ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. HU ohne mitgeführte ABE für Felgen - Zu hohe Dekra-Rechnung?

HU ohne mitgeführte ABE für Felgen - Zu hohe Dekra-Rechnung?

Themenstarteram 17. März 2017 um 13:04

Hallo allesamt,

ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand beim Verständnis der angehängten Rechnung helfen könnte. Ich bin darin leider nicht erfahren und verstehe es nicht so recht.

Kurze Version: Mein Honda Jazz GE2 war bei der HU bei Dekra und es wurde bemängelt, dass Felgen (KBA-Nummer 45820) mit Reifen (Goodyear Vector 4seasons 195/50 R15 82H) aufgezogen sind, die nicht im KFZ-Schein eingetragen sind. Hatte das Auto so von meinem Vater übernommen und es gab in den 11 Jahren bisher noch nie ein Problem damit. Es waren immer diese Felgen zu bisherigen HUs aufgezogen. Eine ABE hatten wir dazu nicht dabei, deshalb musste ich wohl Eselprämie zahlen ;-). Am Ende bekam ich eine Rechnung für eine Begutachtung über 116 Euro - zusätzlich zur HU-Gebühr von 97 Euro + Gebühr für erneutes Vorstellen. (durchgefallen, weil an einem Rad von meiner Werkstatt falsche Muttern aufgezogen waren) Ich habe die Rechnung des Gutachtens hier als Anhang hochgeladen.

Meine Frage: In der Rechnung steht "Datenermittlung" - er meinte auch, dass er, damit der Jazz durch die HU kommt, etwas beim KBA anfragen würde - eine Alternative gäbe es nicht. Dass ich einfach nach der ABE bei Google oder dem Hersteller schauen könnte hat er leider nicht als Tipp gegeben, aber das ist ein anderes Thema. ;-) Müsste er bei der bezahlten "Datenermittlung" dann nicht die beiden nachfolgenden Dateien bekommen haben und die Rechnung bei "nur" 25,30 Euro zzgl Steuer bleiben oder verstehe ich etwas falsch?

http://gutachten.bmf-application.com/ronal/45820.pdf

ABE der Felgen

http://gutachten.bmf-application.com/.../40196509-100-4-56-43-.pdf

In diesem Nachtrag zur ABE auf Seite 5 steht, dass mein Honda Jazz GE2 diese Felgen mit 195/50R15 82 Reifen mit Auflagen (10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P) fahren darf, sofern ich das richtig sehe?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hk_do schrieb am 17. März 2017 um 23:40:55 Uhr:

Mit dieser ABE stellt sich allerdings noch die Frage:

Warum eine Einzel- und keine Änderungsabnahme?!

Das ist ja regulär eigentlich nicht zulässig (und macht dem Halter durch die zwingend notwendige Korrektur der Fahrzeugpapiere auch noch zusätzlich Ärger; mal ganz davon abgesehen dass die Kosten dadurch mehr als doppelt so hoch werden wie normal).

Man wird doch hoffentlich nicht die wortgetreue Auslegung des §19(3) heranziehen wollen, dass aufgrund der jahrelang unterlassenen Änderungsabnahme die BE erloschen ist und nun von der Zulassungsstelle eine neue erteilt werden muss?!

Da hat der geschätzte Kollege mal Recht: Bei Vorhandensein einer passenden ABE und dem Ausschluß einer Mehrfachänderung hätte es zwingend eine 19(3)er werden müssen.

Ob es billiger geworden wäre, wage ich zu bezweifeln. Unter der KBA-Nummer finde ich in der ARGETP21 24 Gutachten und 4 Nachträge. Wenn ich die alle nacheinander öffnen soll, um das Fahrzeug zu finden, und dann noch das Pech habe, dass das erst im letzten Gutachten steht, mache ich auch beim 19(3)er schnell mal ne Stunde Zeitzuschläge rein, ich will meinen Aufwand auch bezahlt haben, und der Halter kann auch vorher recherchieren, er ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass er alle notwendigen Unterlagen mitführt.

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Hi,

verstehe die Frage nicht ganz.

Einmal die 97€ für die eigentliche Prüfung, egal ob bestanden oder nicht -> OK

116 € für die Eintragung der Felgen in die Papiere ( 58,70 für die Änderung der Papiere, 32 € für die zusätliche Arbeitszeit und 25,30 für dies ABE Besorgung)

Dann noch die Gebühr für nachuntersucheung.

passt aus meiner Sicht.

Gruß

Christoph

Themenstarteram 17. März 2017 um 15:15

Hallo Christoph,

danke für die schnelle Antwort! Ich wollte eigentlich lediglich so günstig wie möglich durch die HU. Hätte dazu nicht die Datenermittlung gereicht oder geht sowas nicht einzeln - ohne Eintragung/Gutachten?

Viele Grüße

Christopher

Ich kann in der Rechnung nix davon lesen, dass es um die Felgen ging. Ich lese da nur, dass der/die Radbolzen nicht der Norm entsprechen.

Für eine §21 Untersuchung bist Du aber noch gut bei weggekommen...

