Ich bin angeblich über eine rote Ampel gefahren

Hallo zusammen,
beim abfahren der Autobahn bin ich über gelb über die Ampel gefahren es war am späten Abend und sehr dunkel, es hat geregnet und die Fahrbahn war Nass. Die Polizei stand an der Roten Ampel, als ich dann rechts abgebogen bin war und in Rückspiegel guckte führ die Polizei los und hielt mich an und meinte ich sei über Rot gefahren. Deren Argument war das es bei mir Rot gewesen sein muss da für sie die Ampel grün war als ich auf der Fahrbahn auftauchte. Ich bin mir sicher das die Ampel beim überfahren noch gelb war. Meine Halte Linie ist ca. 15meter von der Fahrbahn entfernt, kann es sein das die Polizei das nicht berücksichtigt hat (hab mir bei Google Earth nochmal die Kreuzung angeschaut)? Wenn meine Ampel auf Rot springt wann wird die Ampel für die Polizei Grün? Ich hab der Polizei immer wieder versucht zu erklären das ich mir sicher bin das ich noch über gelb gefahren bin und auch gesagt das ich noch in der Probezeit bin und mir kein A-Delikt leisten kann. Anfangs war ein Polizist unfreundlich und meinte das sie sich sicher sind das es bei mir Rot gewesen sein muss. Am Ende waren sie sehr freundlich und meinten ich solle mir keine sorgen machen das ich meinen Führerschein verlieren würde da es kein A-Delikt ist und nur eine Ordnungswidrigkeit und das es ein Rotverstoß unter einer Sekunde ist.
Meine Probezeit wurde schon verlängert auf 4Jahre und im Netz steht auch das ein Rotverstoß unter 1 Sekunde ein A-Delikt ist. Ich habe am Ende auch nichts Unterschrieben oder ähnliches von der Polizei bekommen. Kann es sein das die Polizei das nicht Notiert hat? Die Polizei meinte aber das ich bald Post bekomme. Auch wurde mir gesagt das man Prüfen kann wann die Ampel umgesprungen ist zum genauen Zeitpunkt. Hätte ich Chancen bei einem Einspruch falls der Brief kommt?

Danke im Voraus

135 Antworten

Dann hat der TE sicher Vorgestern schon geahnt, was ich heute schreiben würde und hat seitdem nichts mehr geschrieben.

So wird es gewesen sein.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 21. September 2021 um 14:50:41 Uhr:


Die den Polizisten zugewandte Ampel kann nur dann grün zeigen, wenn die Ampel des TE rot ist... anders ist es prinzipbedingt in Deutschland nicht möglich.

FALSCH!

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 21. September 2021 um 15:03:21 Uhr:


Das ist technisch nicht möglich. Ist eine Ampel grün, dann ist eine kreuzende Ampel seit mindestens einer Sekunge rot.

FALSCH!

Ich habe es selbst erlebt, ich bei GELB zügig in einer Kreuzung abgebogen und anschließend war direkt ein Fahrzeug hinter mir. Der andere ist auch nicht aus dem Stand losgefahren, sondern hat gesehen, dass die Ampel auf GRÜN springt und ist, ohne die Geschwindigkeit groß zu reduzieren weitergefahren.

Wäre ich nicht zügig abgebogen, hätte der andere zumindest deutlich bremsen müssen. Wäre ich bei ROT gefahren, wäre noch enger geworden. Bei der Kreuzung war keine Phase von einer Sekunde oder gar mehr zwischen einem ROT und dem anderen Grün.

Natürlich habe ich der Polizei gemeldet, dass etwas mit der Ampelschaltung nicht stimmt. Letztendlich wurde mir dann auch bestätigt, dass meine Annahme korrekt war.

Also ist die pauschale Behauptung, dass so etwas in Deutschland nicht vorkommen kann und technisch unmöglich ist, einfach falsch. Ja, auch in Deutschland kann so etwas vorkommen. Auch in Deutschland kann die Programmierung einer Ampelschaltung mal falsch oder nicht so optimal sein.

