HUK kürzt SV und Werkstatt

Hallo,

hatte im Februar einen unverschuldeten Unfall. Sachlage eindeutig.

Die HUK reguliert endlich, aber kürzt:

1. SV Rechnung um ca. 100 Euro (von 1100 Euro auf knapp 1000 Euro; Schaden laut Gutachten 9300 Euro, wurde aber noch 300 Euro teurer bei der Reparatur)

2. Werkstatt Lackiererei Verbringung um ca. 50 Euro (von 130 Euro auf 80 Euro)

3. Abschlepprechnung wird noch "geprüft" seitens der HUK

Gibt es eine "Regelung", wie hoch die SV Rechnung sein darf?
Gibt es eine "Regelung", wie hoch Verbringungskosten sein dürfen, wenn zB die Lackiererei recht nahe der Werkstatt ist?

Wie würdet ihr hier vorgehen bei einem Streitwert von ca. 150 Euro + X (Abschlepprechnung)?
Was kostet eine Klage in so einem Fall inkl. allem?
Gibts hier Erfahrungen aus erster Hand?

Beste Antwort im Thema

Kurzes Feedback:
Nach Klageeinreichung wegen Kürzung der Verbringungskosten um 50 Euro plus Ust. hat die HUK bezahlt.

Also Verbringungskosten+Zinsen+ Anwalt+ Gerichtskosten

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@xavair1 schrieb am 4. Oktober 2019 um 10:45:50 Uhr:
Abschleppkosten haben wir die Kürzung nach einer Nachzahlung akzeptiert (da eine andere VW Werkstatt näher war), SV hat auch auf die 100 Euro verzichtet. Die Verbringungskosten Lackierer habe ich auf Kostenrisiko des VW Händlers Klage eingereicht, weil die meinten, das hätten sie immer bekommen.

Na, dann hat die HUK ja doch wieder Ihr Ziel erreicht. Ich hätte auf die 100 € ganz sicher nicht verzichtet. nicht eine Cent würde ich diesen Brüdern schenken, nicht einmal einen halben......

@xavair1

Nochmals ein Danke für die Infos.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Oktober 2019 um 09:35:54 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 3. Oktober 2019 um 23:07:11 Uhr:


Naja, wenn du nach Klageeinreichung der Forderung nachgibst und die Klage durch Befriedigung des Klägers für erledigt erklärst, hast du zumindest die Gerichtskosten für die Verfahrenseröffnung am Hals. Also hat die HUK da viel Geld gespart. Den Sachbearbeiter würde ich mir vorknöpfen, weil er hier zusätzliche Kosten verursacht hat und nicht erkannte, dass es der Geschädigte Ernst meint.

Nein, völlig falsch. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache selbstredend der gegnerischen Versicherung auferlegt. Für die Versicherung ist das teurer als die freiwillige Zahlung zuvor. Es rechnet sich lediglich, weil nur ein geringer Bruchteil der Geschädigten seinen Ansprüchen konsequent nachgeht.

Hatte ich ja auch geschrieben. Wenn die Versicherung nach Zustellung der Klage die strittigen Kosten erstattet, zahlt sie die Anwalts- und Gerichtskosten, das läuft auf ein Anerkenntnis raus.

Ähm ... du schrobtest das wortwörtliche Geigentiel .... 🙂

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Oktober 2019 um 13:40:19 Uhr:

Ähm ... du schrobtest das wortwörtliche Geigentiel .... 🙂

Gibt es den Beitrag auch in deutscher Sprache? 😁

Nö. 🙂

Zunächst hat Wolfgangpauss zwar mit dem Du auf den 1.Blick den TE angesprochen, jedoch in Wahrheit aus Sicht der Beklagten Versicherung gesprochen und diese auch gemeint.
Um die Verwirrung komplett zu machen noch der Satz: „Also hat die HUK da viel Geld gespart“.

