Ich bin angeblich über eine rote Ampel gefahren
Hallo zusammen,
beim abfahren der Autobahn bin ich über gelb über die Ampel gefahren es war am späten Abend und sehr dunkel, es hat geregnet und die Fahrbahn war Nass. Die Polizei stand an der Roten Ampel, als ich dann rechts abgebogen bin war und in Rückspiegel guckte führ die Polizei los und hielt mich an und meinte ich sei über Rot gefahren. Deren Argument war das es bei mir Rot gewesen sein muss da für sie die Ampel grün war als ich auf der Fahrbahn auftauchte. Ich bin mir sicher das die Ampel beim überfahren noch gelb war. Meine Halte Linie ist ca. 15meter von der Fahrbahn entfernt, kann es sein das die Polizei das nicht berücksichtigt hat (hab mir bei Google Earth nochmal die Kreuzung angeschaut)? Wenn meine Ampel auf Rot springt wann wird die Ampel für die Polizei Grün? Ich hab der Polizei immer wieder versucht zu erklären das ich mir sicher bin das ich noch über gelb gefahren bin und auch gesagt das ich noch in der Probezeit bin und mir kein A-Delikt leisten kann. Anfangs war ein Polizist unfreundlich und meinte das sie sich sicher sind das es bei mir Rot gewesen sein muss. Am Ende waren sie sehr freundlich und meinten ich solle mir keine sorgen machen das ich meinen Führerschein verlieren würde da es kein A-Delikt ist und nur eine Ordnungswidrigkeit und das es ein Rotverstoß unter einer Sekunde ist.
Meine Probezeit wurde schon verlängert auf 4Jahre und im Netz steht auch das ein Rotverstoß unter 1 Sekunde ein A-Delikt ist. Ich habe am Ende auch nichts Unterschrieben oder ähnliches von der Polizei bekommen. Kann es sein das die Polizei das nicht Notiert hat? Die Polizei meinte aber das ich bald Post bekomme. Auch wurde mir gesagt das man Prüfen kann wann die Ampel umgesprungen ist zum genauen Zeitpunkt. Hätte ich Chancen bei einem Einspruch falls der Brief kommt?
Danke im Voraus
135 Antworten
Ich halte es eben für realitätsfern, dass zwei Polizisten sich quasi wahllos einen Autofahrer rausgreifen und diesen, ohne entsprechend sicher zu sein, eines Verkehrsverstosses beschuldigen. So unterschiedlich ist der Umgang mit der Realität.
Zitat:
@ixtra schrieb am 21. September 2021 um 12:49:12 Uhr:
Sicher sagen können wir, dass der TE jedenfalls mal bei "Spätgelb" die Haltelinie passiert hat und die Ampel durchaus beim Überqueren dann Rot gezeigt haben könnte.
Es ist ein Rotlichtverstoß, wenn er in den Kreuzungsbereich einfährt, wenn die Ampel bereits rot zeigt. Was die Ampel beim Überfahren der Haltelinie gezeigt hat ist für den Rotlichtverstoß dann irrelevant. Er hätte auf der Strecke von der Haltelinie bis zum Beginn des Kreuzungsbereichs anhalten müssen.
Die den Polizisten zugewandte Ampel kann nur dann grün zeigen, wenn die Ampel des TE rot ist... anders ist es prinzipbedingt in Deutschland nicht möglich. Eine Ampel kann nur dann grün zeigen, wenn die kreuzenden Ampeln rot haben... nicht gelb, nicht dunkel gelb oder gar grün... es geht nicht!
Wenn also die Schnauze des Wagens vom TE in den Kreuzungsbereich reinfährt und die den Polizisten zugewandte Ampel auf grün springt ist dies ein vollendeter Rotlichtverstoß.
Hätten die Polizisten bereits die Rückleuchten des TE gesehen, als ihre Ampel auf grün ging, dann hätten sie ihn nicht behelligt.
