechtschutz Rückwirkend anbietet, habe Ich gefunden .

Nach erhalt des Kostenvoranschlags, werde Ich mir weitere Schritte überlegen und sehr Wahrscheinlich eine Rechtschutzversicherung abschliesen und diese mit dem Fall beauftragen.

Da der Thread so eine große Dimension erreicht hat, werde Ich natürlich so schnell wie möglich versuchen euch auf dem laufenden zu halten.

nochmals ein riesen großes Dankeschön

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Gern geschehen. Es sind aber einige kleine Fehler drin....

Eine Kollision ist nicht schon bei über 50 km/h unvermeidbar, wenn an Deiner Ausfahrt jemand die Straße biegt, sondern irgendwo in der Nähe von 70 km/h.

Die Annahme, dass Ihr mit 30 km/h aufeinandergeprallt seid, ist nicht haltbar, wenn Dein Airbag nicht ausgelöst hat. Evtl. standest Du beim Aufprall und/oder danach nicht auf der Bremse, und bist deswegen "weiter" gerollt.

Der Schaden an Deinem Auto ist in dem Fall auch deutlich geringer als Totalschaden.

Insgesamt aber könnte die Ansicht, dass Du auf die durchgehende Fahrbahn eingefahren bist, als Dich Dein Unfallgegner bereits gesehen hat, zutreffen - zumindest ist diese Möglichkeit nach meiner Abschätzung nicht völlig jenseits des Realistischen.

Auch die Annahme, dass Du ihn hättest sehen können, und den Unfall vermeiden, bzw. die Folgen deutlich reduzieren können, wenn Du Dich vorsichtiger an die Sichtlinie herantastest, anstatt zügig auszufahren, bleibt bestehen.

Dass es zu so einer Kollision kam liegt aber zweifellos an der hohen Geschwindigkeit des Unfallgegners. Hinzu kommt: selbst wenn Du ihn siehst, und die vorgebliche Vorfahrt gewährst (es ist nicht 100% sicher, dass der überhaupt Vorfahrt hatte, und nicht Vorfahrt von rechts galt), ist bei so einer Geschwindigkeit an jener Stelle jeder querende Fußgänger tot - noch bevor der Raser überhaupt die Bremse betätigt... Selbst, wenn auf jener Straße 100 km/h erlaubt wären, wären mehr als 30 km/h nach geltendem StVO (Geschwindigkeit nach Sichtweite) nicht zulässig. Der Unfallgegner und eine Fahrerlaubnis sind also mit einander unvereinbar. Hier müsste auf jeden Fall eine Anzeige erfolgen. Ob die Polizei das gemacht hat, weiss ich nicht, Du kannst es aber tun, bevor die Tat verjährt. Die Beweislage ist erdrückend (Bremsweg, Stelle + Identität des Fahrers polizeilich dokumentiert).

Mit der Versicherung.... Es wäre gut, eine Deckungszusage zu erhalten, bevor Du abschließt :-) Utopisch? Keine Ahnung - aber erst eine Versicherung abzuschließen (wahrscheinlich mit gesetzlicher Maximallaufzeit zu einem höheren Preis), und dann keine Deckungszusage zu erhalten, weil die die Lage ganz anders einschätzen als ich in meiner langen Mail, wäre bitter....

Zitat:

@bison36 schrieb am 29. Juni 2017 um 00:17:33 Uhr:


… Auch eine Versicherung, die Rechtschutz Rückwirkend anbietet, habe Ich gefunden .
Nach erhalt des Kostenvoranschlags, werde Ich mir weitere Schritte überlegen und sehr Wahrscheinlich eine Rechtschutzversicherung abschliesen und diese mit dem Fall beauftragen.

Du musst aber schauen, ob die Versicherung auch für bereits laufende Fälle einspringt, die meisten tun das nämlich nicht. Das "rückwirkend" bezieht sich normalerweise darauf, die übliche 3-monatige Wartezeit zu umgehen und nicht schon eingetretene Fälle abzudecken.

So ist es, sonst wäre es auch sinnfrei, so eine Versicherung abzuschließen. Das würden ja alle nur dann machen, wenn etwas vorgefallen ist.

Würde ich so pauschal nicht sagen.
Ich könnte mir vorstellen, dass das eine gute Möglichkeit ist, Kunden in so einer Situation anzulocken und dann in einen Vertrag mit z.B. höherer Mindestlaufzeit zu verwickeln.

Ein Konzern versichert in der RS sozusagen wirklich das brennende Haus rückwirkend für 3 Monate. Preislich liegt das im oberen Durchschnitt.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 29. Juni 2017 um 11:03:36 Uhr:


Würde ich so pauschal nicht sagen. …

Das wurde auch nicht pauschal gesagt.

Es gibt einige wenige, die laufende Fälle versichern. Die meisten verstehen unter "rückwirkend" aber eben nur die rückwirkend beginnende Wartezeit. Deswegen der Rat an den TE, er solle schauen, dass die RSV, die er abschließen möchte, auch laufende Fälle abdeckt.

