Ich bin auf eure Hilfe angewiesen....
Mahlzeit alle miteinander,
Ich bräuchte dringend mal euren Rat bzw. eure Meinung zum Folgenden Thema: Unfall
Ich hatte am 18.06.2017 Einen auto Unfall.
Zur Situation: Der Unfall ereignete sich an einer Ausfahrt auf der ....Straße / Tempolimit dort ist 30km/h
Ich wollte aus der Ausfahrt raus, Ich bin also bis zur Sichtlinie vorgefahren und habe nach wiederholter Sichtkontrolle
(von beiden Seiten kein Fahrzeug kommend) zügig mit eingeschaltetem Linksblinker mich in meine Fahrspur einordnen wollen,
als das Gegnerische Fahrzeug plötzlich mit wesentlich zu hoher Geschwindigkeit aus der kurve schon auf mich zukam und es krachte.
Das gegnerische Fahrzeug war dank der Bremsblockiermessung die vor Ort von der Polizei durchgeführt wurde (27m Bremsweg)
mit mind. 75km/h Unterwegs. wobei da ein genaues Gutachten klare Verhältnisse schaffen dürfte.
Zur Ergänzung:
Der Bremsspur entstand bei einer Strecken-Steigung von ca. 6-12 Prozent, dazu noch der Relativ starke Aufprall, ohne
diese beiden Faktoren, wäre die Bremsspur noch beträchtlich länger ausgefallen.
die polizei sagte rein vom Gesetz her bin Ich schuld, wegen Vorfahrt missachtung.
Aber Ich konnte bei der Geschwindigkeit des gegnerischen Fahrzeugs nicht unternhemen.
bei tempo 30 wäre es niemals zum Unfall gekommen...
Was denkt Ihr wie Ich vorgehen sollte, da Ich mich absolut Schuldfrei fühle und meiner Meinung auch absolut Schuldfrei bin....
Danke schon mal für euer feedback und die daraus resultierende Hilfe
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Nimm Dir einen Anwalt
110 Antworten
Ja genau Kai R. hat recht, wie ich schon geschrieben habe müsstest du das mit einem Gerichtsgutachten beweisen müssen. Aber ohne rechtsschutz ist das ein pokerspiel. Entweder man geht aufs ganze und will die 100% und kriegt sie auch, dann ist für dich alles gut, oder du bekommst sie nicht und hast dann fette Rechnungen vor dir. Du musst mal kurz durch rechnen wie hoch das Risiko ist und ob es überhaupt wirtschaftlich ist da gegen vor zu gehen. Wenn sich zwei alte renault twingos an den Kotflügeln getroffen haben, dann lass es lieber denn ein Gutachter fängt erst ab 1000 EUR an :-D
Du wirst sehr viel Geld auslegen müssen, wenn Du einen Anwalt nimmst. Schau erst einmal, was Deine Versicherung macht. Immerhin haben die auch eine Verpflichtung, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Hier wird nicht gerne gelesen, wenn ich behaupte, dass sich Verkehrsrichter auf dem Golfplatz über ihre Urteile einigen, und sich anschließend über die Reaktionen der Kunden bei reichlich Rum in der Birne schlapp lachen (dies ist meine überspitzte Karikierung des Sachverhaltes, dass Verkehrsgerichts-Urteile und tatsächliches Fehlverhalten im Straßenverkehr oft nicht viel mit einander zu tun haben). Insofern kannst Du davon ausgehen, dass der Polizist die Lage korrekt eingeschätzt hat. Vor diesem Hintergrund wäre meiner Meinung nach ein Aufbegehren gegen eine 30:70 Einigung (30% Deine Schuld) wirtschaftlich ruinös, weil die Chance, da besser wegzukommen, praktisch bei NULL liegt (mangels Richterhirn). Gegen 50:50 wäre ein Aufbegehren grenzwertig und ab 70:30 wäre die Sache wirtschaftlich immer noch kritisch, aber ich würde es tun.
Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/VorfahrtGeschwindigkeit.php#05
Grobe Schätzung der Mindestkosten eines Gerichtsverfahrens:
Anwaltskosten ein Tausender, bei zwei Instanzen plusminus das Doppelte
Gutachter ca. 1500, bei Gegengutachten 3000.
Gerichtskosten einige Hundert Euro...
Unter einem Budget von 4000 EUR hast Du keine Chance. Je nach Schaden am Auto und finanziellem Spielraum ist der Rechtsweg teuer, teurer oder unfinanzierbar, und der Ausgang ist ungewiss. Die Kosten werden nach dem Urteil aufgeteilt, aber auslegen musst Du viel, und zurück kommt viellecht/wahrscheinlich nix.
