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tüv kontra dekra

Themenstarteram 6. Februar 2006 um 20:34

habe gerade meine hu mit meinem g3 bei der dekra nicht bestanden. zu bemängeln hatte der gute prüfer das die abnehmbare ahk ein zu grosses spiel hat (sollte ich neu kaufen) und die bremsscheiben nicht in dieses auto reinpassen. beides war absoluter schwachfug denn beim anschließenden besuch beim tüv ging das auto ohne mängel durch. kann man in so einem fall die kompetenz in frage stellen und sein geld zurück verlangen? hat damit schon jemand erfahrungen?

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24 Antworten

Ja, ich würd auch beim Tüv mein Geld zurückverlangen. Der war ja nichtmal in der Lage die Mängel zu finden. :rolleyes:

Gruß Meik

Themenstarteram 6. Februar 2006 um 20:59

heute schon zweckfrei gepostet, meik?

die dekra wollte mir ums verrecken nicht meine felgen eintragen, weil ich die radhauskntennicht habe umlegen lassen. und das, obwohl nachweislich nichts geschliffen hat.

der TÜV wollte es auch nicht auf anhieb machen.

erst bei der 2. tüv-stelle hat es dann problemlos geklappt.

werde das nächste mal wohl wieder zu lezterem TÜV fahren.

*lol*

noch was zum thema auch wenn (noch!) etwas *ot*

wenn bald unsere freunde alá "ein tüv-kumpel hat mir ubb eingetragen...somit kann mir die polizei garnichts......" ankommen...muss ich euch leider enttäuschen!

der tüv bzw. die dekra (die ja bek. "kulanter" sein sollen) kann etwas illegales nicht legal machen!

was mittels polzei durchgesetzt wird...ist das ein (zu 99%) schlecht gelaunter gutachter kommt...den scheiß nicht mag, und ihr die volle breitseite bekommt, andem was strafrechtlich möglich ist...tüv hin oder her.....

Was war daran sinnfrei? Wenn es nicht wirklich ernsthafte Mängel sind geh ich direkt zum Chef und beschwer mich über den Prüfer und gut, dann wird kostenlos von einem anderen Prüfer im selben Haus nochmal begutachtet.

Zu einer anderen Prüfstelle fahren und nochmal Geld bezahlen?!? Also sind das doch wohl vorhandene Mängel und die Hoffnung dass der andere Prüfer das übersieht. Was soll man dazu sagen? Der schlechte Prüfer ist letztendlich der der erhebliche Mängel übersieht.

Manchmal wärs vielleicht einfach besser die Mängel zu beseitigen ;)

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Der schlechte Prüfer ist letztendlich der der erhebliche Mängel übersieht.

JA!

und damit unter umständen den fz.-führer und nicht zuletzt UNS in gefahr bringen kann!.....

 

*ot*

und nun bitte keine argumente diesbzgl. alá "dann schraub ich das halt vor dem tüv ab, und danach wieder drann".....

Wo soll denn der Mangel des Dekra-Untersuchung liegen?

Der Umstand, dass der Wagen beim TÜV durchkam beweist nicht, dass die Mängelfeststellungen der Dekra falsch waren.

Re: tüv kontra dekra

 

Moin,

Das kommt jetzt stark auf die Sachlage an.

Eine Anhängerkupplung muss in nutzbarem Zustand sein, wenn sie am Fahrzeug angebracht ist. Der TÜV/Dekra und der Gesetzgeber gehen davon aus, das die AHK auch genutzt wird. Ist sie verschlissen, gilt sie als gefährlich. Stell dir mal vor, du hast einen 900 kg Hänger am Auto hängen und der fängt an, weil die Kupplung Spiel hat, zu schlingern und du kommst auf der BAB ins Schleudern. Insofern hat der Dekramensch völlig Recht, das er dieses EINTRAGUNGSPFLICHTIGE Bauteil bemängelt, wenn es technisch nicht in nutzbarem Zustand ist. Wenn du die AHK nicht nutzen willst, dann lass sie von einer Fachwerkstatt unbrauchbar machen und austragen. Dann kann dir der Rest diesbezüglich egal sein.

