HUK
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Der Kürzungswahnsinn kann auch nach hinten losgehen.
Beste Antwort im Thema
ich bin auch der Meinung das eine Kürzung marktüblich ist. Aber das ist hier nicht der Punkt. Wir haben Vertragsautonomie; d.h. man grundsätzlich alles frei vereinbaren. Im GroKu-Bereich übrigens "Standard".
Solche Threads laufen immer auf die gleiche "Endthematik" hinaus:
Die eine Partei (der Versicherer) hält sich an den Vertrag und die andere Partei der Versicherungsnehmer beschwert sich über das Einhalten des Vertrages durch den Versicherer.
Leute lernt es endlich:
Lest oder leidet!
Ich kann doch nicht ernsthaft der Meinung, dass ich mich über das Verhalten des Versicherers beschweren kann was vorher eben in der Form vereinbart wurde, nur weil ich der Meinung bin "das passt schon so" und nicht lese, was ich zustimme.
Dass das Verhalten von dem Versicherer für den Versicherungsnehmer überraschend kommt, kann nur darin liegen, dass der Versicherungsnehmer nicht gelesen hat, was er zustimmt hat.
Hab dafür nur Kopfschütteln übrig.
52 Antworten
Theorie und Praxis, wenn ich es von den Werkstätten so mitbekomme, wissen viele Kunden gar nicht,dass Sie einen Werkstatttarif haben.
Ist leider nicht Schuld der Versicherer sondern oft der Berater.
Dann wurde einfach für die Kunden entschieden, oder der Standart Kunde schliesst im Internet Werkstattbindungen ab und weiss überhaubt nicht was er damit auslöst.
Diese Kunden lesen nicht Bedingungen, sondern wollen so wenig wie möglich mit der Versicherung zu tun haben.
Und die Berater die nicht aufklären und einfach machen, diese gehen dann auch bei weiteren Produkten über Leichen. Kündigen alte gute Verträge und denken nur an sich.
Leider.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 22. Mai 2015 um 21:12:05 Uhr:
Ich hatte gebeten, die entsprechende Bedingung zu zitieren.Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 22. Mai 2015 um 21:05:12 Uhr:
85%
85 % ist nur eine Zahl, aber ich weiss nicht, wann diese zum Tragen kommt.O.
Die findet man im Internet.
Bei der asstel sind es z.B. nur 82% 😁.
Bei der Admiral Direct 75%.
Man muss halt ein bischen suchen, dann findet man auch Antworten auf Fragen welche schon beantwortet wurden bevor sie gestellt wurden 😁.
Weder bei den AKB der Admiral Direct noch bei den AKB der Asstel ist irgendein Hinweis zu finden, welche Folgen es hat, wenn man vorsätzlich die Werkstattbindung nicht in Anspruch nimmt.
In welchen zugänglichen Unterlagen gibt es dann diese Info?
O.
Ähnliche Themen
Asstel A.2.7.2
Admiral Direct A.2.8.3
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 23. Mai 2015 um 15:13:07 Uhr:
Asstel A.2.7.2Admiral Direct A.2.8.3
Danke!
O.
Bitte
Zitat:
@27239 schrieb am 23. Mai 2015 um 08:57:01 Uhr:
Theorie und Praxis, wenn ich es von den Werkstätten so mitbekomme, wissen viele Kunden gar nicht,dass Sie einen Werkstatttarif haben.
Ist leider nicht Schuld der Versicherer sondern oft der Berater.
Dann wurde einfach für die Kunden entschieden, oder der Standart Kunde schliesst im Internet Werkstattbindungen ab und weiss überhaubt nicht was er damit auslöst.
Diese Kunden lesen nicht Bedingungen, sondern wollen so wenig wie möglich mit der Versicherung zu tun haben.
Und die Berater die nicht aufklären und einfach machen, diese gehen dann auch bei weiteren Produkten über Leichen. Kündigen alte gute Verträge und denken nur an sich.
Leider.
