i KFZ Anmeldung - 10 Tage abgelaufen und keine Plaketten erhalten

Toyota Corolla (+Verso, Cross)

Hi,

ich hatte mein Auto letzte Woche online angemeldet. Das anmelden hat soweit tadellos funktioniert. Allerdings darf man nur 10 Tage ohne Plaketten fahren. In dieser Zeit sollten laut Zulassungsstelle die Unterlagen incl. Plaketten da sein. Leider hat das nicht geklappt.

Was würdet ihr tun? Trotzdem weiterfahren? Das Auto ist ja versichert und angemeldet. Lediglich die Plaketten sind nicht angebracht. Meiner Meinung nach keine strafbare Handlung oder?

Vielleicht habt ihr ja eine Idee ... Zulassungsstelle anrufen oder aufsuchen ist nicht möglich, da Berlin ;-)

101 Antworten

Zitat:

@nogel schrieb am 17. April 2025 um 12:08:01 Uhr:


Vielleicht erstmal den Eingangspost lesen?

Ich hatte selbstverständlich den ganzen Thread gelesen.

Zitat:

@nogel schrieb am 17. April 2025 um 12:08:01 Uhr:


Er schrieb: Zulassungsstelle anrufen oder aufsuchen ist nicht möglich, da Berlin ;-)

Das war mir bekannt. Vielleicht ist dir nicht bekannt, dass man eine Zulassungsstelle auch anders kontaktieren kann, wie z. B. per Fax, E-Mail, Kontaktformular.

https://service.berlin.de/standort/121364/
https://service.berlin.de/standort/121362/
https://www.berlin.de/.../formular.1001332.php

Zitat:

@-5- schrieb am 17. April 2025 um 19:13:45 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 17. April 2025 um 12:08:01 Uhr:


Vielleicht erstmal den Eingangspost lesen?
Ich hatte selbstverständlich den ganzen Thread gelesen.

Zitat:

@-5- schrieb am 17. April 2025 um 19:13:45 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 17. April 2025 um 12:08:01 Uhr:


Er schrieb: Zulassungsstelle anrufen oder aufsuchen ist nicht möglich, da Berlin ;-)
Das war mir bekannt. Vielleicht ist dir nicht bekannt, dass man eine Zulassungsstelle auch anders kontaktieren kann, wie z. B. per Fax, E-Mail, Kontaktformular.

https://service.berlin.de/standort/121364/
https://service.berlin.de/standort/121362/
https://www.berlin.de/.../formular.1001332.php

Ich habe angerufen und eine Mail geschrieben. Beides hat nicht zum Erfolg gefühlt. War natürlich das erste was ich getan habe. Hatte ich aber auch schon geschrieben.

Es ist noch spitzfindiger, zumindest in unserem LK: Da gilt das Datum des Poststempel, also wenn die Post offiziell den Brief mit den Unterlagen des StVA zur Beförderung übernommen hat. Bringt auch keinem was wenn die 10 Tages Frist verstrichen ist und der Brief noch nicht ankam...

Gruß

Andre

Wann die 10-Tages-Frist beginnt, sollte eigentlich nicht von der Zulassungsstelle abhängen, denn der Beginn der Frist ist in § 31 FZV genau geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__31.html

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Zitat:

@Rockville schrieb am 17. April 2025 um 20:30:45 Uhr:


Wann die 10-Tages-Frist beginnt, sollte eigentlich nicht von der Zulassungsstelle abhängen, denn der Beginn der Frist ist in § 31 FZV genau geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__31.html

das heißt übersetzt? :-))

§ 31
Ein Fahrzeug darf abweichend von § 12 Absatz 13 Satz 1 Nummer 2 ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger bis zum Empfang der nach § 26 Absatz 4 Nummer 4 zu übersendenden Stempelplaketten und Plakettenträger, längstens jedoch für 10 Tage, in Betrieb gesetzt werden. Die Frist des Satzes 1 beginnt mit Abruf der automatisierten Entscheidung

Ein gut lesbarer Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung ist von der das Fahrzeug führenden Person mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Naja die automatisierte Entscheidung war ja vor zehn Tagen. Also bleibt es doch bei den 10 Tagen.

