Huk24 keine Änderung der Hauptfälligkeit seit 1.7.23

Moin

Kurze Info

Bei der huk24 ist es bis zum 30.6.23 möglich gewesen die Hauptfälligkeit auf den 1.1 zu verschieben.

Seit dem 1.7.23 ist es leider nicht mehr möglich die Hauptfälligkeit auf den 1.1 zu verschieben, sondern die huk24 bietet dann fast nur noch eine unterjährige Hauptfälligkeit an.

33 Antworten

Hm. Dann wird zum 21.06.2024 gekündigt. Finde ich echt ne Sauerei

Wahrscheinlich wird es bald überall so sein.

Ich kündige nicht bei der huk24 da sie trotzdem günstiger sind als die anderen obwohl ich erst 8 monate später in sf11 komme. Und dann hab ich noch den 25% Rabatt vom Telematik Sensor. Das sind dann knapp 160 Ersparnis zur nächsten günstigeren Versicherung.

Und die schutzbriefleistung und Kasko Leistungen werden so zügig bearbeitet.. Und ohne murren bezahlt.

Ich würde jetzt erstmal nicht in Aktionismus verfallen sondern die Füße schön still halten. Die HUK wird Dir irgendwann ab Ende Oktober ein Angebot schicken (oder nicht - falls Hauptfälligkeit erst ab 1.1.24 ...) aber Du kannst doch völlig unverbindlich Ende November mal durchspielen "Wechsel der Versicherung zur HUK" - vorher stehen die neuen Beträge eh nicht verbindlich fest. Generelle Beitragserhöhungen wurden für alle Versicherer auch letztes Jahr schon angekündigt. Und? Mein Beitrag sank wie gewohnt (allerdings nicht im zugeschickten Angebot "für Stammkunden"😉. Einfach mal abwarten und dann entscheiden.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 17. August 2023 um 08:24:29 Uhr:


Ich würde jetzt erstmal nicht in Aktionismus verfallen sondern die Füße schön still halten. Die HUK wird Dir irgendwann ab Ende Oktober ein Angebot schicken (oder nicht - falls Hauptfälligkeit erst ab 1.1.24 ...) aber Du kannst doch völlig unverbindlich Ende November mal durchspielen "Wechsel der Versicherung zur HUK" - vorher stehen die neuen Beträge eh nicht verbindlich fest. Generelle Beitragserhöhungen wurden für alle Versicherer auch letztes Jahr schon angekündigt. Und? Mein Beitrag sank wie gewohnt (allerdings nicht im zugeschickten Angebot "für Stammkunden"😉. Einfach mal abwarten und dann entscheiden.

Hauptfälligkeit 01.01.2024?.?.
Genau darum geht es doch.. wäre ja erst 21.06.2024

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Wie verhält es sich mit der unterjährigen Hauptfälligkeit dann eigentlich bzgl. Absetzung der Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung? Zählt die dann trotzdem voll in das Jahr, in dem die Zahlung war (also in dem Fall die Versicherung begonnen hat) oder muss man das irgendwie kompliziert auf die Monate runterrechnen?

@BerniGr

Setz doch den Betrag an, der im Steuerjahr abgebucht bzw überwiesen wurde.

Am besten den Steuerberater fragen.

Selbstverständlich können die Beiträge der Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich abgesetzt werden.

Google erklärt es schön...

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 7. September 2023 um 20:37:40 Uhr:


Selbstverständlich können die Beiträge der Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich abgesetzt werden.

Google erklärt es schön...

Ja stimmt, hat bei mir aber keine Auswirkung, daher hab ich immer drauf verzichtet

Mein Finanzamt antwortet auch stets mit langer Liste, was alles nicht abzugsfähig ist weil verfügbarer Pauschalbetrag bereits anderweitig ausgeschöpft ... aber versuchen kann mans ja immer wieder hartnäckig - vielleicht kommt in 10 Jahren ein EUGH-etc Urteil und hebelt diese Pauschalen rückwirkend aus :-)))

Zurück zum Thema - Vertragslaufzeit.
Vielleicht ist doch aber ausnahmsweise der Stichtag 1.7.2023 für etliche Neuverträge gar nicht so übel...
Wenn alle Versicherer demnächst die Beiträge wegen neuer Regionalklassen anheben - könnte man durchaus auch sparen eben weil bereits günstiger berechneter Jahresvertrag besteht. Und - man hat immer noch ein Sonderkündigungsrecht - dann eben zum 1.1.2024. Kann klappen - muss nicht - ist aber eine Überlegung Wert meiner Meinung nach ... (Habe eben keine Erfahrung, ob die Versicherungen in laufendem Jahresvertrag Beiträge anheben oder diese 12 Monate verstreichen lassen ...)

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. Juli 2023 um 10:55:01 Uhr:


Nach meinem Kenntnisstand soll der Tarif 01.01.24 nicht so günstig sein, das sich ein Tarifwechsel meistens nicht mehr rechnet.

Gibt es was neues zu den Tarifen 2024..du arbeitest ja bei der HUK.
AGB Änderungen ?

Da die Autoversicherer dieses Jahr angeblich 9 Prozent Verlust
gemacht haben..werden die Tarife bestimmt eher steigen als sinken.

Die Preise für den Tarif 01.2024
kommen erst Anfang bis Mitte Oktober. Die HUK hat ja dieses Jahr schon mit den beiden neuen Tarifen schon mit 20% zugeschlagen.
Es kommt immer darauf an welcher Tarifstand man mit seinem Vertrag hat.
Die Bestandstarife werden mit Sicherheit alle erhöht. Bei dem neuen Tarif muss man sehen, es geht ja wie jedes Jahr auch um Neukunden

Danke für die Info...
Falls Motortalk eingestellt wird..werde ich Dich "vermissen".
In Sachen HUK / + Tarife warst Du immer eine grosse Hilfe.

Mein unterjähriger HUK24-Tarif, wurde Mitte 2023 schon deutlich teurer. Rd. 20% !

AKB 01.07.2022

Dennoch habe ich die Hauptfälligkeit auf 01.01.2024 geändert. Vielleicht war das ein Fehler, weil am 01.01.2024 wieder massive Erhöhungen kommen werden. Aber ich wollte einfach meine Hauptfälligkeit(en) auf einem gemeinsamen Stichtag habe.

Steht alles ausführlich / nachvollziehbar in dem anderen Thread:

https://www.motor-talk.de/.../...1-setzen-auflistung-t6235704.html?...

Tarifmerkmale wie SF-Rabatt sowie Typ- und Regionalklassen ändern sich doch immer zum 01.01. Wird das dann rückwirkend angepasst? Kündigungsrecht dann auch rückwirkend?

Finde das extrem bescheuert!

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