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Hyundai EU-Neuwagen 2019 / Garantie

Hyundai
Themenstarteram 24. Januar 2019 um 17:42

Hallo Kollegen!

Hyundai gehört wohl zu denjenigen Herstellern, von denen auf dem hiesigen Markt besonders viele Fahrzeuge als EU-Neuwagen unterwegs sind.

Ich meine mich entsinnen zu können, dass ca. 2016 oder 2017 Hyundai dem entgegentreten wollte und Garantieleistungen nur noch für (EU-) Neufahrzeuge gewähren wollte, die vom (EU-)Vertragshändler direkt an einen Endverbraucher verkauft wurden. Hyundai DE wollte (will) damit primär die hiesige Vertragshändlerschaft stärken.

Zugleich erinnere ich mich, dass die Garde der EU-Fahrzeugimporteure dagegen Sturm gelaufen ist, weil es deren Geschäftsmodell beschneidet und weil das Hyundai-Beispiel auch bei anderen Herstellern als "Vorlage" hätte dienen können.

Was ist denn jetzt - 2019 - diesbezüglich Sache? Ich kann mich nicht entsinnen gelesen zu haben, dass Hyundai DE diese Regelung rückgängig gemacht hätte.

Welche Garantie bekommt man heutzutage für einen neuen Hyundai, den man bei einem EU-Importeur hierzulande kauft?

Ich sehe auch weiterhin reichlich Angebote für Hyundai EU-Neufahrzeuge. Sehe aber keinerleich Hinweis in diesen entsprechenden Angeboten, wie es mit der (eigentlich) 5-jährigen Hyundai-Neuwagengarantie aussieht.

Verkaufen die EU-Importeure diese Hyundais möglicherweise (und ersatzweise) mit einer Garantieversicherung? Überlassen sie die Hyundai-Käufer einfach ihrem Schicksal, wenn es denn mal um (vermeintliche?) Garantiefälle ginge?

Beste Antwort im Thema

Auch die EU Fahrzeuge haben weiterhin 5 Jahre Garantie.

Kommt es bei einem EU-Fahrzezug zu einem Garantiefall knickt Hyundai ein und gibt

diese auch.

Das was Hyundai da durchzieht ist unlauterer Wettbewerb.

Beispiel wäre ein Fahrzeug aus der Niederlande oder Dänemark mit 5 Jahren Garantie.

Die Deutschen haben ebenso 5 Jahre Garantie.

Warum sollte ein niederländisches oder dänisches Fahrzeug, bei Import in die BRD, auf einmal keine 5 Jahresgarantie mehr haben ?

Derzeit laufen mehrere Verfahren deswegen gegen Hyundai.

Woher meine Info = Ich komme aus dem EU Fahrzeughandel.

Zudem muss der Kunde bei einem Garantiefall bei einer Hyundai Vertretung etwas unterschreiben

das ihn dazu zwingen soll nie mehr ein EU Fahrzeug zu kaufen (Du, du, du ! Mach so etwas nie wieder).

Mittlerweile ist es auch so das einige EU-Händler diese 5 Jahresgarantie auch selber auf die Fahrzeuge geben.

Nur wird Hyundai wahrscheinlich nicht damit durchkommen. Ich kann verstehen das Hyundai die Vertragshändler damit unterstützen will aber ob das die richtige Lösung ist bezweifle ich.

Die schaden eher damit ihren guten Ruf.

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Ich musste meinen selbst beim örtlichen Vertragshändler anmelden. Benötigt wurde nur das Serviceheft. Wichtig war hier die gelbe Seite mit den Daten der Erstauslieferung (Beginn der Garantie). Aber ist doch nett wenn das dein EU Händler für seine Kunden erledigt.

Wenns denn so stimmt..

Zitat:

@pagra90 schrieb am 10. März 2020 um 18:12:48 Uhr:

Ich musste meinen selbst beim örtlichen Vertragshändler anmelden. Benötigt wurde nur das Serviceheft. Wichtig war hier die gelbe Seite mit den Daten der Erstauslieferung (Beginn der Garantie). Aber ist doch nett wenn das dein EU Händler für seine Kunden erledigt.

