HU Bericht - ohne Bremswerte aber Prüfungsfahrt?

Hallo in die Runde,

ich habe am Wochenende einen Gebrauchtwagen beim BMW gekauft (X3 30d, BJ 2021). Jetzt habe ich den HU Bericht für die Zulassung bekommen (DEKRA). Was mich verwirrt ist, ist das keine Werte für die Bremsprüfung angegeben sind. Es stehen lediglich folgend 2 Sätze da:

Hinweis:

  • Bremswirkung (Betriebsbremse) (Prüfungsfahrt) in Ordnung
  • Bremswirkung (Feststellbremse) (Prüfungsfahrt) in Ordnung

Ansonsten ist noch die Mängelfreiheit bescheinigt. Mich verunsichern wie gesagt nur die fehenden Bremswerte da ich das in dieser Form noch nicht gesehen habe.

Vielen Dank!

44 Antworten

Es gab doch für xdrive-Modelle die Vorgabe, den Bremsenprüfstand nur in Stellung N der Autonatik zu befahren. Als das ein Prüfer am E91 mal nicht beachtet hat, kamen hässliche Geräusche aus dem Antriebsstrang und das Auto wollte gefühlt von der Rolle springen.

Natürlich geht nur Prüfung in "N", und man darf nicht aus dem rollenden Prüfstand ausfahren.

Ist eigentlich kein Hexenwerk, funktioniert.

Zitat:

@bravasx schrieb am 27. Nov. 2024 um 14:10:08 Uhr:


Das ist doch ein Allrad oder? Wenn ja, dann dürfen Allrader nicht auf den Prüfstand, da sonst beim Bremsen einer Achse die andere beschädigt werden kann.

Erst fragen ob es ein Allrad ist?

Die Antwort ist übrigens Unsinn. Die allermeisten Allradfahrzeuge sind im BPS mit Rollen prüfbar.

Vielleicht war der Bremsenprüfstand zur Zeit der Prüfung defekt .Das kann ja sein.Der Prüfingenieur darf dann eine Prüfungsfahrt durchführen.In seinem Ermessen liegt dann auch die Beurteilung.Wenn bei einer Vollbremsung das Abs anspricht und das Auto in der Spur bleibt ist das doch eine realistischere Prüfung als auf dem Rollenprüfstand..Alle Allradmodelle im PKW Bereich dürfen auf den Prüfstand.Sind ja keine richtigen allrad.Ein richtiger Allrad hat kraftschluss 50-50.Bei lkw wird das gemacht mit einer Längssperre im verteilergetriebe.

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Zitat:

@gardetzki schrieb am 28. Nov. 2024 um 00:12:54 Uhr:


Vielleicht war der Bremsenprüfstand zur Zeit der Prüfung defekt .Das kann ja sein.Der Prüfingenieur darf dann eine Prüfungsfahrt durchführen.In seinem Ermessen liegt dann auch die Beurteilung.Wenn bei einer Vollbremsung das Abs anspricht und das Auto in der Spur bleibt ist das doch eine realistischere Prüfung als auf dem Rollenprüfstand..

Das ist leider alles falsch.

Wenn der BPS defekt ist, darf keine HU gemacht werden, weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Da gibt es kein Ermessen.

Eine realistische Einschätzung, ob die Bremsanlage richtig funktioniert, kannst du eigentlich nur auf dem BPS.

Ich wüsste nicht, dass der X3 zu den Fahrzeugen gehört, wo seitens des Herstellers eine Prüfung auf dem BPS verboten ist. Ich würde beschwören, dass ich schon mehrere dieser Fahrzeuge auf dem BPS hatte, ohne dass die systemseitigen Vorgaben dieses verboten hätten, wie es z. B. bei den allradgetriebenen Honda's der Fall ist.

Und wenn es denn tatsächlich verboten wäre, dann hätte der Prüfer ja mittels HU-Adapter eine Verzögerungsmessung durchführen müssen, wo dann auf dem HU-Bericht eben auch die erreichten Verzögerungswerte ausgewiesen wären.

So sieht es (leider) danach aus, als ob der Kollege mal wieder gar nicht gebremst hat und schlimmstenfalls das Fahrzeug aus der Ferne geschrieben hat, ohne es überhaupt zu sehen.

Mein alter Mercedes G wurde ausschließlich durch Bremsen auf dem Hof getüvvt. Illegal war das sicher nicht.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 28. November 2024 um 08:17:44 Uhr:


Mein alter Mercedes G wurde ausschließlich durch Bremsen auf dem Hof getüvvt. Illegal war das sicher nicht.

Tsja, was will man dazu sagen, vielleicht doch? 😉
Das G-Modell geht einwandfrei auf den BPS.

Soviel zum Thema, auch wenn es nicht um das Modell geht.

Man das ist doch vollkommen Latte, der HU Bericht ist da und er kann zulassen, das ist doch das Entscheidende!

Ich sehe schon viele verschiedene Meinungen 😁 Mich hatte es nur verwundert, da ich das in der Vergangenheit so nicht kannte. Aber wie gesagt: HU ist da und ich kann das Fahrzeug zulassen 🙂

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 28. Nov. 2024 um 09:48:41 Uhr:


Man das ist doch vollkommen Latte, der HU Bericht ist da und er kann zulassen, das ist doch das Entscheidende!

Wozu dann die Frage des TE?

Frag ich mich auch🙂

Soweit ich weiß, müssen Autos, die nicht auf einen Rollenprüfstand dürfen, auf einen Plattenprüfstand. Da hat man keine Drehzahl Unterschiede.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 28. November 2024 um 11:24:03 Uhr:


Soweit ich weiß, müssen Autos, die nicht auf einen Rollenprüfstand dürfen, auf einen Plattenprüfstand. Da hat man keine Drehzahl Unterschiede.

Dann weißt du es nicht richtig, oder aber ich liege hier falsch. Mir ist nicht bekannt, dass ich mit so einem Fahrzeug dann durch die Weltgeschichte fahren müsste, um irgendwo einen Plattenprüfstand zu nutzen. Ich wüsste in meinem Gebiet auch keine Werkstatt mehr, die noch ne Platte nutzt.
Was sagen die geschätzten Kollegen dazu?

Es ist schön, daß immer einer noch irgendwas (besser) weiß und irgendein Halbwissen beisteuern muß.

Ich hatte es ganz am Anfang schon geschrieben, und genau so ist es auch:

Alle Fahrzeuge müssen auf den Prüfstand, der Prüfer bekommt angezeigt, wenn Besonderheiten zu beachten sind. Und er bekommt auch angezeigt, wenn der Hersteller den Rollenprüfstand nicht freigibt. In diesem Fall erfolgt eine Bremsmessung mit dem Verzögerungsmeßgerät, das in seinem HU Adapter integriert ist.

"Ende der Durchsage"

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