Zur Bremsscheibe ... Für dein Auto ist in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges beim KBA eine gewisse Bremsscheibedimension vorgegeben. Wechselst Du jetzt z.B. auf eine bessere Bremsanlage eines höherwertigen Modelles ist das zwar im Prinzip begrüßenswert, weil es dir und allen anderen HÖHERE Sicherheitsreserven gibt, jedoch gibt es dabei ein kleines Problem. Diese Bremsscheibe ist NICHT in der Betriebserlaubnis enthalten. Solange dem so ist, gilt diese Bremsanlage als SCHWERER Mangel und das Fahrzeug IST VERKEHRSUNTAUGLICH, nicht weil es nicht fahrbar ist, sondern weil das Fahrzeug in diesem Moment OHNE (!) Versicherungsschutz dasteht. Eine geänderte Bremsanlage ist STETS Eintragungs- und GUTACHTENPFLICHTIG. Die Eintragung ist zwar bei 95% aller Bremsanlagen, die man bei Tunern kaufen kann kein Problem, muss aber TROTZDEM durchgeführt werden.

Insofern hat der Mensch bei der DEKRA recht und der Mensch beim TÜV leider unrecht. Ob da jetzt einer Kompetenter ist/war als der andere, lass ich mal offen. Denn üblicherweise werden Fahrzeuge vom TÜV oder der Dekra anhand einer Checkliste angeprüft. Der TÜV Mensch war in der Situation eventuell etwas unaufmerksamer, oder hat seine Aufmerksamkeit auf andere Stellen das Fahrzeugs konzentriert.

Du solltest in DEINEM EIGENEN INTERESSE dich schlau machen bzgl. deiner Bremsscheiben. Wenn du in der Tat mit NICHT ZULÄSSIGEN bzw. nicht eingetragenen Bremsen rumfährst, fährst DU potentiell mit einer tickenden Zeitbombe im Auto rum. Und die Sache kann sehr teuer werden !

Und dein Geld bekommst Du weder von einem noch dem anderen wieder. Es wurde in beiden Fällen eine Gegenleistung, die Überprüfung für die HU durchgeführt.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von christian71168

habe gerade meine hu mit meinem g3 bei der dekra nicht bestanden. zu bemängeln hatte der gute prüfer das die abnehmbare ahk ein zu grosses spiel hat (sollte ich neu kaufen) und die bremsscheiben nicht in dieses auto reinpassen. beides war absoluter schwachfug denn beim anschließenden besuch beim tüv ging das auto ohne mängel durch. kann man in so einem fall die kompetenz in frage stellen und sein geld zurück verlangen? hat damit schon jemand erfahrungen?

Hart, aber korrekt.

am 7. Februar 2006 um 10:26

Schon die Eingangsfrage "TÜV gegen DEKRA" geht völlig am Problem vorbei. Es geht allein darum, was für einen Prüfer man erwischt!

Bei nachweislicher Inkompetenz oder Schikane kann man den Dienststellenleiter hinzuziehen oder sich bei der höheren Dienststelle beschweren.

Themenstarteram 7. Februar 2006 um 11:31

kleine delailierte Problembeschreibung als Nachtrag. Die ahk hatte vom ersten Tag an ein gewisses Spiel da sie Abnehmbar ist und im angebauten Zustand nur durch einen Durchsteckbolzen gesichert wird. Währe sie verschraubt oder fest verschweisst dann dürfte sie kein Spiel haben. Hätte sie jetzt kein Spiel könnte man sie nicht mehr demontieren. Die Bremsscheiben sind gelocht und haben eine ABE auf welcher die Originalteilenummer zum Vergleich notiert ist, leider steht aber nicht die Schlüsselnummer drauf denn das hat der Hersteller verpasst. Es gab einen Modelwechsel 97 in der nur noch grosse B.Scheiben eingebaut wurden. Gut bin dann zum VAGler gefahren und habe mir die Richtigkeit anhand eines ETKA Auszuges für dieses Auto geben lassen in welchem genau dieses Teil anhand der FGSTNr. und Ersatzeilenummer eingebaut werden sollte. Dies wurde von der Dekra nicht akzeptiert. Mir wurde unterstellt ich hätte die Bremse aufgerüstet.... was will man da noch sagen.... wieso sollte ich eine Bremse umbauen die statt 280mm nun 288mm gross ist..... ich fahre nun seit fast 16 Jahren Auto und war zig mal bei der HU..... aber so verarscht bin ich mir selten vorgekommen.

