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TÜV Bericht bei Nachprüfung

Themenstarteram 10. Dezember 2010 um 18:53

Hallo,

ich musste mit meinem Auto leider ein zweites Mal zum TÜV zur Nachprüfung. Jetzt habe ich ja zwei Prüfberichte.

Muss ich jetzt immer beide mitführen, oder reicht der letzte mit dem die Prüfung bestanden wurde?

Grüße.

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Tja da bist Du falsch informiert.

 

Der letzte TÜV Bericht mit dem Du die Plakette bekommen hast muß mitgeführt werden.

Ich denke mal, dass Du falsch informiert bist.

 

§ 29 StVZO fordert:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren.

Der Fahrer - der ja nicht notwendigerweise auch der Halter ist, kommt in dem ganzen Paragraphen gar nicht vor. Und von "mitführen" ist da auch keine Rede.

 

Gegenbeispiel:

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (oder der alte Fahrzeugschein) sind gem. FZV § 11 vom Fahrer mitzuführen:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

(5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Edit: Zu langsam, aber mit Quelle.

Dem ist doch eigentlich nichts hinzuzufügen!:rolleyes:

 

Bei meinen in der Regel routinemäßigen Verkehrskontrollen in den letzten 40 Jahren hat sich außerdem noch nie ein Polizist für irgendeinen TÜV-Bericht interessiert, warum auch?

Ein Gegenstand der Kontrolle war natürlich jeweils immer die Gültigkeit(sdauer) der TÜV- bzw. ASU-Plakette in Übereinstimmung mit den Daten im Fahrzeugschein.

Bei konkretem Verdacht würde die Polizei wohl selbst den vermuteten Mangel gezielt überprüfen oder in Augenschein nehmen und gfls. weitere Schritte einleiten.

 

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Du musst sie zwar aufbewahren, beide. Ich mein das steht da auch irgendwo drauf. Aber mitführen musst Du keinen.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Du musst sie zwar aufbewahren, beide. Ich mein das steht da auch irgendwo drauf. Aber mitführen musst Du keinen.

Tja da bist Du falsch informiert.

 

Der letzte TÜV Bericht mit dem Du die Plakette bekommen hast muß mitgeführt werden. Hintergrund ist das die Vorschriften der HU etwas gelockert wurden und Geringe Mängel bzw bestimmte Mängel trozdem zum erhalt der Prüfplakette führen.

Da der Autofahrer aber trozdem verpflichtet ist den Mangel zu beheben kann der Kontrollierende Beamte anhand des Prüfberichtes sehen was beanstandet wurde und ob dies auch als Mangel beseitigt wurde. Hast Du diesen oder Diese Mangel / Mängel nicht beseitigt bekommst Du mit Sicherheit Ärger der sich durch Strafen im Finanziellen Bereich dokumentiert.

Sicherheitshalber mache ich mir eine Farbcopy und lege diese ins Fahrzeug da Originaldokumente sehr schnell Verloren gehen können.

Du solltest beide mitführen da auf dem Abschließenden bericht durchaus zu erkennen ist das es eine Nachprüfung war. Da ist der Erstbericht schon Sinnvoll. Copys werden nicht gerne gesehen aber im Reglefalle akzeptiert. Original kann man ja ggf bei Zweifeln auf der Wache dann nachreichen.

#

Ich hebe Berichte immer auf um den Lebendszyklus des Fahrzeuges zu dokumentieren wenns mal verkauft wird. So wird der Zustand bei den jeweiligen Prüfungen immer festgehalten was eine Beurteilung des Fahrzeuges vereinfacht. Jol.

Joachim

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Du musst sie zwar aufbewahren, beide. Ich mein das steht da auch irgendwo drauf. Aber mitführen musst Du keinen.

Tja da bist Du falsch informiert.

 

Der letzte TÜV Bericht mit dem Du die Plakette bekommen hast muß mitgeführt werden.

....

Das ist falsch. Der HU-Bericht muss nicht mitgeführt werden. Mitführpflicht gab es lediglich früher mit den AU-Bescheinigungen, aber die sind ja seit 01.01.2010 entfallen.

Nur falls man mal an einen übereifrigen Polizisten geraten sollte, ist es besser den Bericht bei sich zu habe. Ansonsten könnte im schlimmsten Fall passieren, dass man den HU-Bericht auf dem Revier nachreichen muss. Aber keine Strafe oder so.

Grüße

Zitat:

Tja da bist Du falsch informiert.

 

Der letzte TÜV Bericht mit dem Du die Plakette bekommen hast muß mitgeführt werden.

Ich denke mal, dass Du falsch informiert bist.

§ 29 StVZO fordert:

Zitat:

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren.

Der Fahrer - der ja nicht notwendigerweise auch der Halter ist, kommt in dem ganzen Paragraphen gar nicht vor. Und von "mitführen" ist da auch keine Rede.

