Ich bin auf eure Hilfe angewiesen....
Mahlzeit alle miteinander,
Ich bräuchte dringend mal euren Rat bzw. eure Meinung zum Folgenden Thema: Unfall
Ich hatte am 18.06.2017 Einen auto Unfall.
Zur Situation: Der Unfall ereignete sich an einer Ausfahrt auf der ....Straße / Tempolimit dort ist 30km/h
Ich wollte aus der Ausfahrt raus, Ich bin also bis zur Sichtlinie vorgefahren und habe nach wiederholter Sichtkontrolle
(von beiden Seiten kein Fahrzeug kommend) zügig mit eingeschaltetem Linksblinker mich in meine Fahrspur einordnen wollen,
als das Gegnerische Fahrzeug plötzlich mit wesentlich zu hoher Geschwindigkeit aus der kurve schon auf mich zukam und es krachte.
Das gegnerische Fahrzeug war dank der Bremsblockiermessung die vor Ort von der Polizei durchgeführt wurde (27m Bremsweg)
mit mind. 75km/h Unterwegs. wobei da ein genaues Gutachten klare Verhältnisse schaffen dürfte.
Zur Ergänzung:
Der Bremsspur entstand bei einer Strecken-Steigung von ca. 6-12 Prozent, dazu noch der Relativ starke Aufprall, ohne
diese beiden Faktoren, wäre die Bremsspur noch beträchtlich länger ausgefallen.
die polizei sagte rein vom Gesetz her bin Ich schuld, wegen Vorfahrt missachtung.
Aber Ich konnte bei der Geschwindigkeit des gegnerischen Fahrzeugs nicht unternhemen.
bei tempo 30 wäre es niemals zum Unfall gekommen...
Was denkt Ihr wie Ich vorgehen sollte, da Ich mich absolut Schuldfrei fühle und meiner Meinung auch absolut Schuldfrei bin....
Danke schon mal für euer feedback und die daraus resultierende Hilfe
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Nimm Dir einen Anwalt
110 Antworten
Wie habt ihr denn das hinbekommen? Das ist doch ein Frontalzusammenstoß und du hattest den Abbiegevorgang eigentlich schon beendet. Fuhrst du rüber auf seine Spur oder er auf deine? Oder bist du schlicht nicht nach rechts an den Fahrbahnrand gefahren, Abbiegevorgang nicht ordentlich ausgeführt? Wolltet ihr beide noch ausweichen und habt "dieselbe" Richtung (= hin zur Fahrbahnmitte) gewählt?
Normalerweise wenn einer rausfährt und erkennbar nicht anhält, würde ich versuchen, dahinter durchzuschlüpfen, wenn´s mit dem Bremsweg nicht mehr reicht. Gefehlt haben aber hier auch nur 2 oder 3 m.
@jojo genau so sieht es aus . er war wirklich sehr schnell, die kurve ist jetzt auch nicht so scharf, als das man da nicht mit 90 sachen hätte durchbrettern können... danke für den link jojo
Für mich sieht es so aus, dass die Kollision nach dem Abschluss des Einbiegens geschah und er seine Fahrspur etwas verlassen haben dürfte. An deiner Stelle würde ich also die angesprochene Rückwärtsversicherung in erwägen und dann in die "Schlacht" ziehen. 🙂
Hi!
Würde dir auch raten einen Anwalt aufzusuchen und dich von dem vertreten zu lassen. Der könnte z.B. auch veranlassen dass noch mal untersicht wird ob der andere nicht doch zu schnell gefahren ist.
lg Maria
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Gibt es hier evtl. jemanden, der vorbei kommen könnte und mir den Schaden abschätzen könnte ?
Ein Fachmann mit einer Werkstatt evtl ?
Über eine Antwort würde Ich mich sehr freuen
was nützt Dir das? Dafür gibt es Schadensgutachter. Jetzt eier mal nicht rum, willst Du Deinen Schaden ersetzt haben oder hier Konversation betreiben?
