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Hunde im Auto

Hallo zusammen,

ich habe schon mal gesucht, aber keine aufschlussreiche Antwort gefunden. Deswegen eröffne ich nun einmal diesen Thread!
Folgendes ist mir passiert:

Ich habe einen Cocker Spaniel und der muss zwangsläufig ja auch mal im Auto (BMW 3er (E90)) mitfahren.
Da es ein sehr ruhiges Tier ist, welches auch extrem Menschenfixiert ist, fährt er bei mir im Beifahrer-Fußraum mit.
Dort rollt er sich auf dem Boden zusammen und schläft meist....

Nun kam ich am Montag in eine allgemeine Verkehrskontrolle und als der Beamte zum Fenster hinein schaute, sah er natürlich auch den Hund im Beifahrer-Fußraum liegen, und schlafen! Ich sollte daraufhin sofort zur Seite fahren und bekam erstmal eine Predigt, die vielleicht richtig- aber sicherlich nicht im Tonfall korrekt war.

Vorgeworfen wurde mir, gegen den §23 StVO verstoßen zu haben. In diesem steht unter Abs. 1:
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. "

Recht engagiert und in sehr erregtem Tonfall belehrte mich nun der Beamte, dass ich der Sicherung der Ladung- denn nichts anderes sei ein Tier- nicht genügend nachgekommen sei! Zitat: "Der würde bei einem Frontalaufprall ihnen das Genick brechen und durch die Windschutzscheibe krachen!"
Ich fragte ihn daraufhin etwas verwundert, wie das denn möglich sein solle?!?!? Schließlich würde durch die Wuchte eines Frontalaufpralls alles im Fahrzeug befindliche nach vorne geschleudert werden...Wie soll nun aber der Hund aus dem Beifahrer-Fußraum mir ins Genick schleudern und anschliessend durch die Windschutzscheibe?
Meine (immer noch sehr freundliche) Nachfrage kommentierte er mit "Diskutieren sie nicht mit mir rum- das ist so, wenn ich das sage!"

So eine Aussage regte nun meine Phantasie an und ich sagte überfreundlich:
"Ich habe ja einen wahnsinnigen Respekt vor den Leistungen unserer Polzisten- insbesonder wo ich nun darüber informiert bin, dass sie auch physikalische Grundsätze ausser Kraft setzen können! Bekommen sie für diese Leistungen eigentlich Zulagen?"
Nun wurde der Beamte etwas ungehalten und hielt mir erneut eine Standpauke über im Auto umherfliegende Hunde und das daraus resultierende Verletzungsrisiko. Dabei fielen nun auch Worte wie "wenn sie zu dumm sind das zu verstehen" oder "Klugscheissern wie Dir müsste man den Führerschein auf Lebenszeit abnehmen!"

Als er dann auch noch anfing, der Hund könne im Auto wild umherspringen und mich beim Fahren ablenken oder noch schlimmer beeinträchtigen, bat ich ihn noch einmal freundlich, sich das Tier einmal genau anzusehen...der lag da nämlich immer noch zusammen gerollt und pennte...trotz des Trubels um ihn herum....
Aber auch das interessierte den Beamten wenig und so verweigerte ich jede weiter Antwort und Aussage und bat ihn, mir doch alles schriftlich zukommen zu lassen...
Nun bin ich ja mal gespannt, ob und was da kommt...

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich habe schon mal gesucht, aber keine aufschlussreiche Antwort gefunden. Deswegen eröffne ich nun einmal diesen Thread!
Folgendes ist mir passiert:

Ich habe einen Cocker Spaniel und der muss zwangsläufig ja auch mal im Auto (BMW 3er (E90)) mitfahren.
Da es ein sehr ruhiges Tier ist, welches auch extrem Menschenfixiert ist, fährt er bei mir im Beifahrer-Fußraum mit.
Dort rollt er sich auf dem Boden zusammen und schläft meist....

Nun kam ich am Montag in eine allgemeine Verkehrskontrolle und als der Beamte zum Fenster hinein schaute, sah er natürlich auch den Hund im Beifahrer-Fußraum liegen, und schlafen! Ich sollte daraufhin sofort zur Seite fahren und bekam erstmal eine Predigt, die vielleicht richtig- aber sicherlich nicht im Tonfall korrekt war.

Vorgeworfen wurde mir, gegen den §23 StVO verstoßen zu haben. In diesem steht unter Abs. 1:
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. "

Recht engagiert und in sehr erregtem Tonfall belehrte mich nun der Beamte, dass ich der Sicherung der Ladung- denn nichts anderes sei ein Tier- nicht genügend nachgekommen sei! Zitat: "Der würde bei einem Frontalaufprall ihnen das Genick brechen und durch die Windschutzscheibe krachen!"
Ich fragte ihn daraufhin etwas verwundert, wie das denn möglich sein solle?!?!? Schließlich würde durch die Wuchte eines Frontalaufpralls alles im Fahrzeug befindliche nach vorne geschleudert werden...Wie soll nun aber der Hund aus dem Beifahrer-Fußraum mir ins Genick schleudern und anschliessend durch die Windschutzscheibe?
Meine (immer noch sehr freundliche) Nachfrage kommentierte er mit "Diskutieren sie nicht mit mir rum- das ist so, wenn ich das sage!"

