HU nicht überstanden wegen Nebelscheinwerfer
Hallo zusammen,
mein 5er BMW Bj 2013 hat die Hu wegen zwei erheblichen Mänge (nasse Scheinwerfer und keine ABE für die Felgen) und einem geringfügigen Mängel (matte Abschlusscheibe) nicht bestanden.
Meine Frage: wenn ich die beiden erheblichen Mängel vollständig behebe, drückt dann der Prüfer bei dem geringfügigen Mängel ein Auge zu? Was meint Ihr? Ich lade mal ein Foto von dem Nebelscheinwerfer hoch, den och versucht habe zu polieren, aber nicht so recht erfolgreich war.
Über Eure Erfahrungen und Einschätzungen würde ich mich freuen.
VG, Johannes
18 Antworten
Bei einem geringfügigen Mangel wird die Plakette zugeteilt. Wie es bei der Nachprüfung aussieht kann ich nicht beurteilen, und ob polieren genügt.
Nein, der Mangel muss ebenfalls behoben sein. Da darf kein Prüfer ein Auge zudrücken.
Wenn deine Reparaturen zuhause keinen Erfolg bringen muss der Nebelscheinwerfer wohl ersetzt werden.
Sollte das Polieren doch noch zum Erfolg führen, dann sag dem Prüfer das allerdings lieber nicht. Das ist eigentlich auch nicht zulässig…kann aber helfen.
Viel Erfolg
Meine Erfahrung, schon sehr lange her, war ein Tipp in der Werkstatt weil ein Loch im Glas.
Die Scheiben mit schwarzen Tape abkleben. Aber beide. Hat funktioniert, Plakette erteilt.
Ob das immer noch hilft kann ich nicht sagen.
Wie Lorch83 sagt, auch geringe Mängel müssen zur Nachprüfung behoben sein.
Die Nässe in den Scheinwerfern kommt wahrscheinlich von einer Undichtigkeit wenn die Kappen hinten sitzen.
Ich würde:
- Neue Kappen für die Scheinwerfer bei BMW kaufen und die Scheinwerfer trocken legen (Zewa und danach Fön). Damit kommst du durch die HU und kannst im Sommer nach weiteren Undichtigkeiten am Glas schauen.
- Ein Set Nebelscheinwerfer bei Ebay holen. Noname kostet neu 35Euro und hält auch ein paar Jahre wieder.
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Moin,
zum Nebelscheinwerfer - da es ein Vorfacelift Model ist, solltest Du Mal schauen, ob die trübe Schicht innen ist. Da laufen die nämlich sehr gerne an. Kommt man nicht gut ran, aber mit stabilem Draht und dünnem Lappen geht es.
VG
Die trübe Schicht sind Einschläge im Glas. Das wird nichts mit polieren.
Wie schon geschrieben einfach günstig kaufen und tauschen. Geringste Arbeit und Kosten.
Da bin ich aber froh. Zum Glück hat das Auto die HU doch überstanden und nur nicht bestanden. Hatte beim Lesen der Überschrift schon befürchtet, dass das Auto von der Bühne gefallen ist.
Dass ein geringer Mängel zum Nichterteilen der Prüfplakette führt würde mich schon sehr wundern. Da ist es egal, ob es sich um die eigentliche Prüfung oder eine Nachprüfung handelt. Insofern sehe ich das etwas anders als in vorherigen Beiträgen dargestellt.
Zumal vorliegend "nur" die Nebelscheinwerfer betroffen sind.
Um jedoch weiteren Diskussionen aus dem Weg zu gehen und das Thema abzuhaken, würde ich diesen Mangel ebenfalls beseitigen. Das ist durch einen Austausch schnell erledigt, kostet nicht sehr viel und hebt das Aussehen sofort.
Da würde ich nicht lange mit Polieren oder anderen Verfahren herumexperimentieren.
Da Du bis zur Nachprüfung einen Monat Zeit hast, sollte das problemlos machbar sein.
Die beiden erheblichen Mängel kannst Du, wenn es darauf ankommt, innerhalb weniger Stunden "beseitigen" (Fön, Räderwechsel).
Nur wenn Du das Auto in den nächsten Tagen verkaufen möchtest, oder demnächst in einen längeren Urlaub startest, könnte es erforderlich sein, dass Du das Auto bereits schneller zur Nachprüfung vorstellen möchtest.
Bei einem geplanten Verkauf würde die Beseitigung des GM ebenfalls Sinn ergeben. Denn wer möchte schon ein Auto mit frischer HU, in der Mängel eingetragen sind, kaufen?
Die Käufer würde das auf jeden Fall zum Anlass nehmen, den Preis zu drücken.
Dann siehst du das leider falsch.
Erstmal ist es richtig das ein Fahrzeug mit geringen Mängeln die HU trotzdem bestehen und eine Plakette angebracht werden kann.
Weist das Fahrzeug während der Untersuchung allerdings erhebliche Mängel und geringere Mängel auf, müssen bei der Nachuntersuchung zur HU alle Mängel, also auch die geringen, abgestellt werden. Erst dann darf eine neue Plakette zugeteilt werden. So will es das Gesetz und so steht es garantiert auch auf dem Untersuchungsbericht. Gilt wohlgemerkt für die HU in Deutschland. Nicht das wir hier von einem anderen Land sprechen…
Heißt, in diesem Fall müssen die Scheinwerfer trocken sein, das Problem mit den Felgen geklärt werden und die Nebelscheinwerfer repariert werden.
