Hunde im Auto
Hallo zusammen,
ich habe schon mal gesucht, aber keine aufschlussreiche Antwort gefunden. Deswegen eröffne ich nun einmal diesen Thread!
Folgendes ist mir passiert:
Ich habe einen Cocker Spaniel und der muss zwangsläufig ja auch mal im Auto (BMW 3er (E90)) mitfahren.
Da es ein sehr ruhiges Tier ist, welches auch extrem Menschenfixiert ist, fährt er bei mir im Beifahrer-Fußraum mit.
Dort rollt er sich auf dem Boden zusammen und schläft meist....
Nun kam ich am Montag in eine allgemeine Verkehrskontrolle und als der Beamte zum Fenster hinein schaute, sah er natürlich auch den Hund im Beifahrer-Fußraum liegen, und schlafen! Ich sollte daraufhin sofort zur Seite fahren und bekam erstmal eine Predigt, die vielleicht richtig- aber sicherlich nicht im Tonfall korrekt war.
Vorgeworfen wurde mir, gegen den §23 StVO verstoßen zu haben. In diesem steht unter Abs. 1:
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. "
Recht engagiert und in sehr erregtem Tonfall belehrte mich nun der Beamte, dass ich der Sicherung der Ladung- denn nichts anderes sei ein Tier- nicht genügend nachgekommen sei! Zitat: "Der würde bei einem Frontalaufprall ihnen das Genick brechen und durch die Windschutzscheibe krachen!"
Ich fragte ihn daraufhin etwas verwundert, wie das denn möglich sein solle?!?!? Schließlich würde durch die Wuchte eines Frontalaufpralls alles im Fahrzeug befindliche nach vorne geschleudert werden...Wie soll nun aber der Hund aus dem Beifahrer-Fußraum mir ins Genick schleudern und anschliessend durch die Windschutzscheibe?
Meine (immer noch sehr freundliche) Nachfrage kommentierte er mit "Diskutieren sie nicht mit mir rum- das ist so, wenn ich das sage!"
So eine Aussage regte nun meine Phantasie an und ich sagte überfreundlich:
"Ich habe ja einen wahnsinnigen Respekt vor den Leistungen unserer Polzisten- insbesonder wo ich nun darüber informiert bin, dass sie auch physikalische Grundsätze ausser Kraft setzen können! Bekommen sie für diese Leistungen eigentlich Zulagen?"
Nun wurde der Beamte etwas ungehalten und hielt mir erneut eine Standpauke über im Auto umherfliegende Hunde und das daraus resultierende Verletzungsrisiko. Dabei fielen nun auch Worte wie "wenn sie zu dumm sind das zu verstehen" oder "Klugscheissern wie Dir müsste man den Führerschein auf Lebenszeit abnehmen!"
Als er dann auch noch anfing, der Hund könne im Auto wild umherspringen und mich beim Fahren ablenken oder noch schlimmer beeinträchtigen, bat ich ihn noch einmal freundlich, sich das Tier einmal genau anzusehen...der lag da nämlich immer noch zusammen gerollt und pennte...trotz des Trubels um ihn herum....
Aber auch das interessierte den Beamten wenig und so verweigerte ich jede weiter Antwort und Aussage und bat ihn, mir doch alles schriftlich zukommen zu lassen...
Nun bin ich ja mal gespannt, ob und was da kommt...
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
ich habe schon mal gesucht, aber keine aufschlussreiche Antwort gefunden. Deswegen eröffne ich nun einmal diesen Thread!
Folgendes ist mir passiert:
Ich habe einen Cocker Spaniel und der muss zwangsläufig ja auch mal im Auto (BMW 3er (E90)) mitfahren.
Da es ein sehr ruhiges Tier ist, welches auch extrem Menschenfixiert ist, fährt er bei mir im Beifahrer-Fußraum mit.
Dort rollt er sich auf dem Boden zusammen und schläft meist....
