HUK kürzt SV und Werkstatt
Hallo,
hatte im Februar einen unverschuldeten Unfall. Sachlage eindeutig.
Die HUK reguliert endlich, aber kürzt:
1. SV Rechnung um ca. 100 Euro (von 1100 Euro auf knapp 1000 Euro; Schaden laut Gutachten 9300 Euro, wurde aber noch 300 Euro teurer bei der Reparatur)
2. Werkstatt Lackiererei Verbringung um ca. 50 Euro (von 130 Euro auf 80 Euro)
3. Abschlepprechnung wird noch "geprüft" seitens der HUK
Gibt es eine "Regelung", wie hoch die SV Rechnung sein darf?
Gibt es eine "Regelung", wie hoch Verbringungskosten sein dürfen, wenn zB die Lackiererei recht nahe der Werkstatt ist?
Wie würdet ihr hier vorgehen bei einem Streitwert von ca. 150 Euro + X (Abschlepprechnung)?
Was kostet eine Klage in so einem Fall inkl. allem?
Gibts hier Erfahrungen aus erster Hand?
Beste Antwort im Thema
Kurzes Feedback:
Nach Klageeinreichung wegen Kürzung der Verbringungskosten um 50 Euro plus Ust. hat die HUK bezahlt.
Also Verbringungskosten+Zinsen+ Anwalt+ Gerichtskosten
125 Antworten
Zitat:
Hannes, im KH Schaden gibt es keine "Versicherungsbedingungen" die zu beachten wären, oder in die man mal schauen sollte.
Und welche Leistungen zu erbringen, respektive notwendig sind, dass entscheidet auch nicht der KH- Versicherer. Ganz sicher nicht, auch wenn er das immer gern mal möchte........😉
oh mein Gott.........😰
ein AG Urteil aus Steinfurt, was für ein Drama.
Ein Umbruch in der Rechtsprechung pro Versicherung.
Das Ende ist nach.........🙁
Hannes, aber nun mal im Ernst........🙄
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. Mai 2019 um 19:14:59 Uhr:
oh mein Gott.........😰ein AG Urteil aus Steinfurt, was für ein Drama.
Ein Umbruch in der Rechtsprechung pro Versicherung.
Das Ende ist nach.........🙁
Hast Du eins aus einer höheren Instanz, das etwas anderes sagt?
Wie gesagt, unser Büro schreibt höherwertige Gutachten als ein Kfz-Gutachter. Jeder dritte Vorgang geht vor Gericht, wenn die Anspruchhöhe >500.000 EUR liegt. Bisher ist noch keines meiner Gutachten widerlegt worden.
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@Hannes1971
Hast Du eins aus einer höheren Instanz, das etwas anderes sagt?
Wie gesagt, unser Büro schreibt höherwertige Gutachten als ein Kfz-Gutachter. Jeder dritte Vorgang geht vor Gericht, wenn die Anspruchhöhe >500.000 EUR liegt. Bisher ist noch keines meiner Gutachten widerlegt worden.
Eíngebildet bist du aber gar nicht oder ?
Das mag ja sein, das du "höherwertige" Gutachten schreibst, wie ein KFZ- Gutachter. Tut hier aber rein gar nichts zur Sache.
Aber wenn du hier schon rumpupst und den oberschlauen Gutachter raushängen lassen möchtest, dann solltest du aber schon wenigstens den Unterscheid zwischen Vertragsrecht und Schadenersatzrecht kennen.
Soso... 🙂
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Mai 2019 um 19:20:50 Uhr:
Wie gesagt, unser Büro schreibt höherwertige Gutachten als ein Kfz-Gutachter. Jeder dritte Vorgang geht vor Gericht, wenn die Anspruchhöhe >500.000 EUR liegt. Bisher ist noch keines meiner Gutachten widerlegt worden.
Wie Du bereits mehrfach ausgeführt hast, malst Du also im Auftrag und auf Weisung von Versicherungen kleinere Zahlen als die der Realität entsprechenden in irgendwelche Berichte.
Was dies mit einem ordentlichen Gutachten zu tun hat, erschließt sich mir allerdings nicht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. Mai 2019 um 08:03:19 Uhr:
Nicht? Mache ich im Auftrag von Versicherungen jeden Tag...
Von der Thematik Schadensersatzrecht hast Du jedenfalls keinen blassen Schimmer....
Zitat:
@rrwraith schrieb am 23. Mai 2019 um 20:50:31 Uhr:
Von der Thematik Schadensersatzrecht hast Du jedenfalls keinen blassen Schimmer....
Naja, ich weißja von wem es kommt. Halt von niemandem den man ernst nehmen müsste.
Verbreite nur weiter Deine Weisheiten, ich bin raus hier. Muss morgen früh raus, rechtmäßig ungedeckte Positionen streichen und überzogene Forderungen kürzen...
