Hydraulikleitungen durch manipulierten Poller beschädigt..

Hallo zusammen,

beim rangieren habe ich einen überfahrbaren Flexi Poller übersehen. Normalerweise keine große Sache. Dieser Poller hatte allerdings einen 20x30cm großes massives Aluschild am oberen Ende angeschraubt der sich dann im Radkasten verklemmt hat.

Also Säge geschnappt und den Weichplastik Poller abgesägt. Mein Nachbar ein weiterer Parkplatzmieter gesellte sich dazu und sagte er hätte das Schild ohne Zustimmung des Parkplatzbesitzers angeschraubt. er hätte sogar noch eine dicke Platte dahinter geschraubt weil das letzte "Parken verboten" Schild" hätten sie Ihm geklaut. Dann zischte er samt dem abgesägten Poller und Schild ab "Es wäre ja sein Schild.."

Nur ein kleiner Riss im Radkasten- Plastik war zu erkennen. Auch am Unterboden nichts aufälliges zu sehen.Eigentlich wollte ich sicherheitshalber den Wagen am nächsten Tag in der Werkstatt überprüfen lassen.Durch den Stress im Job leider verpennt. Heute dann der grosse Schreck. Hydraulikleitung am Unterboden undicht. Ausgleichsbehälter komplett leer Unterboden eingesaut mit Hydraulikflüssigkeit. Wagen muss abgeschleppt werden. Nicht auszudenken wenn die Bremsen ausgefallen wären. Der Poller samt Schild hat wohl doch eine Hydraulikleitung erwischt...Mein Tag konnte nicht besser beginnen...Wie mache ich den Schaden nun geltend..Polizei, Anwalt, Nachbarn verhauen ;-) LG Max

75 Antworten

Zitat:

@maexchen_01 schrieb am 23. Dezember 2021 um 07:53:35 Uhr:


Das ist ist eine unnötige Diskussion …

Darin stimmen alle mit dir überein. Aber nur darin. Bei der Schuldfrage eher nicht. Wer ein Schild, einen Poller, ein Kind, ___________________ (hier Objekt deiner Wahl einsetzen) beim Rangieren übersieht und überfährt, hat nun mal Pech, ist selbst Schuld und muss mit den Folgen leben. Nächstes Mal besser aufpassen oder einen Einweiser organisieren. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Aussagen wie "… weil der Poller unerlaubt mit einen Schild versehen wurde …" sind bei all dem Weihnachtsstress wunderbar, haben sie mir doch ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. Ich hab jetzt echt lang recherchiert, aber eine Vorschrift, die das Anschrauben von Schildern an Poller verbietet, konnte ich nicht finden. Da müsstest du mir bitte einen Hinweis geben, wo das entsprechende Verbot zu finden ist.

Die Überfahrbahrkeit des Pollers dient wohl eher dem Schutz des Pollers, nicht dem des überfahrenden Autos. Der Vermieter hätte hier ja auch genausogut einen festen Poller installieren können, ohne dass daraus Ansprüche irgendwelcher unaufmerksamer Fahrer entstehen.

Ich verstehe noch nicht ganz, warum der TE unbedingt einen Poller überfahren wollte …
Normalerweise stehen die doch rum, damit man genau das nicht tut, und vor allem auch nur dort, wo das so sein soll
😕

Zitat:

@MvM schrieb am 23. Dezember 2021 um 08:06:16 Uhr:



Das Problem haben wir schon gerafft...
Du hast ein Schild umgenietet, weil du nicht aufgepasst hast. Jetzt willst du den Schaden vom einer Person ersetzt haben, die dafür verantwortlich ist, dass der Schaden größer geworden ist.

Falsch !
@maexchen_01 hat einen flexiblen Poller umgenietet, der nachträglich mit einem Schild versehen wurde.
Der Poller ansich hätte ja solch einen Schaden gar nicht angerichtet.

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Wenn der Hersteller damit wirbt das nur wenig Schaden am Fahrzeug entsteht, sollte jedem klar sein das er Schaden kann, wenn auch wenig. Wenig Schaden ist mir schon viel zu viel. Und was irgendwo steht, erlaubt oder nicht, faehrt man nicht absichtlich um. Da zahlst selber. Aber du kannst gerne noch mehr Geld verbrennen und den Nachbarn versuchen fuer deinen Fehler haftbar zu machen. Das sorgt zusaetzlich noch fuer ein tolles Verhaeltnis in der Nachbarschaft.