Mal unabhängig von der im Titel stehenden Versicherung. Da hast du wirklich recht. Als bei mir die Entscheidung stand es gibt ein neues Auto, da hab ich mir erst mal ein paar verschiedene Modelle angeschaut. Als dann 3 in die engere Wahl kamen, bin ich mal zur Geschöftsstelle meiner derzeitigen Versicherung, um zu schauen was dann auf mich zukommt. Mein jetztiges hat nur Haftpflicht. Das neue braucht Vollkasko. Man gab mir die Berechnungen mit Beitrag X mit. Gefragt, was ich vielleicht möchte oder nicht, hat man nicht. Einfach mal etwas angenommen. Erst als ich selbst gelesen habe, stellte ich fest, was ich unterschrieben hätte oder was auch nicht. Soviel zur persönlichen Beratung, die keine ist.
Wenn ich online Vergleiche und nicht blind das erstbeste Bling Bling Angebot annehme, kann ich genauso etwas für mich passendes finden.
Selber lesen und sich Gedanken machen ist bei beiden Varianten von Vorteil, möglichst vorher.
Zitat:
@27239 schrieb am 23. Mai 2015 um 08:57:01 Uhr:
Ist leider nicht Schuld der Versicherer sondern oft der Berater.
..
Und die Berater die nicht aufklären und einfach machen, diese gehen dann auch bei weiteren Produkten über Leichen. Kündigen alte gute Verträge und denken nur an sich.
Leider.
das wäre im höchsten maße unproblematisch.
Dann nehme ich den Berater "volle Kanne" in die Haftung. Der Berater muss beweisen, dass er korrekt beraten hat und das der Kunde den Werkstattservice wollte, sonst haftet er.
Ihm obliegen umfangreiche Informations- und Dokumenationspflchten
Hier mal ein Artikel von mir.
http://www.motor-talk.de/.../...rkstattbindung-r-v24-t5279600.html?...
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 29. Mai 2015 um 18:50:46 Uhr:
das wäre im höchsten maße unproblematisch.Zitat:
@27239 schrieb am 23. Mai 2015 um 08:57:01 Uhr:
Ist leider nicht Schuld der Versicherer sondern oft der Berater.
..
Und die Berater die nicht aufklären und einfach machen, diese gehen dann auch bei weiteren Produkten über Leichen. Kündigen alte gute Verträge und denken nur an sich.
Leider.
Dann nehme ich den Berater "volle Kanne" in die Haftung. Der Berater muss beweisen, dass er korrekt beraten hat und das der Kunde den Werkstattservice wollte, sonst haftet er.
Ihm obliegen umfangreiche Informations- und DokumenationspflchtenHier mal ein Artikel von mir.
http://www.motor-talk.de/.../...rkstattbindung-r-v24-t5279600.html?...
Richtig, aber die Kunden unterschreiben doch Dokumentationen, heute wieder so einen Kunden vor mir sitzen gehabt, der alles schwarz auf weiß mitbekommen hatte. Alles fein beim Kollegen unterschrieben, mit Dokumentation. Als ich ihm vorgelesen hatte, worum es sich handelt, ist er blass geworden.
Da kann man den Berater nichts nachsagen, gut informiert, Dokumentiert und Kunde hat alles unterschrieben. Verstanden hatte er es, nach dem ich ihm es erklärt und vorgelesen habe.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 29. Mai 2015 um 18:50:46 Uhr:
das wäre im höchsten maße unproblematisch.Zitat:
@27239 schrieb am 23. Mai 2015 um 08:57:01 Uhr:
Ist leider nicht Schuld der Versicherer sondern oft der Berater.
..
Und die Berater die nicht aufklären und einfach machen, diese gehen dann auch bei weiteren Produkten über Leichen. Kündigen alte gute Verträge und denken nur an sich.
Leider.
Dann nehme ich den Berater "volle Kanne" in die Haftung. Der Berater muss beweisen, dass er korrekt beraten hat und das der Kunde den Werkstattservice wollte, sonst haftet er.