Ob die Aussage der Polizei einem Prozeß standhält wird sich erst in einem Prozeß zeigen. Ja, Wahrnehmungsfehler gibt es; wenn die Polizisten das Fahrzeug bei eigener grüner Ampel im Kreuzungsbereich sahen, dann hatte das Fahrzeug da nichts zu suchen. Das ist schwer "falsch wahrnehmbar"
Meine Frage ein paar Seiten vorher wurde bisher nicht beantwortet: Was zeigte die Ampel beim Überfahren der 15m vor der Kreuzung liegenden Haltelinie.
Wenn ewig lang offensichtlich knallrot gewesen wäre, würde ich dir zustimmen. Dass der Polizist aber angeblich gewusst haben will, dass ein Rotlichtverstoß von unter einer Sekunde vorlag, finde ich schon sehr bedenklich. Können auch 2 Sekunden gewesen sein, oder eben 0 (gelb). So genau ist die geübte menschliche Wahrnehmung nun wirklich nicht.
Realitätsfern ist das von dir Beschriebene übrigens keinesfalls, ich denke viele können ein Lied davon singen. Nur weil dir und/oder deinem Familien- und Bekanntenkreis noch nichts dieser Art widerfahren ist, muss das nicht für alle gelten. Genug gegenteilige Berichte und Erfahrungen gibt es schließlich, was falsche/schlechte Polizeiarbeit sicher nicht zur Regel, aber zur indiskutablen Realität macht.
Letztlich habe ich (haben wir) aber sowieso nicht über Recht und Unrecht zu entscheiden. Ich bin gespannt auf das Ergebnis - für den Fall, dass der TE sich nochmal meldet.
Zitat:
@C200_bluebird schrieb am 21. September 2021 um 14:52:37 Uhr:
Wenn ewig lang offensichtlich knallrot gewesen wäre, würde ich dir zustimmen. Dass der Polizist aber angeblich gewusst haben will, dass ein Rotlichtverstoß von unter einer Sekunde vorlag, finde ich schon sehr bedenklich. Können auch 2 Sekunden gewesen sein, oder eben 0 (gelb). So genau ist die geübte menschliche Wahrnehmung nun wirklich nicht.Realitätsfern ist das von dir Beschriebene übrigens keinesfalls, ich denke viele können ein Lied davon singen. Nur weil dir und/oder deinem Familien- und Bekanntenkreis noch nichts dieser Art widerfahren ist, muss das nicht für alle gelten. Genug gegenteilige Berichte und Erfahrungen gibt es schließlich, was falsche/schlechte Polizeiarbeit sicher nicht zur Regel, aber zur indiskutablen Realität macht.
Bitte befrage zu diesem Thema einen mit solchen Vorgängen betrauten Polizisten so wie ich es heute gemacht habe. Er wird Dir genauso bestätigen, dass die Polizisten die Anweisung haben, wenn sie keinen Bildbeweis bringen können, nur in ganz eklatanten Fällen die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstosses (länger als 1 Sekunde rot) zu treffen. Da gilt dann eben die Vermutung des geringeren Verstosses aufgrund der schlechteren Beweislage als sie bei einem Fotobeweis gegeben ist. Nicht richtig ist aber, wenn man daraus etwa ableiten wollte, dass sich die Polizisten nicht sicher wären.
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Zitat:
@C200_bluebird schrieb am 21. September 2021 um 14:52:37 Uhr:
Wenn ewig lang offensichtlich knallrot gewesen wäre, würde ich dir zustimmen. Dass der Polizist aber angeblich gewusst haben will, dass ein Rotlichtverstoß von unter einer Sekunde vorlag, finde ich schon sehr bedenklich. Können auch 2 Sekunden gewesen sein, oder eben 0 (gelb). So genau ist die geübte menschliche Wahrnehmung nun wirklich nicht.
Das ist technisch nicht möglich. Ist eine Ampel grün, dann ist eine kreuzende Ampel seit mindestens einer Sekunge rot. Gelb kann die Ampel des TE daher nicht mehr gewesen sein. Gelb ist technisch bedingt unmöglich. Und den Polizisten Farbenblindheit zu unterstellen liegt mir dann doch fern.
