Welche Online Versicherung lässt Hauptfälligkeit auf 1.1 setzen? Auflistung
Meine Frage bezieht sich auf Versicherungen, wo man günstige Onlineverträge abschließen kann.
Welche Versicherung lässt die Hauptfälligkeit auf den 1.1 setzten, wenn ein Fahrzeug im laufendem Jahr gewechselt wird oder man mitten im Jahr die Versicherung wechselt.
Bisher habe ich eine Antwort von der Allianz:
Abschluss bei einer Agentur: Ja lässt sich auf 1.1 setzten
Onlineabschluss: Nein nicht möglich. Hauptfälligkeit auf den Tag der KFZ Zulassung
Allsecur:
Onlineabschluss: Nein nicht möglich. Hauptfälligkeit auf den Tag der KFZ Zulassung
Huk-Coburg bzw Huk24: warte dort noch auf Antwort
87 Antworten
Habe gerade noch mal in diesen Thread hier geschaut, und wollte nur noch kurz @celica1992 schreiben, daß diese Aussage von Dir:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 22. Juni 2023 um 09:28:30 Uhr:
Dann wird es nur zum 01.01 teurer
leider falsch war. Natürlich wurde es teurer! 🙁
Hier nochmal der Kontext:.
Zitat:
@E46320dtouring schrieb am 21. Juni 2023 um 19:33:06 Uhr:
...
Ich habe aktuell einen Vertrag vom 15.08. bis zum 14.08. bei der HUK24. Und eigentlich möchte ich das auf ein volles Jahr, beginnend ab der 1.1., ändern. Finde das einfach besser/übersichtlicher.Wenn ich dafür aber die neuesten Bedingungen akzeptieren muß, will ich das nicht. Noch habe ich die AKB Stand 01.07.2022. Und die neuen sind definitiv teurer! 🙁
.
Zitat:
@E46320dtouring schrieb am 22. Juni 2023 um 09:26:24 Uhr:
...
Geht das mit irgendwelchen anderen Änderungen / Nachteilen einher?Bei mir (ebenfalls HUK24) ist es so, daß die Vers. ab 15.08. teurer wird. Wenn ich jetzt von Fälligkeit 14./15.08. auf 01.01. umstellen lasse, wird es denn dann ab 01.01. erneut teurer?
Mit anderen Worten, wenn ich umstelle, dann erkaufe ich mir das mit einer schon kommunizierten Erhöhung zum 15.08. und einer erneuten Erhöhung ab 01.01.?😕
.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 22. Juni 2023 um 09:28:30 Uhr:
Dann wird es nur zum 01.01 teurer
... und das war eben falsch. Es wurde zum 15.08.23 teurer. Und es wird zum 01.01.24 wieder teurer werden, dessen bin ich mir bewußt.
=>
Zitat:
@E46320dtouring schrieb am 18. August 2023 um 10:26:35 Uhr:
...
Ich habe meine Verträge jetzt erfolgreich auf Hauptfälligkeit 1.1. verlegt. Sie liefen bereits ein Jahr. Und ich bin mir bewußt, daß die höhere Prämie ggü. Vorjahr ... für das Restjahr 2023 erneut massiv erhöht werden wird am 1.1. Von daher habe ich einen Moment gezögert, ob ich mir nicht die 2023er-Prämie bis Mitte 2024 "sichern" soll, sprich nicht auf 1.1. umstellen soll. Aber am Ende habe ich es doch gemacht. Ich will einfach meine Fälligkeit am 1.1.
.
Also:
alte Prämie : 15.08.22 bis 14.08.23
neue, erhöhte Prämie für das Restjahr 2023 : 15.08.23 bis 31.12.23
wieder erhöhte Prämie für das Jahr 2024 : 01.01.24 bis 31.12.24
Ergo: 2 x teurer. Und eben nicht nur einmal zum 01.01.
Ciao.
Du hast Recht, es fällt ja auch noch die Erhöhung an, die für deinen Tarif schon am 01.01.23 Anstand, hat ich echt nicht auf dem Schirm. Der unterjährige Ablauf bringt alles durcheinander.
Tja, ...
Ich habe es jetzt trotzdem gemacht.
Interessant:- In den beiden SF-Klassen wurde ich am 15.08.23 erwartungsgemäß +1 hoch-/bessergestuft.
- Zum 01.01.24 gehe ich davon aus, daß ich wieder +1 hoch-/bessergestuft werde. Mal sehen!
Letzteres wird sich aber wegen der anstehenden "sehr starken" Tariferhöhung zum 01.01.24 leider nicht bemerkbar machen. Tat es ja schon zum 15.08.23 nicht. Da ging es bei mir unterm Strich in der HF Classic um +23% hoch und in der VK (SB 500 VK / 150 TK) um +16%.