Ich denke das kann jeder Vertragshändler nachprüfen ob der registriert ist.

Zitat:

@pagra90 schrieb am 15. März 2020 um 21:50:13 Uhr:

Ich denke das kann jeder Vertragshändler nachprüfen ob der registriert ist.

Richtig, aber nicht vorm Kauf, da habe ich ja keine Unterlagen

Hallo Zusammen,

sorry dass ich das hier wieder schreibe, im richtigen Thread ist natürlich mehr wahrcheinlich eine Antwort zu bekommen:

Habe also vor 10 Tage einen i30 gekauft als Tageszulassung. Den Wagen habe ich von einem freien Handler gekauft. Es ist ein EU Import Auto direkt aus Vertragspartner in Tschechien.

Der Handler hat mir gesagt mit der Garantie sollte es kein Problem sein. Nun lese ich überall, das bei Autos die nicht von einem Vertragshandler gekauft worden sind, fällt das Garantie Paket aus.

In der Zulassung stehe ich als erster Besitzer. Garantie Scheckheft habe ich auch bekommen bei der Übergabe und da steht (auf Tschechisch) Ende der Europaweite Garantie 11.10.2024.(Gelbe Seite).

Ich habe meinen i40 2012 als Reimport bei einem deutschen EU-Autohändlern als Fahrzeug aus den Niederlanden (also auch EU) gekauft.

In der Vertragswerkstatt musste ich dann eine Konformitätsbescheinigung (25,00 wenn ich mich recht entsinne) erstellen lassen. Danach ging alles seinen normalen Gang.

Spätere kleine Garantiereparaturen wie ein gelöster Gummi am Glasdach und eine klappernde Hinterachse (Silentgummi vom Ausgleichsgewicht) wurden dann anstandslos über Garantie abgewickelt.

Update von Heute: War bei dem lokalen Hyundai Vertragspartner und ich habe die 5 Jahre Garantie und das Fahrzeug ist registriert. Wichtig ist es, dass das Garantieheft mitdabei ist und die Daten der Garantie auf der gelben Seite drin stehen, sowie ein Hyundai Stempel.

Dann hat es ja geklappt mit der Garantie.????

Ich wünsche Ihnen viel Freude mit dem Fahrzeug und wenig Gründe, die Garantie in Anspruch nehmen zu müssen.

Bei mir war es viermal der Fall.

-Der Dichtgummi am Glasdach

-Die klappernde Hinterachse (Silentgummi am Masseausgleich)

-Rückfahrkamera funktionsuntüchtig

-Dann gab es noch den Defekt an Abbiegelicht der Xenon-Scheinwerfer, die auch in Garantieleistung gewechselt wurden

Danke Ihnen, ich hoffe die Garantie werde ich selten oder niemals brauchen müssen, schön aber zu wissen sie ist da und wartet.

Wofür war denn die "Konformitätsbescheinigung"? Ich gehe davon aus, daß es sich um das COC handelt. Das wird standartmäßig seit vielen Jahren für Fahrzeuge innerhalb der EU mit ausgegeben. Damit lassen sich die Fahrzeuge auch in jedem Land der EU problemlos anmelden. Es ist auch ratsam, das Schreiben gut aufzuheben, da es in der Regel die Grundlage für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen ist, und da auch mehrere Reifengrößen aufgeführt sind.

Das kostet aber nichts extra.

am 2. August 2020 um 11:37

Hallo,

wollte Euch mal meinen Fall mitteilen. Habe im Feb. 20 bei einem KIA -Händler der auch Hyundai EU-Fahrzeuge (aus Österreich) einen Hyundai i10 gekauft - mit 5 J. Garantie (0-km-Limit) - Garantie-Urkunde wurde von dem Verkäufer mit meinem Namen ausgefüllt.

