HUK kürzt SV und Werkstatt

Hallo,

hatte im Februar einen unverschuldeten Unfall. Sachlage eindeutig.

Die HUK reguliert endlich, aber kürzt:

1. SV Rechnung um ca. 100 Euro (von 1100 Euro auf knapp 1000 Euro; Schaden laut Gutachten 9300 Euro, wurde aber noch 300 Euro teurer bei der Reparatur)

2. Werkstatt Lackiererei Verbringung um ca. 50 Euro (von 130 Euro auf 80 Euro)

3. Abschlepprechnung wird noch "geprüft" seitens der HUK

Gibt es eine "Regelung", wie hoch die SV Rechnung sein darf?
Gibt es eine "Regelung", wie hoch Verbringungskosten sein dürfen, wenn zB die Lackiererei recht nahe der Werkstatt ist?

Wie würdet ihr hier vorgehen bei einem Streitwert von ca. 150 Euro + X (Abschlepprechnung)?
Was kostet eine Klage in so einem Fall inkl. allem?
Gibts hier Erfahrungen aus erster Hand?

Beste Antwort im Thema

Kurzes Feedback:
Nach Klageeinreichung wegen Kürzung der Verbringungskosten um 50 Euro plus Ust. hat die HUK bezahlt.

Also Verbringungskosten+Zinsen+ Anwalt+ Gerichtskosten

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Hier hat der VN den Fehler gemacht, was kann die HUK für seinen verursachten Schaden.
Den Beitrag für diesen Rabattschutz hat die Allianz eingesackt, warum soll dann die HUK den anerkennen?

Zitat:

@celica1992 schrieb am 25. März 2023 um 08:54:40 Uhr:


Hier hat der VN den Fehler gemacht, was kann die HUK für seinen verursachten Schaden.
Den Beitrag für diesen Rabattschutz hat die Allianz eingesackt, warum soll dann die HUK den anerkennen?

Um evtl. der Konkurrenz nicht zu einem mehr an Beitrag zu verhelfen. 🙂

.......und wenn der @famrasche zurück zur Allianz wechselt, wird er seine nächste Überraschung erleben, weil die dann den bestätigten Schadenverlauf der HUK übernehmen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. März 2023 um 09:47:03 Uhr:


.......und wenn der @famrasche zurück zur Allianz wechselt [...]

"Das Leben ist von Natur aus böse, brutal und kurz."

(Thomas Hobbes)

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Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. März 2023 um 09:47:03 Uhr:


.......und wenn der @famrasche zurück zur Allianz wechselt, wird er seine nächste Überraschung erleben, weil die dann den bestätigten Schadenverlauf der HUK übernehmen.

Das war auch mein erster Gedanke, war mir nur nicht sicher,da ich kein Versicherungs-hopping wegen ein paar Euro betreibe.

Es könnte natürlich sein,dass die Allianz ihren guten Kunden zurück holt und ihm den SF von vor dem Wechsel zur HUK gibt.
Glaub ich allerdings nicht wirklich dran. Und müssen tun sie's sicherlich auch nicht, da es ja eine Vertragsunterbrechung gab und der tatsächliche Schadensverlauf eben nur die SF hergibt,die Famrasche von der HUK erhalten hat und von der Allianz übermittelt wurde.

Wenn er zur Allianz zurückkehrt, wird er wohl seinen alten SF zurückerhalten + das Jahr bei der HUK, sofern er schadensfrei bleibt. Zumindest gilt diese Regelung bei der HUK, wenn der VN zurückkommt, weil ein rabattgeschützer SF vorhanden war. Gehe jetzt davon aus, das diese Regelung auch bei anderen Versicherern gilt.

Zitat:

@famrasche schrieb am 25. März 2023 um 07:27:46 Uhr:


Und beim nächsten Wechsel dieses Jahr beim Auto ist die HUK Geschichte

Blöd nur, dass Dein Sonderrabatt dann da auch Geschichte ist.

Mag sein aber die HUK akzeptiert keinerlei Sondereinstufung wie ich die bei Allianz hatte
Mein Schaden mal vor 10 Jahren war der Allianz egal die Agentur hat mir den aktuellen SF gewährt bei der Allianz hatte ich keinen Schaden nur Der HUK interessiert das nicht und hat mich von SF 31 auf 13 runter gestuft damit ist es Schluss
Es folgen keine weiteren Verträge und beim Wechsel des Autos ist das Geschichte

Bietet die HUK keinen Rabattretter? Mir egal, wir sind eh bei der Allianz. Mit allen Versicherungen.

