HUK24 lehnt Zahlung im Diebstahlfall ab
Hallo an alle )
Habe folgendes Problem und hoffe einige Anregungen für die Vorgehensweise zu bekommen.
Bei einem Aufenthalt in der Ukraine ist mir mein Fahrzeug entwendet worden (Diebstahl).
Das Fahrzeug war in meinem Besitz seit 1,5 Jahre und von anfang an mit TK versichert.
Nun lehnt die HUK24 nach überprüfung die Regulierung ab, da sie "nicht vom Vorliegen eines eintritspflichtigen Diebstahlschadenereignisses überzeugt" ist.
Eine Begründung deren Entscheidung haben die nicht mitgeteilt. Auf mein Anruf beim Sachbearbeiter meinte der, dass es keine Erklärung sonst gibt und es stehe mir freu dagegen vorzugehen.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.
Fahrzeug BMW 750i, BJ 1999. Von mir geschätzter Wert ca. 5.000 €.
Wie gehe ich in diesem Fall vor?
Möchte auch nicht Tausende von Euros in Gerichtskosten stecken, um am Ende feststellen, dass die Versicherung doch am "längeren Hebel" sitzt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 14:35:27 Uhr:
Ansonsten ist der Versicherungsnehmer übrigens verpflichtet belastbare Fakten auf den Tisch zu legen und nicht die Versicherung.
Du hast Dein Auto irgendwo, ordnungsgemäß geparkt, abgestellt. Als Du nach 3 Stunden wieder dorthin kommst, ist es weg. Was könnte passiert sein?
In der Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit:
- Das Auto wurde von der Polizei abgeschleppt. (Ist überprüft, fällt aus).
- Das Auto ist in den 3 Stunden vollständig zu Staub zerfallen.
- Das Auto hat in der Zeitung einen Bericht über autonomes Fahren gelesen, hat sich gedacht, das kann ich auch und da es schon immer nach Litauen wollte, hat es sich auf den Weg gemacht.
- Das Auto hat vorbeifliegende Vögel beobachtet, fand das toll und ist mit ihnen davongeflogen.
- Das Auto wurde gestohlen.
95 Antworten
Wenn du ein reines Gewissen hast, den Diebstahl nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begünstigt hast und die Versicherung sich auf die Ukraine erstreckt, dann gibt es doch überhaupt keine Alternative zur Klage.
Andernfalls bliebe an dir der Makel des versuchten Versicherungsbetruges hängen.
Hast du alle Schlüssel und warst du in der Ukraine bei der Polizei bzw. gibt es von dort einen Polizeibericht? Und es war nicht auf der Krim, oder?
ich bin mir nich sicher, aber theoretisch kannst du auch den ombudsmann für versicherungen einschalten. der arbeitet für verbraucher kostenlos und versucht zwischen dir und dem versicherer zu schlichten
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Der bringt hier nichts.
Der Satz der versicherung heißt nichts anders als: Du lügst, sei froh, dass wir dich nicht anzeigen. Nix Geld von uns.
Wie die Versicherung darauf kommt, kann Dir wohl keiner sagen.
Wäre das Auto nicht weg, wäre er wohl die Kündigung als nächstes Schreiben gekommen.
Insofern stimme ich Oetteken zu:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 27. Februar 2017 um 16:57:57 Uhr:
Wenn du ein reines Gewissen hast, den Diebstahl nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begünstigt hast und die Versicherung sich auf die Ukraine erstreckt, dann gibt es doch überhaupt keine Alternative zur Klage.
Andernfalls bliebe an dir der Makel des versuchten Versicherungsbetruges hängen.
Zitat:
@hydrou schrieb am 27. Februar 2017 um 17:05:46 Uhr:
Hast du alle Schlüssel und warst du in der Ukraine bei der Polizei bzw. gibt es von dort einen Polizeibericht? Und es war nicht auf der Krim, oder?
