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HUK24 Katastrophe in Regulierung, Erfahrungsbericht

Themenstarteram 29. April 2019 um 15:33

Hallo,

mir ist Anfang März jemand ins Auto gefahren. Derjenige bei der HUK24 versichert. Schuldfrage eindeutig. Alle Unterlagen wurden unverzüglich durch meinen Anwalt eingereicht.

Bis heute ist der Schaden immer noch nicht reguliert. Kosten nur teilweise erstattet (SV gekürzt um 200 Euro, Autohaus wartet auch noch auf einen Großteil der Reparatur etc., Abschleppkosten noch nicht bezahlt,...

Anwalt hat schon 3 Erinnerungen geschickt und rät mir jetzt zu klagen, da die Regulierungsfrist schon abgelaufen ist (4-6 Wochen). HUK meinte bei Nachfrage des Anwalts telefonisch, sie hätten halt viel zu tun.

Ich bin nach 30 Minuten Warteschleife aus der Leitung geflogen.

Bin selbst auch bei der HUK24, hab die noch an der Unfallstelle angerufen. Hatte noch nie einen Unfall und hab mit Hilfe und Unterstützung erhofft.

Die meinten, das müsse ich alles mit der gegnerischen Versicherung klären, nachdem ich den Sachverhalt geschildert habe, wie der Unfall passiert ist (ich hab aber einen Schutzbrief bei der HUK24). So stand ich bei Schneeschauer dann da mit einem nicht fahrtüchtigen Auto. Als zweites rief ich mein Vertrags VW Händler an. Der hat mir sofort geholfen und sich sehr gekümmert, so wie ich mir das vorstelle.

Sowas hab ich noch nicht erlebt.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 30. April 2019 um 12:15

Also zwecks Brechstange:

Keinen Anwalt zu nehmen, ist "fahrlässig" (Quelle OLG Frankfurt, Stiftung Warentest etc).

Naja, natürlich ist es danach im warmen Wohnzimmer leicht, tolle Vorschläge zu bringen.

Am Besten noch die Bedingungen des Schutzbriefes mit Absatz auswendig im Kopf. Also so blöde Kommentare könnt ihr euch sparen.

Ich stand da, erster Auto-Unfall im Leben, Schneeschauer, nass vom Schneeregen etc.

Wie gesagt, ich hätte es mir anders erwartet. In so einer Situation kann man nicht immer 100% seiner geistigen Fähigkeiten abrufen.

Die Versicherung sitzt im trockenen warmen Zimmer und hat täglich mit Unfällen zu tun. Ich nicht. Da erwarte ich bessere Hilfe/Organisation. So sehe ich das.

By the way wäre es die Huk auch günstiger gekommen, besser zu unterstützen. So viel zum Thema Wirtschaftsunternehmen. Jetzt zahlen die:

- Meinen SV (hab mich dann 130% Regelung entschieden)

- Meinen Anwalt

- VW Abschlepper

- VW Reparatur

- Nutzungsausfall

- Unfall- Pauschale

- evtl. noch Gerichtskosten

45 weitere Antworten
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45 Antworten
Themenstarteram 30. April 2019 um 18:45

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. April 2019 um 18:55:02 Uhr:

Zitat:

@xavair1 schrieb am 29. April 2019 um 21:00:55 Uhr:

 

 

Weil ich gern vor Klageerhebung einfach nochmal versuche, mit denen zu sprechen, wo es hakt etc. Ich finde immer wichtig, zu kommunizieren, bevor man mit der "Brechstange" kommt.

Wenn du mit "deinem" Anwalt sprichst, bezeichne ihn da bitte nicht als "Brechstange" - könnte er übel nehmen.

Ohne Hinweis auf deinen Schutzbrief, darauf, dass der Gegner bei denen versichert ist, was erwartest du da von deiner Haftpflichtversicherung? Nach Hinweis, dass du gerade im Schneeregen stehst, wäre vielleicht ein Mitarbeiter (wie in der Werbung) zu deiner Rettung vorbei geflogen. Aber so?

Und nur deshalb hast du dich jetzt zur Reparatur im Rahmen der 130% entschieden?

Grundsätzlich habe ich eine VK Versicherung inkl. Schutzbrief. Die Dame/Herr am Telefon sieht das, weil ich meine VN Nummer durchgegeben habe. Damit bin ich erstmal abgesichert, egal wer "schuld" ist, also zumindest erstmal bezogen auf Abschleppen/Schutzbrief. Meine Versicherung kann sich ja das Geld für Abschleppen von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen, wenn die Schuldfrage abschließend geklärt ist.

