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LKW Führerschein ist angeblich "abgelaufen"

Themenstarteram 15. Oktober 2010 um 18:00

Hallo Trucker und Rechtsanwälte Spezialisten für Führerscheinrecht???

Ich habe meinen Klasse II Schein seit 1977. Brauche Ihn eigentlich seit Jahren nur zum Fahren meines 10 tonnen schweren Wohnmobils ( umgebauter Mercedes 1120 LKW Koffer ) .

War einige Jahre nicht im Land und erfahre nun, daß mein Schein nicht mehr gilt Klasse C??? weil ich mit 50 Jahren eine Gesundheitsprüfung hätte machen müssen und dann alle 5 Jahre.

Das ist doch wohl ein Witz denke ich mir, ich habe den Lappen doch nicht verloren, habe noch immer den grauen alten Lappen mit meinem Bild mit langen H aaren ( Ihr wisst schon von früher ) ich habe Null Punkte in Flensburg, habe niemals auch nur einen Monat meinen Schein für I , II und III abgeben müssen, bin kerngesund, brauche keine Brille und bin erst 55 Jahre alt ( man soll ja heute sogar bis 67 arbeiten ), ok, nein sagt man mir, wenn ich vor 5 Jahren ( als ich 50 Jahre alt war, die Gesundheitsprüfung gemacht hätte, dann hätte ich den Schein behalten, daß ich jetzt gesund bin interessiert nicht, weil ich habe ja vo 5 Jahren meine Gesundheit nicht nachgewiesen.

Was kann ich da machen? Wer hat eine Tipp oder selbst schon diese Erfahrung gemacht und eine Lösung für das Problem gefunden.

Oder muß ich jetzt den Laster verkaufen und mir einen kleinen Plastikbomber kaufen?

Jede Hilfe ist mehr als willkommen.

Danke schon einmal vorab.

Uli aus München

Beste Antwort im Thema

Hallo Uli,

keine Panik. Deine Fahrerlaubnis ruht nur. Wenn du die, mittlerweile erforderliche, ärztliche Untersuchung einreichst, wir dein Führerschein verlängert. Den grauen Lappen bist du allerdings los.

Gruß

Frank

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Hallo Uli,

keine Panik. Deine Fahrerlaubnis ruht nur. Wenn du die, mittlerweile erforderliche, ärztliche Untersuchung einreichst, wir dein Führerschein verlängert. Den grauen Lappen bist du allerdings los.

Gruß

Frank

yepp, ab zum Arzt.

Die Bescheinigung ist leicht geholt.

Schwerer wirds beim augenärztlichen Gutachten , aber auch das ist über 50 noch zu meistern.

Dann mit beiden Bescheinigungen zur FE-Behörde und eine schicke neue Plastikkarte beantragen.

Wenn du irgendwann doch mal mal beruflich damit fahren musst, brauchst du zusätzlich mittlerweile dann noch Weiterbildungen gemäß BKrFQG und die Schlüsselnummer 95 auf der Plastik.

Ich kann mich da nur Anschließen. :)

Dein Führerschein ruht nur, bzw. im moment darfst du wirklich nicht mehr fahren, solange du deinen führerschein nicht verlängert hast.

Ab zum Arzt, Untersuchen lassen und mit der Bescheinigung zur Führerscheinstelle. (Paßbild nicht vergessen).

Erst wenn der Arzt der Meinung ist, du bist aus gesundheitlichen gründen nicht mehr in der Lage einen LKW zu führen, erst dann ist schluss damit.

Alle die ab jetzt den LKW Führerschein machen, müssen alle 5 Jahre zur Ärztlichen Gesundheits überprüfung.

Das bleibt den anderen aber erspart.

Allerdings nur bis sie 50 Jahre alt sind. :D

am 19. Oktober 2010 um 16:19

Hallo, ich glaube mal gehört zu haben von einem Ausbilder & Fahrlehrer das man ab 50 OHNE Test einen LKW nur noch zu PRIVATEN Zwecken führen darf, NICHT mehr gewerblich!

Wie gesagt, genau weiß ich das nicht, aber man kann sich ja erkundigen und spart sich dann Geld :)

am 19. Oktober 2010 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von ERF-TGA

Hallo, ich glaube mal gehört zu haben von einem Ausbilder & Fahrlehrer das man ab 50 OHNE Test einen LKW nur noch zu PRIVATEN Zwecken führen darf, NICHT mehr gewerblich!

Wie gesagt, genau weiß ich das nicht, aber man kann sich ja erkundigen und spart sich dann Geld :)

Scheint wohl nicht zu stimmen ( http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm )

ja genau!!

# mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.

# Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.

# Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

mit 50 ist Feierabend ohne ärztliche Untersuchungen

Nicht das Alter von 50 mit der Berufskraftfahrerqualifikation für gewerbliche Fahrten verwürfeln.

am 22. Oktober 2010 um 5:58

Hallo Moin

Ja ist auch wieder eine dieser Abzockmethoden, die sich der EU - Staat so ausgedacht hat, damit auch alle mehr Arbeit haben, und dir wieder in die Tasche gegriffen werden kann. Der neue Schein kostet nämlich alles zusammen ca. 250,- € und das alle 5 Jahre. Und wieder alles nur im Interesse der Sicherheit. Genau wie mit der Berufskraftfahrer Qualifikation, Ich habe Fahrer die haben zu DDR Zeiten einen Facharbeiter Brief als Berufskraftfahrer gehabt. Der nützt heute auch nicht mehr. Jeder der beruflich mit einem LKW fahren will muss die Quali. bis 2014 machen . Gesamtzeit ca. 5 Tage und Kosten , die niemand bezahlen will. Wer jetzt einmal arbeitslos wird, wird kaum noch Arbeit finden. Oder zahlt das AA dann die Schulung ? Dabei gibt es schon jetzt einen Fahrermangel, verschärft auch durch die neuen Lenk bzw. Arbeitszeit Vorschriften.

schönen Tag noch , M.

Ja in der Regel kommt das Arbeitsamt für die Kurse auf, sogar, wenn man noch nicht arbeitslos ist, sondern nur davon bedroht ist.

Richtig. Habe vor Monaten den Antrag dafür eingereicht und bis jetzt noch nichts von denen gehört. Mein Chef soll ja "viel" mit mir vorhaben (??????), aber erst, wenn ich CE besitze. (momentan nur C) Ich werde nächste Woche mal beim AA nachfragen, wat nu is. Dat dauert ja ewig bei denen!

am 6. Oktober 2011 um 20:26

Frage an den Themenstarter: hast Du Dein Problem mit dem Führerschein gelöst? Falls ja: wie?

Ich habe ganz verschiedene Auskünfte erhalten. Mit Erreichen des 50-sten Geburtstages ist der FS Klasse 2 weg, wenn kein Gesundheitszeugnis vorgelegt wurde.

Aber: lt. telefonischer Auskunft der Führerscheinstelle Marl könne man das Gesundheitszeugnis nachreichen, dann würde der Führschein umgeschrieben.

Allerdings: wenn man im Internet recherchiert, dann ist diese Option auf 2 Jahre (also bis zum Erreichen des 52. Lebensjahres) beschränkt, danach muss man die theoretische und praktische Prüfung wiederholen.

Ich bin leider schon 53 Jahre alt ...

Zitat:

Original geschrieben von a4a8a6a5

Ich bin leider schon 53 Jahre alt ...

Die Regelung gibt es schon länger. Warum hast du 3 (!) Jahre verstreichen lassen?

am 6. Oktober 2011 um 21:20

Zitat:

Die Regelung gibt es schon länger. Warum hast du 3 (!) Jahre verstreichen lassen?

Nun, ich bin davon ausgegangen, dass ich den FS Klasse 2 nie mehr benötige, ich bin seit langem ein Schreibtischtäter. Aber: ich werde aller Voraussicht bei einem Hilfskonvoi nach Rumänien mitfahren, u. a. müssen auch 40-Tonner gefahren werden. Das war vor 3 Jahren noch nicht absehbar.

am 6. Oktober 2011 um 21:29

Letzter Besuch des Themenstarters war am 10.12.2010.

Also den kann man getrost als Karteileiche zählen und kann auch keine Antwort mehr von ihm hier erwarten (zumindest ist es unwahrscheinlich ;-) )

am 6. Oktober 2011 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Letzter Besuch des Themenstarters war am 10.12.2010.

Also den kann man getrost als Karteileiche zählen und kann auch keine Antwort mehr von ihm hier erwarten (zumindest ist es unwahrscheinlich ;-) )

Na ja, er bekommt ja eine Mail, vielleicht motiviert es ihn ja doch zu antworten. Ich war ja auch schon lange nicht mehr online, dem Grunde nach alle 3 Jahre, weil ich dann wieder ein neues Auto bekomme (Leasing 3 Jahre). Zudem müsste ich jetzt meinen Namen ändern: aktuell: "a4a8a6a5", neu: "a4a8a6a5a6". Kleiner Tipp: der PKW-Hersteller hieß früher mal "Horch"...

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