HUK 24 kürzt Rechnung bei Glasbruch

Ich habe letzte Woche von der HUK 24 die Mitteilung bekommen, dass die von der VW-Verstragswerkstatt veranschlagte Rechnung für einen Tausch der Windschutzscheibe wegen Steinschlags nicht akzeptiert wird.
Die Rechnung wurde um rund 20 EUR gekürzt (von ursprünglich € 766 total).
Begründungen der HUK 24:
1. Umwelt/Feinstaubplaketten sind nicht Bestandteil der Teilkaskoversicherung (€ 8,30)
2. Die veranschlagten Ersatzteile werden laut Herstellerangabe nicht benötigt (Clip, Aktivator, Applikator: € 12,30)

Nun, das ist bereits der 2. Glasbruch den ich bei der Huk 24 hatte. Im ersten Fall hatte ich noch eine Werkstattbindung u. ich musste zu Carglass gehen, um die Scheibe tauschen zu lassen. Hier habe ich auch nur 150 € Selbstbeteiligung gezahlt u. eine neue Feinstaubplakette erhalten. Und das ohne Widerspruch der HUK 24. Evtl. hat Carglass die Rechnung nicht so detailiert aufgelistet u. es gab daher keine Beanstandung. Für mich gehört die Feinstaubplakette zum Scheibenwechsel dazu.

Mir war das Ganze peinlich und ich habe mich im Autohaus erkundigt, ob ich den Differenzbetrag noch begleichen soll?
Das Autohaus hat die Kürzung aber akzeptiert u. gemeint, das vor allem die HUK 24 bekannt ist für solche Kürzungen.

Dieses Erlebnis u. die Tatsache, dass die HUK 24 alteingesessene Vertragsinhaber ausnimmt (in meinem Fall ähnlich wie bei Sky, wer seinen Vertrag nicht kündigt u. zu den neuen Tarifen abschliesst, zahlt mitunter mehr für die gleiche Leistung), hat mich dazu bewegt mein nächstes Auto bei einem anderen Unternehmen zu versichern.

Beste Antwort im Thema

@Panoramadach-Hans schrieb am 4. Oktober 2019 um 20:21:42 Uhr:
Bei mir war es genauso, allerdings habe ich das Risiko bereits vor Auftragsvergabe an das VW Autohaus übertragen. Bei mir wurde von 741€ auf 701€ gekürzt. Glaub mir, die haben die Kürzung schon mit eingeplant und werden nicht am Hungertuch nagen müssen;-)

Entschudige bitte, was schreibst du hier für einen Unfug?

Du "überträgst" hier überhaupt kein Risiko an die Werkstatt.

Du unterschreibst eine Reparaturkosten- Übernahme- Erklärung (RKÜ) die vom Versicherer bestätigt wird.

Diese bestätigte RKÜ reicht die Werkstatt mit der Rechnung dann bei der Versicherung ein.

Du bist der Auftrageber und du haftest auch als solcher vollumfänglich für den Ausgleich des Rechnungsbetrages gegenüber der Werkatt.

Nur um das hier mal klarzustellen.

Und das mit deinen "eingeplanten Kürzungen" ist genauso ein Bullshit.

Kein Unternehmen auf der Welt schreibt eine Rechnung in welcher geplanten Kürzungen berücksichtigt werden ........🙄

Lediglich betriebswirtschaftliche Entscheidungen und ein Kundenorientieres Verhalten führen in der Praxis dazu, dass die Werkstätten und Autohäuser diese ungerechtfertigten Kürzungen nicht weiter verfolgen.

Darüber sollte man sich nicht auch noch lustig machen, besser ist es wohl sich darüber zu freuen, dass der Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herantritt.

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Anfang diesen Jahres sollte meine WSS wegen Steinschlag getauscht werden, da wollte Carglass die Kosten für die Umweltplakette noch in bar haben. Die Scheibe wurde dann doch nur repariert. Im Sommer habe ich die Scheibe dann beim Beladen getötet. Da wollte Carglass kein Geld mehr haben . Auf meine Nachfrage hieß es dann „...Da haben wohl doch mal ein paar Leute geklagt und recht gekriegt“
Alles bei der HDI.