Der aaS hätte noch Fahrversuche bei verschiedenen Beladungsszenarien, Kreis- und 8-terfahrten, schnelle Lastwechsel, Bremsversuche, Verschränkungen des Fahrzeuges usw. durchführen müssen/können.

Es hätten leicht 200-300 € sein können.

Was mich aber mehr interessiert:

Wo GENAU wurde die Abnahme durchgeführt? In einer Werkstatt oder in einer richtigen DEKRA-Prüfstelle?

Zitat:

@jazz06 schrieb am 17. März 2017 um 14:04:29 Uhr:

http://gutachten.bmf-application.com/.../40196509-100-4-56-43-.pdf

In diesem Nachtrag zur ABE auf Seite 5 steht, dass mein Honda Jazz GE2 diese Felgen mit 195/50R15 82 Reifen mit Auflagen (10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P) fahren darf, sofern ich das richtig sehe?

Ja, die im Gutachten zur ABE beschriebenen Felgen mit der Bezeichnung 42R5604.23 und ET 43.

Auf deinem Fahrzeug sind aber (wenn das DEKRA-Gutachten richtig ist) Felgen mit der Bezeichnung 42R560403 mit ET 38.

Damit ist die verlinkte ABE für dich nicht anwendbar. Offensichtlich gibt es für diese Kombination von Auto, Felgen und Reifen auch keine anderer Teilegenehmigung (ABE oder Teilegutachten), deswegen hat der DEKRA-Mann eine Einzelabnahme gemacht.

Das Fahrzeug war also die ganze Zeit mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs!

(und ist es auch nach positiver Begutachtung so lange, bis die Änderung von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eingetragen wurde!)

Den Preis für die Einzelabnahme halte ich für üblich; die 97 Euro für die HU sowieso.

Die Beschaffung von notwendigen Unterlagen macht die eine oder andere Organisation kostenlos, es ist aber wohl nicht zu beanstanden, wenn sich andere diesen Teil der Arbeit (und die Pflege der dahinter stehenden Datenbank!) auch bezahlen lassen. Welche Unterlagen in deinem Fall konkret beschafft wurden geht aus der Rechnung allerdings nicht hervor.

Gegenfrage.

 

Hast du die Änderungsabnahme schriftlich beauftragt?

Hier das Gutachten zur ABE.

Mit 195/50-15 Reifen sind die Räder auf jeden Fall sofort abnahmepflichtig. (A01)

Sieh's positiv: Die Versicherung hätte 5000 € Regress fordern können und der Kaskoschutz wäre vollständig entfallen.

Mit dieser ABE stellt sich allerdings noch die Frage:

Warum eine Einzel- und keine Änderungsabnahme?!

Das ist ja regulär eigentlich nicht zulässig (und macht dem Halter durch die zwingend notwendige Korrektur der Fahrzeugpapiere auch noch zusätzlich Ärger; mal ganz davon abgesehen dass die Kosten dadurch mehr als doppelt so hoch werden wie normal).

Man wird doch hoffentlich nicht die wortgetreue Auslegung des §19(3) heranziehen wollen, dass aufgrund der jahrelang unterlassenen Änderungsabnahme die BE erloschen ist und nun von der Zulassungsstelle eine neue erteilt werden muss?!

Zitat:

@hk_do schrieb am 17. März 2017 um 23:40:55 Uhr:

Mit dieser ABE stellt sich allerdings noch die Frage:

Warum eine Einzel- und keine Änderungsabnahme?!

Das ist ja regulär eigentlich nicht zulässig (und macht dem Halter durch die zwingend notwendige Korrektur der Fahrzeugpapiere auch noch zusätzlich Ärger; mal ganz davon abgesehen dass die Kosten dadurch mehr als doppelt so hoch werden wie normal).

Man wird doch hoffentlich nicht die wortgetreue Auslegung des §19(3) heranziehen wollen, dass aufgrund der jahrelang unterlassenen Änderungsabnahme die BE erloschen ist und nun von der Zulassungsstelle eine neue erteilt werden muss?!

Da hat der geschätzte Kollege mal Recht: Bei Vorhandensein einer passenden ABE und dem Ausschluß einer Mehrfachänderung hätte es zwingend eine 19(3)er werden müssen.

Ob es billiger geworden wäre, wage ich zu bezweifeln. Unter der KBA-Nummer finde ich in der ARGETP21 24 Gutachten und 4 Nachträge. Wenn ich die alle nacheinander öffnen soll, um das Fahrzeug zu finden, und dann noch das Pech habe, dass das erst im letzten Gutachten steht, mache ich auch beim 19(3)er schnell mal ne Stunde Zeitzuschläge rein, ich will meinen Aufwand auch bezahlt haben, und der Halter kann auch vorher recherchieren, er ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass er alle notwendigen Unterlagen mitführt.

Themenstarteram 18. März 2017 um 11:24

Vorweg vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten! Da ich dank dieser Antworten verstand, dass die von mir gefundene ABE nur für Felgen mit einer anderen ET gilt und die richtige ABE mit den verbundenen Auflagen bei meinem Modell sah, verstehe ich jetzt warum es Mehrkosten über den Datenabruf hinaus geben musste.