Gegenbeispiel:

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (oder der alte Fahrzeugschein) sind gem. FZV § 11 vom Fahrer mitzuführen:

Zitat:

(5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Edit: Zu langsam, aber mit Quelle.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Tja da bist Du falsch informiert.

 

Der letzte TÜV Bericht mit dem Du die Plakette bekommen hast muß mitgeführt werden.

Ich denke mal, dass Du falsch informiert bist.

§ 29 StVZO fordert:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren.

Der Fahrer - der ja nicht notwendigerweise auch der Halter ist, kommt in dem ganzen Paragraphen gar nicht vor. Und von "mitführen" ist da auch keine Rede.

Gegenbeispiel:

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (oder der alte Fahrzeugschein) sind gem. FZV § 11 vom Fahrer mitzuführen:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

(5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Da Du aber ohne gültige HU Prüfberichte keine Zulassung bekommst sind diese ein Teil der Zulassungsbescheinigung bzw so anzusehen wobei dazu ggf auch das der AU bericht auf dem Prüfbericht als Bestanden gekennzeichnet sein sollte.

das ganze führt also logischerweis zum Schluss das diese auf Verlangen vorzulegen sind.

 

Edit: Zu langsam, aber mit Quelle.

hallo

Du hast vom Prinziep her nicht ganz Unrecht nur sollen Pargrafen und Antworten komplett gelesen werden. Ich habe erklärt warum und das der Prüfbericht aufbewahrt werden muß ist auch richtig. Das aber dazu kommt das dieser auf Verlangen bei Kontrollen vorgelegt werden muß ist leider untegegangen.

Ist mir letztlich auch gleichgütig den die zusätzlichen Aufwendungen später zur Polizei zu fahren oder den Prüfbericht zu faxen, je nachdem was Situationsbedingt gefordert ist kostet Deine Zeit und Dein Geld. Mir wurde dies sowohl von der Rennleitung auf Nachfrage nochmal bestätigt. Zu jedem Paragrafen gibt es Auslegungsvorschriften wie diese zu handhaben sind. Dei direkter Vorlage kommst Du bei Kontrollen in fünf Minuten durch , bei Nichtvorlage dauert es halt eine Halbe bis eine Stunde bis die Angaben zum Teil online geprüft werden können. Quellenangaben sind hilfreich sollten aber dann komplett wiedergegeben werden.

Die Pragrafenreiterei die den Deutschen leider im Blut liegt kann auch nach hinten losgehen denn wenn ich was suche dann finde ich auch was. wenn mich jemand ärgert dann beginne ich schonmal zu suchen.. Deine Zeit.

Frag die Rennleitung zbw den Verkehrsdienst

Man sollte der Polizei dier letztlich auch nur aus Menschen besteht nicht zusätzlich das Leben erschweren denn letztlich sitzen die am längeren Hebel. Jol.

Ich wüsste nun nicht, wie die Polizei in irgendeiner Weise online (möglichst noch des Nachts) feststellen könnte, wie mein letzter TÜV Bericht ausgesehen hat...

Hab ich ihn daheim, hab ich der Vorschrift des Ausfbewahrens Genüge getan - nachreichen kann man den immer noch. Davon ab, das mich die letzten 22 Jahre noch kein Mensch danach gefragt hat. Was man schon mal sehen wollte, waren ABEs und derlei Dinge.

...und auch ich hab schon ne lustige Stunde am Strassenrand verbracht bis die Herren in Grün nichts gefunden haben, was sie mir hätten zum Nachteil auslegen können - da war aber der TÜV Bericht nicht gefragt...

 

Gruss, Fritz

Zitat:

Original geschrieben von Fritz K

Ich wüsste nun nicht, wie die Polizei in irgendeiner Weise online (möglichst noch des Nachts) feststellen könnte, wie mein letzter TÜV Bericht ausgesehen hat...

Hab ich ihn daheim, hab ich der Vorschrift des Ausfbewahrens Genüge getan - nachreichen kann man den immer noch. Davon ab, das mich die letzten 22 Jahre noch kein Mensch danach gefragt hat. Was man schon mal sehen wollte, waren ABEs und derlei Dinge.

...und auch ich hab schon ne lustige Stunde am Strassenrand verbracht bis die Herren in Grün nichts gefunden haben, was sie mir hätten zum Nachteil auslegen können - da war aber der TÜV Bericht nicht gefragt...

 

Gruss, Fritz

Klasse und schön für Dich ich wurde nur selten in den letzten Jahren gefragt ob ich den Prüfbericht mitführen würde hab ihn hochgehalten , war nach nichtmal fünf Minuten fertig zum weiterfahren. wenn Du nix anderes zu tun hast wie bei Nacht auf der Strasse rumzustehen .. dein Hobby. Bei uns im Neckarraum wollen die den Prüfbericht sehen. wenn dem Beamten Langweilig ist tragen Gesetze selsame Blüten. Online ist lediglich die erfolgte erfolgreiche Prüfung über die Datenbank der zulassungsstelle abrufbar den die Prüfstelle meldet diese Daten weiter was die wenigsten wissen.

