HU ohne Mängel trotz Durchrostung Schweller
Hallo!
Ich habe mir vor knapp zwei Wochen ein VW Cabrio von privat gekauft. Der TÜV war vom 20.05. ohne Mängel.
Ich habe zwar Roststellen gesehen, aber der Wagen hat ja neuen TÜV, so schlimm konnte es also nicht sein....und, ich kenne mich einfach nicht aus!
Nun wollte ich in der Werkstatt die Reifen wechseln lassen....und der Herr dort erklärte mir, das er den Wagen nicht anfasst. Ich solle ihm mal erklären, WIE ich für dieses Auto TÜV bekommen hätte, der Schweller sei großflächig verrostet und teils durchgerostet!
Ich wollte dies nicht glauben und bin in eine VW Vertragswerkstatt gefahren. Der Herr dort erklärte mir, ich solle direkt meine Rechtschutz einschalten und ein Gutachten machen lassen. Es könne ganz und gar nicht sein, dass beim TÜV nichts aufgefallen ist! Und innerhalb von 4 Wochen entsteht SO ein Schaden nie und nimmer.
Dies habe ich getan und nun versucht ein Anwalt die Rückabwicklung des Kaufs.
Allerdings habe ich die Befürchtung: wenn der Verkäufer das Auto zurücknimmt, verkauft er es bestimmt direkt mit dem TÜV ohne Mängel weiter....ist dann zwar nicjt mehr mein Problem, aber das darf doch so eigentlich nicht sein!
Weiß jemand Rat, wie ich hier vorgehen kann?
Vielen Dank und liebe Grüße
Sabine
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 21. August 2020 um 17:35:01 Uhr:
Hier gab es gar mal einen Thread, wo ein User den Menschen einer Prüforganisation wegens Sachbeschädigung anzeigen wollte. Der hatte mit einem Schraubendreher an den Schweller geklopft und ob des Rostes ist da großzügig ein Loch rausgebröselt. Also überraschen tut mich hier nix mehr.
Das ist doch ganz einfach:
Will man die alte Rostlaube übern TÜV kriegen, hat der TÜV-Prüfer gefälligst nicht so genau hinzuschauen.
Hat man hingegen ein Auto gekauft, soll der kürzlich gemachte TÜV natürlich sicherstellen, dass das Auto mindestens 10 Jahre ohne Reparaturen läuft.
Natürlich gibt es Gefälligkeits-TÜV, was eine gefährliche Schweinerei ist. Manchmal übersehen aber auch Prüfer Mängel.
Als Gebrauchtwagenkäufer tut man eben gut daran, der TÜV-Plakette im Wesentlichen nur zu entnehmen, wie lange der Wagen noch TÜV hat. Und eben nicht, in welchem Zustand er sich tatsächlich befindet. Dafür sollte man seinen eigenen Sinnen vertrauen und bei fehlender Ahnung eben eine Werkstatt des Vertrauens aufsuchen.
263 Antworten
So ganz nehm ich die " ich bin Laie und wusste von nichts" Story nicht ab.
Wer in der Lage ist Stoßdämpfer, Federn und Domlager zu wechseln ist zwar noch lange kein Fachmann, hat aber wesentlich mehr Wissen über KfZ als 99% aller anderen Verkehrsteilnehmer.
Im übrigen sind hier noch zu viele Fragen offen!
..noch ein interessanter Hinweis: ein vorheriger Kaufinteressent hat sich das KFZ von seiner Werkstatt des Vertrauens nur 5 Tage vor Verkauf von unten rundum also inkl. auf der Hebebühne von unten, anschauen lassen und es wurde alles für ok befunden!
Zitat:
@Bellof956C schrieb am 03. Nov. 2024 um 19:17:48 Uhr:
Im letzten TÜV Bericht stand das Schweller und Querlenker angerostet sind.