@kai R. wenn der Schaden nicht so hoch ausfallen würde, dann will ich mir gerne den ganzen Kram mit dem Anwalt usw ersparen.
deswegen meine Frage.
Ich habe mir die Bilder noch mal angeschaut. Angenommen, Dein Auto ist ca. 5 m lang, angenommen, Du bist mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 15 km/h aus der Ausfahrt geflogen gekommen (15 km/h / 3,6 = ca. 4,2 m/s, also in 2 s = ca. 8 m gefahren), warst Du seit MINDESTENS zwei Sekunden auf der Straße, als es zur Kollision kam. Wenn Du langsamer warst, dann waren es auch mehr Sekunden.
Die Röher Straße ist von der Stelle, wo Du ausfährst, aus einem VW Bulli 1 oder 2 (da sitzt Du recht weit vorne), und sofern der andere Verkehrsteilnehmer äußerst links fährt, Richtung Süden ca. 20-30 m einsehbar. Umgekehrt kann jemand in Deiner Ausfahrt aus eben dieser Entfernung frühestens gesehen werden. Ein Fahrzeug, das mit 50 km/h fährt, kann also vom Ausfahrenden nicht mehr als vorfahrtberechtigt erkannt werden, umgekehrt ist 50 km/h auch die maximale Geschwindigkeit, um noch anhalten zu können, wenn jemand aus Deiner Ausfahrt fährt.
Ein durchschnittliches Auto bremst mit:
30 km/h nach ca. 5 m ab.
50 km/h nach ca. 12,5 m ab
70 km/h nach ca. 25 m ab.
75 km/h nach ca. 27 m ab.
80 km/h nach 31 m ab.
(Quelle - soll keine Werbung sein, ist aber der erste Google-Treffer ohne Overlaywerbung für: bremsweg berechnen)
Durch die Steigung von 6-10% käme noch der Cosinus des Steigungswinkels als Faktor in die Rechnung, das sparen wir uns jetzt aber - selbst auf ebener Strecke ist klar, dass es sich beim Unfallgegner um einen Kriminellen handelt.
Nehmen wir eine Reaktionszeit von 0,1 s an (meine war während meiner "Twen-Zeit" sogar schneller, konnte aber nicht mit den damals für Reaktionszeitenmessungen verfügbaren Mitteln des ADAC auf der IAA 1987 genauer gemessen werden - das Gerät zeigte für mich nämlich immer 0,0 s an), dann sind das bei:
30 km/h (ca. 8,3 m/s) ca. 0,8 m,
50 km/h (ca. 14 m/s) ca. 1,4 m,
70 km/h (ca. 19,5 m/s) ca. 2 m,
75 km/h (ca. 20,8 m/s) ca. 2 m,
80 km/h (ca. 22,2 m/s) ca. 2 m Reaktionsweg.
Die Einsehbarkeit der Kurve ist max. 30 m. Ihr Seid ca. 10 m hinter Deiner Ausfahrt zusammengestoßen.
ABER!
Das Anhalten des Unfallgegners kam durch einen Zusammenstoß zustande, bei dem Dein Fahrzeug um ca. 4 m nach hinten geschleudert wurde (4 Bordsteine zu je 1 m). Beim vollkommen elastischen Stoß wären also beim Unfallgegner noch 30 km/h gesetzt gewesen, da aber Verformungsenergie noch Tempo rausgenommen hat, müssen es noch mehr als 30 km/h gewesen sein. Belassen wir es einfachheitshalber bei 30 km/h (und die Fahrzeuggewichte betrachte ich mit ca. 1,5 Tonnen als gleich, deswegen: egal ob plastischer oder elastischer Stoß, die heben sich gegenseitig komplett auf).
Gehen wir vom Minimum aus, 27 m Bremsspur + 4 m Versatz nach Zusammenstoß (vollkommen elastisch) = 31 m "Bremsweg". Dies entspricht einer Geschwindigkeit von ca. 80 km/h (ca. 22,2 m/s).