Aber wenn Versicherungen bei der Umweltplakette schon anfangen zu diskutieren sind die Leute mit optischen Assistenzsystemen an der Scheibe wohl gut beraten sich die Bedingungen bei der Versicherungsauswahl anzuschauen.

Es geht einzig und allen nur um diesen Beitrag hier:

Zitat:

bei deinem post gibt es einfach mal nichts misszuverstehen. deine werkstatt hat die rechnung getürkt und deinen sb darin einfließen lassen. du hast es so selbst geschrieben. damit hast du wissentlich deine versicherung betrogen. punkt!

@dellenzaehler

Konnte man aber auch schon eindeutig nachlesen. Interpretier und vermute bitte einfach nicht soviel, insbesondere, wenn Du nicht betroffen bist.

Delle hat da nichts vermutet. Er hat seine - nachvollziehbare - Meinung zu deinem Beitrag gepostet. Letzteren hast Du selbst verfasst.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 5. Oktober 2019 um 13:22:19 Uhr:


du meine Güte, Alarme wegen so etwas? 🙄

Naja, aber das kann doch jeder Lesen und sofort verstehen, was er da geschrieben hat.

Oder bezieht sich das auf die albernen Drohungen (vorsichtig sein) ?

Manchmal tun mir die Moderatoren hier bei MT echt leid.......🙁

@berlin-paul
Jetzt jubelst Du mir also diesen Beitrag als Verfasser unter, auf den ich geantwortet habe?

Ich habe nun einmal etwas gegen falsche, verunglimpfende Tatsachenbehauptungen und Unterstellungen!

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Zitat:

@UliBN schrieb am 7. Oktober 2019 um 12:04:49 Uhr:



Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 5. Oktober 2019 um 13:22:19 Uhr:


du meine Güte, Alarme wegen so etwas? 🙄

Naja, aber das kann doch jeder Lesen und sofort verstehen, was er da geschrieben hat.

Oder bezieht sich das auf die albernen Drohungen (vorsichtig sein) ?

Manchmal tun mir die Moderatoren hier bei MT echt leid.......🙁

@berlin-paul
Jetzt jubelst Du mir also diesen Beitrag als Verfasser unter, auf den ich geantwortet habe?

Ich habe nun einmal etwas gegen falsche, verunglimpfende Tatsachenbehauptungen und Unterstellungen!

Da bist Du bei mir an der richtigen Adresse. Sowas finde ich auch nicht in Ordnung. Dieser Beitrag hier

https://www.motor-talk.de/.../...hnung-bei-glasbruch-t6713928.html?...

weist allerdings Dich als seinen Verfasser aus. Wenn das unzutreffend sein sollte, dann bitte doch @steini111 @twindance oder @werkstatt darum, den angeblichen Fehler der Forensoftware zu beheben.

...🙂

Warum wohl habe ich mit Zitat auf Dich geantwortet? Damit Du eben keine falschen Zuordnungen vornimmst. Leider wohl erfolglos!
Die Forensoftware ist in Ordnung.

Ich vertrete die Meinung, dass eine Plakette zum Schaden hinzuzuziehen ist. Natürlich besteht in der Kasko erst einmal Vertragsfreiheit (meine Vers. kennt im übrigen auch einen Passus, der die Schadensumme für alle Scheibenaufkleber auf Summe X begrenzt). Gehen wir aber mal davon aus, dass keine eindeutigen Vertragsvereinbarungen diesbezüglich getroffen sind, muss, sollte es vor Gericht gehen, der altbekannte durchschnittlich Intelligente und Fachwissende herangezogen werden. Da würde ich unterstellen, dass der durchschnitt davon ausgeht: Plakette gehört mit dazu, da sie eben unzertrennlich mit der Scheibe verbunden ist.

Da lässt sich ein schöner Vergleich mit dem Scheinwerfer ziehen: Geht das Glas hopps und ist dabei unweigerlich mit einem ganzen Scheinwerferaustausch verbunden, gibt es eben einen neuen Scheinwerfer und nicht nur den Anteil "Glas" ersetzt. Sicherlich hinkt es etwas, aber die Richtung stimmt.

