HU ohne Mängel trotz Durchrostung Schweller

Hallo!
Ich habe mir vor knapp zwei Wochen ein VW Cabrio von privat gekauft. Der TÜV war vom 20.05. ohne Mängel.
Ich habe zwar Roststellen gesehen, aber der Wagen hat ja neuen TÜV, so schlimm konnte es also nicht sein....und, ich kenne mich einfach nicht aus!
Nun wollte ich in der Werkstatt die Reifen wechseln lassen....und der Herr dort erklärte mir, das er den Wagen nicht anfasst. Ich solle ihm mal erklären, WIE ich für dieses Auto TÜV bekommen hätte, der Schweller sei großflächig verrostet und teils durchgerostet!
Ich wollte dies nicht glauben und bin in eine VW Vertragswerkstatt gefahren. Der Herr dort erklärte mir, ich solle direkt meine Rechtschutz einschalten und ein Gutachten machen lassen. Es könne ganz und gar nicht sein, dass beim TÜV nichts aufgefallen ist! Und innerhalb von 4 Wochen entsteht SO ein Schaden nie und nimmer.
Dies habe ich getan und nun versucht ein Anwalt die Rückabwicklung des Kaufs.
Allerdings habe ich die Befürchtung: wenn der Verkäufer das Auto zurücknimmt, verkauft er es bestimmt direkt mit dem TÜV ohne Mängel weiter....ist dann zwar nicjt mehr mein Problem, aber das darf doch so eigentlich nicht sein!
Weiß jemand Rat, wie ich hier vorgehen kann?
Vielen Dank und liebe Grüße
Sabine

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 21. August 2020 um 17:35:01 Uhr:


Hier gab es gar mal einen Thread, wo ein User den Menschen einer Prüforganisation wegens Sachbeschädigung anzeigen wollte. Der hatte mit einem Schraubendreher an den Schweller geklopft und ob des Rostes ist da großzügig ein Loch rausgebröselt. Also überraschen tut mich hier nix mehr.

Das ist doch ganz einfach:

Will man die alte Rostlaube übern TÜV kriegen, hat der TÜV-Prüfer gefälligst nicht so genau hinzuschauen.

Hat man hingegen ein Auto gekauft, soll der kürzlich gemachte TÜV natürlich sicherstellen, dass das Auto mindestens 10 Jahre ohne Reparaturen läuft.

Natürlich gibt es Gefälligkeits-TÜV, was eine gefährliche Schweinerei ist. Manchmal übersehen aber auch Prüfer Mängel.

Als Gebrauchtwagenkäufer tut man eben gut daran, der TÜV-Plakette im Wesentlichen nur zu entnehmen, wie lange der Wagen noch TÜV hat. Und eben nicht, in welchem Zustand er sich tatsächlich befindet. Dafür sollte man seinen eigenen Sinnen vertrauen und bei fehlender Ahnung eben eine Werkstatt des Vertrauens aufsuchen.

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Ach die Ausdrucksweise ist für mich völlig ok. 🙂

Aber die Story hat hier keiner verstanden.

Aha. Das verstehe wiederum ich nicht. So what; is eh gelaufen. Genießen wir den Abend

Dann hättest Dir Deinen Post klemmen können.

Wenn Du wirksam die Gewährleistung ausgeschlossen hast, wäre die Begründung, weshalb Du jetzt was zahlen sollst, interessant gewesen.
So ist es halt ein hingerotzter Auskotz Post, ohne sachliche Begründung Deiner Haftung für den verkauften Wagen

Zitat:

@Bellof956C schrieb am 3. November 2024 um 16:16:57 Uhr:


Nee es hilft mir nicht. Zum Verständnis: Ich bin einfach der Meinung, das man sich auch mal auf etwas verlassen können sollte wenn man nicht vom Fach ist. Dafür bezahlt man ja auch dem, der vom Fach ist Geld. Aber wenn ihr das anders seht, auch gut.

Es ist halt möglich, dass bei der TÜV-Prüfung alles in Ordnung erscheint, weil der Wagen von innen heraus fault. Es wird bei der Prüfung keine endoskopische Innenbegutachtung gemacht. Das könnte man vielleicht bei einem detailliertem Zustands-/Wertgutachten für mehrere 100Euro bei einem wertvollen Oldtimer erwarten. Schließlich war zwischen HU und Verkauf 1Jahr Zeit, und bis zur Folge-HU nochmal 1Jahr, also zwei Jahre Zeit um von man sieht vom Desaster noch nichts bis zum Status großflächig durchgerostet zu kommen.