So eine Aussage regte nun meine Phantasie an und ich sagte überfreundlich:
"Ich habe ja einen wahnsinnigen Respekt vor den Leistungen unserer Polzisten- insbesonder wo ich nun darüber informiert bin, dass sie auch physikalische Grundsätze ausser Kraft setzen können! Bekommen sie für diese Leistungen eigentlich Zulagen?"
Nun wurde der Beamte etwas ungehalten und hielt mir erneut eine Standpauke über im Auto umherfliegende Hunde und das daraus resultierende Verletzungsrisiko. Dabei fielen nun auch Worte wie "wenn sie zu dumm sind das zu verstehen" oder "Klugscheissern wie Dir müsste man den Führerschein auf Lebenszeit abnehmen!"

Als er dann auch noch anfing, der Hund könne im Auto wild umherspringen und mich beim Fahren ablenken oder noch schlimmer beeinträchtigen, bat ich ihn noch einmal freundlich, sich das Tier einmal genau anzusehen...der lag da nämlich immer noch zusammen gerollt und pennte...trotz des Trubels um ihn herum....
Aber auch das interessierte den Beamten wenig und so verweigerte ich jede weiter Antwort und Aussage und bat ihn, mir doch alles schriftlich zukommen zu lassen...
Nun bin ich ja mal gespannt, ob und was da kommt...

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78 Antworten

Ich auch, vermutlich garnix.
Erinnert mich mich an 2 Diskussionen mit diesen Leuten, einer Drogenkontrolle und eine mir bevorstehende Klausur in Stoffkunde und ein andermal über meinen Zweitwohnsitz 😁

Zitat:

Original geschrieben von M-Power-V8


"Der würde bei einem Frontalaufprall ihnen das Genick brechen und durch die Windschutzscheibe krachen!"

Made my day. 😁 Noch nie so einen Unfug gehört. Alleine schon die Theorie: Der Hund hebt aus dem Fußraum ab, fliegt nach hinten um dann wieder nach vorne in dein Genick zu fliegen und dann durch deinen Kopf durch die Windschutzscheibe. 😁 Ist klar.

Zitat:

Original geschrieben von M-Power-V8


t "Diskutieren sie nicht mit mir rum- das ist so, wenn ich das sage!"

So einen Typen kann man doch nicht für voll nehmen, ioch hätte ihn ausgelacht für diese Antwort 😁

Dennoch sollte man einen Hund sichern, alleine schon zum Schutze des Tieres. Entweder in eine Hundebox oder auf die Rücksichtsbank.

Zitat:

Original geschrieben von Harzer93



Zitat:

Original geschrieben von M-Power-V8


"Der würde bei einem Frontalaufprall ihnen das Genick brechen und durch die Windschutzscheibe krachen!"
Made my day. 😁 Noch nie so einen Unfug gehört. Alleine schon die Theorie: Der Hund hebt aus dem Fußraum ab, fliegt nach hinten um dann wieder nach vorne in dein Genick zu fliegen und dann durch deinen Kopf durch die Windschutzscheibe. 😁 Ist klar.

Vielleicht meinter er auch das sich der Hund das Genick brechen würde.

Gut vorstellbar.

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Hallo M-Power-V8,

herzhafte Geschichte. Sollte da etwas schriftliches kommen, scann es bitte hier ein. Wir haben selbst einen Labrador, der allerdings auf dem Rücksitz "seinen Platz" hat und mit Geschirr und Gurt gesichert ist.
Doch es gibt keinen besseren Platz für deinen kleinen Spaniel als den Beifahrer -Fußraum. Da holt er sich allenfalls ein paar blaue Flecken.
Und ich überlege immer noch, wie er dir ins Genick schlagen sollte??????

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Vielleicht meinter er auch das sich der Hund das Genick brechen würde.
Gut vorstellbar.

Da müssen aber extreme Kräfte walten. Wenn sich der Hund das Genick bricht, ist der Fahrer bei dem Unfall auch meistens Matsch.

Wir packen unseren Labrador auch immer auf die Rückbank mit Geschirr oder in den Kofferraum beim Audi und ziehen das Netz hoch.

Zitat:

Original geschrieben von Harzer93



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Vielleicht meinter er auch das sich der Hund das Genick brechen würde.
Gut vorstellbar.
Da müssen aber extreme Kräfte walten.