Zitat:

@UliBN schrieb am 4. Oktober 2019 um 20:52:40 Uhr:


Widerspruch. Als zunächst Selbstzahler wurde bei mir mal die Rechnung so abgefasst, dass die SB "aufgefangen" wurde.

In der Regel ist einer Werkstatt die Abtretung sehr lieb, weil sie in ihrem Sinne abrechnen kann. Sonst würden sie Kürzungen nicht einfach so hinnehmen.

Beispiele gibt es genug.

@UliBN:

Kannst Du mir bitte erklären wie das gemeint ist?
Ich verstehe es so, daß Deine Werkstatt anstelle von (beispielsweise) 300.- einfachmal 450.- auf die Rechnung geschrieben hat, Du in Wahrheit aber nur 300.- bezahlt hast. Als zunächst Selbstzahler wohlgemerkt. In Bar denke ich mal.
Die Rechnung von 450.- hast Du bei der Versicherung eingereicht, Dir wurden (wieder nur als Beispiel!) 150.- SB abgezogen.
Somit wurde Deine SB „aufgefangen“, wie Du das nennst und Du bist ohne Selbstbeteiligung zu einer neuen Scheibe gekommen.

War das so richtig nacherzählt?

Vollkommen falsch. Einmalige Dichtkunst. Lässt sich allein schon in der Buchführung einer Firma nicht darstellen.

Zitat:

wenn sie den Vorgang nicht einmal auch nur ansatzweise kennen

Mal sehen, welche Märchen noch alles kommen.

Zitat:

@UliBN schrieb am 7. Oktober 2019 um 22:12:32 Uhr:


Vollkommen falsch. Einmalige Dichtkunst. Lässt sich allein schon in der Buchführung einer Firma nicht darstellen.

Zitat:

@UliBN schrieb am 7. Oktober 2019 um 22:12:32 Uhr:



Zitat:

wenn sie den Vorgang nicht einmal auch nur ansatzweise kennen


Mal sehen, welche Märchen noch alles kommen.

Und aus welchem Grunde nicht, wenn aus 450,— die Mehrwertsteuer abgeführt wird?
Du brauchst Dich nicht weiter versuchen zu rechtfertigen.
Grüße von Klsus, der mehr als 10 Jahre u.a. Betrugsachbearbeitung betrieben hat.

@UliBN
Mal sehen, welche Märchen noch alles kommen.

Wer bitte ist denn hier der Märchenprinz?

Du bist einfach nur ein Querulant.

Mir ist es egal, ob es dann vll. doch betriebswirtschaftlich darstellbar ist.

Trotzdem ist und bleibt es in Märchen.

@Dellenzaehler
Du solltest Dir wiklich mal einen anderen Ton mit einer gesellschaftsfähigen Wortwahl angewöhnen.

Ich gebe dir vollkommen recht, was die Wortwahl einiger angeht, sobald man in deren Augen von der "einzig wahren Wahrheit" abweicht.

Dennoch würde mich auch brennend interessieren, wie genau du die SB umgehen willst, ohne dich gleichzeitig des Betrugs bzw. der "Beihilfe" oder des Versuchs strafbar zu machen?
Es geht mir nicht um irgendweche Buchhaltungen. Jeder, der schon mal ein Buch gehalten hat weiß, dass man seine Vorhaben dort sehr großzügig abbilden kann, ohne dass es jemals auffält. Mal davon abgesehen, dass man sich auch da mindestens im Graubereich bewegt, interessiert mich jetzt mal in erster Linie die Versicherungsnehmerseite.

Zitat:

@UliBN schrieb am 4. Oktober 2019 um 20:52:40 Uhr:


Widerspruch. Als zunächst Selbstzahler wurde bei mir mal die Rechnung so abgefasst, dass die SB "aufgefangen" wurde.

In der Regel ist einer Werkstatt die Abtretung sehr lieb, weil sie in ihrem Sinne abrechnen kann. Sonst würden sie Kürzungen nicht einfach so hinnehmen.

Beispiele gibt es genug.

dann kläre uns doch mal auf @UliBN wie du das denn gemeint hast, wenn wir alle zu doof sind es zu verstehen?

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