am 7. Februar 2006 um 11:43

Wenn Du nachweisen kannst, daß die Bremsscheiben in das Auto gehören, dann benutze, wie gesagt, Dein Recht auf Beschwerde.

Jep, wenn alles rechtens ist einfach beschweren. Das funktioniert, ich hab´s selbst schon ausprobiert. Da gefielen einem Prüfer trotz Gutachten und e-Kennzeichnung meine weissen Blinker nicht ...

Aber auch eine abnehmbare Kupplung darf kein nennenswertes Spiel aufweisen. Die Materialbelastung durch Vibrationen und Stösse wäre auf Dauer zu hoch. Bei mir hat er sogar mal den Durchmesser der Kugel nachgemessen ob der noch reicht.

Gruß Meik

Moin Christian,

Du kannst dir ja gerne verarscht vorkommen.

Aber wenn der Hersteller deiner Bremsscheiben, diese nur für das Modell mit Fahrgestellnummer ab X zugelassen hat, dann sind diese Bremsscheiben OHNE spezielle Eintragung mit ihrer ABE auch nur für GENAU diese Fahrzeuge ZULÄSSIG und für kein baugleiches Fahrzeug mit anderer Schlüsselnummer oder Fahrgestellnummer. Der Golf mit geänderter Bremsanlage hat ja NICHT UMSONST eine andere Schlüsselnummer. Die hat er, weil er eine andere Betriebserlaubnis hat.

z.B. ist es möglich den Fiat Seicento bis zu einer gewissen Fahrgestellnummer mit einem Turbo auszurüsten, zwecks Tuning. Ab einer gewissen Fahrgestellnummer ist dies, obwohl sich am Auto augenscheinlich NICHTS weiter geändert hat, nicht mehr erlaubt. Der Grund ist einfach, das diese Fahrzeuge ab dieser Fahrgestellnummer eine ANDERE Betriebserlaubnis haben, da sie eine geänderte Abgasschlüsselnummer haben. Zwar würde es auch mit den Fahrzeugen mit der geänderten Schlüsselnummer funktionieren, ist aber nicht RECHTENS, weil es dafür kein Gutachten gibt.

Auch wenn du es nicht nachvollziehen kannst, der Mensch von der DEKRA hat recht. Dein Fahrzeug fährt derzeit OHNE gültige Betriebserlaubnis rum, und du damit ohne Versicherung. Denn dein Auto verstößt gegen seine Betriebserlaubnis, und die ABE ersetzt deine Betriebserlaubnis nicht. Lösung : Entweder die Bremsen selbsttätig eintragen lassen (sollte mit der ABE im Grunde kein großer Akt sein, denn die Bestätigt ja die Materialeigenschaften des Teiles und seine grundsätzliche Zulässigkeit im deutschen Verkehr), beim Tuner eine geänderte ABE anfragen oder schlicht und einfach andere Scheiben einbauen.

DU (und niemand sonst!) hat sonst bei einem Unfall die Probleme, und das kann soweit gehen, das man dir ggf. sogar Verkehrsgefährdung anlastet, was bis zu 5 Jahren Gefängnis bedeuten kann. Mach damit lieber keine Scherze, kümmer dich bitte in deinem eigenen Interesse darum. Und selbst wenn du das Auto so verkaufst, bist du ggf. wegen Verheimlichen eines schwerwiegenden Mangels dran und musst ggf. die gesamte Bremsanlage für den Käufer ersetzen (Egal ob sinnvoll oder nicht!).

MFG Kester

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