Meine Meinung.
Meine Meinung ist auch, dass ein Vorfahrtberechtigter seine Vorfahrtberechtigung verwirkt hat, wenn er mit stark überhöhter Geschwindigkeit fährt und dabei von außerhalb der Sichtweite für den Wartepflichtigen auftaucht. Aber zu so einem Urteil wird sich kein Verkehrsrichter hergeben, denn damit würde er seinen Kollegen und ihren bisherigen Urteilen widersprechen, und auf dem Golfplatz wird er ab dann ausgegrenzt.
Wurde jemand verletzt? Dann kann der Unfallgegner in Richtung Straftat verklagt werden. Ausgang fraglich bis ungewiss, aber versuchen kann man es ja, da kostenlos :-). Dies würde zumindest für das Gerechtigkeitsempfinden eine Rolle spielen, wenn er verurteilt wird.
Edit: http://www.iww.de/.../...-wegen-geschwindigkeitsueberschreitung-f44773
Es scheint die 100%-Entlastung zu geben. Aber es wird nicht einfach.
Ich fahre einen Kia Sportage 1.6 GDI . das gegnerische Fahrzeug war ein opel omega..eine alte kiste..
Ich danke euch erstmals allen für eure Antworten.
Ich werde versuchen hier jedem eine Antwort zu geben und bin wirklich überglücklich das es so ein Forum hier gibt wo sich menschen noch helfen wollen und ggf. auch können :-)
Ich werde mal einen Anwalt konsultieren und mir anhören, was er dazu sagt...
Wisst Ihr was das schlimmste ist...Die Polizei hat keine Bremsblockiermessung vorgenommen... auch nachdem Ich sie höflich darum gebeten habe haben sie erstmal gesagt, das dies nicht nötig ist..ich hätte mich beinahe drauf verlassen und es so hingenommen, weil Ich davon ausgehe dads die Polizei mein Freund und Helfer alles richtig macht. Aber als Ich dann nach ein paar minuten (Vom Schock erholt) bei sinnen war, habe ich sie nochmal drauf hingewiesen... erst dann sind sie meiner Bitte nachgekommen...
Also die Kurve war knapp 50m entfernt zur Ausfahrt. als Ich Losfuhr war kein Fahrzeug weit und breit, und als Ich dann auf der Mitte der Straße war, kam das Fahrzeug rausgeschossen und ging direkt auf die Vollbremse.
Also vom gefühl her, war er mindestens 90 km/h.
Ich und meine Freundin konnten nichts tun.
und der Typ ein junger spund mit 2 kumpels steigt aus und sagt als erstes mein Anwalt macht dich fertig ....
oh mann Also die Autos sind ziemlich mitgenommen... Ich weiß nicht was das alles kosten würde aber Ich vermute mehrere tausend Euro bestimmt.
@azrazr, danke für deine ausführliche Nachricht und den link. das ist schon sehr hilfreich für mich.
also die gegnerische Versicherung habe ich letzte woche schon angerufen und einen Einspruch geltend gemacht.
Sie haben sich aber bis dato noch nicht bei mir gemeldet.
Ich werde morgen nochmal meine Versicherung anrufen und mich erkundigen ob es schon neuigkeiten gibt... werde mich dann sofort hier melden und euch alle auf dem laufenden halten.
ich war mir bis eben sicher, das mich keine Schuld trifft , da Ich überhaupt nichts machen konnte..
aber nun bin ich schlauer und richtig abgefuckt das es so kompliziert werden kann, bei einer eigentlich so klaren sachlage...
Eine Frage hätte Ich jetzt noch an euch.. also der Bremsblockierweg von 27 m... und die daraus resultierende Geschwindigkeits ermittlung (Sprich gefahrbremsungs-Formel) das ist doch ein Statistischer Mittelwert, weil die neueren Autos einen kürzeren Bremsweg als ein alter Opel Omegha haben..kann das sein ?
oder verschlissene Bremsbeläge usw... ich glaube der gegner hat da richtig viel möglichkeiten, seine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zu manipulieren..
seht ihr das auch so ?
Ähnliche Themen
Oh man, schon ein großer mist der da passiert ist. Und der junge Spund hat zumindest eins richtig gemacht, er hat einen Anwalt :-DDD verzeih mir den Humor. Wo wir auch beim Thema sind, ein rechtsschutz kostet ungefähr 6 Euro im Monat, lächerlich verglichen mit den Kosten die ein Unfall so bringt selbst bei Verkehrsverstößen ist es hilfreich. Deshalb investiert dieses Geld nicht erst nach dem die kacke am dampfen ist
Zitat:
@bison36 schrieb am 25. Juni 2017 um 10:59:19 Uhr:
… aber nun bin ich schlauer und richtig abgefuckt das es so kompliziert werden kann, bei einer eigentlich so klaren sachlage …
Ein Unfall ist leider nie eine "klare Sachlage", sonst wäre er ja nicht passiert.