Aber ja, es können auch 2 Sekungen rot gewesen sein. Für die Polizisten ist der Rotlichtverstoß erfolgt und mittels Aussage beweisbar. Die Zeitdauer der Rotphase ist nicht eindeutig beweisbar; die Verfolgung des schwerwiegenderen Verstoßes (länger als 1 Sekunde rot) daher kaum erfolgreich.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 21. September 2021 um 15:03:21 Uhr:
Das ist technisch nicht möglich. Ist eine Ampel grün, dann ist eine kreuzende Ampel seit mindestens einer Sekunge rot. Gelb kann die Ampel des TE daher nicht mehr gewesen sein. Geld ist technisch bedingt unmöglich. Und den Polizisten Farbenblindheit zu unterstellen liegt mir dann doch fern.
Aber ja, es können auch 2 Sekungen rot gewesen sein. Für die Polizisten ist der Rotlichtverstoß erfolgt und mittels Aussage beweisbar. Die Zeitdauer der Rotphase ist nicht eindeutig beweisbar; die Verfolgung des schwerwiegenderen Verstoßes (länger als 1 Sekunde rot) daher kaum erfolgreich.
Vielen Dank für diese gelebte Logik. Es beruhigt mich, dass ich offenbar nicht der Einzige mit einem ausgeprägten Hang zur Logik bin.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 15:05:37 Uhr:
Vielen Dank für diese gelebte Logik. Es beruhigt mich, dass ich offenbar nicht der Einzige mit einem ausgeprägtem Hang zur Logik bin.
Offensichtlich jedoch der Einzige, der sich hier ständig selbst loben muss. Warten wir den weiteren Verlauf ab.
Zitat:
@C200_bluebird schrieb am 21. September 2021 um 15:09:04 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 15:05:37 Uhr:
Vielen Dank für diese gelebte Logik. Es beruhigt mich, dass ich offenbar nicht der Einzige mit einem ausgeprägtem Hang zur Logik bin.Offensichtlich jedoch der Einzige, der sich hier ständig selbst loben muss. Warten wir den weiteren Verlauf ab.
Wenn das sonst niemand macht....
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 21. September 2021 um 15:03:21 Uhr:
Das ist technisch nicht möglich. Ist eine Ampel grün, dann ist eine kreuzende Ampel seit mindestens einer Sekunge rot. Gelb kann die Ampel des TE daher nicht mehr gewesen sein. Gelb ist technisch bedingt unmöglich. Und den Polizisten Farbenblindheit zu unterstellen liegt mir dann doch fern.
Du übersiehst schlicht die weiteren Variablen.
Das die Polizisten grün und rot unterscheiden können, setze ich voraus.
Die Frage ist, wo exakt der TE sich befand, als sie ihn und das grüne Ampellicht wahrgenommen haben. War er gar schon deutlich im Kreuzungsbereich? Haben die Polizisten erst ihn einfahren gesehen und dann auf die Ampel geblickt... die vielleicht exakt davor auf Grün umgesprungen war?
Ohne die konkrete Aussage zu dem Vorfall vorliegen zu haben, ist das Stochern im Nebel.
Der TE hat ja nicht einmal die Frage beantwortet, ob die Ampel beim Einfahren in den Kreuzungsbereich rot war.
Zitat:
@ixtra schrieb am 21. September 2021 um 15:18:02 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 21. September 2021 um 15:03:21 Uhr:
Das ist technisch nicht möglich. Ist eine Ampel grün, dann ist eine kreuzende Ampel seit mindestens einer Sekunge rot. Gelb kann die Ampel des TE daher nicht mehr gewesen sein. Gelb ist technisch bedingt unmöglich. Und den Polizisten Farbenblindheit zu unterstellen liegt mir dann doch fern.Du übersiehst schlicht die weiteren Variablen.
Das die Polizisten grün und rot unterscheiden können, setze ich voraus.
Die Frage ist, wo exakt der TE sich befand, als sie ihn und das grüne Ampellicht wahrgenommen haben. War er gar schon deutlich im Kreuzungsbereich? Haben die Polizisten erst ihn einfahren gesehen und dann auf die Ampel geblickt... die vielleicht exakt davor auf Grün umgesprungen war?
Ohne die konkrete Aussage zu dem Vorfall vorliegen zu haben, ist das Stochern im Nebel.