Ja.
Ist leider so. Und sollte die Anzahl an i_kfz Anmeldungen zunehmen, wird das vermutlich öfter vorkommen.
Die Anzahl an i_kfz Anträgen in Berlin kann ich nicht einschätzen. Aber die Abarbeitung wird mehr Zeit in Anspruch nehmen, als eine Zulassung vor Ort. Und bei der Personalnot werden die nicht hinterher kommen

Das ist bitter. Mit Papieren sichtbar im Fahrzeug sollte der Bußgeldtatbestand 180b (https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html) allerdings nicht verfolgt werden bzw. wird man sich erfolgversprechend gegen die 40 € zur Wehr setzen können. Denn das Fahrzeug ist tatsächlich bereits zugelassen und nur der genannte Bußgeldtatbestand zwar objektiv erfüllt, aber - sofern tatsächlich kein eigenes Verschulden vorliegt - schuldlos verwirklicht. Eine Ordnungswidrigkeit bedarf zur Ahndung der Vorwerfbarkeit, an der es hier mangelt.

Habe gerade eine online Zulassung zum ersten Mal selbst vorgenommen und hatte Kennzeichen sowie Zulassungsunterlagen keine 30 h später mit der Post bekommen. Es hat erstaunlich gut funktioniert. Stadt Hannover.

Wenn das Auto schon versichert ist und du eine Bestätigung dafür hast und nur noch auf Zettel von der Anmeldestelle warten musst, würde ich einfach fahren. Ist nicht deine Schuld oder Problem dass der Beamtenschimmel für Alles 10x so lang wie ein normaler Angestellter braucht.

Deutschland kann eben keine modernen Verwaltungsprozesse.

Zitat:

@NOMON schrieb am 17. April 2025 um 22:43:46 Uhr:


Eine Ordnungswidrigkeit bedarf zur Ahndung der Vorwerfbarkeit, an der es hier mangelt.

Das dürfte in der Praxis anders aussehen. Der TE weiß ja, dass er noch keine Zulassungsbescheinigung hat und dass seine Kennzeichen ungesiegelt sind. Das Inbetriebsetzen nach Ablauf der 10 Tage ist also auch vorwerfbar. Es wäre in seinem Fall sogar Vorsatz.

Zitat:

@NOMON schrieb am 17. April 2025 um 22:43:46 Uhr:


Das ist bitter. Mit Papieren sichtbar im Fahrzeug sollte der Bußgeldtatbestand 180b (https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html) allerdings nicht verfolgt werden bzw. wird man sich erfolgversprechend gegen die 40 € zur Wehr setzen können. Denn das Fahrzeug ist tatsächlich bereits zugelassen und nur der genannte Bußgeldtatbestand zwar objektiv erfüllt, aber - sofern tatsächlich kein eigenes Verschulden vorliegt - schuldlos verwirklicht. Eine Ordnungswidrigkeit bedarf zur Ahndung der Vorwerfbarkeit, an der es hier mangelt.

Habe gerade eine online Zulassung zum ersten Mal selbst vorgenommen und hatte Kennzeichen sowie Zulassungsunterlagen keine 30 h später mit der Post bekommen. Es hat erstaunlich gut funktioniert. Stadt Hannover.

wow, das ist ja genau der exakte "tatbestand" :-) damit kann ich leben, da man eh nicht angehalten wird. aber das ist kalkulierbar.

Es ist wirklich ein trauerspiel in berlin, aber gut ... was soll man machen. herzlichen glückwunsch zu den 30 stunden ;-)

Zitat:

@Rockville schrieb am 18. April 2025 um 08:42:26 Uhr:



Zitat:

@NOMON schrieb am 17. April 2025 um 22:43:46 Uhr:


Eine Ordnungswidrigkeit bedarf zur Ahndung der Vorwerfbarkeit, an der es hier mangelt.
Das dürfte in der Praxis anders aussehen. Der TE weiß ja, dass er noch keine Zulassungsbescheinigung hat und dass seine Kennzeichen ungesiegelt sind. Das Inbetriebsetzen nach Ablauf der 10 Tage ist also auch vorwerfbar. Es wäre in seinem Fall sogar Vorsatz.

ist ja nun geklärt .....

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 18. April 2025 um 08:18:04 Uhr:


Deutschland kann eben keine modernen Verwaltungsprozesse.

sehr konstruktive und zielführende antwort

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