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HU/SP vom Auflieger bis zu einem Jahr abgelaufen

Themenstarteram 6. März 2018 um 11:08

Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Ich arbeite in einer Spedition und wir haben Kunden wo unsere Auflieger teilweise Monate lang stehen. Es gibt sogar Kunden wo ein Auflieger bis zu einem Jahr steht.

Da kommt es schon mal vor, dass die HU/SP abgelaufen ist, bevor wir ihn wieder abholen.

Wir haben eine Liste von DEKRA Standorten in der Nähe der Kunden, damit sie sofort zum Prüfstelle gebracht werden können.

Wir haben davon gehört, das gewerbliche Auflieger auf direkten Weg zu einer Prüfstelle gebracht werden dürfen, wenn sie bis zu einem Jahr abgelaufen sind.

Hat da jemand einen gesetztes Text oder Ähnliches für mich, oder eine Stelle wo ich das finden kann? Ich finde immer nur Sachen über PKW's und deren Anhänger.

Oder kennt jemand eine Möglichkeit den Auflieger legal zur nächsten Prüfstelle zu bringen?

Ich hoffe wirklich jemand hat eine Idee und kann mir helfen.

LG

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

SP-Pflichtige Fzge sind ab dem ersten Tag der Überziehung mit Strafe belegt, das ist nicht wie bei den milden Strafen bei PKW , Motorrädern usw.

Was spricht denn dagegen , die Fzge einfach pünktlich vorzuführen ? Da ist doch ein ganzer Monat , bzw. bei der SP sogar 2 Monate Zeit für ! Das kann doch irgendein Fahrer , der gerade in der Nähe ist und Zeit hat . Die Liste mit den Fälligkeiten und wo die Fzge stehen , hat man doch vorliegen. Wenn man das nicht planen kann , hat man seinen Beruf verfehlt.

MfG Volker

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Nicht ganz. Dir braucht bloß ein missgünstiger Nachbar das Ordnungsamt auf den Hals hetzen, dann kommen die mit Umweltgefährdung um die Ecke. Wäre nicht das erste Auto, was vor der Restaurierung von Amts wegen verschrottet wurde. Deswegen lieber gleich in die Halle damit.

Bei einem Auflieger dürfte die Beweisführung seitens des Amtes mangels Motor/Getriebe aber schon schwieriger werden. Absolut sicher würde ich mich damit auf Privatgrund aber auch nie wähnen.

 

mfg

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 7. März 2018 um 14:07:44 Uhr:

Nicht ganz. Dir braucht bloß ein missgünstiger Nachbar das Ordnungsamt auf den Hals hetzen, dann kommen die mit Umweltgefährdung um die Ecke. Wäre nicht das erste Auto, was vor der Restaurierung von Amts wegen verschrottet wurde. Deswegen lieber gleich in die Halle damit.

Bei einem Auflieger dürfte die Beweisführung seitens des Amtes mangels Motor/Getriebe aber schon schwieriger werden. Absolut sicher würde ich mich damit auf Privatgrund aber auch nie wähnen.

mfg

Das ist ja wohl in der Regel dann nicht zugelassen, oder?

So isses.

Ja, stimmt. Das bezog sich auf abgemeldet.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 7. März 2018 um 09:36:17 Uhr:

Nope. Wenn der erste Weg der direkte zur HU ist, passiert nix. Du darfst ja auch mit einem abgemeldeten Auto direkt zum Zulassen fahren.

Was sein kann, ist dass er die HU doppelt bezahlen muss.

Irrtum. Ne Freifahrt zur HU gibt es auch mit abgelaufener HU nicht. Die HU hat einfach nicht abgelaufen zu sein und fertig.

Mit ohne Zulassung und ungestempelten Kennzeichen darfst du nur fahren, wenn du die EVB Nummer von der Versicherung und eine Kennzeichenzuteilung vom Straßenverkehrsamt hast.

am 7. März 2018 um 18:53

Die HU + ggf. SP-Prüfung, etc gehört zu Zulassung, da ist es vollkommen egal wo das Fahrzeug abgestellt ist. Ggf. latscht dir jeder Polizist quer durch den Vorgarten um die Plakette abzulesen und dir eine zu verbraten.

@buckdanny99 ...du schreibts Blödsinn, ein Grundstück mit nem Zaun drumrum ist noch lange keine Wohnung gem. Art 13 GG

Zitat:

wenn das Fahrzeug, nicht nur Anhänger, auf einem eingefriedetem Grundstück steht dann ist man "sicher" weil dieser Grund durch das GG geschützt ist, diese eingefriedeten Grundstücke dürfen nicht einfach so betreten werden

Das ist ein Irrglaube.

Wenn die Polizei das raus bekommt, bekommt sie das raus. Auch ein eingefriedetes Grundstück darf betreten werden, außer dort steht ein Schild oder es ist abgeschlossen. Manche Leute haben ja auch n offenes Gartentor (oder garkeins) trotz einfriedung und die Klingel erst an der Haustüre.

Auch eine Hecke ist eine Einfriedung. Im Grundgesetz steht übrigends nur was zur Wohnung...

Wenn man nen Anhänger Rückwärts an den Zaun stellt, kann vieleicht auch ein Polizist durch den Zaun die Tüv-Plakette sehen.

Und selbst wenn er sich strafbar gemacht hat / seine Amtpflichten verletzt hat, o.ä. und es zu einem "Beweisverwertungsverbot" kommen sollte, was sehr unwahrscheinlich ist, kann der Polizist der gesehen hat dass der Anhänger keine gültige Plakette mehr hat, unabhänig davon das Straßenverkehrsamt damit beauftragen, von dir den letzten HU Nachweis zu bringen. Spätestens an dem Punkt ist das Thema dann eh durch.