Daher kann der seltene Fall eben beim TE auch genauso oder ähnlich vorgekommen sein, dass die Programmierung der Ampelschaltung falsch war. Ich bin nicht der Allwissende, der das ausschließen kann und das gilt für alle Schreiberline hier.

@Andrew12

Im Prinzip ist die hier gemachte Aussage, dass du nur warten kannst, richtig. Dennoch solltest du jetzt schon die Ampelschaltung mit einer zweiten Person überprüfen. Ihr nehmt einfach zwei Uhren, bei denen absolut synchron der Sekundenzeiger umspringt. Der eine schaut bei der einen Ampel, wann diese auf grün springt und der andere bei der anderen Ampel, wann diese auf rot springt. So könnt ihr überprüfen, ob die Ampelschaltung korrekt arbeitet. Ist das nicht der Fall, solltet ihr das auf jeden Fall der Polizei melden, denn aufgrund einer falschen Ampelschaltung kann es auch zu Unfällen kommen.

Gruß

Uwe

Natürlich. Man hat auch schon Pferde vor der Apotheke k.... sehen.

Hier hatten wir keine gefährliche Situation, wie von Dir beschrieben, Uwe, ohne dass Polizisten involviert gewesen sind. Hier waren Polizisten vor Ort, die die Situation beobachtet und entsprechend bewertet haben. Ich habe vollstes Vertrauen in die Ordnungshüter, dass sie sich die Gegebenheiten sehr genau betrachtet haben und dass ihnen aufgefallen wäre, wenn der sehr unwahrscheinliche Fall einer Falschschaltung der Ampeln vorgelegen hätte.

Genauso gehe ich auch davon aus, dass der TE als Betroffener sich die Lage vor Ort noch einmal genau betrachtet hat und ihm aufgefallen wäre, wenn die Ampelschaltung nicht die vorgeschriebenen Verzögerungen der verschiedenen Fahrtrichtungen eingehalten hätte.

Nee Leute, unter Bewertung aller Schilderungen des TE, vor allem auch was seine persönlichen Hintergründe (z.B. bereits erfolgte Verlängerung) anbelangt, kann man doch nicht ernsthaft zweifeln, dass ein Rotlichtverstoss vorlag.

@Holgernilsson Eine Frage hätte ich an dich:
Wenn du bei Gelb über eine Kreuzung fährst und dich anschließend zwei Polizisten anhalten und dir vorwerfen, du seist bei Rot gefahren, müsstest du das, gemäß deiner bisherigen Ausführungen, kommentarlos akzeptieren, richtig?

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 22. September 2021 um 11:00:59 Uhr:


@Holgernilsson Eine Frage hätte ich an dich:
Wenn du bei Gelb über eine Kreuzung fährst und dich anschließend zwei Polizisten anhalten und dir vorwerfen, du seist bei Rot gefahren, müsstest du das, gemäß deiner bisherigen Ausführungen, kommentarlos akzeptieren, richtig?

Nein, denn nach meinen Ausführungen würden mich keine Polizisten anhalten, wenn ich wirklich bei gelb über die Ampel gefahren wäre. Zumindest würden sie mich nicht eines Rotlichtverstosses beschuldigen.

Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf :-)

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 22. September 2021 um 12:24:40 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 22. September 2021 um 11:00:59 Uhr:


@Holgernilsson Eine Frage hätte ich an dich:
Wenn du bei Gelb über eine Kreuzung fährst und dich anschließend zwei Polizisten anhalten und dir vorwerfen, du seist bei Rot gefahren, müsstest du das, gemäß deiner bisherigen Ausführungen, kommentarlos akzeptieren, richtig?

Nein, denn nach meinen Ausführungen würden mich keine Polizisten anhalten, wenn ich wirklich bei gelb über die Ampel gefahren wäre. Zumindest würden sie mich nicht eines Rotlichtverstosses beschuldigen.