AB HIER IST DAS POSTING KOMPLETT KORRIGIERT
Aus der Physik der Mittelstufe berechnen wir die Zeit, die der Unfallgegner gerutscht ist.
v = a t => a =v/t
s = 0.5 a t² = 0.5 * v/t * t² = 0.5 * v * t => t = s/0.5/v = 2,6 s.
(SI-Einheiten: Meter und Sekunde, und nicht km/h :-) ).
Nehmen wir an, der Unfallgegner hat mit 0,1 s eine ähnliche Reaktionszeit wie ich als Twen hatte, dann war er ab seinem Sichtkontakt bis zum Zusammenprall ca. 2,7 s unterwegs.
Du schreibst, Du bist ziemlich zügig hinausgefahren. Nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung warst Du ca. 2-3 s auf jener Straße unterwegs, heisst, Du wärst gleichzeitig oder bis zu ca. eine Sekunde später zügig losgefahren, als der Unfallgegner Deine "Nase" bereits gesehen hat, und er schon auf der Bremse stehend auf Dich zurutschte. Aus seiner Sicht bist Du ihm tatsächlich "ohne Not" vor die Nase gefahren. Natürlich konntest Du ihn noch nicht sehen, Du sitzt ja nicht vorne auf der Motorhaube... Das ist aber eine andere "Baustelle".
Aber - als Deine "Nase" schon weit genug draußen war, hättest Du ihn nach meiner Einschätzung soweit rechtzeitig sehen können, und auch bremsen können, dass er noch vorbeigerauscht wäre. Vermutlich hast Du aber nicht mehr in seine Richtung geschaut (weil zügig ausgefahren). Du hattest - laut meiner Rechnung ganz offensichtlich - nicht mit einem hirnlosen Raser gerechnet. Mit einem 30 km/h-Fahrer wärst Du natürlich nicht in Konflikt geraten. Mit einem 50 km/h-Fahrer wärst Du aber bei gleicher Aufmerksamkeit evtl. auch zusammengestoßen.
Du hättest auf den 8 m, die Du gefahren bist, mindestens lockere 2 s gehabt, mit einer Vollbremsung weit vor dem Kollisionspunkt anzuhalten - heißt, Du hättest den Unfall evtl. vermeiden können, wenn Du nur max. 4 m weit in die Straße einfährst. Mit einem "Kurve schneiden", also Ausrichten des Fahrzeuges in Fahrtrichtung nahe der linken Bordsteinkante, aber ohne Blockierung der durchgehenden Fahrbahn hättest Du an jener Stelle auch evtl. einen besseren Überblick gehabt. Beachte bitte, dass ich nicht versuche, Dich zu "beschuldigen", sondern nur versuche, Dir hinweise zu geben, um den Unfallhergang selbst nachvollziehen zu können. Wenn alles GANZ anders war, dann sind meine Berechnungen für die Katz - aber was soll's - Bytes sind geduldig :-)
Auch die Vorfahrtsfrage ist hier IMO nicht so eindeutig, wie die Polizei und der Unfallgegner behauptet hat. Siehe auch diese Quelle (aber auf MT gab es auch schon Diskussionen hierzu). Evtl. hattest Du sogar Vorfahrt, nur nicht "genug" Rücksicht genommen. Oder doch? Immerhin sagst Du, Du hättest ausgiebig geschaut. Verzwickte Situation!
Mein Gerechtigkeitssinn sträubt sich maximal gegen JEGLICHEN Schadenersatz für solche hirnlose Raser, wie Dein Unfallgegner, aber wenn Du mit 50/50 aus der Sache rauskommst (nicht Ausreichend Rücksicht genommen vs. Raser), Stoßgebet zum Himmel (oder zur Hölle - je nach bevorzugter Glaubensrichtung), und abhaken.