Die HUK akzeptiert unter bestimmten Bedingungen auch Sondereinstufungen, nur einen rabattschutzgeschützen SF oder Sondereinstufungen größer wie SF4 übernimmt die HUK nicht. Dazu hätte die Allianz bei der VWB den Schaden nicht aufführen oder die gewährte Sondereinstufung unterschlagen müssen.
Also wäre doch die Allianz schuld, weil sie wahrheitsgemäß gemeldet hat.
Einen Rabattretter gibt es nur noch in uralten Verträgen, der heisst jetzt Rabattschutz und kostet extra.
Den Rabattschutz gibt es auch bei der HUK.
Von SF31 in SF13 geht eh nicht und wenn der Schaden vor 10 Jahren war, wäre man vor 10 Jahren nach erfolgter Rückstufung in SF3 gewesen + 10 schadensfreie Jahre ergäbe SF13
Hier ist der Sachverhalt nicht korrekt wiedergegeben
Wenn wirklich von SF30 (2022) auf SF13 zurückgestuft wurde, hätte der Schaden 2022 sein müssen und der TS muss den Basis-Tarif bei der HUK gewählt haben

Die HUK hat Sonderregelungen von der Allianz nicht akzeptiert somit wurde ich aus einen Schaden aus der Vergangenheit neu eingestuft
Zurück zur Allianz geht auch etwas teurer aber der alte Rabattschutz und SF sind wieder da
Alle meine alte Versicherungen sagen die Schuld liegt bei der HUK weil sie die Sonderregelungen aus alten Versicherungen nicht anerkennt

Zitat:

@famrasche schrieb am 25. März 2023 um 11:15:36 Uhr:


Die HUK hat Sonderregelungen von der Allianz nicht akzeptiert somit wurde ich aus einen Schaden aus der Vergangenheit neu eingestuft
Zurück zur Allianz geht auch etwas teurer aber der alte Rabattschutz und SF sind wieder da
Alle meine alte Versicherungen sagen die Schuld liegt bei der HUK weil sie die Sonderregelungen aus alten Versicherungen nicht anerkennt

Merkst selber oder ? Die Sonderregelung gilt NUR für die Allianz. Wechselst du , ist diese Regel hinfällig. Diese Sonderregelungen sollen den Kunden an diese eine Versicherung ja binden, und zwar binden an die Allianz.

Der rabattretter oder Schutz ist NUR GULTIG wenn du bei der Versicherung bleibst.

Die Allianz meldet den Schaden aber trotzdem weiter daher ist alles richtig von der huk. Die melden dann z.B halt keine 17 Jahre Schaden frei sondern nur 6 , da in der Vergangenheit ein Schaden entstand ..

Zitat:

@famrasche schrieb am 25. März 2023 um 11:15:36 Uhr:



Alle meine alte Versicherungen sagen die Schuld liegt bei der HUK weil sie die Sonderregelungen aus alten Versicherungen nicht anerkennt

Alle? Wie viele waren das denn? Ich dachte, eine?

Auf die Idee, dass Du Dich über die Bedingungen vor dem Wechsel hättest schlau machen können, bist Du noch nicht gekommen?

Das wäre bei einem Wechsel zu jeder anderen Versicherung genauso gewesen. Aber Schuld haben ja immer die anderen...

Zitat:

@famrasche schrieb am 25. März 2023 um 11:15:36 Uhr:


Die HUK hat Sonderregelungen von der Allianz nicht akzeptiert somit wurde ich aus einen Schaden aus der Vergangenheit neu eingestuft
Zurück zur Allianz geht auch etwas teurer aber der alte Rabattschutz und SF sind wieder da
Alle meine alte Versicherungen sagen die Schuld liegt bei der HUK weil sie die Sonderregelungen aus alten Versicherungen nicht anerkennt

Also doch nur wieder einmal HUK bashing.

Wärest Du mit einer sondereinstufung von der HUK zur Allianz oder einer Deiner vielen alten Versicherungen gewechselt, hätten die dich ebenfalls alle nach deinem tatsächlichen Schadensverlauf eingestuft.

Zum Glück kann man wechseln zur HUK jedenfalls nicht mehr bin froh wenn der neue Wagen kommt

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