Zitat:

@azrazr schrieb am 25. Juni 2017 um 10:23:50 Uhr:


Vor diesem Hintergrund wäre meiner Meinung nach ein Aufbegehren gegen eine 30:70 Einigung (30% Deine Schuld) wirtschaftlich ruinös, weil die Chance, da besser wegzukommen, praktisch bei NULL liegt (mangels Richterhirn). Gegen 50:50 wäre ein Aufbegehren grenzwertig und ab 70:30 wäre die Sache wirtschaftlich immer noch kritisch, aber ich würde es tun.

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/VorfahrtGeschwindigkeit.php#05

Es ist immer wieder beängstigend, wie Quellen fehlinterpretiert werden und im konkreten Fall dann Richter als Idioten hingestellt werden. Tatsächlich geht es in den meisten Urteilen in der verlinkten Quelle darum, dass der Wartepflichtige den "Raser" GESEHEN hat, bevor er ausgefahren ist. Sie haben "lediglich" die weit überhöhte Geschwindigkeit unterschätzt.

Der TE hier konnte den Raser jedoch gar nicht sehen. Eine Haftung zu 0% könnte ich mir hier durchaus vorstellen.

Zitat:

Edit: http://www.iww.de/.../...-wegen-geschwindigkeitsueberschreitung-f44773

Es scheint die 100%-Entlastung zu geben. Aber es wird nicht einfach.

Die 100%-Entlastung war auch in einem der Urteile deiner ersten Quelle. Man muss sie nur lesen wollen!

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 29. Juni 2017 um 18:00:43 Uhr:


(...)
Tatsächlich geht es in den meisten Urteilen in der verlinkten Quelle darum, dass der Wartepflichtige den "Raser" GESEHEN hat, bevor er ausgefahren ist. Sie haben "lediglich" die weit überhöhte Geschwindigkeit unterschätzt.
(....)

Alternativ: der Richter hat den ANSCHEINSBEWEIS hergenommen, dass der Wartepflichtige den Vorfahrtberechtigten gesehen hat - puff - aus den Ärmeln geschüttelt. Mein Respekt hält sich bei den Nutzern des Begriffs "Anscheinsbeweis" in sehr engen Grenzen - das gebe ich zu.

Zitat:

Der TE hier konnte den Raser jedoch gar nicht sehen. Eine Haftung zu 0% könnte ich mir hier durchaus vorstellen.

Das sage ich, und Du auch. Legst Du Deine Hand ins Feuer, dass ein Richter den "Anscheinsbeweis" nicht aus den Ärmeln schüttelt (selbst, wenn es blitzsaubere Gutachten gibt)? Mir ist das passiert.

Zitat:

Die 100%-Entlastung war auch in einem der Urteile deiner ersten Quelle. Man muss sie nur lesen wollen!

Ich sehe nur keine realistischen Chancen hierzu...

Aber was ich da schreibe, ist nur eine Meinung. Die Chancen und Risiken muss im Endeffekt der Betroffene abwägen. Wenn der TE mit 0% aus der Sache rauskommt, kann er sich melden: ich spendiere gerne einen Lidl-Champagner zur Feier des Tages :-)

Wir können ja mal eine Grundsatzdiskussion Amtsermittlung vs. freie Beweiswürdigung führen.

Zitat:

@azrazr schrieb am 29. Juni 2017 um 19:11:33 Uhr:



Zitat:

Der TE hier konnte den Raser jedoch gar nicht sehen. Eine Haftung zu 0% könnte ich mir hier durchaus vorstellen.

Das sage ich, und Du auch. Legst Du Deine Hand ins Feuer, dass ein Richter den "Anscheinsbeweis" nicht aus den Ärmeln schüttelt (selbst, wenn es blitzsaubere Gutachten gibt)?

Natürlich nicht und daher kann man an dieser Stelle nur wiederholen was alle anderen schon vor mir schrieben, dass der TE sich einen guten Anwalt suchen muss. (Wie erkennt man eigentlich einen Guten? Alle die ich bisher gefragt habe sagten mit voller Überzeugung, dass sie gut sind....)

Auch muss man berücksichtigen, dass Richter zwar Vorfahrtsverstöße streng behandeln. Im Zusammenhang mit weit überhöhter Geschwindigkeit aber auch genau anders entscheiden. Das Urteil am OLG Hamm am 2.2.2000 stimmt mit den Aussagen des TE sehr gut überein. Ein Verkehrsrichter in Würselen oder Eschweiler dürfte sich da durchaus auch daran orientieren, ist immerhin dasselbe Bundesland.

Und nur weil du nicht in der Lage warst, während deiner Verhandlung mal auf dem Golfplatz mit dem Richter klar Schiff zu machen, heißt das ja nicht, dass alle Richter so falsch wie in deiner Sache urteilen 😉. Immerhin hast du mit deinem Aufsatz auf Seite 6 aus meiner Sicht eine sehr gute Vorlage für den TE geschrieben, der ohne grobe mathematische Schnitzer auskommt (auf die du nicht ohnehin selbst hingewiesen hast). Er war zwar zu lang, hat mir aber trotzdem gut gefallen.

@Erwachsener
Ja, das können wir. Ich glaube aber, das hilft hier jetzt dem TE nicht. Mach aber ruhig einen neuen Thread dazu auf, ich freu mich schon 🙂

Dann werden wir aber beide hochkantig rausgeschmissen ... 😎

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