Hannes1971
Muss morgen früh raus, rechtmäßig ungedeckte Positionen streichen und überzogene Forderungen kürzen...
Ach Hannes, ich glaube du musst noch viel lernen in deinem jungen und bisher doch ziemlich arroganten und überheblich geführten Leben.......🙂
Hier mal was für dein Stammbuch:
Wenn du wirklich ein Sachverständiger sein willst, so wie du das hier zu suggeriern vermagst, dann sind deine Ausführungen hier doch mehr als befremdlich.
Ein Sachverständiger hat sich mit technischen Aspekten bei der Erstellung eines Gutachten zu beschäftigen und leiten zu lassen. Die juristische Würdigung von Tatbeständen obliegt der Judikative und keinem anderen und schon überhaupt nicht einem Hannes....🙂
Und was deine Gutachten betrifft:
Wenn du oder dein Arbeitgeber hier im Auftrag einer Versicherung ein Gutachten erstellt, dann ist das nicht mehr und nicht weniger als ein Parteivortrag. Eventuell ein qualifizierter, mehr aber nicht.
Also, versuche hier nicht den Lesern zu suggerieren, das deine "Gutachten" hier "Gottes Gebot" wären oder gar einen Rechtsstreit entscheiden. Das kannst du deinen Kumpels, Freunden, oder meinetwegen auch deiner Friseurin erzählen, die glauben dir das vielleicht.
Andere, insbesondere hier im Versicherungsforum ganz sicher nicht. Das ist einfach nur lächerlich.
In einem Zivilprozess wird immer ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eingeholt und dessen Gutachten ist "Gottes Gebot" und nicht das der Parteien.
Also, erzähle hier keinen vom Pferd Herr Höherwertiger Gutachter.....
Du kannst hier natürlich weiter Sahne schlagen, aber ich halte dir vor, das du von diesem Thema hier absolut keine Ahnung hast und mit deinem großspurigen Geschreibsel hier nur versuchst deine Unkenntnis zu überdecken.
Es würde dir besser zu Gesicht stehen, Fehler in deinen Ausführungen einzugestehen, anstatt hier weiterhin fachlich dummes Zeug zu schreiben.
So etwas -zum Beispiel- zeichnet im übrigen einen erfahrenen und umsichtigen Sachverständigen aus.
Aber nicht das auf die Kacke hauen und angeben.
Gute Nacht, schlaf gut.
Und viel Erfolg Morgen beim streichen......🙂
Anwalt sagt:
- SV Kürzung nich iO, kann eingeklagt werden
- Verbringung Lackierer nicht iO, kann eingeklagt werden
Meist zahlt die HUK bei Klage dann doch.
- Abschleppen zur "Heimatwerkstatt" Ausgang ungewiss
Zitat:
@xavair1 schrieb am 24. Mai 2019 um 19:19:22 Uhr:
Anwalt sagt:
- SV Kürzung nich iO, kann eingeklagt werden
- Verbringung Lackierer nicht iO, kann eingeklagt werden
Meist zahlt die HUK bei Klage dann doch.Hab ich schon geschrieben hier, glaube ich......🙂
Mann erkennt seine Schweine halt am Gang.......😁
Mein lieber Herr Themenstarter,
Du hast hier 5 Seiten mehr oder weniger große Rechthaberei provoziert!
So kann man auch Leute beschäftigen.
Der Anwalt sagt Dir zu jedem Thema ein Kurz-Statement und das war`s.
Warum nicht gleich so? :-))))
Es gibt Bereiche wo die Erfahrungen und die Meinungen von Vielen was
bringen kann, aber in so einem Fall bringt das eben gar nichts!
Ich will hier aber nicht auch noch als Klugscheißer gelten und sagen einfach
mal nur noch … schönes Wochenende! :-)))
Naja das Telefonat hat schon eine halbe Stunde gedauert, aber ich wollte hier kein Gesprächs-Protokoll erstellen, sondern kurzes Feedback geben.
Den Satz mit "Rechthaberei provozieren" versteh ich nicht.
Tja man muss ja wissen wie es läuft in Foren, wenn man solche Fragen stellt.
Früher gingen die Männer in die Kneipe und palaverten über Gott und die Welt
und insbesondere auch über Autos. Heute setzen sie sich an die Kiste …
sprich TV und Internet.
Aus dem Dorf mit ca. 2.000 Seelen im Sauerland wo ich herkomme
gab es früher 4 Kneipen, heute gibt es gar keine mehr. :-(((
@GerhHue
Früher gingen die Männer in die Kneipe und palaverten über Gott und die Welt
und insbesondere auch über Autos. Heute setzen sie sich an die Kiste …
sprich TV und Internet.
Aus dem Dorf mit ca. 2.000 Seelen im Sauerland wo ich herkomme
gab es früher 4 Kneipen, heute gibt es gar keine mehr. :-(((
und genau deswegen bist jetzt auch hier, genau wie
die anderen Männer....Gelle? 🙂