Hmmmm.. ..seltsam..
Warum habe ich den Eindruck, dass du die Frage von Verkehrshindernis nicht beantwortet hast.

Lies die Frage nochmal.
Du wirst angehalten, und dir Vorgeworfen, bei Rot gefahren zu sein.

Normal müsstest du nickend sagen: OK, wenn sie das meinen...
Oder doch nicht ?

Gruß Jörg.

PS.: Egal ob mit oder ohne Uniform.
Jeder ist nur Mensch, ob geschult, ausgebildet, oder schon zig mal gemacht. Einer, bei dem nix schiefgeht ? Niemals ? Sorry, glaube ich nicht. Und die Herren mit der Robe auch nicht...

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 22. September 2021 um 13:15:08 Uhr:



PS.: Egal ob mit oder ohne Uniform.
Jeder ist nur Mensch, ob geschult, ausgebildet, oder schon zig mal gemacht. Einer, bei dem nix schiefgeht ? Niemals ? Sorry, glaube ich nicht. Und die Herren mit der Robe auch nicht...

Es irrt der Mensch solang er strebt 😉

Weil Polizisten weder alles rechtlich richtig beurteilen noch alles richtig beobachten, entscheidet eben im Zweifel ein Gericht.

Weil auch Richter nicht alles richtig entscheiden, gibt es in den meisten Verfahren mehrere Instanzen, die das Fehlermaß deutlich reduzieren.

Aber wir können uns das alles sparen. Lasst Polizisten einfach alles vor Ort entscheiden und rechtskräftig aburteilen. Die wissen immer was sie tun.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 22. September 2021 um 13:15:08 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 22. September 2021 um 12:24:40 Uhr:


Nein, denn nach meinen Ausführungen würden mich keine Polizisten anhalten, wenn ich wirklich bei gelb über die Ampel gefahren wäre. Zumindest würden sie mich nicht eines Rotlichtverstosses beschuldigen.

Hmmmm.. ..seltsam..
Warum habe ich den Eindruck, dass du die Frage von Verkehrshindernis nicht beantwortet hast.

Lies die Frage nochmal.
Du wirst angehalten, und dir Vorgeworfen, bei Rot gefahren zu sein.

Die Frage von Verkehrshindernis habe ich beantwortet, in dem ich ihn auf die Absurdität der Frage hingewiesen habe, weil ich festgestellt habe, dass ich davon ausgehe, nicht zu Unrecht eines Rotlichtverstosses bezichtigt werden zu können.

Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass ich in dem Fall, eines Rotlichtsverstosses bezichtigt zu werden, von der Richtigkeit dieses Vorwurfs auszugehen hätte. Da ich aber nie bei rot fahre, schließt sich das denklogisch aus.

also nochmal für alle die, deren fs prüfung schon länger her ist und desahalb wohl vergessen haben:
gelb bedeutet nicht; du kannst noch mal eben schnell da rüber und alles ist gut
gelb bedeutet: achtung, gleich wirds rot, macht den den kreuzungsbereich frei, denn gleich bekommen die anderen grün und wollen und sollen dann auch gefahrlos fahren

Es gibt ja hier einige Anwälte. Da würden mich mal Erfahrungsberichte interessieren, welche Erfolgsaussichten man als Beschuldigter hat, wenn zwei Polizisten vor Gericht aussagen, sie hätten beobachtet, wie ein Rotlichtverstoss begangen worden ist.

Die einzige Chance wird wohl darin liegen, dass die Polizisten nicht vor Gericht erscheinen, oder derart kariert aussagen, dass das Gericht den Aussagen keinen Glauben schenken kann. Beides dürfte so häufig vorkommen wie ein Pferd vor der Apotheke den Hafer reziprok verdaut.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 22. September 2021 um 13:22:58 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 22. September 2021 um 13:15:08 Uhr:


Hmmmm.. ..seltsam..
Warum habe ich den Eindruck, dass du die Frage von Verkehrshindernis nicht beantwortet hast.