Naja, kannst Dir ja mal ausrechnen was der Hund "wiegt" bei einem Frontalaufprall, lass ihn ungünstig liegen......

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Harzer93


Da müssen aber extreme Kräfte walten.

Naja, kannst Dir ja mal ausrechnen was der Hund "wiegt" bei einem Frontalaufprall, lass ihn ungünstig liegen......

Dann wird es ihm aber im Kofferraum oder in der Box im Zweifel kaum anders gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Naja, kannst Dir ja mal ausrechnen was der Hund "wiegt" bei einem Frontalaufprall, lass ihn ungünstig liegen......

Dann wird es ihm aber im Kofferraum oder in der Box im Zweifel kaum anders gehen.

...überzeugt.🙂

ich würde mich sofort über diesen rüpel beschweren! Wenn du ihn beleidigt hättest, hättest du ja auch zahlen müssen.

Ich habe selber ein wauwi. Sie istb allerdings nicht so ruhig beim autofahren wie dein kleiner. Sie sitzt immer im Kofferraum mit einem Hundegurt gesichert. Aber im kofferraum ist es ja auch was anderes als im Fußraum. denn im kofferraum könnte sie wirklich nach vorn fliegen und das wäre schade um den süßen Hund.

PS: Ich habe einen belgischen Schäferhund

Danke schon einmal für die Antworten!

Das mit dem geschirr habe ich mir auch schon einmal überlegt- und nun liegt es ungenutzt im Keller!
Denn mein Hund konnte sich damit gar nicht anfreunden- und so ruhig wie er im normalen Leben ist, bei diesem Geschirr wurde er regelrecht panisch und versuchte es sich vom Körper zu beißen...
Das ganze endete nach mehreren Versuchen damit, dass ich anhalten musste, weil der Hund sich mit dem Kiefer (Zähnen) völlig verdreht darin verfangen hatte und panisch fiepte und jaulte...
Desweiteren hatte er bei der Panik-Attacke die Decke weggeschoben und mit den Krallen die Ledersitze zerkratzt!!!!

Auch eine Box hatte ich mir mal von einem Bekannte geliehen und ausprobiert...
Harmlos war noch, dass er sich angep***kelt und angesch***en hat...schlimmer aber, dass er in dieser Box wirklich getobt, gekratzt und gejault hat-und sich sogar eine Kralle abgerissen hat...

Versteht mich nicht falsch, das Vieh ist echt niedlich und absolut zutraulich!
Selbst wenn die Kinder dem an den Ohren oder Schwanz ziehen, bleibt der ruhig liegen und lässt alles über sich ergehen...
Nur alleine bleiben kann er nicht, oder irgendwo angebunden oder eingesperrt werden....da wird er panisch!
Auch das ein Grund, warum er im Beifahrerfußraum liegen darf- auch wenn es vielleicht nicht ganz richtig und korrekt ist! Aber im Endeffekt ist auch ein Tier- wenn auch juristisch ein Gegenstand- ein Lebewesen und als Tierhalter bin ich der Meinung, dem Tier übermäßigen Stress und Quälerei zu ersparen. Und im Beifahrerfußraum fühlt er sich nun einmal sehr wohl....

Meine Frage ist nun aber dahingehend, was der Polizist mir nun anhängen könnte und mit welchen Folgen ich rechnen muss?

Ich glaube da wird nichts mehr kommen! So verduzt wie der wohl war 😁 Und ausserdem könntest du ihn wegen beschimpfumngen anzeigen und dass will er wohl nciht riskieren.

Mein Grönländer-Mischling hat einen "Auffang"Gurt, der wird einmal hinterm Hals und dann hinterm Vorderlauf geschlossen. Den nehme ich zum Gehen (damit er sich nicht den Hals abschnürt oder irgendwann aufgrund von Gewöhnung gar nicht mehr auf Halsdruck reagiert) und kann oben am Rücken entweder eine Leine oder einen Karabinerhaken mit Gurtband einhängen, der im Kombi hinten mit einer Zurröse am Auto fest ist. Also fliegt da nichts durchs Fahrzeug, was Hund ist. Zudem belastet es den Hund auch alltäglich beim Gassi oder halt beim Joggen nicht so.
Und wenn er mal muss auf dem Weg zwischen Hamburg und Leipzig, dann hebt er das Köpfchen und hinterher ist alles gut. Also fernverkehrstauglich 1A 🙂

Ich hätte den Herren Beamten auch gepflegt ausgelacht und mir dann ein "sehr schön, ja ... und jetzt Name und Dienststelle bitte" entfleuchen lassen 😉

Aber das mit dem Auffanggurt/Geschirr geht halt nicht bei jedem. Da mussten wir bei anderen Hunden auch viel rumprobieren @TE. Aber irgendwo muss er an sowas gewöhnt werden, leider.

cheerio

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