Den Schlüssel hatte ich zuerst bei der Polizei in Kiew abgegeben (die drängten darauf) und danach abgeholt und der HUK24 übersandt. Polizeibericht ist vorhanden. Und es war in Kiew
Zitat:
@Oetteken schrieb am 27. Februar 2017 um 16:57:57 Uhr:
Wenn du ein reines Gewissen hast, den Diebstahl nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begünstigt hast und die Versicherung sich auf die Ukraine erstreckt, dann gibt es doch überhaupt keine Alternative zur Klage.
Andernfalls bliebe an dir der Makel des versuchten Versicherungsbetruges hängen.
Habe ein reines Gewissen. Ich parkte das Auto sogar in 150 Meter vom Polizeigebäude in einer Seitestrasse! Wo hätte ich es noch sicherer abstellen können? Habe das Auto liebevoll instandgesetzt und gepflägt. Es war sehr gut in Schuss und ich plante damit noch viele Jahre zu fahren!
Dann drängt sich Dir der Klageweg auf. Anders wird das nichts. Kfz-Diebstähle in Osteuropa scheinen bei Versicherungen oft unter der Betrugsflagge zu "segeln".
Bezüglich Schlüssel solltest du in der Lage sein, alle zum Fahrzeug gehörenden Schlüssel vorzuweisen.
Wenn du das kannst und dir auch sonst nichts vorzuwerfen hast, dann reiche Klage ein.
Bis zu 5.000 € Streitwert beim zuständigen Amtsgericht.
Dafür benötigt man keinen Rechtsanwalt, sofern man das selbst ohne Rechtsbeistand geregelt bekommt.
Beim Amtsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle, die dir bei der Klageschrift behilflich ist, sofern du das möchtest.
Bei Streitwerten über 5.000 € benötigst du aber einen Rechtsanwalt, weil das vor dem zuständigen Landgericht verhandelt wird.
Die Prozesskosten, deine Rechtsanwaltskosten, die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite und weitere möglicherweise anfallende Kosten (Zeugen, Gutachter usw.) zahlt am Ende derjenige, der das Verfahren rechtskräftig verliert.
Das kann sich durch weitere Instanzen hinziehen und auch mit einer Teilschuld enden.
Wäre das mein Fahrzeug, ein reines Gewissen und alle Auflagen hätte ich erfüllt, käme nur eine Klage in Frage.
Ähm ... er kommt schon außergerichtlich mit dem Zeug nicht klar und soll dann ohne Anwalt den Prozess allein führen, der in dieser Konstellation schon ziemlich anspruchsvoll zu tanzen ist. 🙂 oetti, you made my day 🙂
Och, wenn die Sache so klar ist, dann hätte ich Vertrauen in unsere Gerichtsbarkeit.
Wenn der TE sich dem Anwalt der Versicherung vor Gericht erstaunlicherweise mal nicht gewachsen fühlen solte, kann er sich ja hier immer die ultimativ richtige Voegehensweise erklären lassen. Risiko als bei null.
Naja, im Sitzungssaal soll ja vom Richtertisch aus schon mal die etwas unentspannte Weisung aus einem hochroten Kopf ertönt sein, das verfluchte Handy gefälligst auszuschalten .... da könnte das mit dem online-Nachfragen bissl eng werden. 😁
ab 5.000 Euro geht die Sache vor das Landgericht.
Da ist ein Anwalt sowie Pflicht.
In sofern wären weitere Diskussionen diesbezüglich eigentlich überflüssig.
Die Versicherung stellt hier Eintrittspflicht in Frage -nein- Sie verweigert diese.
Es ist hier auch nicht wesentlich, ob das Auto prima und toll gepflegt wurde, ob es vor einer
Polizeistation geparkt wurde und auch nicht ob die Schlüssel abgegeben wurden.
Fakt ist, der Diebstahl muss vom Versicherungsnehmer bewiesen werden.
Also: entweder den Klageweg beschreiten, oder die Sache abhacken.
Wahrscheinlich verschwinden statistisch unverhältnismäßig viele Autos plötzlich im Osten. Trifft dann halt auch mal ein paar Leute denen tatsächlich das Auto geklaut wurde, aber die werden dann ja sicher klagen. So wird es sich die Versicherung denken und wird im Endeffekt damit günstiger "fahren" als wenn sie einfach alles reguliert (auch das von den Betrügern).