du zauberst mir auch ein Lächeln ins Gesicht... rolleyes da kannst du auch bis zum Sankt Nimmerleins Tag recherchieren. Es gibt ja auch kein Verbot die das Abfassen unsinniger Beiträge verbietet.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 23. Dezember 2021 um 08:18:46 Uhr:



Zitat:

@maexchen_01 schrieb am 23. Dezember 2021 um 07:53:35 Uhr:


Das ist ist eine unnötige Diskussion …

Darin stimmen alle mit dir überein. Aber nur darin. Bei der Schuldfrage eher nicht. Wer ein Schild, einen Poller, ein Kind, ___________________ (hier Objekt deiner Wahl einsetzen) beim Rangieren übersieht und überfährt, hat nun mal Pech, ist selbst Schuld und muss mit den Folgen leben. Nächstes Mal besser aufpassen oder einen Einweiser organisieren. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Aussagen wie "… weil der Poller unerlaubt mit einen Schild versehen wurde …" sind bei all dem Weihnachtsstress wunderbar, haben sie mir doch ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. Ich hab jetzt echt lang recherchiert, aber eine Vorschrift, die das Anschrauben von Schildern an Poller verbietet, konnte ich nicht finden. Da müsstest du mir bitte einen Hinweis geben, wo das entsprechende Verbot zu finden ist.

Zitat:

@maexchen_01 schrieb am 23. Dezember 2021 um 08:17:07 Uhr:


@MVM Der Schaden ist nicht "grösser" geworden sondern erst durch das Schild entstanden..so einen Poller kannst du 10 mal vorsichtig überfahren ohne das dem Poller oder Fahrzeug etwas passiert .

Diese "überfahbaren Poller" kenne ich, auch die Werbung. Stehen hier mit unterschiedlichsten Ausführungen in Duisburg haufenweise rum. Halten aber an gewissen Stellen nur ein paar Tage/Wochen/Monate. Wenn ein LKW ihn beim rangieren mit einem Reifen erwischt ist er sofort platt. Wenn ein PKW mit mehr als 20-30KMH dagegen fährt ist er auch weg vom Fenster. Beim überfahren machen die normaler weise maximal Kratzer. Wenn man aber so einen umgedrückten Poller unter seinem Wagen hat, während man die Fahrtrichtung wechselt, machen die manchmal große Probleme.

Jetzt musst du erstmal klären, welcher zusätzliche Schaden durch das Schild entstanden ist. Dann muss geklärt werden, ob der Nachbar 0%, 25%, 50%, 75% oder 100% des zusätlichen Schadens zu zahlen hat. Das können wir hier im Forum nicht beantworten.

Zitat:

@maexchen_01 schrieb am 22. Dezember 2021 um 22:26:55 Uhr:


Das ist etwas ganz anderes..durch das massive Metallschild in Verbindung mit einem hochflexiblen Poller ist es erst zu dieser Beschädigung gekommen..Der originale Poller hätte einen solchen Schaden nicht verursacht. Wenn ich einen Schaumgummiball mit Stacheldraht umwickle habe ich auf einmal ein gefährliches Wurfgeschoss..

Zitat:

@maexchen_01 schrieb am 22. Dezember 2021 um 22:26:55 Uhr:



Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 22. Dezember 2021 um 22:17:49 Uhr:


Das geht für mich in eine ähnliche Richtung wie der Klassiker: Beim Rangieren ein im Halte-/Parkverbot stehendes Fahrzeug rammen und dann eine Mitschuld des Falschparkers konstruieren. Weil, der darf ja da nicht stehen.

Du hast einen Poller umgefahren, also einen anderen geschädigt. Du bist der "Täter", nicht das "Opfer".

Dann frag dich mal warum da ein massives Schild drangeschraubt wurde. Weil Unberechtigte einfach zum Parken über den Poller gefahren sind, da der originale Poller keine Schäden verursacht hat und somit eigentlich unwirksam ist und seinen eigentlichen Zweck (Fremdparken verhindern) nicht erfüllt.

Poller sind nicht zum Überfahren da. Dass sie nachgeben soll teure Folgekosten durch ständig neu zu setzende Poller reduzieren. Wenn ich mit meinem Auto irgendeinen stehenden Gegenstand irgendwo drüber oder gegen fahre, ist das meine Schuld. Wenn ich etwas übersehe und umniete ist das meine Schuld. Wenn ich etwas sehe und es trotzdem umfahre ist das Vorsatz. Wenn ich etwas umniete und den Aufsteller anschließend für Schäden am eigenen Fahrzeug haftbar halten will ist das Blödheit.
Ich weiß gar nicht was es da zu diskutieren gibt.

