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Huk24 Zweitwagen

Themenstarteram 5. Februar 2009 um 17:24

Hallo,

meine Frau hat bei der Huk24 unseren Audi A4 versichert - Vollkasko mit 45%.

Jetzt haben wir uns noch einen gebrauchten MX-5 gekauft.

Wieder hat diesen meine Frau über die HUK24 versichert - als Zweitwagen mit Teilkasko.

Kurz nach Versicherungsbeginn kam die Police - wir wurden auch hier mit Teilksako 45% eingestuft.

Es sah alles wunderbar aus.

Heute, 3 Wochen nach Vertragsabschluß, flattert mir eine Rechnung von der Huk24 ins Haus. Unser Erstwagen - der A4 - wird jetzt als Zweitwagen geführt.

Er wird und somit 50% schlechter eingestuft als unser MX-5 (unser eigentlicher Zweitwagen). Ich soll seit MX-5 Anmeldetag für den Audi nachzahlen und in Zukunft pro Quartal ~120€ mehr bezahlen.

Somit wird der Audi A4 doppelt so teuer (~500€/Jahr mehr als vorher)!!!

Dazu habe ich Fragen:

1. Ich wurde über diese Zweitwagenregelung mit 50% schlechtere Einstufung nirgends hingewiesen und der Versicherungsschein für den MX-5 lies dies auch nicht erkennen.

Ist das somit gültig?

2. Warum wird der Audi als Zweitwagen eingestuft/umgestuft (also das in der Versicherung deutlich teurere Auto), wobei es eindeutig der Erstwagen ist (sollte auch an den angegeben Kilometer/Jahr) eindeutig zu erkennen sein.

3. Komme ich vor Ende des Jahres da wieder raus?

Hätte ich das gewusst hätte ich das Auto auf mich angemeldet.

Ich fühle mich betrogen und abgezockt :-(

Für Tipps wäre ich echt dankbar

Sven

Beste Antwort im Thema

Mir ist ein E-Mail Kontakt zu einer Versicherung deutlich lieber. Gerade in Vertragsfragen habe ich eine Antwort, die ich notfalls auch nachweisen kann. Und bei einem Telefonat???

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Huk24: Erst und Zweitwagen Vertrag tauschen?' überführt.]

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25 Antworten
am 5. Februar 2009 um 17:48

Hi,

langsam langsam - ich vermute den Fehler bei der Antragstellung durch Euch.

Denn offensichtlich denkt die Versicherung hier, dass ihr einen Fahrzeugwechsel vorhabt - sprich, den Audi wieder abgebt (daher die Einstufung auf 140%) und den Mazda als Erstwagen anmeldet.

Evtl. bei der Antragstellung verklickt?

Eine "Erstwagen wie Zweitwagen"-Regelung existiert bei dieser Versicherung nicht. Ihr hättet aber sicher Anspruch auf SF2 beim Zweitwagen.

Also Audi weiter mit 45% Beitragssatz, Mazda mit SF2 (85%) --> das sollte bei Ehegatten und nur Fahrern > 23 Jahren drin sein.

Zu Deinen Fragen noch:

1. Natürlich ist das gültig. Ihr versichert zwei Wagen mit einer Ausgangs-SF-Klasse --> da muss einer als Zweitwagen eingestuft werden.

Das steht so in den Bedingungen und die habt ihr bei Antragstellung anerkannt.

2. "Eindeutig zu erkennen" ist das für die Versicherung nicht - die Hierarchie Eurer Wagen legt nur ihr fest als Versicherungsnehmer.

3. Nein, aber eine Umstellung auf obige Konstellation (Audi mit 45% Beitragssatz, Mazda mit SF2) ist möglich und sollte anvisiert werden.

Dazu ist aber ne Richtigstellung nötig.

Schreib die Versicherung an und bitte um Korrektur - der Mazda muss als Zweitwagen eingestuft werden (verbesserte Ehegattenregelung mit SF2), der Audi bleibt unberührt.

Dann sollte als Folge nur eine Nachberechnung für den Mazda kommen, da der ja nun mit 85% Satz geführt wird, nicht mit 45.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 5. Februar 2009 um 17:58

Hallo Schreddi,

danke für die schnelle Antwort.

Ich werde auch versuchen den Mazda als Zweitwagen einstufen zu lassen. Das kommt uns deutlich billiger.

Zum Ende des Jahres werde ich das Thema dann neu regeln.

Was mich wurmt:

Wir hatten eindeutig angegeben, dass es sich um eine zusätzliche Versicherung handelt und hatten uns für diese Lösung entschieden weil es so aussah als würden wir in die gleiche SF kommen.

Warum wurde ich im Onlineformular nicht dauf hingewiesen.

Dazu kam der Änderungsbrief für den alten Wagen erst nach Verstreichen der zweiwöchigen Rücktrittsfrist - das ist bestimmt kein Zufall.

Ich fühle mich von der Huk24 getäuscht!

Danke nochmals für die schnelle Antwort

Grüße

Sven

am 5. Februar 2009 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von homer_killer

Wir hatten eindeutig angegeben, dass es sich um eine zusätzliche Versicherung handelt und hatten uns für diese Lösung entschieden weil es so aussah als würden wir in die gleiche SF kommen.

