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Der Kürzungswahnsinn kann auch nach hinten losgehen.

Beste Antwort im Thema

ich bin auch der Meinung das eine Kürzung marktüblich ist. Aber das ist hier nicht der Punkt. Wir haben Vertragsautonomie; d.h. man grundsätzlich alles frei vereinbaren. Im GroKu-Bereich übrigens "Standard".

Solche Threads laufen immer auf die gleiche "Endthematik" hinaus:

Die eine Partei (der Versicherer) hält sich an den Vertrag und die andere Partei der Versicherungsnehmer beschwert sich über das Einhalten des Vertrages durch den Versicherer.

Leute lernt es endlich:
Lest oder leidet!

Ich kann doch nicht ernsthaft der Meinung, dass ich mich über das Verhalten des Versicherers beschweren kann was vorher eben in der Form vereinbart wurde, nur weil ich der Meinung bin "das passt schon so" und nicht lese, was ich zustimme.
Dass das Verhalten von dem Versicherer für den Versicherungsnehmer überraschend kommt, kann nur darin liegen, dass der Versicherungsnehmer nicht gelesen hat, was er zustimmt hat.

Hab dafür nur Kopfschütteln übrig.

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Zitat:

@27239 schrieb am 14. Mai 2015 um 08:11:44 Uhr:


wer günstig möchte, bekommt es auch.
Ich hatte irgendwo gelesen, dass die HUK bei Werkstattbindung und Missachtung dieser im Schadensfall, nicht nur die Leistung kürzen, sonder komplett diese versagen kann.
Kann jemand dieses bestätigen?

Jeder, der diese Versichrrungsart gewählt hat. liest doch seine Verträge (Unmündige dürfen solche Verträge ja nicht abschließen). Und freut sich über die Garantieverlängerung auf 5 Jahre (früher 3).

HUK wirbt mit Blackbox ... Heute im Morgenmagazin

http://www.shortnews.de/.../...stige-kfz-tarife-fuer-autofahrer-an?...

@27239 schrieb am 14. Mai 2015 um 08:11:44 Uhr:
wer günstig möchte, bekommt es auch.
Ich hatte irgendwo gelesen, dass die HUK bei Werkstattbindung und Missachtung dieser im Schadensfall, nicht nur die Leistung kürzen, sonder komplett diese versagen kann.
Kann jemand dieses bestätigen?http://www.kfz-betrieb.vogel.de/service/articles/438716/

Ich kann nur raten: Finger weg von diesem Verein!

Ich bin zufrieden mit der huk. Und bei Missachtung der werkstattbindung kann die Regulierung gleich 0 werden . Richtig. Aber da hat man selber schuld wenn man werkstattbindung abschließt die ab nicht liest. Und in einer fremd Werke reparieren lässt. Zwar natürlich frech aber dafür ist sie günstig.

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Was ist daran so überraschend?

Bei jeder Versicherung besteht die Pflicht, im Kasko-Schadensfall die Weisung des Versicherers einzuholen.
Bei Select kommt hinzu, dass in der Weisung auch die aufzusuchende Werkstatt angegeben wird.

Werden Weisungen welcher Art auch immer missachtet, wird es immer zu Nachteilen kommen.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 22. Mai 2015 um 19:56:44 Uhr:


Was ist daran so überraschend?

Bei jeder Versicherung besteht die Pflicht, im Kasko-Schadensfall die Weisung des Versicherers einzuholen.
Bei Select kommt hinzu, dass in der Weisung auch die aufzusuchende Werkstatt angegeben wird.

Werden Weisungen welcher Art auch immer missachtet, wird es immer zu Nachteilen kommen.

O.

Bisher wurde bei der Missachtung nur 85% geleistet ( wie auch bei anderen Versicherern ) Die haben stillschweigend die akb geändert und halt die mögliche null runde eingefügt.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 22. Mai 2015 um 20:00:27 Uhr:



Bisher wurde bei der Missachtung nur 85% geleistet ( wie auch bei anderen Versicherern ) Die haben stillschweigend die akb geändert und halt die mögliche null runde eingefügt.

Die Nullrunde ist nur eingeläutet, wenn die Weisung vorsätzlich verletzt wird.

Das ist auch gut so. Wenn man eine Vereinbarung unterschreibt und sich vorsätzlich nicht daran hält, muss man zahlen.

Gilt in allen Lebensbereichen.

O.

Trotzdem nicht marktüblich und daher zu meiden!

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 22. Mai 2015 um 20:49:22 Uhr:


Trotzdem nicht marktüblich und daher zu meiden!

Dann zitiere mal die marktüblichen Versicherungsbedingungen für Verträge mit Werkstattbindung.

Schon Danke im voraus.

O.

85%

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 22. Mai 2015 um 21:05:12 Uhr:


85%

Ich hatte gebeten, die entsprechende Bedingung zu zitieren.

85 % ist nur eine Zahl, aber ich weiss nicht, wann diese zum Tragen kommt.

O.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 22. Mai 2015 um 21:05:12 Uhr:


85%

Ich hatte gebeten, die entsprechende Bedingung zu zitieren.

85 % ist nur eine Zahl, aber ich weiss nicht, wann diese zum Tragen kommt.

O.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 22. Mai 2015 um 20:49:22 Uhr:


Trotzdem nicht marktüblich und daher zu meiden!

Wie überall entscheidet der Preis und der Wunsch des Kunden. Marktüblich interessiert (mich) nicht. HUk hatte früher auch die 85% Regelung.

Wenn ich mich für die günsigere Werkstattbindung entscheide, brauche ich keine Hintertürchen.

ich bin auch der Meinung das eine Kürzung marktüblich ist. Aber das ist hier nicht der Punkt. Wir haben Vertragsautonomie; d.h. man grundsätzlich alles frei vereinbaren. Im GroKu-Bereich übrigens "Standard".

Solche Threads laufen immer auf die gleiche "Endthematik" hinaus:

Die eine Partei (der Versicherer) hält sich an den Vertrag und die andere Partei der Versicherungsnehmer beschwert sich über das Einhalten des Vertrages durch den Versicherer.

Leute lernt es endlich:
Lest oder leidet!

Ich kann doch nicht ernsthaft der Meinung, dass ich mich über das Verhalten des Versicherers beschweren kann was vorher eben in der Form vereinbart wurde, nur weil ich der Meinung bin "das passt schon so" und nicht lese, was ich zustimme.
Dass das Verhalten von dem Versicherer für den Versicherungsnehmer überraschend kommt, kann nur darin liegen, dass der Versicherungsnehmer nicht gelesen hat, was er zustimmt hat.

Hab dafür nur Kopfschütteln übrig.

Dabei ist zu beachten, das die alte 85% Regelung immer noch gilt und zwar für alle Verträge die vor 2014 abgeschlossen wurden

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