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 17. März 2017 um 17:37:28 Uhr:

Was mich aber mehr interessiert:

Wo GENAU wurde die Abnahme durchgeführt? In einer Werkstatt oder in einer richtigen DEKRA-Prüfstelle?

Direkt bei einer großen DEKRA-Prüfstelle in Berlin.

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 17. März 2017 um 18:32:31 Uhr:

Gegenfrage.

Hast du die Änderungsabnahme schriftlich beauftragt?

Nicht schriftlich, aber mündlich zugestimmt. Er meinte, da keine ABE mitgeführt wurde, etwas bzgl der Felgen/Reifen "eintragen" zu müssen, damit das Auto durch die HU kommt, was jedoch 80 Euro kosten würde und später erhöhte er es um 30 Euro, da er noch Daten abrufen müsse. Ich stimmte beidem jeweils mündlich zu, sofern es dazu keine Alternative gäbe.

Zitat:

@hk_do schrieb am 17. März 2017 um 17:58:51 Uhr:

Ja, die im Gutachten zur ABE beschriebenen Felgen mit der Bezeichnung 42R5604.23 und ET 43.

Auf deinem Fahrzeug sind aber (wenn das DEKRA-Gutachten richtig ist) Felgen mit der Bezeichnung 42R560403 mit ET 38.

Vielen Dank - da war der Fehler. Es sind tatsächlich 42R560403 mit ET 38.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 17. März 2017 um 19:02:16 Uhr:

Hier das Gutachten zur ABE.

Mit 195/50-15 Reifen sind die Räder auf jeden Fall sofort abnahmepflichtig. (A01)

Sieh's positiv: Die Versicherung hätte 5000 € Regress fordern können und der Kaskoschutz wäre vollständig entfallen.

Danke für den Link - habe es gleich mal ausgedruckt.

Zitat:

@gardiner schrieb am 18. März 2017 um 08:09:34 Uhr:

Da hat der geschätzte Kollege mal Recht: Bei Vorhandensein einer passenden ABE und dem Ausschluß einer Mehrfachänderung hätte es zwingend eine 19(3)er werden müssen.

Wird es nach der Neuvorstellung mit richtigen Muttern mit der 21 auch gültig/ok sein oder muss ich darauf ansprechen, dass es zwingend eine 19(3)er sein muss um "legal" unterwegs zu sein und nochmal zahlen?

@TE: Du bräuchtest jetzt ja ne Nachuntersuchung/ Nachkontrolle für die HU (die war ja auch nicht bestanden, oder?) sowie eine positive Nachbegutachtung für die 21er Untersuchung. Dann noch zur Zulassungsstelle und die Rad-Reifenkombi aufgrund des 21er Gutachtens in die Papiere eintragen lassen und fertig.

Oder Du bist bockig und hältst dem Prüfer die korrekte ABE vor die Nase und verlangst, dass er das 21er Gutachten zurückzieht und eine in diesem Fall korrekte 19(3)er Untersuchung macht, wo Du dann sicher auch die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere einsparst. Es gibt nämlich genau für Dein Fahrzeug und Deine Rad-Reifenkombi eine passende ABE, hätte also wirklich eine 19(3)er Änderungsabnahme statt einer 21er Begutachtung werden MÜSSEN. Aber wie gesagt, ob das billiger wird....

Zitat:

@gardiner schrieb am 18. März 2017 um 13:38:03 Uhr:

@TE: Du bräuchtest jetzt ja ne Nachuntersuchung/ Nachkontrolle für die HU (die war ja auch nicht bestanden, oder?) sowie eine positive Nachbegutachtung für die 21er Untersuchung. …

Wo steht das?

Ich finde als einzigen Mangel die Radbolzen, wegen derer eine Nachkontrolle ansteht. Die Rad-Reifen-Kombi ist doch bereits positiv begutachtet.

Nö, ist eben nicht positiv begutachtet, sondern eben negativ.

Ich sage mal, der Kollege hat die HU aufgrund der fehlenden bzw. nicht mitgeführten bzw. nicht vorgelegten ABE für die Rad-Reifenkombi als nicht bestanden abgeschlossen, auch wenn dieses vielleicht auch nur wegen den Radbolzen als n.b. geendet hat.

Die Zulassungsbehörde wird eine Betriebserlaubnis aufgrund eines 21er Gutachtens mit Sicherheit erst dann wieder erteilen, wenn letzteres positiv abgeschlossen wurde.

Deswegen hab ich ja durch die Blume versucht dem TE mitzuteilen, dass er sich das genau für sein Fahrzeug passende Prüfzeugnis besorgen soll, damit dann wieder zu dem Prüfer zu gehen und sagen, er möge sein 21er Gutachten zurückziehen, eine 19(3)er durchführen + NK HU.

Steht ja auch auf der zweiten Seite unterhalb der technischen Daten: nicht vorschriftsmäßig.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. HU ohne mitgeführte ABE für Felgen - Zu hohe Dekra-Rechnung?