Nun kam ich am Montag in eine allgemeine Verkehrskontrolle und als der Beamte zum Fenster hinein schaute, sah er natürlich auch den Hund im Beifahrer-Fußraum liegen, und schlafen! Ich sollte daraufhin sofort zur Seite fahren und bekam erstmal eine Predigt, die vielleicht richtig- aber sicherlich nicht im Tonfall korrekt war.
Vorgeworfen wurde mir, gegen den §23 StVO verstoßen zu haben. In diesem steht unter Abs. 1:
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. "
Recht engagiert und in sehr erregtem Tonfall belehrte mich nun der Beamte, dass ich der Sicherung der Ladung- denn nichts anderes sei ein Tier- nicht genügend nachgekommen sei! Zitat: "Der würde bei einem Frontalaufprall ihnen das Genick brechen und durch die Windschutzscheibe krachen!"
Ich fragte ihn daraufhin etwas verwundert, wie das denn möglich sein solle?!?!? Schließlich würde durch die Wuchte eines Frontalaufpralls alles im Fahrzeug befindliche nach vorne geschleudert werden...Wie soll nun aber der Hund aus dem Beifahrer-Fußraum mir ins Genick schleudern und anschliessend durch die Windschutzscheibe?
Meine (immer noch sehr freundliche) Nachfrage kommentierte er mit "Diskutieren sie nicht mit mir rum- das ist so, wenn ich das sage!"
So eine Aussage regte nun meine Phantasie an und ich sagte überfreundlich:
"Ich habe ja einen wahnsinnigen Respekt vor den Leistungen unserer Polzisten- insbesonder wo ich nun darüber informiert bin, dass sie auch physikalische Grundsätze ausser Kraft setzen können! Bekommen sie für diese Leistungen eigentlich Zulagen?"
Nun wurde der Beamte etwas ungehalten und hielt mir erneut eine Standpauke über im Auto umherfliegende Hunde und das daraus resultierende Verletzungsrisiko. Dabei fielen nun auch Worte wie "wenn sie zu dumm sind das zu verstehen" oder "Klugscheissern wie Dir müsste man den Führerschein auf Lebenszeit abnehmen!"
Als er dann auch noch anfing, der Hund könne im Auto wild umherspringen und mich beim Fahren ablenken oder noch schlimmer beeinträchtigen, bat ich ihn noch einmal freundlich, sich das Tier einmal genau anzusehen...der lag da nämlich immer noch zusammen gerollt und pennte...trotz des Trubels um ihn herum....
Aber auch das interessierte den Beamten wenig und so verweigerte ich jede weiter Antwort und Aussage und bat ihn, mir doch alles schriftlich zukommen zu lassen...
Nun bin ich ja mal gespannt, ob und was da kommt...
78 Antworten
Hallo,
ich hab mal ein wenig geschaut und das HIER gwfunden. Da wird wunderbar beschrieben, was aus 10 kg Fellknäuel werden kann.
@ M-Power-V8
Hunde sind ja eine "Sache" im Sinne des Gesetzes. Und Sachen müssen im KFZ so gesichert werden, das sie nicht umherfliegen können.
Das ist ja gegeben, wenn der Hund im Beifahrerfußraum liegt. Noch Tiefer kann er nicht fallen und bei einem Auffahrunfall rutscht er noch weiter unters Armaturenbrett.
Aber der Hund kann plötzlich aufspringen und dich irritieren. Ich würde es mal mit einer lockeren Leine am Halsband, die dann am anderen Ende z.B. am Sitzgestell befestigt wird, versuchen. So lang, das sie neben dem Hund liegt , aber doch so Kurz, das der Hund nicht auf deinen Schoß kommen kann.
Damit solltest du auf jeden Fall alle gesetzl. Bestimmungen erfüllt haben.
Wenn ich mal in eine Kontrolle komme, wird das nicht so Lustig, unser Hund (Labrador, Rüde, nicht kastriert, 2 Jahre alt ) "verteidigt" momental alles, was "sein Besitz" ist. Auto, Werkstattbüro wenn die Tür zu ist, Wohnung. Sonst ist er friedlich, nicht agressiv, aber ein Rabauke.
Wenn da ein Polizist ans Auto kommt, geht der Rabatz richtig los auf der Rückbank.
