HU + Abgasuntersuchung zum Ende der Leasingzeit
Heute war ein Brief des Händlers im Briefkasten, dass die HU und Abgasuntersuchung nächsten Monat fällig werden würde. Ende nächsten Monats (am 27. Juli) läuft jedoch auch mein Leasing-Vertrag aus. Muss ich das dann machen lassen, oder ist das das Problem des Händlers?
Würde mich das denn was kosten? Habe Kilometerleasing über 3 Jahre.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Netshark1000
Heute war ein Brief des Händlers im Briefkasten, dass die HU und Abgasuntersuchung nächsten Monat fällig werden würde. Ende nächsten Monats (am 27. Juli) läuft jedoch auch mein Leasing-Vertrag aus. Muss ich das dann machen lassen, oder ist das das Problem des Händlers?Würde mich das denn was kosten? Habe Kilometerleasing über 3 Jahre.
ich mache grundsätzlich keinen HU und AU am Ende der Laufzeit das ist Thema des 🙂.
Zitat:
Original geschrieben von Ralf_530d
ich mache grundsätzlich keinen HU und AU am Ende der Laufzeit das ist Thema des 🙂.Zitat:
Original geschrieben von Netshark1000
Heute war ein Brief des Händlers im Briefkasten, dass die HU und Abgasuntersuchung nächsten Monat fällig werden würde. Ende nächsten Monats (am 27. Juli) läuft jedoch auch mein Leasing-Vertrag aus. Muss ich das dann machen lassen, oder ist das das Problem des Händlers?Würde mich das denn was kosten? Habe Kilometerleasing über 3 Jahre.
Viele Händler machen das wohl der guten Geschäftsbeziehungen wegen, aber eigentlich ist es Sache des Leasingnehmers. Das Auto ist einem dem Alter angemessenen Zustand zurückzugeben und dazu gehört natürlich auch dass das Auto TÜV hat. Würdest Du 48 Monate oder auch nur 37 Monate leasen, würde das der Händler ja auch nicht machen. Von daher ist es als reiner Sonderfall anzusehen, dass die Leasingzeit mit dem Zeitpunkt der Hauptuntersuchung übereinstimmt.
Zitat:
Original geschrieben von Netshark1000
Heute war ein Brief des Händlers im Briefkasten, dass die HU und Abgasuntersuchung nächsten Monat fällig werden würde. Ende nächsten Monats (am 27. Juli) läuft jedoch auch mein Leasing-Vertrag aus. Muss ich das dann machen lassen, oder ist das das Problem des Händlers?Würde mich das denn was kosten? Habe Kilometerleasing über 3 Jahre.
Hast Du Service mitgeleast?
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Viele Händler machen das wohl der guten Geschäftsbeziehungen wegen, aber eigentlich ist es Sache des Leasingnehmers. Das Auto ist einem dem Alter angemessenen Zustand zurückzugeben und dazu gehört natürlich auch dass das Auto TÜV hat. ...Zitat:
Original geschrieben von Ralf_530d
ich mache grundsätzlich keinen HU und AU am Ende der Laufzeit das ist Thema des 🙂.
Wo in welchem Abschnitt des Vertrages ist definiert, dass das Fahrzeug durch den Leasingnehmer am Ende mit TüV/AU abzugeben ist.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Ralf_530d
Wo in welchem Abschnitt des Vertrages ist definiert, dass das Fahrzeug durch den Leasingnehmer am Ende mit TüV/AU abzugeben ist.Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Viele Händler machen das wohl der guten Geschäftsbeziehungen wegen, aber eigentlich ist es Sache des Leasingnehmers. Das Auto ist einem dem Alter angemessenen Zustand zurückzugeben und dazu gehört natürlich auch dass das Auto TÜV hat. ...
Jens ist immer erstmal auf BMWs Seite 😉
Zitat:
Original geschrieben von Ralf_530d
Wo in welchem Abschnitt des Vertrages ist definiert, dass das Fahrzeug durch den Leasingnehmer am Ende mit TüV/AU abzugeben ist.Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Viele Händler machen das wohl der guten Geschäftsbeziehungen wegen, aber eigentlich ist es Sache des Leasingnehmers. Das Auto ist einem dem Alter angemessenen Zustand zurückzugeben und dazu gehört natürlich auch dass das Auto TÜV hat. ...
In welchem Abschnitt ist definiert, dass die Reifen Mindestprofiltiefe haben müssen oder dass Keine Delle in der Fahrertür sein darf? Das Auto ist in einem gebrauchsfähigen, dem Alter entsprechenden Zustand zurückzugeben, dazu gehört natürlich, dass es verkehrstüchtig und zugelassen ist und das ist es nur mit TÜV+AU.
Wohlgemerkt - der TÜV muss nicht neu sein, d.h. wenn Du das Auto nur 30 Monate least, hast Du kein Problem. Nur ohne TÜV kannst Du es rechtlich gesehen eigentlich nicht zurückgeben.