Lies die Frage nochmal.
Du wirst angehalten, und dir Vorgeworfen, bei Rot gefahren zu sein.

Die Frage von Verkehrshindernis habe ich beantwortet, in dem ich ihn auf die Absurdität der Frage hingewiesen habe, weil ich festgestellt habe, dass ich davon ausgehe, nicht zu Unrecht eines Rotlichtverstosses bezichtigt werden zu können.

Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass ich in dem Fall, eines Rotlichtsverstosses bezichtigt zu werden, von der Richtigkeit dieses Vorwurfs auszugehen hätte. Da ich aber nie bei rot fahre, schließt sich das denklogisch aus.

Achso, du bist unfehlbar, oder hältst dich zumindest dafür. Was aber nun, wenn der TE dein Bruder im Geiste ist? Schöner Konflikt für dich. Und nein, auch Polizisten sind nicht unfehlbar. Das Problem ist, dass deren Aussage vor Gericht höher bewertet wird (was eigentlich nicht sein darf).

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 22. September 2021 um 13:31:08 Uhr:


Achso, du bist unfehlbar, oder hältst dich zumindest dafür. Was aber nun, wenn der TE dein Bruder im Geiste ist? Schöner Konflikt für dich. Und nein, auch Polizisten sind nicht unfehlbar. Das Problem ist, dass deren Aussage vor Gericht höher bewertet wird (was eigentlich nicht sein darf).

Nein. Ich bin nicht unfehlbar. Aber ich genieße es, in einem Rechtsstaat zu leben und halte mich daher an die Regeln. Dazu gehört eben auch, das rote Licht der Ampeln als absolut und alternativlos zu betrachten.

Es gibt verschiedene Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihres Berufs Befugnisse übertragen bekommen haben bzw. deren Handlungen größere Bedeutungen und Tragweite haben als die anderer Personen, die über andere Ausbildung und Befugnisse verfügen. Polizisten gehören in diesem Sinn zu diesem Personenkreis und das ist, wie ich finde, richtig. Denn nur so können Polizisten ihren Teil zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung beitragen.

Wer der Meinung ist, dass die Aussage eines Polizisten kein besonderes Gewicht haben soll, möge bitte mitteilen, wie seiner Meinung nach in solchen Fällen vorgegangen werden soll. Im Zweifel würde dann nämlich der eindeutigste Rotlichtverstoss nur geahndet werden können, wenn der Autofahrer es zugeben würde oder Fotos vorliegen würden.

Der Punkt ist, wir wissen es doch garnicht.
Wir wissen von der Schilderung des TE.
Der Rest ist gebastelt.

Nur weil der TE schonmal ein Delikt hatte, ihn als Schwerverbrecher zu behandeln und ihm grundsätzlich Schuld zu zuweisen, ist schlicht: Blödsinn !

Nur weil ein Polizist eine Aussage aus einem von ihm gesichteten Vorfall macht, und das als grundsätzlich richtig hinzustellen, ist schlicht: Blödsinn.

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 22. September 2021 um 13:42:08 Uhr:


Der Punkt ist, wir wissen es doch garnicht.
Wir wissen von der Schilderung des TE.
Der Rest ist gebastelt.

Nur weil der TE schonmal ein Delikt hatte, ihn als Schwerverbrecher zu behandeln und ihm grundsätzlich Schuld zu zuweisen, ist schlicht: Blödsinn !

Nur weil ein Polizist eine Aussage aus einem von ihm gesichteten Vorfall macht, und das als grundsätzlich richtig hinzustellen, ist schlicht: Blödsinn.

Gruß Jörg.

Ich wüsste nicht, wer hier den TE als Schwerverbrecher bezeichnet. Er hat es wiederholt nicht ernst genug genommen, die Verkehrsregeln einzuhalten und dafür könnte er nun bald eine Weile ohne Führerschein sein.

Warum es Blödsinn sein soll, davon auszugehen, dass ein Polizist nichts Falsches aussagt, erschließt sich mir nicht.

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