MFG Thomas
ich muss da leider auf folgendes Video verweisen, das, wenn es kein Fake ist zeigt, wohin die Reise für Gegenstände und Lebewesen gehen kann bei einem Unfall.
[url=www.youtube.com/watch?v=4v1xSE4RYQw]Link[/url
Muss zugeben, dass ich in der Situation den Hund auch nicht gesichert hätte und dies mit Einkäufen und sonstigen Sachen im Kofferraum auch nicht mache, obwohl ich vor ca. 20 Jahren mal nach einem verhältnismässig leichten Unfall (der Wagen, VW Bus T2, war danach noch fahrtüchtig) mein Fernglas draußen auf der Wiese gefunden habe. Dieses war wohl zwischen mir und dem Beifahrer durchgehuscht und hat das Sonnendach zerschlagen und lag ca. 5 m vom Fahrzeug entfernt.
Johnes sollte auch mal was zum thema Hund im Auito sagen. ich glaube der kriegt nen herzkasper wenn er das liest 😁
Ich denke mal vom netten Rennleiter wirds noch Post geben. Ich wäre froh, wenn mein Hund da liegen würde. Macht er aber nur im Hochsommer um der Sonne im Auto aus dem Weg zu gehen. Wo er sonst sitzt will ich mir mal nicht schreiben. 😉
Lejockel
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Der Hund war nicht ordnungsgemäß gegen verrutschen gesichert. Bei einem Überschlag würde er quer durch das Auto in dein Genick schießen. Ich denke der Polizist war im Recht und bei solchen neunmalklugen, die schlaue Phrasen dreschen aber ihre Hunde nicht mal vernünftig erziehen können (rastet aus, wenn man ihn vernünftig sichern will), würde ich auch ungehalten werden. Unser Hund wird immer angegurtet und da gibts kein murren.
ab in die box im kofferraum damit 😉
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Und ich überlege immer noch, wie er dir ins Genick schlagen sollte??????MFG Thomas
... ist aus "Beamtensicht" doch ganz einfach. Er wacht auf, springt nach hinten, und wartet auf den Aufprall. Ausserdem könnte er ja auf deine Seite im Fussraum springen und die Pedale blockieren. Es findet sich immer ein "könnte doch sein, das..."
Ich versteh die Aufregung nicht. Der Polizist hat doch nur seinen Job gemacht und laut StVO ist das ungesicherte Mitführen von Hunden verboten und kostet ab 35€ Bußgeld. Der Tonfall war zwar etwas übertrieben, aber durch deine ironische Antwort wohl auch von dir provoziert. Wie man in den Wald hineinruft .... Der Hund mag zwar lieb sein und immer ruhig auf seinem Platz bleiben, trotzdem kann er bei einem hektischen Fahrmanöver erschrocken aufspringen und dann vor Angst unberechenbar reagieren. Die Versicherung wird dann auch keinen Spaß verstehen.
Ich bin selber Besitzer eines kleinen Beagels und der kommt immer in seine Transportbox rein. Wenn er noch nie in sowas drin war, ist klar daß er dann randaliert, wenn er plötzlich da reingesteckt wird. Eine schrittweise Eingewöhnung an so eine Box wird sicher hier nicht das Problem sein.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
So einen Typen kann man doch nicht für voll nehmen, ioch hätte ihn ausgelacht für diese Antwort 😁Zitat:
Original geschrieben von M-Power-V8
t "Diskutieren sie nicht mit mir rum- das ist so, wenn ich das sage!"Dennoch sollte man einen Hund sichern, alleine schon zum Schutze des Tieres. Entweder in eine Hundebox oder auf die Rücksichtsbank.
Dem hätt ich gesagt, der soll sich das notieren und weiterziehen.. Die regen sich dann immer ein bißchen auf und ziehen dann in der Tat weiter..
🙂. Habe gestern erst einem erklären müssen, dass er sein Gehalt z.T. aus meiner Tasche bezieht und sich mal etwas zurückhalten soll.