@birscherl... ja leider ja.
habt ihr hier evtl auch einen rat ?
ich bin noch in der Probezeit... vorher nie Aufgefallen im Straßen verkehr.
besteht die möglichkeit das Ich wegen dem Unfall meinen Führeschein verliere ?
@witjka danke für dein Feedback, ja habe nun den Rechtschutz abgeschlossen... leider etwas spät, aber besser später als nie .
Da Du mit einem Opel Omega kollidiert bist, bist Du natürlich allein an diesem Unfall Schuld. 😁
Spaß beiseite. Mich wundert ein wenig der Umstand, dass Du von einer Bremsspur sprichst. Der Omega B hatte serienmäßig ABS und selbst beim Omega A war das ab Serienstart in nahezu allen Varianten an Bord. Wenn es also eine Bremsspur gibt, dann würde ich mal darauf tippen, dass das Rüsselsheimer Wohnzimmer nicht verkehrssicher war.
So wie Du den Hergang schilderst wirst Du vermutlich alles ersetzt bekommen, da der Unfall für Dich unvermeidbar war und für den Unfallgegner bei Einhaltung des Limits ein vollkommen vermeidbares Ereignis gegeben ist.
Der Schaden am Omega dürfte finanziell sehr klein sein. Von daher könnte deine Haftpflichtversicherung ökonomisch handeln und einen dreistelligen Betrag rausrücken.
Bei deinem Fahrzeugschaden sind die Zahlen deutlich größer. Falls das gegnerische Auto beschlagnahmt wurde, wird bereits die Polizei ein Unfallrekonstruktionsgutachten erstellen lassen wollen. Für Dich wäre das gut. Ohne Personenschaden wird man diesen Aufwand vermutlich aber nicht machen.
Auch wenn hier vereinzelte Unkenrufe ventiliert wurden, lass Dich nicht davon abbringen, die Angelegenheit mit einem Anwalt zu besprechen und - so würde ich an deiner Stelle handeln - auch durchzusetzen.
Edit und Chantalle flüstern übrigens, dass es eine Möglichkeit des rückwirkenden Rechtsschutzes geben könnte. 😉
Ich möchte mal ein wenig Druck aus der hier teilweise vorherrschenden Panikmache in Sachen Anwaltskosten rausnehmen. Bei einigen klingt es ja so, also würden da gleich Zehntausende Euro fällig.
@TE: Konsultier einen Anwalt und lass dir mal eine grobe Kostenschätzung geben. Du wirst feststellen, dass man auch ohne RSV nicht sofort arm wird.
Ich hatte vor vielen Jahren mal einen Unfall in ähnlicher Konstellation. Ich war bereits komplett abgebogen und mein Unfallgegner ist mir gerade aufs Heck gefahren. Der gute Mann war innerorts mit ca. 80 unterwegs und dazu noch alkoholisiert. Schadenteilung vor Gericht: 50:50
Ein Vorfahrtverstoss wiegt sehr schwer. Von daher würde ich nicht davon ausgehen, dass du haftungsfrei aus der Nummer rauskommst. Welchen prozentualen Anteil du schlussendlich zu übernehmen hast liegt beim Gericht und ist von den konkreten Umständen abhängig. Da verbietet sich hier jede Spekulation.
Von daher: Ab zum Anwalt (bitte darauf achten, dass du auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nimmst) und dort die Sache schildern. Ein guter Anwalt wird dich auch im Erstgespräch über Kosten und Risiken informieren.
@berlin paul , das war einer meiner ersten Handlung die ich ergriffen habe , aber da hat meine Versicherung mir einen strich durch die Rechnung gemacht und sagte mir , das sies leider nicht mehr geht.
@AMenge, danke, werde definitiv zumindest ein Erstgespräch führen und mich erkundigen wie ein Mann vom Fach das sieht
@ berli-paul, das mit dem Rechtschutz und dem Rückwirken.
Das bietet nur ein Versicherungskonzern an. Das hatte ich letzte Woche in der Hand. Der Preis liegt einigermaßen im Durchschnitt und ist nach der Anzahl der Fahrzeuge im Haushalt gestaffelt. Evtl. kannst Du den gerade neu abgeschlossenen Vertrag kostenfrei widerrufen und dann z.B. beim Anwalt mal konkret dazu nachfragen.