HUK kürzt SV und Werkstatt
Hallo,
hatte im Februar einen unverschuldeten Unfall. Sachlage eindeutig.
Die HUK reguliert endlich, aber kürzt:
1. SV Rechnung um ca. 100 Euro (von 1100 Euro auf knapp 1000 Euro; Schaden laut Gutachten 9300 Euro, wurde aber noch 300 Euro teurer bei der Reparatur)
2. Werkstatt Lackiererei Verbringung um ca. 50 Euro (von 130 Euro auf 80 Euro)
3. Abschlepprechnung wird noch "geprüft" seitens der HUK
Gibt es eine "Regelung", wie hoch die SV Rechnung sein darf?
Gibt es eine "Regelung", wie hoch Verbringungskosten sein dürfen, wenn zB die Lackiererei recht nahe der Werkstatt ist?
Wie würdet ihr hier vorgehen bei einem Streitwert von ca. 150 Euro + X (Abschlepprechnung)?
Was kostet eine Klage in so einem Fall inkl. allem?
Gibts hier Erfahrungen aus erster Hand?
Beste Antwort im Thema
Kurzes Feedback:
Nach Klageeinreichung wegen Kürzung der Verbringungskosten um 50 Euro plus Ust. hat die HUK bezahlt.
Also Verbringungskosten+Zinsen+ Anwalt+ Gerichtskosten
125 Antworten
Zitat:
@xavair1 schrieb am 24. Mai 2019 um 19:19:22 Uhr:
Anwalt sagt:
- SV Kürzung nich iO, kann eingeklagt werden
- Verbringung Lackierer nicht iO, kann eingeklagt werden
Meist zahlt die HUK bei Klage dann doch.- Abschleppen zur "Heimatwerkstatt" Ausgang ungewiss
Das sehe ich nur teilweise so. Du kannst bis 30, manchmal auch 50, km etwa von Heimatwerkstatt ausgehen. Alles andere ist geeignete Werkstatt aufsuchen. Wie man dann heimkommt, das ist eine Sache. Nichtnutzung des ÖV muss auch belegt werden können. Eine Annahme, dass das katastrophal ist, recht nicht. Und unzumutbar, weil da nur Arme, Alte und Ausländer fahren, kannst auch vergessen.
Verbringung zum Lackierer ist Sache der Werkstatt, die keine eigene Lackierung hat. Das heißt das muss die aus dem Aufschlag auf die Vorrechnung bestreiten.
Wobei ich jetzt schon zweimal gute Erfahrungen gemacht habe, waren die Vertragswerkstätten der gegnerischen Versicherungen. Die Arbeit war sauber gemacht und es gab letztens mit der Generali einen Anstand wegen dem Nutzungsausfall, der aber zu meiner Zufriedenheit geregelt wurde, nachdem ich einen deutlich formulierten Brief mit Argumenten bei denen abgegeben habe (ich fahre da am Haus vorbei). Natürlich hatte ich schon die Höhe im Auge und es war klar, dass es bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug Abzüge gibt, aber auf Vorhaltekosten, da habe ich dann nicht mitgespielt. Ich hätte auch wegen der 75€ geklagt, auf eigene Kosten notfalls.
Also Heimatwerkstatt war 70 km entfernt. 3 andere VW Häuser wären näher gewesen. Der Abschlepper hat mich mitgenommen und heim gefahren.
Also ich war ja nass nach dem Unfall aufgrund des Wetters, Schneeregen. Öffentlich hätte geheissen: Zu Fuß zum Bus, dann mit Bus weiter, Bahnfahren mit Umsteigen/warten, weiter mit Bus, dann Rest zu Fuß. Reisezeit 3 Stunden (da ich auf dem Land wohne). Ich verlange dann zumindest 2x Taxi Kosten aufgrund der schlechten Verbindung und zeitaufwändigen Abholung.
Mit dem Taxi ca. 35 min.
Also Kürzung wegen näherem VW Händler ok, dann aber 2x Taxikosten fiktiv.