Aber zwei Sachen verstehe ich nicht:
Cocker Spaniel sitzt ruhig in einem fahrenden Auto?!
Hund in einem schönen E90 vorne mitfahren lassen? Auuu..
Achso.. ich würde einen Hund auch nur in einem abgetrennten Abteil 🙂 mitführen.. die kommen echt manchmal auf Ideen, diese Hunde..
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
Ich versteh die Aufregung nicht. Der Polizist hat doch nur seinen Job gemacht und laut StVO ist das ungesicherte Mitführen von Hunden verboten und kostet ab 35€ Bußgeld. Der Tonfall war zwar etwas übertrieben, aber durch deine ironische Antwort wohl auch von dir provoziert. Wie man in den Wald hineinruft .... Der Hund mag zwar lieb sein und immer ruhig auf seinem Platz bleiben, trotzdem kann er bei einem hektischen Fahrmanöver erschrocken aufspringen und dann vor Angst unberechenbar reagieren. Die Versicherung wird dann auch keinen Spaß verstehen.
Ich bin selber Besitzer eines kleinen Beagels und der kommt immer in seine Transportbox rein. Wenn er noch nie in sowas drin war, ist klar daß er dann randaliert, wenn er plötzlich da reingesteckt wird. Eine schrittweise Eingewöhnung an so eine Box wird sicher hier nicht das Problem sein.
So sieht's aus. Der Beamte hat seinen Job richtig gemacht. Hunde müssen bei der Fahrt gesichert werden, so einfach ist das.
Beim Hund meiner Eltern hat es auch eine Weile gedauert. Wir haben dann zwei Boxen angeschafft, eine in der Wohnung, in der er langsam in die Box eingewöhnt wurde und eine im Auto.
Man beginnt mit kurzen Zeiten und Dingen, die der Hund kennt und steigert dann den Zeitraum, irgendwann mal in die Box im Auto rein und dort wieder von vorne: erst kurze Strecken, dann längere Strecken.
Eine Alternative ist eine kurze Leine mit Karabiner und ein Geschirr, dass dann in ein Gurtschloss auf der Rücksitzbank eingeklinkt wird. Dadurch hat dann der Hund zumindest eine theoretische Chance, bei einem Unfall nur am Geschirr gehalten durch die Gegend zu fliegen und sich nicht in der Box alle Knochen zu brechen.
In beiden Fällen nervig ist der geringe Bewegungsspielraum für den Hund, dem wird es da schnell zu warm, wenn der fixiert nur auf einer Stelle liegen kann. Die haben ja ne höhere Körpertemperatur als ein Mensch.
ist wohl natürlich richtig mit dem hund sichern...
ich hätte aber einfach nicht das diskutieren angefangen.
einfach mit dem kopf genickt, so getan als wüsste ich es nicht besser und es auf sich beruhen lassen.
den rest kann man sich ja denken... 😉
wäre vll. die etwas stressfreiere variante gewesen.
Da der Bulle den Oberarsch markiert hat,und du ihn nicht
für voll genommen hast,wirst du bestimmt einen netten
Brief bekommen.
Der Trottel hat leider Recht.
Wenn mein Lieblings-Chihuahua an Bord ist dann gibt es immer Logenplatz...würd mir gar nicht in den Sinn kommen den in den Kofferraum zu verbannen 😠😠
Wenn wir schon so anfangen, dann sollte jeder Bürger der eine volle Wasserflasche auf dem Sitz oder im Fußraum liegen hat ebenfalls eine Moralpredigt kriegen..und das finde ich ein wenig Unverhältnismäßig.
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Wenn mein Lieblings-Chihuahua an Bord ist dann gibt es immer Logenplatz...
Und wenn Du mal heftig bremsen mußt, ist sein Platz an der Windschutzscheibe,was?????
Hättest dem Polizist mal schnell nach nem Blatt und Stift Papier gefragt, dann hättest ihm die Bewegungseichung herleiten können. Bevorzugt nach dem Prinzip von D'Alembert.
Aber die Strafe ist gerechtfertigt, weil es so in der Straßenverkehrsordnung steht.