Die 130% Regelung war mir nicht bekannt, wie gesagt, erster Unfall. Da ich an meinem Auto hänge, es top in Schuss und gepflegt ist, wurden mir die Möglichkeiten durch den SV/Werkstatt/Anwalt erklärt. Die Entscheidung der Reparatur lag einzig an mir. Ohne die Beratung wäre es halt ein Totalschaden gewesen, bei dem die geschätzen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

"Brechstange" habe ich in "", also umgangssprachlich geschrieben, ich meine damit nicht den Anwalt, sondern die Klage auf Regulierung. Kannst es auch Ultima Ratio nennen, wenn das besser gefällt. Vielleicht gibt es ja nachvollziehbare Ursachen dafür, dass es so lange dauert und diese Umstände meine Entscheidung beeinflussen.

Wie geschrieben, spreche ich gern auch selbst nochmal von Mensch zu (Versicherungs-) Mensch (also nicht via Anwalt). Denn ich muss ja entscheiden ob und wann ich Klage einreiche. Wenn die zB mitteilen würden, dass gerade die Grippewelle in der Schadenbearbeitung umhergeht und es Ihnen Leid täte, dass es so lnge dauert und die noch 2 Wochen bräuchten, um den Fall abschließend zu bearbeiten, würde ich nicht am 13. Tag Klage einreichen, auch wenn ich das "Recht" hätte.

Zeit die SV Rechnung zu kürzen, da er Ihnen "zu teuer" war, hatten die aber zB schon.

Bin auch nach einem unverschuldetem Unfall ewig hinter meinem Geld hinterher gerannt.

Bin dann zum Unfallgegner nach Hause, wohnte einen Ort weiter.

Habe ihm vernünftig erklärt was seine Versicherung für einen Mißt macht und nicht zahlt.

Er hat dann dort angerufen und gesagt, dass ich bei ihm Zuhause aufgekreuzt bin und mich beschwert habe.

 

Das Geld war 3 Tage später auf dem Konto und ein bitter böser Brief der Versicherung, dass ich das nie wieder machen soll und die Versicherung mein einziger Ansprechpartner ist.

 

Funktioniert hat es auf alle Fälle. :)

Zitat:

@xavair1 schrieb am 30. April 2019 um 20:45:39 Uhr:

 

Wie geschrieben, spreche ich gern auch selbst nochmal von Mensch zu (Versicherungs-) Mensch (also nicht via Anwalt). Denn ich muss ja entscheiden ob und wann ich Klage einreiche.

das kannst du dir sparen. du bist anwaltlich vertreten, da nerven solche anrufe nur, weil da eh nichts mit dir besprochen werden darf. mein tipp: lasse gleich deinen anwalt anrufen.

ich stelle mir nur die frage, warum du nicht von beginn an klar gemacht hast, dass du ebenfall dort versichert bist. hattest du das ob des schocks vergessen? dann wäre die bearbeitung bei der huk24 sicherlich auch anders erfolgt. (wer will schon seinen eigenen kunden vergraulen)

trotzdem - gutes gelingen!

Lass dir ruhig einen vom Pferd von der Grippewelle erzählen. Geduld ist ja bekanntlich eine Tugend.

Zitat:

@shgfa schrieb am 30. April 2019 um 22:00:49 Uhr:

 

Das Geld war 3 Tage später auf dem Konto und ein bitter böser Brief der Versicherung, dass ich das nie wieder machen soll und die Versicherung mein einziger Ansprechpartner ist.

ach, das ist käse, was da geschrieben wurde.. ich als sachbearbeiter bin über hausbesuche der geschädigten bei unseren kunden sogar dankbar. speziell in fällen, wo kunden ihrer pflicht zur abgabe der schadenmeldung nicht nachkommen.. das wirkt dann auch auf der gegenseite oft wunder. :) kommt aber zum glück nur sehr selten vor.

also - auch du hast alles richtig gemacht!

Und dabei hat die Versicherung noch gelogen. Du kannst dich an den Unfallgegner und an dessen Versicherung wenden, die haften dir gegenüber als Gesamtschuldner.

@TE: Das dürfte das heutige Problem sein, du bekommst nicht immer einen anständigen Sachbearbeiter, sondern oft nur ein Callcenter an die Strippe. Gibt vermutlich seinen guten Grund, warum hier regelmäßig bei Unfällen zum Anwalt geraten wird. Wobei ich deine Geduld (mit RS-Versicherung im Hintergrund) ohnehin nicht hätte. Meine Erfahrung ist, dass beim Eingang einer Klage, besonders wenn die zum Landgericht mit Anwaltszwang geht, diese Schäden vorrangig bearbeitet werden. Gerade bei einer klaren Schuldfrage lässt sich eine Versicherung dann sehr selten auf eine Klage ein - dann kommt das Schreiben an den Anwalt "wir haben die Klageforderung ausgeglichen, verpflichten uns zur Kostentragung und bitten um Klagerücknahme".