@MVM ich war noch nicht in einer Werkstatt...aber so wie es aussieht hat das Schild eine am am Motor oder Unterboden herlaufende Bremsleitung beschädigt..das Fluid ist ausgetreten die gesamte Bodenwanne am Motor ist in Bremsflüssigkeit getränkt Fasermaterial. Der grosse Ausgleichsbehälter mit der Bremsflüssigkeit ist leer. ich denke es gab einen Mikroriss der immer grösser geworden ist. Schaue ich jetzt unter den Wagen tropft es im Sekundentakt.. Ich darf den Wagen so nicht mehr bewegen daher wird er gleich abgeschleppt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. Dezember 2021 um 08:42:16 Uhr:


Falsch !
@maexchen_01 hat einen flexiblen Poller umgenietet, der nachträglich mit einem Schild versehen wurde.
Der Poller ansich hätte ja solch einen Schaden gar nicht angerichtet.

Stell dir vor, dass dem Nachbar das Kind knirzen geht, und er den Kinderwagen alleine zurücklassen muss... Könnte der TE Geld für einen Schaden verlangen, weil er den Kinderwagen angefahren hat? Denn ohne Nachbar würde der Kinderwagen dort nicht stehen... 😉

Der Fahrer hat die Sorgfaltspflicht beim Rangieren nicht beachtet. Somit trägt ihm die Hauptschuld. Vom angerichteten Schaden wird der Nachbar nur einen kleinen Teil zahlen müssen. Falls er überhaupt was zahlen muss.

so ein Quatsch!! Lesen bildet.. aber eine interessante Theorie... Was rauschst du ? Das will ich auch...
Es fährt niemand zum Spaß über Flexi Poller.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 23. Dezember 2021 um 09:00:57 Uhr:



Zitat:

@maexchen_01 schrieb am 22. Dezember 2021 um 22:26:55 Uhr:


Das ist etwas ganz anderes..durch das massive Metallschild in Verbindung mit einem hochflexiblen Poller ist es erst zu dieser Beschädigung gekommen..Der originale Poller hätte einen solchen Schaden nicht verursacht. Wenn ich einen Schaumgummiball mit Stacheldraht umwickle habe ich auf einmal ein gefährliches Wurfgeschoss..

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 23. Dezember 2021 um 09:00:57 Uhr:



Zitat:

@maexchen_01 schrieb am 22. Dezember 2021 um 22:26:55 Uhr:

Dann frag dich mal warum da ein massives Schild drangeschraubt wurde. Weil Unberechtigte einfach zum Parken über den Poller gefahren sind, da der originale Poller keine Schäden verursacht hat und somit eigentlich unwirksam ist und seinen eigentlichen Zweck (Fremdparken verhindern) nicht erfüllt.

@te verklag deinen nachbarn, zur not bis zum bgh, meine volle unterstützung hast du,
evtl könnten wir hier noch nen bischen sammeln für dich, damit du es durchziehen kannst,
berichte uns dann bitte, so in 1-2 jahren, wie es ausging
und bis dahin @Go}][{esZorN macht diesem elend bitte ein ende

Zitat:

@HJOrtmann schrieb am 23. Dezember 2021 um 08:36:17 Uhr:


Ich verstehe noch nicht ganz, warum der TE unbedingt einen Poller überfahren wollte …

Damit das mal klar ist: Der TE hat das Recht, jeden Poller zu überfahren oder überfahren zu lassen der ihm im Wege steht. Absichtlich oder unabsichtlich, nachts oder am Tage.

Zitat:

@maexchen_01 schrieb am 23. Dezember 2021 um 07:53:35 Uhr:


ohne Auto an Weihnachten mit aufgeschlitztem Bremsleitungen

Poller, die einzig zum Zweck größtmöglichen Schaden anzurichten manipuliert wurden, sind natürlich erst recht zu überfahren und zwar umgehend.

Deine wohl völlig zu Recht bestehenden Ansprüche gegen den Nachbarn setzt du am besten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gerichtlich durch. Die Werkstatt, die dir nichtmal zu Weihnachten einen adäquaten Leihwagen zur Verfügung stellen kann verklage gleich mit. Denjenigen der die Linse der Rückfahrkamere nicht im vor Verschmutzung geschützen Bereich vorgesehen hat auch.

Und alle anderen sowieso.

Auch dir schöne Weihnachten und viel Erfolg. 🙂

Ich bin dafür das dieses in die Fragebögen zum Führerschein mit einbezogen wird.

Poller ohne Schild anfahren X / richtig
Poller mit Schild überfahren X / richtig

Poller ohne / mit Schild ausweichen / falsch

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