Muss wohl ironisch sarkastisch gemeint sein, ansonsten sähe ich da auch keinen Sinn darin.
Oder es ist so gemeint:
Zunächst und einerseits Geld gespart weil es nicht zum richtigen Prozess kommt, bei dem die V. Verloren hätte ind der noch teurer gekommen wäre.
Andererseits Geld unnütz rausgeworfen weil wenn sofort korrekt Bezahlt worden wär, wären jetzt keine Verfahrens und Klageehebungakosten fällig.

das mit dem gesparten Geld war wirklich sarkastisch gemeint. Das war unterm Strich sicherlich mehr, wie die sparen wollten durch ihre bockige Haltung. Es müssen mehr Leute so wie der TE durchziehen. Dann bricht das Geschäftsmodell von denen zusammen.

Aber ich hatte ähnliches mit der Generali gehabt wegen Nutzungsausfall für die zwölf alte C-Klasse meiner Frau. Letztlich haben die genau das bezahlt, was ich gefordert habe.

Nun, so einfach ist es auch nicht. Wenn immer anstandslos das geforderte bezahlt wird, wird’s teuer, weil die Forderungen plötzlich, sagen wir mal, eher großzügig formuliert werden. Ist ein Schweinezyklus, aus dem es kein entkommen gibt, so lange jeder Mensch ausschließlich sein eigenes Wohl im Sinn hat. Verübeln kann Mans keinem. Gibt ja Mechanismen, die der Unfairness entgegensteuern (zB der kostenlose Anwalt)

Meine Forderung hatte sich exakt an der Vorgabe der Rechtsprechung orientiert. Zwei Stufen weg, wegen Alter (12) und eine Stufe hinzu wegen Ausstattung (Automatik, Comand). Und da wollten die runter auf Vorhaltekosten. Man kann es ja mal probieren. Nach zwei Briefen, hat man dann in zwei Stufen jeweils einen Teil bezahlt. Vermutlich hat man dann das Risiko nach dem deutlichen Brief nochmals abgewogen und die 35€ noch nachbezahlt. Wenn die wenigstens eine sachliche Begründung geschrieben hätten, aber nur Textbausteine, die nicht passen zusammengesetzt. Das reizt mich dann zur Vorführung des Sachbearbeiters.

Es macht Sinn, die Schreiben immer gründlich zu lesen um zu erkennen, weiß der, was er schreibt oder eher nicht. Wenn man dann nach Schema F vorgeht, fällt man halt schnell mal auf die Fresse. Im meinem ersten Schreiben hatte ich übrigens um die ladungsfähige Anschrift gebeten, hat man gefl. überlesen und erst nach wiederholter Aufforderung im zweiten Schreiben mitgeteilt. Da stand in der ersten Antwort nur das Postfach drin, das ist nicht ladungsfähig. Ladungsfähig ist, wo der Gerichtsvollzieher zustellen kann, also Ort, Straße und hausnummer.

Nie wieder HUK
Habe im Dezember zur HUK gewechselt von der Allianz die haben den SF Klasse nicht übernommen sondern mich um über 10 Klassen zurück gestuft weil einmal ein Schaden vor 10 Jahren war was andere wie die Allianz keine Rückstufung gemacht hat machte die HUK Gebrauch davon von anderen Versicherungen
Die HUK ist zwar günstiger aber werde zur Allianz wieder zurückgehen

@famrasche Sorry, aber dann war Deine SF-Klasse (bei der Allianz) keine "echte" SF-Klasse, sondern eine Sondereinstufung...
Im Hintergrund bist Du auch bei der Allianz zurück gestuft worden.
Ergo alles richtig gelaufen m.M.n.!

Sondereinstufungen werden halt nicht übernommen.
Deshalb machen Versicherungen das,um Kunden zu binden.
Dein Schadensverlauf gibt halt keine bessere SF her.

Und den Verlauf hat die Allianz an die HUK übermittelt und sich diese nicht ausgedacht.

Was Allianz macht sollte die HUK auch können
In Service sehe ich die Allianz besser wenn auch teurer

Und beim nächsten Wechsel dieses Jahr beim Auto ist die HUK Geschichte

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