Im Prinzip wäre auch möglich, dass jemand kunstvoll mit Spachtel und Unterbodenschutz die Mängel versteckt hat. Das sollte tatsächlich dem Prüfer auffallen.

Zitat:

@Bellof956C schrieb am 3. November 2024 um 16:23:46 Uhr:


Im übrigen habe ich natürlich unter Ausschluss jeglicher Haftung verkauft. Ihr kennt ja alle den Text über einem offiziellen Kaufvertrag. Es war ein Verkauf von Privat zu Privat. Mir ging s dann möglicherweise so wie dem Anselm. Aber ich bin ja eben nur 1 Jahr mit dem Auto gefahren und hab nicht geschraubt. Und dann hab ich den Wagen mit 1 Jahr TÜV wieder verkauft und war anschließend nichts ahnend der blöde.

Das Unverständnis ist, dass so wie das schreibst, dir keiner eigentlich was konnte und es so klingt, als ob du dich vom Käufer hast über den Tisch ziehen lassen.

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Ok. Na es blieb ja von der Klägerseite dann rechlich nur „arglistige Täuschung“ übrig. Und genau das hat man mir dann entsprechend auch vorgeworfen. Das Landgericht hat mich dann - auf Basis eines Gutachtens von Seiten des TÜV Rheinland (Veranlasst eine Woche nach Kauf vom Kläger) - für schuldig gesprochen und in Folge zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Ich hab da schon auch ein gewisses Verständnis für den Kläger. Aber ich bin kein KFZler , das Auto ist gut gefahren und hatte eben noch TÜV für 1 Jahr (Dekra). Insofern finde ich selbstverständlich das Urteil falsch und fühle mich als „Bauernopfer“ eines unwahren Gutachtens. Derjenige der die Plakette klebt, vergibt damit ja - im Wortlaut der Lebensmittelindustrie - ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Und bei mir „hat das Brot schon vorher geschimmelt“. Und trotzdem soll ich nun schuld sein. Ich hoffe die Schilderung ist jetzt einigermaßen verständlich;-)

Kann es sein das dein Anwalt einfach nur schlecht war? Landgericht müsste Anwaltplichtig sein?

Zitat:

@Bellof956C schrieb am 3. November 2024 um 18:33:53 Uhr:



Derjenige der die Plakette klebt, vergibt damit ja - im Wortlaut der Lebensmittelindustrie - ein Mindesthaltbarkeitsdatum.

Da Bist Du einem Irrglaube aufgesessen.

Der HU Bericht stellt lediglich den Zustand am Tag der Prüfung fest.

Ich hab schon ein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, welches 14 Tage zuvor ein 21er erhalten hat, der dafür verantwortliche Prüfer ist noch aktiv.

Ich hatte im übrigen das Glück zeitnah einen Folgekäufer zu finden. Der ist vom Fach (KFZ-Meister) und hat ein Stück Schweller neu eingesetzt und beide vorderen Querlenker gewechselt. Dann hat er neuen TÜV bekommen und freut sich noch heute mit dem Auto zu fahren.

Arglistige tauschen erfordert Absicht.
Also das gezielte verschweigen oder versuchen bekannter Mängel.

Irgendwas muss dir da ja was unterstellt worden sein?
Hattest du einen Anwalt?

Vor Gericht ist man ja nie zu 100% vor Überraschungen sicher aber das klingt gelinde gesagt seltsam.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. November 2024 um 18:43:31 Uhr:



Zitat:

@Bellof956C schrieb am 3. November 2024 um 18:33:53 Uhr:



Derjenige der die Plakette klebt, vergibt damit ja - im Wortlaut der Lebensmittelindustrie - ein Mindesthaltbarkeitsdatum.

Da Bist Du einem Irrglaube aufgesessen.

Der HU Bericht stellt lediglich den Zustand am Tag der Prüfung fest.

Ich hab schon ein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, welches 14 Tage zuvor ein 21er erhalten hat, der dafür verantwortliche Prüfer ist noch aktiv.

Ok. Man lernt nie aus. Aber umso mehr stellt sich mir die Frage warum TÜV immer teurer wird, wenn die Aussagekraft ja dann quasi schon am Folgetag gegen 0 geht.
Ja Anwalt hin oder her. Die letztlich Entscheidungstragende Richterin war beim Verhandlungstermin völlig unvorbereitet und hatte von der Materie überhaupt keine Ahnung. Das war total krass das live zu erleben. Aber da kann man dann eben nix mehr machen, da nur zwei Instanzen in einem Zivilprozess zulässig sind. Bei der ersten hätte mein Anwalt möglicherweise einen Antrag vorab stellen müssen, da die dortige Richterin und er nun garnicht „eine Wellenlänge“ waren..