Taxi ist ja auch ÖV und mehr wie zwei Stunden mehraufwand bei ungeplanter Reise bei schlechtem Wetter und deswegen ungeeigneter Kleidung ist ein Grund.
Selbst für die Abholung bei Sonnenschein fände ich das eine Zumutung. Innerstädtisch Bahn, ok, das verstehe ich. Aber in meinem Fall fände ich das Unzumutbar.
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Kannst ja deinen Stundensatz laut Lohnzettel verrechnen.
Kurzes Feedback:
Nach Klageeinreichung wegen Kürzung der Verbringungskosten um 50 Euro plus Ust. hat die HUK bezahlt.
Also Verbringungskosten+Zinsen+ Anwalt+ Gerichtskosten
Danke fürs feedback. Also alles wie immer. 🙂
die sind ernsthaft wegen 50 euro + steuer einen prozess eingegangen? wow, das ist typisch... da werden wieder sinnlos kundengelder verbrannt.
allerdings muss man das thema verbringunskosten wirklich im auge behalten. was manche firmen da berechnen, grenzt schon an unverschämtheit.
Klageeinreichung und Prozess liegen weit auseinander.
Naja, wenn du nach Klageeinreichung der Forderung nachgibst und die Klage durch Befriedigung des Klägers für erledigt erklärst, hast du zumindest die Gerichtskosten für die Verfahrenseröffnung am Hals. Also hat die HUK da viel Geld gespart. Den Sachbearbeiter würde ich mir vorknöpfen, weil er hier zusätzliche Kosten verursacht hat und nicht erkannte, dass es der Geschädigte Ernst meint.
@wolfgangpauss schrieb am 3. Oktober 2019 um 23:07:11 Uhr:
Naja, wenn du nach Klageeinreichung der Forderung nachgibst und die Klage durch Befriedigung des Klägers für erledigt erklärst, hast du zumindest die Gerichtskosten für die Verfahrenseröffnung am Hals. Also hat die HUK da viel Geld gespart. Den Sachbearbeiter würde ich mir vorknöpfen, weil er hier zusätzliche Kosten verursacht hat und nicht erkannte, dass es der Geschädigte Ernst meint.
der arbeitet auf Anweisung. Oder glaubst du wirklich das der das zu entscheiden hat?
Das läut alles streng nach Vorgaben des Arbeitgebers.
Und nach wie vor... wenn es jetzt (aus Sicht der Vers.) einmal schief lief, bleiben immer noch die 99 anderen Fälle, in denen die 50€ (und teils deutlich mehr) gespart wurden. Alles in allem kein schlechtes Geschäft. Ich würde den MA für seine Arbeit und Mühen eher loben.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 3. Oktober 2019 um 23:07:11 Uhr:
Naja, wenn du nach Klageeinreichung der Forderung nachgibst und die Klage durch Befriedigung des Klägers für erledigt erklärst, hast du zumindest die Gerichtskosten für die Verfahrenseröffnung am Hals. Also hat die HUK da viel Geld gespart. Den Sachbearbeiter würde ich mir vorknöpfen, weil er hier zusätzliche Kosten verursacht hat und nicht erkannte, dass es der Geschädigte Ernst meint.
Nein, völlig falsch. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache selbstredend der gegnerischen Versicherung auferlegt. Für die Versicherung ist das teurer als die freiwillige Zahlung zuvor. Es rechnet sich lediglich, weil nur ein geringer Bruchteil der Geschädigten seinen Ansprüchen konsequent nachgeht.
Danke für die Rückmeldung.
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Was wurde denn aus den beiden anderen Posten die gekürzt wurden? Also:
- Kürzung Honorar Sachverständiger
und der grosse Posten
- Abschleppkosten zur Heimatwerkstatt
Wäre toll diesbezüglich was von dir zu hören.
Abschleppkosten haben wir die Kürzung nach einer Nachzahlung akzeptiert (da eine andere VW Werkstatt näher war), SV hat auch auf die 100 Euro verzichtet. Die Verbringungskosten Lackierer habe ich auf Kostenrisiko des VW Händlers Klage eingereicht, weil die meinten, das hätten sie immer bekommen.