Wie gesagt, dass viele Händler das machen bzw. dass man versuchen kann das rauszuhandeln ist sicherlich richtig, aber einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
In welchem Abschnitt ist definiert, dass die Reifen Mindestprofiltiefe haben müssen oder dass Keine Delle in der Fahrertür sein darf? Das Auto ist in einem gebrauchsfähigen, dem Alter entsprechenden Zustand zurückzugeben, dazu gehört natürlich, dass es verkehrstüchtig und zugelassen ist und das ist es nur mit TÜV+AU.Zitat:
Original geschrieben von Ralf_530d
Wo in welchem Abschnitt des Vertrages ist definiert, dass das Fahrzeug durch den Leasingnehmer am Ende mit TüV/AU abzugeben ist.
Wohlgemerkt - der TÜV muss nicht neu sein, d.h. wenn Du das Auto nur 30 Monate least, hast Du kein Problem. Nur ohne TÜV kannst Du es rechtlich gesehen eigentlich nicht zurückgeben.
Wie gesagt, dass viele Händler das machen bzw. dass man versuchen kann das rauszuhandeln ist sicherlich richtig, aber einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht.
na dann passt ja alles 😉 z.B Fahrzeug am 15.4 übernommen und 3 Jahre später am 14.4 zurück gegeben der TÜV gilt ja für den Monat April und somit ist das Fahrzeug gemäß den Regeln ordnungsgemäß im Straßenverkehr unterwegs und nicht mein Job diesen zu erneuern. Um den Ordentlichen, dem Alter und Gebrauch entsprechenden Zustand ging es nicht bei der Eingangsfrage.
Bei mir ist Rückgabe im Januar und TÜV im Februar. Ein Monat "RestTÜV" reicht, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Ralf_530d
na dann passt ja alles 😉 z.B Fahrzeug am 15.4 übernommen und 3 Jahre später am 14.4 zurück gegeben der TÜV gilt ja für den Monat April und somit ist das Fahrzeug gemäß den Regeln ordnungsgemäß im Straßenverkehr unterwegs und nicht mein Job diesen zu erneuern. Um den Ordentlichen, dem Alter und Gebrauch entsprechenden Zustand ging es nicht bei der Eingangsfrage.Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
In welchem Abschnitt ist definiert, dass die Reifen Mindestprofiltiefe haben müssen oder dass Keine Delle in der Fahrertür sein darf? Das Auto ist in einem gebrauchsfähigen, dem Alter entsprechenden Zustand zurückzugeben, dazu gehört natürlich, dass es verkehrstüchtig und zugelassen ist und das ist es nur mit TÜV+AU.
Wohlgemerkt - der TÜV muss nicht neu sein, d.h. wenn Du das Auto nur 30 Monate least, hast Du kein Problem. Nur ohne TÜV kannst Du es rechtlich gesehen eigentlich nicht zurückgeben.
Wie gesagt, dass viele Händler das machen bzw. dass man versuchen kann das rauszuhandeln ist sicherlich richtig, aber einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht.
Ja so ist es, wenn Du 37 Monate leasen würdest, hättest Du ein Problem.
Um einem dem Alter angemessenen Zustand geht es deswegen weil der TÜV hier dazugehört.
Um was es mir eigentlich geht: Deine Einstellung kannst Du nur haben, weil Deine Leasingzeit zufällig mit der Dauer des TÜVs zusammenfällt.
Hi,
ob Rechtsanspruch oder nicht:
REDEN!!
Freundlichen ansprechen wie man so was für beide Seiten fair regelt.
Hat bei mir bis jetzt immer geklappt.
So Long
Zitat:
Original geschrieben von t.spinne
Hi,ob Rechtsanspruch oder nicht:
REDEN!!
Freundlichen ansprechen wie man so was für beide Seiten fair regelt.
Hat bei mir bis jetzt immer geklappt.
So Long
Sag ich ja.
Nur ich habe z.B. mein Fahrzeug auf 48 Monate geleast. ich könnte jetzt im August, wenn die HU fällig ist soviel reden wie ich wollte - er würde die Kosten kaum übernehmen. 😉
Warum, Jens??
Fragen kann man.
Ich hab' mein 118d zurückgegeben und mit Kosten in Höhe von
3.000,- bis 5.000.- € gerechnet.
Ich hab' das Auto abgestellt und gut war.
Die Werkstatt und der Gutachter bei denen ich vorher war um das
zu checken haben sich nur verwundert die Augen gerieben.
Wenn ich eine Erfahrung gemacht habe:
Alles geht, sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung!
Merke ich gerade wieder beim Umrüsten meines 120d auf div.
Performance-Teile.
So Long
Zitat:
Original geschrieben von t.spinne
Warum, Jens??Fragen kann man.
D.h. Du würdest obwohl Du noch 12 Monate Leasingdauer hast den Händler fragen, ob er dir den TÜV bezhalt? Ich würde mir da irgendwie wie ein Bettler vorkommen...
Du Jens,
ich käme mir einfach nur bescheuert vor!!!!
Und auch niemals auf die Idee zu fragen!!!!
Aber wer's braucht .....(Aber du bist nun wirklich nicht gemeint!)
SL