Themenstarteram 30. April 2019 um 20:09

Zitat:

@beachi schrieb am 30. April 2019 um 22:03:10 Uhr:

Zitat:

@xavair1 schrieb am 30. April 2019 um 20:45:39 Uhr:

 

Wie geschrieben, spreche ich gern auch selbst nochmal von Mensch zu (Versicherungs-) Mensch (also nicht via Anwalt). Denn ich muss ja entscheiden ob und wann ich Klage einreiche.

das kannst du dir sparen. du bist anwaltlich vertreten, da nerven solche anrufe nur, weil da eh nichts mit dir besprochen werden darf. mein tipp: lasse gleich deinen anwalt anrufen.

ich stelle mir nur die frage, warum du nicht von beginn an klar gemacht hast, dass du ebenfall dort versichert bist. hattest du das ob des schocks vergessen? dann wäre die bearbeitung bei der huk24 sicherlich auch anders erfolgt. (wer will schon seinen eigenen kunden vergraulen)

trotzdem - gutes gelingen!

Naja, das wusste ich vor dem Anruf nicht. Also mir ist nix pasiert, dann bin ich zur Unfallgegnerin und gesprochen. Ihr auch nix passiert. Dann bin ich wieder ins Auto (es hat voll geschneit, also Schneeschauer) und dann hab ich die Versicherung im Auto angerufen, wie es weiter geht/was ich machen soll etc. Die Anwort ist im ersten Beitrag zu lesen.

Klagen, meist zahlen die bevor es zum Gerichtstermin kommt.

Die brauchen ein bisschen Druck um schneller zu arbeiten

So ist das richtig. Einen Online-Versicherer wegen $ in den Augen aussuchen und sich dann über den Kundenservice beschweren!

Damit meine ich nicht die Regulierung.

Themenstarteram 1. Mai 2019 um 11:28

Zitat:

@UliBN schrieb am 1. Mai 2019 um 13:05:15 Uhr:

So ist das richtig. Einen Online-Versicherer wegen $ in den Augen aussuchen und sich dann über den Kundenservice beschweren!

Damit meine ich nicht die Regulierung.

Natürlich kann sich jeder selbst seine Versicherung suchen. Die Allianz ist nicht als Billigheimer bekannt, trotzdem im Ranking mit HUK auf Augenhöhe.

Die gesetzliche Regulierungsfrist darf 4 Wochen - 6 Wochen laut Rechtssprechung dauern. Daran muss sich auch eine "billige" Versicherung halten.

Ich erwarte keinen Kundenservice (Beratung etc.) , ich brauche nur eine dem Standard/der Rechtssprechung entsprechende Schadensabwicklung.

HUK24 ist ein Online Versicherer, die Schadensbearbeitung macht aber die "normale" HUK.

 

Zitat:

Bin selbst auch bei der HUK24, hab die noch an der Unfallstelle angerufen. Hatte noch nie einen Unfall und hab mit Hilfe und Unterstützung erhofft.

Die meinten, das müsse ich alles mit der gegnerischen Versicherung klären, nachdem ich den Sachverhalt geschildert habe, wie der Unfall passiert ist (ich hab aber einen Schutzbrief bei der HUK24). So stand ich bei Schneeschauer dann da mit einem nicht fahrtüchtigen Auto. Als zweites rief ich mein Vertrags VW Händler an. Der hat mir sofort geholfen und sich sehr gekümmert, so wie ich mir das vorstelle.

Sowas hab ich noch nicht erlebt.

Da passen jetzt aber die Aussagen gar nicht mehr zusammen!

"Die gesetzliche Regulierungsfrist darf 4 Wochen - 6 Wochen laut Rechtssprechung dauern."

Ein Widerspruch in sich - gesetzlich oder laut Rechtsprechung?

Themenstarteram 1. Mai 2019 um 19:00

laut Rechtsprechung.

Themenstarteram 1. Mai 2019 um 19:02

Zitat:

@UliBN schrieb am 1. Mai 2019 um 17:25:52 Uhr:

Zitat:

Bin selbst auch bei der HUK24, hab die noch an der Unfallstelle angerufen. Hatte noch nie einen Unfall und hab mit Hilfe und Unterstützung erhofft.

Die meinten, das müsse ich alles mit der gegnerischen Versicherung klären, nachdem ich den Sachverhalt geschildert habe, wie der Unfall passiert ist (ich hab aber einen Schutzbrief bei der HUK24). So stand ich bei Schneeschauer dann da mit einem nicht fahrtüchtigen Auto. Als zweites rief ich mein Vertrags VW Händler an. Der hat mir sofort geholfen und sich sehr gekümmert, so wie ich mir das vorstelle.

Sowas hab ich noch nicht erlebt.

Da passen jetzt aber die Aussagen gar nicht mehr zusammen!

Irgendwie kommt mir das so vor, dass sich im Versicherungsbereich hier bei MT komische Vögel rumtreiben.

Ich denke, die meisten haben es verstanden, wie das gemeint ist.

 

Der Fred kann geschlossen werden. Es ging um meinen persönlichen Erfahrungsbericht. Wen es interessiert, lesen und die Gedanken "mitnehmen", wen nicht, sein lassen. Ich bin raus.

Mir ist jetzt immer noch nicht klar, was der TS in so einem Fall von seiner Versicherung erwartet???

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