HU Prüfer läst Lastindex nicht gelten, auch wenn er für Achslast ausreicht

Audi A6 C6/4F

Hallo.

War diese Woche bei der Dekra zur HU.

u.a. hat mein Auto folgenden Mangel.

Der Lastindex der Vorderreifen reicht dem Prüfer nicht aus.
Aufgezogen ist ein 245/4018 93Y

Mein Fahrzeug hat lt. Papieren und COC bescheinigung eine Max VA-Last von 1140KG

1140 : 2 = 570KG

Bei 570KG darf ich sogar 89er Reifen fahren.

Grund dafür die Unwissenheit des Prüfingenieurs:

In seinem Programm steht als Reifenangabe: 245/40 R 18 97Y

Ich soll mir von Audi ne Reifenfreigabe besorgen.
Also ab zu Audi:
- Audi- Mensch sagt: in Ihrer COC Bescheinigung steht drinnen: 245 40 18 97Y also ist das auch so.

Jetzt weis ich nicht mehr weiter außer mir 2 neue Reifen zu Holen, aber die Dunlop waren nicht billig

17 Antworten

Zitat:

@dscpassi schrieb am 18. Juli 2016 um 22:54:36 Uhr:


Eingetragen sind die 245er bei mir im Schein auch nicht. da ist nur die Größe der PAX-Reifen

nur in der COC stehen die 245er drinnen

In der Zulassung (früher noch Fahrzeugschein) steht relativ wenig drin. Wahrscheinlich, weil es begleitend dazu das COC-Papier gibt. Dortige Eintragungen sind faktisch Hersteller-Freigaben. Zusammengefasst kann man sagen, der Hersteller hat eine Freigabe erteilt, wenn es in der Zulassung oder im COC-Papier auftaucht.

Ich verstehe das so, dass der Prüfer moniert, dass die Eintragung für Deinen Reifen nicht mit der Herstellerfreigabe übereinstimmt oder übertrifft. Daher darfst Du ihn formal nicht fahren, jedenfalls nach seiner Meinung. Daher auch sein Hinweis, dass Du Dir vom Hersteller so eine Freigabe holen sollst. (Nur wirst Du bei Audi diese höchstwahrscheinlich nicht bekommen, diese hätten sie ja gleich in die Zulassung/COC eintragen können.) Der Reifen würde zwar gehen, aber es gibt keine explizite Hersteller-Freigabe. Ist eben eine Haftungsfrage, also wer übernimmt die Verantwortung.

Kann auch sein, dass ein anderer HU-Prüfer das genauso sieht, also dass der LI für Deine Achslast ausreicht und die Plakette erteilt.

Was auf jeden Fall gehen wird, ist eine Einzeleintragung gemäß §21 STZVO. (Ich zB. hatte für meinen A4 B7 einen 225/45R17 94V eintragen lassen. Im COC taucht nur einer 17-Zoll-Bereifung auf, nämlich die bereits von @cepheid1 geschilderte 235/45R17.)

Nix einzeleintragung.Hab auch original gutachten so 93 für den 4f drinn steht ,halt nur 2,0 und Der 2,4 motor .dein prüfer hat null plan von autos.seinen schef holen und die sache klären

Zitat:

@ladadens schrieb am 19. Juli 2016 um 07:04:03 Uhr:


Nix einzeleintragung.Hab auch original gutachten so 93 für den 4f drinn steht ,halt nur 2,0 und Der 2,4 motor .dein prüfer hat null plan von autos.seinen schef holen und die sache klären

6-Zylinder werden bei Audi möglicherweise anders "einsortiert", als 4-Zylinder. Das ist schon auffällig bei den Ausstattungen. Zumindest beim A4 B7 haben 6-Ender bestimmte Mehrausstattungen von Hause aus mitbekommen, die beim R4 aufpreispflichtig gewesen sind (zB. elektr. FH hinten). Kann also auch sein, dass das sich auch für Bereifung so durchzieht.

Die Einzeleintragung ist eine Möglichkeit, einer Lösung herbeizuführen, ohne neue Reifen besorgen zu müssen. Klar, man kann sich auch mit den Prüfern rumärgern und deren Kompetenz anzweifeln. 😉

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