Ihm obliegen umfangreiche Informations- und DokumenationspflchtenHier mal ein Artikel von mir.
http://www.motor-talk.de/.../...rkstattbindung-r-v24-t5279600.html?...
Eine Dokumentation würde der ein oder andere Kunde doch auch blind unterschreiben.
Wie gesagt, ich war auf einer Geschäftsstelle, da wurde einfach eingetippt und ausgedruckt, aber mit Beratung war da nix. Da wurde einfach angenommen oder bevormundend gemeint was ich wohl brauche oder wolle.
ja gut dann ist der kunde aber auch selten dämlich.
das man 108 Seiten nicht liest kann nicht noch nachvollziehen. Aber das man eine Seite nicht liest (quer lesen würde ja schon reichen) entbehrt sich meinem Verständnis.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 29. Mai 2015 um 19:55:52 Uhr:
ja gut dann ist der kunde aber auch selten dämlich.
das man 108 Seiten nicht liest kann nicht noch nachvollziehen. Aber das man eine Seite nicht liest (quer lesen würde ja schon reichen) entbehrt sich meinem Verständnis.
Klar, selten dämlich. Aber so selten ist das oft gar nicht. Was steht in einer solchen Doku wohl drin.
"Ich habe verstanden, dass mich der Berater nach bestem Wissen und Gewissen aufgeklärt hat..." Ganz verkürzt ausgedrückt.
Am besten ist immer noch ein Zeuge, der sich im besten Fallle auch noch in der Materie auskennt mitnehmen. Denn ich wüsste nicht, wie ich einem Berater beweisen sollte, dass er mich nicht gut beraten hat, wenn ich es dann irgendwann feststelle im Nach hinein. Und ich spreche hier nicht von bewusst falsch oder täuschend.
Es eher um falsche Annahmen. Der Kunde, weil er in gewissem Sinne vertraut, weil bisher gut beraten oder weil er die bisherige nie in Frage gestellt hat. Und der Berater in der Annahme, was bisher war, war gut, weil keine Beschwerde.
ich denke auch, Kunden vertrauen den Beratern. Das hat mit dumm nichts zu tun. Sie haben keine Lust sich mit dem Thema Versicherung auseinanderzusetzen, weil viele Begriffe nicht verstanden werden.
Leider gibt es dann Kollegen die nicht beraten, sondern glauben der Kunde will das so.
Zeugen klingt gut, also mal wieder weg von der Theorie, hin zur Praxis.
Frage mal den Zeugen, du wir waren doch vor einem oder zwei Jahren bei der Versicherung und der Berater hat gesagt.....
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 29. Mai 2015 um 20:08:21 Uhr:
Was steht in einer solchen Doku wohl drin.
"Ich habe verstanden, dass mich der Berater nach bestem Wissen und Gewissen aufgeklärt hat..." Ganz verkürzt ausgedrückt.
Nein, tut mir leid das ist unsinn das würde bei weiten nicht reichen, er könne sich die dokumenation auch sparen.
Setze Dich bitte mal mit der aktuellen Rechtslage auseinander. Hier haben sich mit Enführung des VVG Welten getan: 59-68 VVG !!! Deswegen kotzen die Leute auch alle. Viel Aufwand für wenig Verdienst!
http://www.hk24.de/.../1159048
Hier mal ein Beispiel der IHK, wie ein für den Verterter rechtssichere Dokumentation auszusehen:
http://www.ihk-lueneburg.de/.../Muster-Beratungsprotokoll-data.pdf
Hier mal ein Beispiel der IHK, wie ein für den Versicherungsmakler rechtssichere Dokumentation auszusehen:
http://www.beratungsprozesse.de/.../...dokumentation_word_vorlage.docx
und Erläuterungen:
http://www.beratungsprozesse.de/.../...ngsdokumentation%20hinweise.pdf
Alles ander führt zu keiner Haftungsbefreiung!