Zitat:
@E46320dtouring schrieb am 31. August 2023 um 15:01:58 Uhr:
Zum 01.01.24 gehe ich davon aus, daß ich wieder +1 hoch-/bessergestuft werde. Mal sehen![/list]
Das wiederum denke ich nicht, sondern erst wieder zum 15.08.24.
Denn einmal zur Hauptfälligkeit und dann wieder zum Jahreswechsel, da würdest du ja in 5 Jahren um 10 SFR besser stehen.
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Wir werden sehen.
PS:
Nix 5 Jahre / 10 SFR, ... sowas geht einmal und dann ist Schluß. Man kann doch nicht laufend seine Hauptfälligkeit verlegen.
Zitat:
@E46320dtouring schrieb am 31. August 2023 um 17:28:26 Uhr:
Wir werden sehen.PS:
Nix 5 Jahre / 10 SFR, ... sowas geht einmal und dann ist Schluß. Man kann doch nicht laufend seine Hauptfälligkeit verlegen.
Musste mal in deine Bedingungen schauen. Oft steht da, dass die SF erhöht wird, wenn der Vertrag mind. 6 Monate schadenfrei ist.
Zitat:
@E46320dtouring schrieb am 31. August 2023 um 15:01:58 Uhr:
...
Interessant:
- In den beiden SF-Klassen wurde ich am 15.08.23 erwartungsgemäß +1 hoch-/bessergestuft.
- Zum 01.01.24 gehe ich davon aus, daß ich wieder +1 hoch-/bessergestuft werde. Mal sehen!
...
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 31. August 2023 um 16:33:47 Uhr:
...
Das wiederum denke ich nicht, sondern erst wieder zum 15.08.24.
...
Zitat:
@E46320dtouring schrieb am 31. August 2023 um 17:28:26 Uhr:
Wir werden sehen.
...
Wie erwartet : Haftpflicht und Vollkasko zum 1.1.24 jeweils um eine SF-Klasse verbessert. Passt!
Mal ne theoretische Frage zu den Schafensfreiheits(SF)hochstufungen bei unterjährigen Verträgen:
Ich melde heute (31.01.2024) ein Auto an, mit SF-X....dann komme ich mit unterjährigem Vertrag erst am 01.02.2025 in SF-(X+1).
Wenn ich dann am 20.11.2024 ein neues Auto kaufe und anmelde, dann habe ich ja noch die SF-X und bekomme einen neuen unterjährigen Vertrag bis 19.11.2025. Meine Hochstufung auf SF-(X+1) wäre somit dann erst am 20.11.2025.
Das Spiel liese sich beliebig fortsetzen, mit der Konsequenz, dass wenn ich immer nach<12 Monaten ein neues Auto zulasse, ich nie in eine höhere SF-Klasse kommen würde.
Das kann doch irgendwie nicht sein..??
Du hast einen Denkfehler, da die Weiterstufung im Hintergrund immer zum 01.01. passiert.
In deinem Beispiel, verschiebt sich die Weiterstufung nur, weil du vor dem 01.01. ein anderes Auto versichert. Weitergestuft wird halt jetzt zum Ablauf.
Würde man am 02.01.25 ein Auto neu versichern, würde das schon +1 bekommen
Bei der wgv läuft der Vetrag nach unterjährigem Wechsel bis zum 1. Januar 0 Uhr.
@Antriebswelle136513 Gilt das auch wenn ich Mitte Juli zu WGV wechsle? Läuft der Vertrag dann nur bis 01.01.2024 oder bis 01.01.2025? Kann ich bereits am 01.01.2024 wieder wechseln?
Ich hänge gerade bei der HUK24 in einem unterjährigen Tarif fest und überlege ob ich zu einem anderen Versicherer wechseln soll um wieder die Hauptfälligkeit auf den 01.01 zu bekommen.
Besonders ärgert es mich, dass nach einem Fahrzeugdiebstahl 2023 meine SF Klasse zum 01.01.24 nicht besser wurde, sondern erst zum Juli 2024... weil das neue Fahrzeug erst Mitte Juli 23 zugelassen worden ist.
Den User gibt es hier nicht mehr. Ich würde einfach bei derWGV anrufen und dort die Frage stellen.
Ob die Hauptfälligkeit zum 1.1 erfolgt steht in der Akb oder bei online Beantragung im Vertrag. Kannst dann ja 14 Tage widerrufen.
Hab gehört das es aber möglich ist von der huk24 zur HUK zu wechseln auch wenn der Vertrag noch lauft.
Würde da mal anrufen und fragen ob du da zum 1.1 hin wechseln kannst.