Das steht dort aber nirgends, im Gegenteil, es wird sogar deutlich darauf hingewiesen das es nicht die gleiche SF ist. Am Anfang gibt es 4 Möglichkeiten: Fahrzeugwechsel, Zweitwagen, Erstvertrag und Versichererwechsel. Wenn ihr Punkt 2 "Zweitwagen" auswählt wird eure alte SF überhaupt nicht abgefragt sondern nur ob ein weiteres Fahrzeug versichert ist. Wenn also eine SF Abfrage kam müsst ihr auf irgendwas anderes geklickt haben.

am 5. Februar 2009 um 20:25

Ich habe auch zwei PKW und habe vor einiger Zeit versucht, diese bei der H U K (nicht:HUK24) zu versichern. Hätte ich den Erstwagen bei der HUK bereits versichert gehabt und d a n n einen Zweitwagen angeschafft und ebenfalls dort versichert, hätte man mir für den Zweitwagen die gleiche SFR-Klasse eingeräumt, wie beim Erstwagen, also HV 30% und Vollk. 30 %.

Da ich b e i d e Autos aber bereits hatte (also keine Neuanschaffung des Zweitw.) ging das n i c h t ! Ob es heute noch so ist, weiss ich nicht (war vor etwa 3 Jahren), also ruhig mal fragen.

Wer dieses Verfahren aber in jedem Fall praktiziert ist die directline in Berlin ( www. directline.de )! Übers Internet kann man den jeweiligen Beitrag selbst ausrechnen, aber ... nicht nur die SFR-Klasse sehen, sondern in jedem Fall den zu zahlenden Beitrag.

 

Bei mir ist es nach Fahrzeugwechsel so gewesen, dass der 30%-Beitrag bei directline unter dem Strich mehr € kostete, als jetzt mein 50%-Beitrag bei meiner Versicherung!

am 5. Februar 2009 um 22:06

wie schreddi schon sagte, gibt es bei der huk eine solche regelung nicht. da hat sicher nie was von im online-formular gestanden. wenn ihr dort als vorversicherung den erstvertag angebt, dann sieht das für die versicherung so aus, als ob der SF von dort auf den zweiten wagen soll. der erste vertrag wird dann natürlich neu eingestuft.

der andere versicherungsschein kam wohl so spät, weil die gesellschaft von nem fahrzeugwechsel ausging und auf die abmeldung gewartet hat. da die nicht kam, kam dann die rückstufung.

und egal ob erst- oder zweitwagen. der tausch kann sinn machen, wenn das eine fahrzeug c.p. teurer ist als das andere. dazu müßt ihr den online-rechner bemühen.

und nicht nur auf die prozente schauen. ich habe in der praxis schon erlabt, dass versicherung xy mit 30% teurer war als ne andere mit 85%.

außerdem gibts den verdoppelten SF, wenn eine gesellschaft das denn macht, nur dort. wenn du dann die versicherung mal wechseln willst, wirst du i.d.r. wieder auf das eigentlich vorhandene zurückgestuft.

Hallo,

ich hab mal eine Frage. Ich habe zwei Fahrzeuge bei der HUK24 angemeldet. Der erste Vertrag ist bei SF17, der zweite bei SF7 (das ist der Zweitwagen). Beide Verträge kosten ungefähr gleich, da unterschiedliche Fahrzeuge.

Nun habe ich aber ein neues Auto gekauft, als Ersatz für das, welches mit SF7 eingestuft ist (also der Zweitwagen). Für das neue KFZ würde ich Vollkasko abschliessen.

Das erste Fahrzeug mit SF17 wird behalten. Gibt es nach dem Fahrzeugwechsel des zweiten Vertrags irgendwie die Möglichkeit, die Verträge von Erstwagen und Zweitwagen zu tauschen? Also dass ich den Zweitwagen als Erstwagen ummelde mit der guten SF Klasse, und den anderen als Zweitwagen nehme? Der hat nämlich nur Teilkasko, und ich würde fast 300€ im Jahr dadurch sparen...

Danke & Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Huk24: Erst und Zweitwagen Vertrag tauschen?' überführt.]

Überhaupt kein Problem, im Zuge eines Fahrzeugwechsels den SFR zu tauschen. Teile denen mit, dass Du den SFR tauschen willst.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Huk24: Erst und Zweitwagen Vertrag tauschen?' überführt.]

Hallo,

danke für die Antwort. Geht das dann im Zuge des Fahrzeugwechsels? Ich kann ja die SF Klasse auswählen beim Fahrzeugwechsel (bei der Vollkasko soll man dann 'nicht anrechenbar' auswählen).

Soll ich dort dann einfach die SK Klasse vom ersten Vertrag auswählen, und die machen dort dann automatisch die vom Zweitwagen hin?

Muss ja alles online selbst gemacht werden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Huk24: Erst und Zweitwagen Vertrag tauschen?' überführt.]

Schreib doch denen eine E-Mail wie du es machen sollst.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Huk24: Erst und Zweitwagen Vertrag tauschen?' überführt.]

Wie das online gemacht wird, kann ich Dir leider nicht sagen. Meiner Kenntnis nach kann man dort aber anrufen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Huk24: Erst und Zweitwagen Vertrag tauschen?' überführt.]

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