Das wusste ich vorher nicht. Aber das Dokument war für den Käufer doch bei Kauf einsehbar oder? Sprich er wusste ebenfalls davon?
Zitat:
@Bellof956C schrieb am 3. November 2024 um 19:17:48 Uhr:
Im letzten TÜV Bericht stand das Schweller und Querlenker angerostet sind.
Wenn das so im letzten HU - Report stand, und dieser HU - Report dem Käufer nachweislich übergeben wurde ist "Arglist" ausgeschlossen.
In dem Fall geht man natürlich in Revision.
Wurde der HU - Report nicht übergeben und der Rost bzw. die Mängel im KV nicht erwähnt sieht es hingegen nicht so gut aus für dich als Verkäufer, denn du hattest Kenntnis vom Mangel und ihn verschwiegen.
Zitat:
@Bellof956C schrieb am 3. November 2024 um 19:17:48 Uhr:
Meiner Ansicht nach habe ich bestätigt bekommen, das „Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche ist“.
Bilden Sie einen Satz aus den Begriffen Teufel, Gericht, Detail und hohe See.
🙂
Dein Anwalt muss dir die Situation doch aber vor dem Prozess erklärt haben ?
Ähnliche Themen
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 3. November 2024 um 19:20:57 Uhr:
So ganz nehm ich die " ich bin Laie und wusste von nichts" Story nicht ab.
Wer in der Lage ist Stoßdämpfer, Federn und Domlager zu wechseln ist zwar noch lange kein Fachmann, hat aber wesentlich mehr Wissen über KfZ als 99% aller anderen Verkehrsteilnehmer.Im übrigen sind hier noch zu viele Fragen offen!
Wissen in dieser Richtung habe ich mir mittlerweile(!) tatsächlich angeeignet. Aber noch nicht zum Zeitpunkt als ich im Besitz des besagten KFZ war. Und entsprechend hatte ich auch keine Kenntnis - wenn überhaupt wahrer Fakt vor dem Hintergrund der Aussagen des späteren Käufers - von dem Zustand des Unterbodens. Welche Fragen sollten da offen sein?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 3. November 2024 um 19:24:17 Uhr:
Zitat:
@Bellof956C schrieb am 03. Nov. 2024 um 19:17:48 Uhr:
Im letzten TÜV Bericht stand das Schweller und Querlenker angerostet sind.Das wusste ich vorher nicht. Aber das Dokument war für den Käufer doch bei Kauf einsehbar oder? Sprich er wusste ebenfalls davon?
Korrekt
Fübf Tage vorher war das Auto noch in Ordnung und eine Woche nach Verkauf gab es ein Urteil des Landgerichts? Habe ich das richtig wiedergegeben?
Zitat:
@Spi95 schrieb am 3. November 2024 um 19:27:26 Uhr:
Wenn das so im letzten HU - Report stand, und dieser HU - Report dem Käufer nachweislich übergeben wurde ist "Arglist" ausgeschlossen.Zitat:
@Bellof956C schrieb am 3. November 2024 um 19:17:48 Uhr:
Im letzten TÜV Bericht stand das Schweller und Querlenker angerostet sind.In dem Fall geht man natürlich in Revision.
Wurde der HU - Report nicht übergeben und der Rost bzw. die Mängel im KV nicht erwähnt sieht es hingegen nicht so gut aus für dich als Verkäufer, denn du hattest Kenntnis vom Mangel und ihn verschwiegen.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 3. November 2024 um 19:27:26 Uhr:
Bilden Sie einen Satz aus den Begriffen Teufel, Gericht, Detail und hohe See.Zitat:
@Bellof956C schrieb am 3. November 2024 um 19:17:48 Uhr:
Meiner Ansicht nach habe ich bestätigt bekommen, das „Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche ist“.🙂
Dein Anwalt muss dir die Situation doch aber vor dem Prozess erklärt haben ?