Du kriegst also nach meiner subjektiven, nicht maßgeblichen Einschätzung im Optimalfall 50% Deines Schadens ersetzt. Der Schaden dürfte in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden gehen, plusminus 20%, falls ich Deinen Wagenwert auf ca. 15.000 EUR schätzen darf.
Für den Unfallgegner gilt das auch, sein Wagenwert dürfte aber bei ca. 1500 EUR liegen (hälftig: 750 EUR).
Die Schadensschätzung Deines Autos resultiert daraus, dass ich ähnliche Schäden im sozialen Umfeld gesehen habe, und solche Zahlen rauskamen, wie ich sie hier nenne. Ich kann aber mit dieser Schätzung auch 100% daneben liegen. Die Schätzung kannst Du realistisch bei Kia einholen, nur mal auf einen ersten Blick vom Meister und anhören, was er so sagt (rechtlich unverbindlich - er hat aber mehr Erfahrung als z.B. ich). Dein Schaden wäre folglich nach meiner Glaskugel: 15.000 Wagenwert abzüglich Restwert ca. 4000-5000 EUR (Restwertbörse, immerhin sind noch viele Teile des Autos verwertbar), davon die Hälfte - und Du hältst bis zu 10.000 EUR in der Hand, mit denen Du weiterrechnen kannst.
Wenn Du meine Abschätzungen soweit "mitgehst", bzw. meine Irrtümer in obigen Annahmen entscheidend korrigierst und Dir anhand der dokumentierten Rechnungswege ein eigenes Bild machst, hast Du einen guten Ausgangspunkt, um Risiken und Erfolgschancen (Rückwärtsversicherung, Anwalt auf Gut-Glück beauftragen, die Sache 100% der Versicherung überlassen usw.) abzuwägen.
Ab jenem Punkt bist Du dann allein - denn Du allein entscheidest, was und wie viel davon Du riskierst :-)
Evtl. wäre eine Prüfung interessant, ob der Omega oder der Fahrer oder sein Zeuge schon mal einen Unfall hatte - Dein Unfallgegner könnte ein "Autobummser" sein. Du kannst diesen Verdacht der Polizei und Deiner Versicherung immer noch äußern.
Hinweise:
a) wertloses Auto des Unfallgegners
b) eindeutig unfallfreundliche Straßenführung
c) "Zeugen" gleich mit dabei gehabt
d) sofort mit Anwalt gedroht
Wenn Du nachweisbar an "Autobummser" geraten bist, bist Du 100% aus der Sache raus, sonst geben Dir meine überschlagsmäßigen "Berechnungen" und das (eigene) Lesen der Hinweise aus diesem Forum zu Gerichtsurteilen keine 100% "Unschuld" am Unfall Deinerseits her.... LEIDER.
Nachtrag: als Konsequenz aus diesem Unfall solltet Ihr (Anwohner der Sackgasse) bei der Stadt um einen Verkehrsspiegel ersuchen, evtl. auch um ein Gefahrenzeichen 102 - falls meine Vorfahrteinschätzung stimmen sollte . Im eigenen Interesse solltet Ihr den Spiegel dann auch ab und zu reinigen, falls Ihr ihn kriegt.
Für mich sieht das nach einer zweispurigen Straße aus und da hat der Unfallgegner so oder so nicht im Gegenverkehr zu fahren.
Ja, aber die Straße sieht auch eng aus. Bei diesem Unfall dürften beide nicht weit genug rechts gefahren sein - also evtl. "Gleichstand" beim Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes (meine Mutter ist in einer Linkskurve in einem Wohngebiet mit einem zusammengekracht, der entgegenkam, für den war das eine Rechtskruve. Sie trafen sich ähnlich wie der TE und sein Unfallgegner. Beide haben das Rechtsfahrgebot mißachtet, 50/50)....
Wenn nichts entgegenkommt, würde ich aber an jener Stelle auch nicht mit der Felge am Bordstein entlangschrammen.