HU macht Faxen wegen Bereifung

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo,
ich war heute bei der HU, meine erste. Ich muss dazu sagen, dass ich keine Ahnung von Autos habe und es meine erste HU ist, seit ich den Wagen habe. Das Checkheft ist gepflegt.

Nun sagte mir der Prüfer, dass alle Reifen gewechselt werden müssen, okay. Aber er sagte auch, dass die ART Bereifung nicht von BMW zugelassen sei. Im Bericht heißt es.

Reifen - Kennzeichnung: Istzustand: vorn+hinten 225/40 R18 auf vorn 7,5x18ET47/ hinten 7,5x18ET49 -- Laut BMW ABE zulässig: vorn 205/45R18 auf 7,5x18ET47 oder ET49 i.v.m- hinten 225/40 R18 auf 8,5x18ET51 oder 8x18ET49

Er hatte mir das so erklärt, dass die Bereifung eine Zusammenstellung und Kuddelmuddel wäre. Ich kann mir aber schlecht vorstellen, dass der Vorbesitzer mit "nicht zulässigen" Dingen rumgefahren ist, da er sehr vernünftig wirkte

Liebe Grüße
Flo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kanzlersoft schrieb am 4. Februar 2017 um 12:09:10 Uhr:


Fahr einfach zu einer anderen Prüfstelle! Meist geht er dann durch!

Und sonst: Wenn Du jemanden mit einem 1er oder 3er kennst, der ggf. jetzt Winterreifen drauf hat und Sommerreifen und Felgen auf 08/15 Serie, dann leihe sie dir aus und zieh sie drauf und fahre dann zum Tüv. Dann geht er garantiert durch.

Solche Tipps sind für´n "A".
Verboten ist nun mal verboten.
Der Prüfer hat recht. Bei unzulässiger Bereifung gibts keine Plakette. Und eigentlich darf man damit nicht mehr fahren.

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Es ist nunmal so, dass es serienmäßig keine 225er Rundumbereifung beim 1er in Verbindung mit 18-Zoll Felgen gibt.

Der Vorbesitzer hätte die 225/40er Reifekombination eintragen lassen müssen.

Du hast dann wohl auch einen E87 Vor-Facelift. Die Facelift (LCI) haben 215/40R18 vorne und 245/35R18 hinten.

Fahr einfach zu einer anderen Prüfstelle! Meist geht er dann durch!

Und sonst: Wenn Du jemanden mit einem 1er oder 3er kennst, der ggf. jetzt Winterreifen drauf hat und Sommerreifen und Felgen auf 08/15 Serie, dann leihe sie dir aus und zieh sie drauf und fahre dann zum Tüv. Dann geht er garantiert durch.

Zitat:

@kanzlersoft schrieb am 4. Februar 2017 um 12:09:10 Uhr:


Fahr einfach zu einer anderen Prüfstelle! Meist geht er dann durch!

Und sonst: Wenn Du jemanden mit einem 1er oder 3er kennst, der ggf. jetzt Winterreifen drauf hat und Sommerreifen und Felgen auf 08/15 Serie, dann leihe sie dir aus und zieh sie drauf und fahre dann zum Tüv. Dann geht er garantiert durch.

Solche Tipps sind für´n "A".
Verboten ist nun mal verboten.
Der Prüfer hat recht. Bei unzulässiger Bereifung gibts keine Plakette. Und eigentlich darf man damit nicht mehr fahren.

Wie wärs mit eintragen lassen? Kostet weniger als neue Pellen kaufen.

Wenn ausreichend Platz zum Radlauf gegeben ist und BMW nichts gegenteiliges Listet, dürfte das die günstigste Lösung sein.

Hat der Tüv-Mann das nicht vorgeschlagen?

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Aber gibt es für die Felgen eine passende Bereifung? Ich steige da nicht so ganz durch.
Bin mit Winterreifen durch den TÜV gekommen, brauche aber sowieso neue Reifen

Stell mal ein Foto von den Felgen ein. Wenn's Original BMW Felgen sind, kann Ichs dir sagen was passt.

Oder schau mal hier:
Felgenkatalog

Wie gesagt, also ich kenne mich nicht aus ?? Ich habe schwarze vergleichsfelgen gesehen, da ist das BMW Zeichen zu sehen, bei meinen nicht, aber in den Felgen steht:

BMW is 47
BBS rd273
71/2jx18eh2

BBS rd274
BMW is49
8jx18eh2

Jemand ne Idee?