Viele vergessen, dass auch geringe Mängel nach der HU innerhalb von vier Wochen behoben werden müssen und nicht einfach weiter bestehen dürfen. Kontrolliert natürlich keiner, aber eigentlich soll es so sein.
Man könnte die NSW auch einfach abklemmen. Birne raus, Stecker ab, NSW abkleben. Somit wären die quasi nicht mehr verbaut und der Mangel ist behoben.
...und wenn der Prüfer am Lichtschalter den Taster für die Nebelscheinwerfer drückt und diese nicht leuchten ist dann kein Problem?
Warum ist es dann ein Problem wenn man die ausbaut und der Taster noch vorhanden ist.
https://www.motor-talk.de/.../...werfer-abbauen-codieren-t8023800.html
Man muss solche Einrichtungen so stilllegen, dass sie nicht mehr „ohne erheblichen technischen Aufwand“ in Betrieb genommen werden können.
Das kann durch Abkleben der Scheinwerfer, entfernen des Leuchtmittels und abschneiden des Steckers erreicht werden. Ohne Aufwand lassen sich die Dinger dann nicht mehr in Betrieb nehmen.
Einfach Birne raus oder Stecker ab ist beispielsweise zu wenig.
Natürlich kannst die auch rauscodieren und diesen Schritt belegen und den Lichtschalter wechseln. Ist ja fast das gleiche, nur anders. Natürlich müssen die SW selber auch noch entfernt oder wie schon geschrieben, abgeklebt werden.
Zitat:
@user_530d schrieb am 18. Dezember 2024 um 14:45:50 Uhr:
...und wenn der Prüfer am Lichtschalter den Taster für die Nebelscheinwerfer drückt und diese nicht leuchten ist dann kein Problem?
Warum ist es dann ein Problem wenn man die ausbaut und der Taster noch vorhanden ist.https://www.motor-talk.de/.../...werfer-abbauen-codieren-t8023800.html
Ich finde die Diskussion schwierig und eigentlich wenig zum Thema gehörend. Da das Thema mit dem M-Paket mir auch etwas zu blöd wurde kurz meine Meinung:
- Ein Taster ist keine "technische Einrichtung". Wie man drauf kommt, dass ein Taster im Auto plötzlich eine HU Relevanz hat erschließt sich mir nicht. Der Lichtschalter und dessen Tasten sind auch nicht in der Fahrzeug BE definiert, habe ich so zumindest noch nicht gesehen. Wichtig ist nur, dass alle Funktionen funktionieren, die physikalisch vorhanden sind. Sprich man kann z.B. keinen Xenon Lichtschalter wegen der fehlenden Höhenverstellung für Halogen verwenden. Umgekehrt ist kein Problem (wobei das jetzt auch nichts ist, was man bei der HU diskutieren will, oder?).
- Es gibt für die M Front ohne Nebelscheinwerfer eine Zulassung per E Nummer, beziehungsweise diese ist so in der Fahrzeug Betriebserlaubnis.
- Es gibt für die normale Front mit abgeklebten NSW sicher keine korrekte Zulassung mehr. Ich glaube nicht, dass man damit durchkommt oder durchkommen darf. Früher gab es ja geänderte Plastikteile oder Kappen die anstelle der NSW in die Front kamen, diese hatten auch alle die entsprechenden Prüfzeichen mit dahinterliegenden Gutachten/Freigaben.
Wir sind uns doch wohl alle einig, dass der Mangel durch den Einbau neuer Schweinwerfen recht einfach zu erledigen ist, zum optimalen gewünschten Ergebnis führt und sich die weitere Diskussion eigentlich nicht lohnt, weil in keinem Verhältnis zu Aufwand und Kosten.
Damit ist dem TE wohl am schnellsten geholfen.
Zitat:
@norbert.dahms schrieb am 18. Dezember 2024 um 17:25:34 Uhr:
Damit ist dem TE wohl am schnellsten geholfen.
Ja, klar. Aber wir sind ja nicht hier um nur einfache Lösungen vorzuschlagen 😁
Es ist auch noch nicht klar wie hoch die Hürde mit der Felgen ABE ist. Mich wundert, dass der HU Prüfer die nicht einfach aus dem System gezogen hat.
Zitat:
@basti313 schrieb am 18. Dezember 2024 um 20:39:24 Uhr:
Zitat:
@norbert.dahms schrieb am 18. Dezember 2024 um 17:25:34 Uhr:
Damit ist dem TE wohl am schnellsten geholfen.
Ja, klar. Aber wir sind ja nicht hier um nur einfache Lösungen vorzuschlagen 😁Es ist auch noch nicht klar wie hoch die Hürde mit der Felgen ABE ist. Mich wundert, dass der HU Prüfer die nicht einfach aus dem System gezogen hat.
Habe ich doch geschrieben, einfach mal anderen Rädersatz drauf, notfalls ausborgen.
Oder ABE selbst aus dem Netz ziehen (wenn vorhanden) und im Fahrzeug mitführen.
War dem Prüfer vielleicht zu viel. Ist ja schließlich keine Druckerei. 😁