Ein Auto in Deutschland braucht eine gültige HU, sonst kostet es Strafe wenn man erwischt wird.

Es ist dabei unerheblich, ob sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des erwischt werdens auf Privatgrundstück befindet oder nicht.

Wenn man keine neue HU durchführen lässt, muss man es Abmelden, punkt, aus, fertig.

Zitat:

@gast356 schrieb am 7. März 2018 um 19:53:48 Uhr:

Die HU + ggf. SP-Prüfung, etc gehört zu Zulassung, da ist es vollkommen egal wo das Fahrzeug abgestellt ist. Ggf. latscht dir jeder Polizist quer durch den Vorgarten um die Plakette abzulesen und dir eine zu verbraten.

@buckdanny99 ...du schreibts Blödsinn, ein Grundstück mit nem Zaun drumrum ist noch lange keine Wohnung gem. Art 13 GG

Nur Grundstück mit Zaun drum rum ist nicht geschützt im Sinne von Art 13 GG, das stimmt, muss schon zum Haus gehören.

Mir ging es die Aussage es reicht Privatgrund.

Der Blödsinn wurde von Dir hineininterpretiert, scheinst ein guter Korinthenkacker zu sein

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 7. März 2018 um 09:10:32 Uhr:

Bei Anhängern gilt das gleiche wie bei Kraftfahrzeugen. Ist das Ding zugelassen, muss es eine gültige HU haben.

Jepp.

Zitat:

Hat er die nicht, bekommt der Halter ne Strafe,

nur, wenn er auch erwischt wird!

Zitat:

und der Fahrer auch, wenn es gefahren wird.

Das Fahren mit abgelaufener HU/SP ist so lange nicht verboten, wie der Betrieb des Fahrzeugs nicht untersagt wird. Demnach dürfte der Fahrer nichts zu befürchten haben.

Für den Halter steigt allerdings durch die Fahrt das Risiko, erwischt zu werden.

Zitat:

Einzige Möglichkeit dem zu entgehen ist genau genommen Abmelden...

Genau genommen noch nichtmals das:

Wenn man den Fahrzeugschein zur Abmeldung vorlegt, ist ja am Stempel zu mindestens die Überfälligkeit der HU zu erkennen (und durch einfaches Kopfrechnen in Verbindung mit Kenntnis der Vorschriften auch die der SP). Da könnte die Zulassungsstelle also problemlos die Bestrafung des Halters veranlassen.

Moin Moin !

SP-Pflichtige Fzge sind ab dem ersten Tag der Überziehung mit Strafe belegt, das ist nicht wie bei den milden Strafen bei PKW , Motorrädern usw.

Was spricht denn dagegen , die Fzge einfach pünktlich vorzuführen ? Da ist doch ein ganzer Monat , bzw. bei der SP sogar 2 Monate Zeit für ! Das kann doch irgendein Fahrer , der gerade in der Nähe ist und Zeit hat . Die Liste mit den Fälligkeiten und wo die Fzge stehen , hat man doch vorliegen. Wenn man das nicht planen kann , hat man seinen Beruf verfehlt.

MfG Volker

Themenstarteram 9. März 2018 um 8:28

Zitat:

@buckdanny99 schrieb am 7. März 2018 um 12:37:38 Uhr:

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 7. März 2018 um 09:36:12 Uhr:

[

Wenn die Anhänger auf Privatgrund stehen, wird niemand bestraft. Und einen zugelassenen und versicherten Anhänger abzumelden, um den dann auf KZK anzumelden, um zur HU/SP zu fahren, ist doch irgendwie hirnrissig, oder?

wenn das Fahrzeug, nicht nur Anhänger, auf einem eingefriedetem Grundstück steht dann ist man "sicher" weil dieser Grund durch das GG geschützt ist, diese eingefriedeten Grundstücke dürfen nicht einfach so betreten werden

Da wo unsere Auflieger stehen, stehen sie sicher. Da kann keine Strafe für kommen. Unser Problem ist halt, dass sie von da aus zur DEKRA müssen.

Sie fahren auf direktem Wege dort hin.

Unser Auftraggeber möchte es gerne schriftlich haben, dass dies erlaubt ist.

Zitat:

Unser Problem ist halt, dass sie von da aus zur DEKRA müssen.

Sie fahren auf direktem Wege dort hin.

Unser Auftraggeber möchte es gerne schriftlich haben, dass dies erlaubt ist.

Das "Vorgehen" ist so aber eben nur nicht erlaubt, das ist das Problem...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 9. März 2018 um 13:54:06 Uhr:

Zitat:

Unser Problem ist halt, dass sie von da aus zur DEKRA müssen.

Sie fahren auf direktem Wege dort hin.

Unser Auftraggeber möchte es gerne schriftlich haben, dass dies erlaubt ist.

Das "Vorgehen" ist so aber eben nur nicht erlaubt, das ist das Problem...

Richtig! Es wird üblicherweise selbst von der Polizei toleriert, aber schriftlich wird es Dir keiner bestätigen.

Wollt ihr die denn aufladen oder wie soll das gehen? Wie weit ist denn die Prüfstelle weg?

Themenstarteram 12. März 2018 um 14:15

Zitat:

@Bitboy schrieb am 9. März 2018 um 14:35:39 Uhr:

Wollt ihr die denn aufladen oder wie soll das gehen? Wie weit ist denn die Prüfstelle weg?

Die Auflieger stehen beim Kunden und wir holen die nach einiger Zeit wieder ab. Dann ist dort Leergut drauf. Die Prüfstellen sind unterschiedlich weit weg. Im Durchschnitt vielleicht 5-8 Kilometer. Es sind auch welche dabei, die nur 2km entfernt sind.

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