Hört sich nach einem Urteil kurz vor Mittag oder Feierabend an.
Ich habe eine Richterin auch schon darum gebeten, dass sie ihre Arbeit in Zukunft doch bitte vernünftig macht und nicht nur Oberflächlich. Ich vermute aber, dass viele gar nicht in der Lage dazu sind.
Bei dir bekommt sie durch einen Gutachter gesagt, dass das Auto gammelig ist und dieses (für den Gutachter) offensichtlich ist. Das Du nicht von Fach bist und um den Zustand gar nicht wusstest, womit gar keine arglistige Täuschung besteht, wurde hier außer acht gelassen.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 3. November 2024 um 18:44:34 Uhr:


Arglistige tauschen erfordert Absicht.
Also das gezielte verschweigen oder versuchen bekannter Mängel.

Irgendwas muss dir da ja was unterstellt worden sein?
Hattest du einen Anwalt?

Vor Gericht ist man ja nie zu 100% vor Überraschungen sicher aber das klingt gelinde gesagt seltsam.

Ja das klingt seltsam, war aber für mich leider so. Ohne Anwalt wäre garnicht gegangen. Der Vorwurf war genau wie erwähnt. Der Gutachter vom TÜV Rheinland hat erhebliche Mängel am KFZ festgestellt die selbiges nicht mehr als verkehrstauglich erscheinen ließen. Im Nachhinein hätte ich das KFZ lieber gleich zurücknehmen sollen. Gerade vor dem Hintergrund des positiven Folgeverkaufs.

Zitat:

@Bellof956C schrieb am 3. November 2024 um 18:33:53 Uhr:


Na es blieb ja von der Klägerseite dann rechlich nur „arglistige Täuschung“ übrig. Und genau das hat man mir dann entsprechend auch vorgeworfen.

Vorwerfen kann man viel.

Wie genau hat man dir nachgewiesen (!) von Mängeln Kenntnis gehabt zu haben ?

Was genau stand im letzten fraglichen HU - Report ? Ohne Mängel, mit Mängeln, mit Hinweisen, was im Kaufvertrag ?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 3. November 2024 um 19:05:27 Uhr:


Hört sich nach einem Urteil kurz vor Mittag oder Feierabend an.
Ich habe eine Richterin auch schon darum gebeten, dass sie ihre Arbeit in Zukunft doch bitte vernünftig macht und nicht nur Oberflächlich. Ich vermute aber, dass viele gar nicht in der Lage dazu sind.
Bei dir bekommt sie durch einen Gutachter gesagt, dass das Auto gammelig ist und dieses (für den Gutachter) offensichtlich ist. Das Du nicht von Fach bist und um den Zustand gar nicht wusstest, womit gar keine arglistige Täuschung besteht, wurde hier außer acht gelassen.

Ja so sehe ich das auch. Und wie dein Kommentar zeigt, ist das leider kein Einzelfall. Manchmal muss man s dann einfach mit Humor nehmen (nachdem man „gekotzt“ hat ;-P). Beim örtlichen Regionalsender heißt es „Mal verliert man, mal gewinnen die anderen“.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 3. November 2024 um 19:06:19 Uhr:



Zitat:

@Bellof956C schrieb am 3. November 2024 um 18:33:53 Uhr:


Na es blieb ja von der Klägerseite dann rechlich nur „arglistige Täuschung“ übrig. Und genau das hat man mir dann entsprechend auch vorgeworfen.
Vorwerfen kann man viel.

Wie genau hat man dir nachgewiesen (!) von Mängeln Kenntnis gehabt zu haben ?

Was genau stand im letzten fraglichen HU - Report ? Ohne Mängel, mit Mängeln, mit Hinweisen, was im Kaufvertrag ?

Im letzten TÜV Bericht stand das Schweller und Querlenker angerostet sind. Was das Gutachten vom Kläger besagte habe ich ja geschrieben. Und auf Basis des letzteren hat man quasi entschieden „das musst du ja mitbekommen haben und deshalb bist du schuld“. Wie soll man sich bei einem solchen Endurteil wehren? Meiner Ansicht nach habe ich bestätigt bekommen, das „Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche ist“.

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