Hyundai Ioniq = E-Kennzeichen?
Hallo,
Wir suchen gerade ein Auto für unsere Kids und sind auf den Ioniq gestoßen.
Bekommt der Ioniq immer ein E-Kennzeichen?
Danke für Euren Input.
Viele Grüße
Christian
26 Antworten
Es gibt eine gesetzliche Bestimmung ab wann ein KFZ das "E" bekommt oder nicht.
Festzustellen an einer Schlüsselnummer im KFZ-Schein.
Am Besten in der Zulassungsstelle fragen, denn die entscheiden darüber.
Hallo,
D
das isr mir bekannt, nur steht auf z.B. mobile.de nicht notwendiger Weise die Schlüsselnummer.
Der Bafa Download sagt, dass alle Hyundai Ioniq Plug-in Hybrid <50mg haben. Woran erkenne ich den Plug-in im Gegensatz zum Hybrid? Da gibt es ja anscheinend zwei Varianten.
Danke ????
Grüße
Christian
Ein Ioniq bekommt ein E-Kennzeichen, wenn er entweder ein E-Auto ist, oder ein Plugin Hybrid.
Damit ein Plugin Hybrid ein E-Kennzeichen bekommt, muss er mindestens eine elektrische Reichweite von 40 km haben, da er 62 km Reichweite hat, steht ihm das zu. Übrigens auch die staatliche Förderung wenn er neu gekauft wird.
Der normale Ioniq Hybrid erhält natürlich kein E-Kennzeichen.
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Und mit einer Schlüsselnummer hat das nichts zu tun, sondern (wie Killed_in_Action schrieb) mit der E-Reichweite lt. COC-Papier des INDIVIDUELLEN Fahrzeugs.
Bei Fahrzeugen mit EZ ab 1.9.2019 zählt dabei der WLTP-Reichweitenwert Wert "EAER-City". Bei EZ davor der kombinierte NEFZ-Wert der Reichweite. Muss jeweils mindestens 40 km ODER höchstens 50 g/km CO2 betragen, dann gibt's das E-Kennzeichen,
Solche Fahrzeuge profitieren übrigens bei der Nutzung als Dienstwagen auch von der halbierten Dienstwagenbesteuerung (BLP wird halbiert angesetzt, umgangssprachlich immer mit 0,5%-Besteuerung betitelt).
Zitat:
@Chironer schrieb am 4. August 2019 um 11:48:56 Uhr:
Es gibt eine gesetzliche Bestimmung ab wann ein KFZ das "E" bekommt oder nicht.
Festzustellen an einer Schlüsselnummer im KFZ-Schein.
... COC-Papier (siehe oben). Die gesetzliche Bestimmung ist das E-Mobilitätsgesetz, §3:
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.htmlZitat:
@Chironer schrieb am 4. August 2019 um 12:05:05 Uhr:
Wende dich doch an einen Händler??????????????????
Welcher Händler hat denn am Sonntagmorgen geöffnet? Wofür sind denn Foren da? 🙂🙂🙂
Zitat:
@gseum schrieb am 4. August 2019 um 14:04:59 Uhr:
Welcher Händler hat denn am Sonntagmorgen geöffnet? Wofür sind denn Foren da? 🙂🙂🙂
Morgen ist Montag.
Und vom Händler bekomme ich genau eine authentische Antwort.
In Foren muss man die Wahrheit suchen.
Wobei so mancher Händler ja leider auch oft Quatsch erzählt.
Man kann sich auch immer noch an der Quelle informieren:
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html
Zitat:
Woran erkenne ich den Plug-in im Gegensatz zum Hybrid?
Der Plugin hat vorne links im Kotflügel eine zusätzliche Klappe. Dort sitzt der Ladeanschluss drin.
Muss nicht, aber sollte man tun, da man rein rechtlich ansonsten nicht an öffentlichen Ladesäulen parken/laden dürfte.
Das ist Deutschland!
Der Elektrik bekommt E-Kennzeichen und beim Plug-In kann der Halter wählen ob ein er E-Kennzeichen will.
Gruß Roland
Das ist schlicht falsch, man hat immer die Wahl, ob man an seinem E-Auto ein E-Kennzeichen haben möchte oder ein normales. Auch das Laden ist an öffentlichen Säulen kein Problem.
In Brandburg hat man mal versucht das E-Kennzeichen an öffentlichen (städtischen) Säulen vorzuschreiben und ist damit gescheitert.
Beides falsch. Siehe hier auf Seite 16:
https://www.bmvi.de/.../...itaetsgesetz-berichterstattung-2018.pdf?...
Klar kann man jetzt spitzfindig irgendetwas konstruieren, aber unter dem Strich sollte man wenn möglich immer das e-Kennzeichen ordern.
Weil das E-Kennzeichen welche Vorteile genau haben soll?
Ob es Vorteile für das E-Kennzeichen gibt, wird regional festgelegt, es ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
Aber nochmals zu dem beiden Punkten, das E-Kennzeichen ist eine Option und keine Pflicht, parken zum Laden darf man auch ohne E-Kennzeichen.
Das E-Kennzeichen ist nur eine Empfehlung, ich habe drauf verzichtet, weil es in Hamburg keinen erkennbaren Mehrwert hat.