Der TE hat ja nicht einmal die Frage beantwortet, ob die Ampel beim Einfahren in den Kreuzungsbereich rot war.
Nicht der Kollege übersieht etwas, sondern Du.
Die Polizisten halten nur jemanden an, wenn sie sich sicher sind, dass er einen Verstoss begangen hat und daher ist das Hinterfragen der weiteren Umstände obsolet. Da ich aber fest davon ausgehe, dass Du das verstanden hast, weil ich Dich durchaus für clever halte (Ich hoffe, Du gestattest mir diese Unterstellung.), frage ich mich, warum Du immer wieder versuchst von hinten durch die Brust das Offensichtliche zu negieren.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 15:30:56 Uhr:
Die Polizisten halten nur jemanden an, wenn sie sich sicher sind, dass er einen Verstoss begangen hat und daher ist das Hinterfragen der weiteren Umstände obsolet.
Dann können wir uns ja in Zukunft Gerichtsverfahren in Owi und Strafsachen sparen. Polizisten irren sich ja nicht. Niemals.
Meine Fresse, hör doch auf so einen offensichtlichen Unsinn zu schwätzen.
Willkommen auf meiner Ignore-Liste.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 15:30:56 Uhr:
Die Polizisten halten nur jemanden an, wenn sie sich sicher sind, dass er einen Verstoss begangen hat und daher ist das Hinterfragen der weiteren Umstände obsolet.
Die Polizisten haben die Anweisung, nur jemanden anzuhalten, wenn sie sich sicher sind, dass er einen Verstoß begangen hat. Auch wenn sich wohl in den allermeisten Fällen an diese Anweisung gehalten wird, ist deine kompromisslose Aussage schlichtweg falsch.
Ich vertraue als Außenstehender ja selbst auch mehr auf die Aussagen der Beamten, als der des TE. Aber hier den hundertprozentig korrekten Polizisten zu propagieren ist übertrieben. Jeder verhält sich mal falsch und macht Fehler - auch im Beruf.
wären die beamten sich nicht 100% sicher gewesen, das hier ein rotlichtverstoß vorgelegen hat, hätten sie sich mit sicherheit nicht den streß gemacht das ganze zur anzeige zu bringen.
wozu soll ich mir unnötig streß machen wenn ich davon ausgehen muss, das mir das ganze spärtestens im prozeß zerplückt wird??
dann sag ich mir lieber, hey komm drauf geschissen, bald ist feierabend.
evtl würden sie ihn dann rauswinken und max draufhinweisen, beim nächsten mal drauf zu achten wann er fährt.
ok, evtl, wenn ich ihn dann schon stehen habe, gleich noch ne verkehrskontrolle durchführen, warndreieck verbandkasten, nicht eingetragene umbauten, damit der te merkt, is blöd wenn ich bei rot fahre,
ob man mich nun dafür einen reindrückt oder nicht
Zitat:
@ixtra schrieb am 21. September 2021 um 15:38:46 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 15:30:56 Uhr:
Die Polizisten halten nur jemanden an, wenn sie sich sicher sind, dass er einen Verstoss begangen hat und daher ist das Hinterfragen der weiteren Umstände obsolet.Dann können wir uns ja in Zukunft Gerichtsverfahren in Owi und Strafsachen sparen. Polizisten irren sich ja nicht. Niemals.
Meine Fresse, hör doch auf so einen offensichtlichen Unsinn zu schwätzen.
Willkommen auf meiner Ignore-Liste.
Bis zu einem Politikerdasein hast Du noch einen langen Weg....
Du aber sicher nicht,so wie Du das hier als klar festgestellten Rotlichtverstoß verkaufen willst.
Aus hätte,wenn und aber einen klaren Rotlichtverstoß
zu Zimmern ohne die wirklichen Abläufe zu kennen ist schon eine Hausnummer.
Wahrnehmungsfehler haben alle,der TE die Polizisten
sowie der Rest von uns.
Aber da hier ja grundsätzlich durch solche Verläufe und Vorverurteilungen hier TE‘s vergrault werden kommt der wahre Sachverhalt nicht mehr ans Licht.
Jetzt geht es dann nur noch um Besserwisserei und Rechthaberei.
Viel Spaß dabei.