Schon nach 1 Woche hatte der Wagen einen Reparaturschaden und ich bin damit zu einer Hyundai-Vertragswerkstatt gefahren. Bevor die Reparatur stattfinden konnte musste erstmal die Übernahme der Garantie klargestellt werden - über Hyundai Deutschland - die das wiederum mit Hyundai Österreich abklären mussten und da ging das ganze Dilemma los. Ein Wust an Schriftverkehr mit Hyundai Deutsch.+ Hyundai Österreich habe ich geführt - bis ich die Schnauze voll hatte und habe direkt den Geschäftsführer von Hyundai Deutschland angeschrieben. Erst dann - und mittlerweile waren 3 Monate vergangen - habe ich durch Hyundai Deutschl. die Zusage bekommen - mein Wagen reparieren zu lassen- aber nur in diesem einen "speziellen Fall" - für alles weitere müsse die Garantieübernahme noch mit Österreich geklärt werden - das bis heute noch nicht geschehen ist. Erst durch diesen Reparaturschaden ist es ans Tageslicht gekommen - dass diese 5-j.Garantie die der Autohändler mir mit verkauft hat - gar nicht zusteht, weil er kein autorisierter Hyundai-Händler ist. Ich wurde also wissentlich von IHM getäuscht und die ganze Sache habe ich jetzt meinem Rechtsanwalt übergeben. Auch Hyundai Österreich spielt da mit falschen Karten - so dass ich denen geschrieben habe - dass ich mit der Geschichte an die Presse gehe, um auch anderen Käufern die Augen zu öffnen, die guten Glaubens ein EU-Fahrzeug mit Garantie kaufen, die sie tatsächlich gar nicht haben, wenn sie sie bräuchten. Dass das vielleicht auch oft gar nicht auffällt, weil die Garantie auch in den ersten Jahren (wenn man Glück hat und das Fahrzeug solange in Ordnung ist) gar nicht in Anspruch nehmen muss.Bei mir ist es leider schon nach 1 Woche aufgefallen! ALSO VORSICHT mit EU-Autos

Nach 1 Woche dürfte doch die Garantiefrage keine Rolle spielen. Generell gelten doch 2 Jahre.

Nein.

Entweder 5 Jahres-Hyundai-Garantie oder eben gar keine. Dann nur 2 Jahre Gewährleistung vom EU-Händler..

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 2. August 2020 um 18:12:40 Uhr:

Nach 1 Woche dürfte doch die Garantiefrage keine Rolle spielen. Generell gelten doch 2 Jahre.

am 3. August 2020 um 11:27

Das ist auch noch son Ding - der Autohändler hat mir nur 12 Mo. lt. Vertrag gegeben - ich wußte nicht dass 2 Jahre richtig sind oder auch nicht??? - Frage ist noch in Klärung über dem RA. - der Autohändler meint nämlich - da es ein Wagen mit Tageszulassung ist - bräuchte er mir nur 12 Mo. geben! Alles Schweine - man kann überhaupt keinem mehr über dem Weg trauen!!!

Das kann natürlich ein Streipunkt werden, wenn der Händler sagt, daß er einen Gebrauchtwagen verkauft hat, und dort kann er vertraglich ja die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren. Das machen übrigens fast alle Händler...leider.

Das tangiert aber nicht die 5-Jährige Garantie des Herstellers, wenn der Wagen an einen Endverbraucher geliefert wurde. Da könnte das nächste Problem lauern, denn der kaufende Händler war ja kein Endverbraucher, denn er hat den Wagen ja zum Zweck des Handelns gekauft.

Im obigen Fall war der Händler offenbar kein Hyundai-Händler oder eben kein Hyundai-Händler mehr. Das kann der Kunde u.U. nicht auf Anhieb erkennen. Natürlich wäre dann der Händler ersatzpflichtig. Dieser ist aber möglicherweise bereits insolvent oder in der Regel auch nicht zum Ersatz bereit. Dann bleibt nur der Gang zum RA und letztlich vor Gericht. Das wird mindestens ärgerlich.....

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