i30 Fastback (Facelift), Verwirrung um ABE/Gutachten für Felgen
Hallo zusammen,
in wenigen Tagen bekomme ich meinen i30 Fastback N-Line (Facelift) 1.5 T-GDI ausgeliefert.
Im Spätsommer habe ich über meinen Händler Winterkompletträder bestellt (s.u.). Ich habe meinen Händler gebeten, zu prüfen ob die Felge bzw. das Rad für den Wagen passend und zugelassen ist. Dies wurde bejaht und die Räder wurden bestellt.
Es handelt sich um diese Felge:
https://hyundaizubehoer.de/.../...ck-75x18-et495-5x1143-671-black.html
(Das Gutachten ist unten rechts unter "Anhänge" zu finden)
Am Wochenende habe ich mir die ABE/Gutachten nochmal genau angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf Seite 7 nur der Fastback allgemein aufgelistet ist. Kein Hinweis auf das Facelift.
Ebenso stimmt der kW-Bereich nicht überein. Laut Gutachten: 85-103 (das müsste doch das Nicht-Facelift sein, oder?)
Das Facelift hat 117 kW. Passt ja also eigentlich nicht.
Bei einer anderen Felge (https://hyundaizubehoer.de/.../...01-black-7x17-et47-hankook-w452.html) wird im Gutachten das Facelift explizit erwähnt und auch der kW-Bereich stimmt überein.
Ich habe daher den Händler nochmal angeschrieben und um erneute Prüfung und Klärung der Situation gebeten. Als Antwort wurde mir mitgeteilt, dass sich die Karosserie zwischen i30 und i30 Facelift nicht geändert hat und damit die ABE auch für das Facelift gültig ist.
Das ganze kommt mir alles etwas komisch vor und mir wächst das langsam über den Kopf.
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Vielen Dank
Liebe Grüße
18 Antworten
@Marlono61 Ich werde morgen früh mal bei meinem Händler anrufen. Da ich die ja 2x darum gebeten habe, dass sie das prüfen, sehe ich die "Schuld" ganz klar beim Händler.
Die beiden Alternativen wären also:
- die nehmen die Räder zurück und bestellen mir neue
- die kümmern sich um eine Einzelabnahme und tragen dafür die Kosten.
Fakt ist: Ich werde keinen Cent bezahlen, für etwas was ganz klar der Händler verbockt hat.
Ich wünsche dir auf jeden Fall mehr Erfolg mit deinen Felgen. Und dann demnächst viel Spaß mit deinem Fastback. 🙂
@Lecavalier81 Danke für den Hinweis. Es ging mir da aber nur erstmal um eine Einschätzung ob die ABE für mein Fahrzeug ausreichend ist(so wie vom Händler behauptet) oder ob eine Eintragung erforderlich ist. Und das konnte mir der Mitarbeiter von GTÜ sehr gut beantworten.
Gruß
Zitat:
@ToXiT83 schrieb am 08. Dez. 2020 um 23:53:43 Uhr:
Die beiden Alternativen wären also:
- die nehmen die Räder zurück und bestellen mir neue
- die kümmern sich um eine Einzelabnahme und tragen dafür die Kosten.
Naja, mach dir da doch nicht so ein Stress...die ABE wird sicherlich in Kürze um das Facelift erweitert.
Ich würde einfach an Hyundai direkt eine Anfrage stellen und um eine aktualisierte ABE bitten, oder um eine Vorabbescheinigung bis die ABE aktualisiert ist.
Ich sehe das ganze nicht so dramatisch 🙂