Hyundai Garantie und Inspektionen
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum obigen Thema.
Wie sieht es bei Hyundai aus bzgl. Garantie? Bin ich gezwungen die Inspktionen bei einer Hyundai Werkstatt durch führen zu lassen? Offiziell sagen natürlich ALLE Autohersteller, dass man bei jeder zertifzierten Werkstatt die Inspektionen durchführen lassen kann ohne Garantieverlust, aber die Realität sieht anders aus. Im Streitfall führen die Hersteller ihre Garantieleistungen nur dann ohne Murren durch, wenn man lückenlos die Inspektionen in "ihren" Werkstätten innerhalb der Garantiezeit durchgeführt hat.
Zwei Fragen:
1. Sollte man die Inspektionen (in den ersten 5 Jahren) auch besser bei Hyundai durchführen lassen?
2. Ist jemand das Risiko eingegangen und hat positive Erfahrungen mit Hyundai gemacht? (Also ein Garantiefall und die Inspektionen wurden nicht bei Hyundai durchgeführt)
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 8. Juni 2019 um 20:59:42 Uhr:
Es gibt keine gesetzliche Garantie eines Herstellers, egal auf welche Produkte!
Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers gegenüber dem Käufer. Dabei greift nach 6 Monaten auch noch die Beweislastumkehr.
Kleines Detail, großer Unterschied im Falle des Falles.
Ehrlich gesagt kotzen mich die Definitionen von Garantie und Gewährleistung an. Kaum einer weiss den genauen Unterschied. Das sind doch alles Erfindungen um sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Früher gab es Garantie und .....fertig! Meist 2 Jahre und in diesen 2 Jahren brauchte ich mir keine Gedanken machen. Heute muss ich erst mal Bücher welzen um mir die Definitionen vor Augen zu führen um zum Schluss zu der Erkenntnis zu komme das ich die Arschkarte habe.
16 Antworten
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 8. Juni 2019 um 20:59:42 Uhr:
Es gibt keine gesetzliche Garantie eines Herstellers, egal auf welche Produkte!
Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers gegenüber dem Käufer. Dabei greift nach 6 Monaten auch noch die Beweislastumkehr.
Kleines Detail, großer Unterschied im Falle des Falles.
Ehrlich gesagt kotzen mich die Definitionen von Garantie und Gewährleistung an. Kaum einer weiss den genauen Unterschied. Das sind doch alles Erfindungen um sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Früher gab es Garantie und .....fertig! Meist 2 Jahre und in diesen 2 Jahren brauchte ich mir keine Gedanken machen. Heute muss ich erst mal Bücher welzen um mir die Definitionen vor Augen zu führen um zum Schluss zu der Erkenntnis zu komme das ich die Arschkarte habe.
Zitat:
@stinni schrieb am 8. Juli 2019 um 21:20:41 Uhr:
[.....] Früher gab es Garantie und .....fertig! [.....]
Nö, auch früher gab es schon die gesetzliche Gewährleistung. Und ich bin froh das es so etwas gibt, wo ich zwei Jahre Gewährleistungsansprüche bei mangelhafte Waren geltend machen kann, auch OHNE Garantie! Okay, nach 6 Monaten wird es auf Grund der Beweislastumkehr in vielen Fällen schwerer die Ansprüche durchzusetzen.