HU und Verbandskasten
Wie lange muss der Verbandskasten bei der HU noch gültig sein?
Einen Tag nach der HU oder bis zur nächsten HU (also Tag der HU und 2 Jahre)?
77 Antworten
Zitat:
@Acki68 schrieb am 18. März 2025 um 10:25:55 Uhr:
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt."
Das ist interessant. Auf unseren Feuerwehrfahrzeugen haben wir Notfall-Rucksäcke, für die Norm (weil vorgeschrieben) einen Feuerwehr-Verbandkasten und für den TÜV noch einen Fahrzeug-Verbandkasten.
Also insgesamt dreifach Material, von denen zwei Kästen nur der Erfüllung von Normen / Vorschriften dienen und praktisch nie genutzt werden. Das DRK freut sich alle paar Jahre über Nachschub von abgelaufenen Material für die Erste-Hilfe-Kurse.
Zitat:
@ktown schrieb am 18. März 2025 um 10:16:14 Uhr:
@Acki68 Wer redet den von der StVZO?
Der TÜV.
Gegenstand der HU ist (im Wesentlichen) die StVZO, in keinem Fall aber die Vorschriften über Medizinprodukte. Demnach kann das mitzuführende Verbandmaterial nicht bemängelt werden, wenn es nur gegen solche Vorschriften verstößt.
Zitat:
Fehlt es, kann das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht festgestellt werden was letztlich von TÜV wie auch Polizei sicherlich gleichgesetzt wird mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum.
Für den TÜV ist es aus den genannten Gründen kein Kriterium. Für die Polizei könnte es relevant sein, wenn sie über einen Verstoß gegen Vorschriften über Medizinprodukte nachdenken möchten. Das werden sie in der Praxis aber nie, und ein ggf. erhobener Vorwurf bzgl eines Verstoßes gegen die StVZO ist unzutreffend, wenn er sich allein auf das verstrichene Ablaufdatum bezieht.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 18. März 2025 um 11:30:28 Uhr:
Der Hersteller garantiert auch nur Sterilität unter den Laborbedingungen, die zur Validieren zum Einsatz kamen. Dazu gehört nicht "liegt zwischen -20° und + 80° im Kofferraum und wird kräftig durchgeschüttelt". Diese Daten sind Teil des Risikomanagements der Hersteller. Häufig sind es 5 Jahre was sich in der Warenwirtschaft und beruflicher Anwendung bewährt hat. Wenn die 'rum sind, ist der Hersteller aus jeder Haftung 'raus.
Ist er sowieso. Weiß dem Hersteller mal nach, dass die Wundinfektion durch ein nicht steriles Verbandmittel verursacht wurde und nicht durch die allgemeine hygienische Situation am Unfallort. Die wenigsten Unfälle passieren im Reinraum...
Zitat:
Bei der Haltbarkeit problematischer sind Fixiermaterialien wegen ihrer elastischen Eigenschaften und nicht wegen der Sterilität (10 Jahre) und Klebstoffe in Pflastern. In 10 Jahren sind die Einmalhandschuhe durch, evtl. auch die FFP2-Masken.
Das ist der wesentliche Grund, warum das Haltbarkeitsdatum durchaus Sinn macht. Ich möchte in einer Erste-Hilfe-Situation nicht mit Pflastern dastehen, die nicht kleben oder mit spröden Handschuhen, die reißen.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 18. März 2025 um 11:30:28 Uhr:
Aus administrativen Gründen geben Hersteller hier bis 20 Jahre an.
Ja, es gibt Verbandkästen mit 20 Jahren Haltbarkeit zu kaufen. Die sind in der Praxis aber kaum anzutreffen. Auch nicht als Erstausstattung bei Premium-Marken.
Zitat:
Bei der Haltbarkeit problematischer sind Fixiermaterialien wegen ihrer elastischen Eigenschaften und nicht wegen der Sterilität (10 Jahre) und Klebstoffe in Pflastern. In 10 Jahren sind die Einmalhandschuhe durch, evtl. auch die FFP2-Masken.
Deswegen haben neuere Kästen auch drei verschiedene Ablaufdaten angegeben....
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Zitat:
@Acki68 schrieb am 18. März 2025 um 10:25:55 Uhr:Zitat:
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt."