Revision wurde im Urteil ausgeschlossen. Für meinen Anwalt war die Sache klar. Wir haben Recht.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 3. November 2024 um 19:29:28 Uhr:
Fübf Tage vorher war das Auto noch in Ordnung und eine Woche nach Verkauf gab es ein Urteil des Landgerichts? Habe ich das richtig wiedergegeben?
Wo denkst du hin:-). Das ganze hat etwa 2 1/2 Jahre gedauert. Erst Amts- dann Landgericht. 1 Woche nach Verkauf hat der Kläger ein Gutachten durch den TÜV Rheinland veranlasst, was ich bis heute sehr merkwürdig finde, da das Auto ja noch TÜV hatte.
Aber den hat jetzt einer gekauft und fit gemacht? Dann freu dich doch.🙂
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 3. November 2024 um 19:36:14 Uhr:
Aber den hat jetzt einer gekauft und fit gemacht? Dann freu dich doch.🙂
Ja das tu ich auch. Aber hab halt Kohle eingebüßt und jetzt klagt der Typ noch weiter auf Standgebühren. Und da der Prozess sich so lange hingezogen hat, ergeben sich laut Klägerseite Kosten in Höhe von ursprünglicher Kaufpreis x4(!)
Da bleiben dicke Fragezeichen.
Der Punkt bei Arglist ist, dass nachweislich Kenntnis vom Mängeln bestand und diese verschwiegen wurden.
Die Kenntnis hattest du nachweislich des HU - Reportes, und solltest du dies dem Käufer ggü. nicht offenbart haben so ist das Urteil wohl korrekt.
Ein geeigneter Nachweis hierfür wäre gewesen: "Mängel gemäß Ergebnis letzter HU" oder "Rost im Bereich Schweller / Unterboden" oder ähnliches im Kaufvertrag.
Ein üblicher Ausschluss der Sachmängelhaftung reicht hier nicht.
Die Rosstäuscher früher hatten es leichter - die Gäule mussten nicht zur HU.
Tante Edit meint noch: Dass du vorher schon beim Amtsgericht baden gegangen bist wäre natürlich eine Erwähnung wert gewesen. Der Fragezeichen werden es dadurch eher mehr.
Dass zwei Gerichte auf Arglist abstellen wird mutmaßlich nicht völlig unbegründet sein. Den Schadensersatz den der Kläger nun fordert wird er wohl bekommen.
Zitat:
@Bellof956C schrieb am 3. November 2024 um 19:27:58 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 3. November 2024 um 19:20:57 Uhr:
So ganz nehm ich die " ich bin Laie und wusste von nichts" Story nicht ab.
Wer in der Lage ist Stoßdämpfer, Federn und Domlager zu wechseln ist zwar noch lange kein Fachmann, hat aber wesentlich mehr Wissen über KfZ als 99% aller anderen Verkehrsteilnehmer.Im übrigen sind hier noch zu viele Fragen offen!
Wissen in dieser Richtung habe ich mir mittlerweile(!) tatsächlich angeeignet. Aber noch nicht zum Zeitpunkt als ich im Besitz des besagten KFZ war. Und entsprechend hatte ich auch keine Kenntnis - wenn überhaupt wahrer Fakt vor dem Hintergrund der Aussagen des späteren Käufers - von dem Zustand des Unterbodens. Welche Fragen sollten da offen sein?
Deine Post aus 2021 sagen da aber was anderes....😉
Edit: womit haben die 2 Instanzen die argl. Täuschung begründet bzw. den Vorworf selbiger stattgegeben?
Wenn nicht nur wir, sondern auch der Käufer und der Anwalt den Inhalt des Berichts der Hauptuntersuchung (Schweller angerostet) erst nachträglich oder nie erfahren haben, erstaunt mich das Gerichtsurteil nicht.
Ich verstehe das auch so.
Im Dekra Prüfbericht gab es schon diese Rostmängel, du wusstest davon.
Hast diese aber nicht im Kaufvertrag erwähnt.
-> Arschkarte.