In den Link von A3T hast Du aber mal reingeschaut? Da wird Deine Frage nämlich beantwortet.
Die Felge heißt "Styling 182".
Von BMW auf diesen Felgenmaßen vorgesehen, und über das COC freigegeben:
7,5x18 ET 47 vorne 205/45R18
8x18 ET 49 hinten 225/40R18
ALLE davon abweichenden Reifendimensionen müssen per Einzelabnahme "eingetragen" werden (das hatte aber auch schon A3T geschrieben).
Natürlich gibt's passende Reifen. Allerdings ist die Auswahl bei 205/45 R 18 sehr begrenzt.

Zitat:

@Blackbimmer schrieb am 1. Mai 2017 um 13:42:39 Uhr:


In den Link von A3T hast Du aber mal reingeschaut? Da wird Deine Frage nämlich beantwortet.
....

....

Ja, dann müsste man selber suchen und lesen. Ist natürlich einfacher, andere suchen zu lassen.

Wie gesagt, ich habe keine Ahnung, deswegen fragte ich. Ich kam zum gleichen Ergebnis, aber lieber sicher ich mich ab, Reifen sind nicht günstig.
Müssen die Felgen eigentlich im fahrzeugschein stehen?

Die Felgen selber stehen nicht im Fahrzeugschein. Reifendimensionen stehen im COC; alle für dein Auto passenden Original-Felgen findest in meinem Link.

Zitat:

@kanzlersoft schrieb am 4. Februar 2017 um 12:09:10 Uhr:


Fahr einfach zu einer anderen Prüfstelle! Meist geht er dann durch!

Und sonst: Wenn Du jemanden mit einem 1er oder 3er kennst, der ggf. jetzt Winterreifen drauf hat und Sommerreifen und Felgen auf 08/15 Serie, dann leihe sie dir aus und zieh sie drauf und fahre dann zum Tüv. Dann geht er garantiert durch.

Was für ein Unfug erzählst Du denn hier... Man-o-Man.

Dann fährt er ohne BE UND ohne Versicherungsschutz...

Wie kann man so einen Scheiß von sich geben.

Spätestens beim Klatsch oder der nächsten Kontrolle hat er wieder das Problem. Nach dem dritten Mal darf er zur MPU oder den Lappen abgeben, wegen "Nichteignung zum führen eines Kfz"

Wenn man keine Ahnung hat...

Zitat:

@Flod0 schrieb am 3. Mai 2017 um 09:44:25 Uhr:


Wie gesagt, ich habe keine Ahnung, deswegen fragte ich. Ich kam zum gleichen Ergebnis, aber lieber sicher ich mich ab, Reifen sind nicht günstig.
Müssen die Felgen eigentlich im fahrzeugschein stehen?

Flod0,

ich hab jetzt nicht alles gelesen, weil mir schon der dritte oder vierte Post gegen den Strich ging.

Man kann die Rad/Reifen-Kombination sicher eintragen. Der Prüfer scheint nicht viel Ahnung zu haben oder hatte an dem Tag keinen Bock.

Folgendes ist zu beachten.

- Die Freigängigkeit der Räder MUSS in jeder Situation (innen am Federbein und außen am Radlauf) egeben sein. Wichtig bei Tieferlegung... ;-)

Das prüfen die Prüfer durch aufbocken des Autos. Jeweils ein Rad vorn und eins hinten wicht auf eine Unterlage gestellt und das Auto runtergelassen. Damit federt das Auto komplett ein. Jetzt muss immer ein Kugelschreiber zwischen den Radlauf und das Rad passen. An jeder Stelle und bei jedem Einschlagwinkel des Rads

- Die Reifen müssen der Geschwindigkeitsvorgabe entsprechen, die im Fahrzeugschein angegeben ist oder besser sein.

- Die Felge sollte für ein Fahrzeug freigegeben sein, welches gleichschwer wie deins oder schwerer ist.

Dann steht einer Eintragung nach §19.3 (Einzelabnahme) nix im Weg. Kostet 80-130€

Ich hab auf meinem 135i rundum 225/40/18 auf ET45

Gruß

Guido

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