Manche haben bereits Pferde vor der Apotheke kotzen sehen ... und der mich erheiternde Bericht des Leiters der örtlichen BRK-Bereitschaft zeigt, dass ein Prüfingenieure (HU) obige Bestimmung nicht wirklich realisierte:
Tatsächlich wurde das Fehlen eines Verbandskastens nach DIN 13164 in einem der hiesigen RTW humorlos montiert.
Ja das stimmt, hatte mal abgelaufende Einweghandschuhe zum schrauben .. konnte man vergessen, die sind teilweise beim anziehen gerissen... Ablaufdaten beim "Gummi" hat schon seinen Grund😁😁...und ist keine böse Verkaufsförderung vom Hersteller...
OK aus Nachhaltigkeitsgründen kann man drüber diskutieren, aber auf keinen Fall wegen dem Geld, wenn man Augen offen hält gibt immer mal Angebote wo man einen frischen Sanikasten für wenige Euro bekommt...
Ich habe 2 x meinen Kasten benötigt, war garkein Unfall im Straßenverkehr.. Körperverletzung an der Straße ... ich bin nie auf die Idee gekommen von irgendeinem dafür 5 EURO als Ersatz für einen neuen Kasten zu verlangen... hab mir einfach schnell einen neuen geholt, bin stolz auf mich selber, dasss ich helfen konnte.. fertig...
Zitat:
@Rigero schrieb am 18. März 2025 um 12:00:58 Uhr:
Das Fehlen eines Verbandskastens nach DIN 13164 in einem der hiesigen RTW wurde während der HU tatsächlich und ernsthaft montiert.
Siehe mein Beitrag weiter oben...
Zitat:
@hk_do schrieb am 18. März 2025 um 11:40:03 Uhr:
Der TÜV.Gegenstand der HU ist (im Wesentlichen) die StVZO, in keinem Fall aber die Vorschriften über Medizinprodukte. Demnach kann das mitzuführende Verbandmaterial nicht bemängelt werden, wenn es nur gegen solche Vorschriften verstößt.
und deswegen erfolgt auch nur ein Hinweis und keine Eintragung als Mangel.
Zitat:
@hk_do schrieb am 18. März 2025 um 11:40:03 Uhr:
Für die Polizei könnte es relevant sein, wenn sie über einen Verstoß gegen Vorschriften über Medizinprodukte nachdenken möchten.
Eigentlich auch das nicht. Das MPG gilt für gewerbliche Verwender und Inverkehrbringer - ggf. auch 'Anwender'. Die Ausrüstung des Kfz ist aber keine 'Anwendung' i.S.d. §4 MPG. §35h StVZO verweist auf die DIN13164, diese aber nicht auf das MPG, was i.d.R. auch für den gewöhnlichen Endverbraucher nicht relevant ist.
Kurzum, ein unvollständiger unabgelaufener Kasten ist eine OWI, ein abgelaufener vollständiger nicht.
Deswegen schrieb ich "nachdenken", die genaue Rechtslage kenne ich nicht.
Was ich allerdings weiß ist: das MPG hat keinen §4 (mehr) 😉
Immer wieder erstaunlich. So ein neuer Verbandkasten kostet im Schnitt 7,- €, hält 5 Jahre, also 1,40 € im Jahr, sind 0,0038 € am Tag. Und dafür gehe ich das Risiko ein, dass die sterilen Inhalte im Falle eines Falles nicht mehr steril sind?
Für Raucher - eine Schachtel Zigaretten in 5 Jahren nicht rauchen und dafür einen neuen Verbandkasten kaufen.
Für Biertrinker - zwei Glas Bier im Restaurant/Gasthaus in 5 Jahren nicht trinken und schon ist der neue Verbandkasten finanziert.
Der Preis für so ne Kiste ist tatsächlich pillepalle , 'ne sterile Wunde die eine sterilen Verband erfordert wird man trotzdem nicht finden 🙂 .
Ich rauche nicht und trinke kein Bier - ich rechne in Döner. 😁
"Ich hätte gerne 0,8 Döner. Mit alles und scharf, aber ohne Schaf"
Die Kacke, weill man die VK zum Glück so selten braucht, fliegen die auf Jahre im Auto rum, geraten in Vergessenheit. Haben bei dem ein oder anderen vllt. auch eine gewisse Malträtur erlebt und das Pflaster ist ausgetrocknet und die Eselohren der Wundkompresse gucken aus der Knittertüte.
P.S. es gibt ja nicht nur *Kästen*.