 

So erklärt sich der Polizeibesuch wenn der Tüv mal über ein Jahr abgelaufen ist obwohl die Karre zugelassen ist und in der Garage steht. Ist meinem Nachbarn passiert.

Schönes WE Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

 

Klasse und schön für Dich ich wurde nur selten in den letzten Jahren gefragt ob ich den Prüfbericht mitführen würde hab ihn hochgehalten , war nach nichtmal fünf Minuten fertig zum weiterfahren. wenn Du nix anderes zu tun hast wie bei Nacht auf der Strasse rumzustehen .. dein Hobby. Bei uns im Neckarraum wollen die den Prüfbericht sehen. wenn dem Beamten Langweilig ist tragen Gesetze selsame Blüten. Online ist lediglich die erfolgte erfolgreiche Prüfung über die Datenbank der zulassungsstelle abrufbar den die Prüfstelle meldet diese Daten weiter was die wenigsten wissen.

 

So erklärt sich der Polizeibesuch wenn der Tüv mal über ein Jahr abgelaufen ist obwohl die Karre zugelassen ist und in der Garage steht. Ist meinem Nachbarn passiert.

Schönes WE Jol.

Jo...

Da hatten die Jungs wohl Zeit und ich hatte scheinbar ne falsche Antwort gegeben - ansonsten fallen Kontrollen eher übersichtlich aus bei mir.

Mehr als Führerschein / Fahrzeugpapiere wollte bis auf den einen Fall noch keiner sehen, nach Verbandkasten / Warndreiecck wird halt mal gefragt, aber nie geguckt...

Wenn ihr in eurer Gegend halt so eigenartige Ordnugshüter habt, wird es wohl seinen Grund haben. Hier beschäftigen sie sich meist ausnehmend gern mit der tiefer/breiter/schneller Fraktion (und Nebellampen sieht man seit einiger Zeit auch nur noch bei Nebel :D )

Gruss, Fritz

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Tja da bist Du falsch informiert.

 

Der letzte TÜV Bericht mit dem Du die Plakette bekommen hast muß mitgeführt werden.

Ich denke mal, dass Du falsch informiert bist.

 

§ 29 StVZO fordert:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren.

Der Fahrer - der ja nicht notwendigerweise auch der Halter ist, kommt in dem ganzen Paragraphen gar nicht vor. Und von "mitführen" ist da auch keine Rede.

 

Gegenbeispiel:

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (oder der alte Fahrzeugschein) sind gem. FZV § 11 vom Fahrer mitzuführen:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

(5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Edit: Zu langsam, aber mit Quelle.

Dem ist doch eigentlich nichts hinzuzufügen!:rolleyes:

 

Bei meinen in der Regel routinemäßigen Verkehrskontrollen in den letzten 40 Jahren hat sich außerdem noch nie ein Polizist für irgendeinen TÜV-Bericht interessiert, warum auch?

Ein Gegenstand der Kontrolle war natürlich jeweils immer die Gültigkeit(sdauer) der TÜV- bzw. ASU-Plakette in Übereinstimmung mit den Daten im Fahrzeugschein.

Bei konkretem Verdacht würde die Polizei wohl selbst den vermuteten Mangel gezielt überprüfen oder in Augenschein nehmen und gfls. weitere Schritte einleiten.

 

Seit gut 25 Jahren habe ich nie mehr als den Fahrzeugschein und

den Führerschein (Fahrerlaubnis) dabei.

Und ein KFZ Kennzeichen mit der dazugehörigen gültigen Plakette

ist eine Urkunde, gesetzlich gesehen, das hat bisher immer ausgereicht.

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

Bei meinen in der Regel routinemäßigen Verkehrskontrollen in den letzten 40 Jahren hat sich außerdem noch nie ein Polizist für irgendeinen TÜV-Bericht interessiert, warum auch?

Steht oben: Um nachzuprüfen ob der Halter seiner Pflicht nachgekommen ist die evtl. vorhandenen geringen Mängel zu beseitigen. Für die Gültigkeit der HU reichen Plakette und Eintrag in den Fahrzeugschein i.d.R. aus, auch wenn formal das ausschlaggebende Dokument der Prüfbericht ist.

Auf Verlangen vorzeigen heißt aber nicht mitführen müssen. Es reicht wenn man den zu Hause liegen hat und bei Bedarf nachreichen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

Bei meinen in der Regel routinemäßigen Verkehrskontrollen in den letzten 40 Jahren hat sich außerdem noch nie ein Polizist für irgendeinen TÜV-Bericht interessiert, warum auch?

Steht oben: Um nachzuprüfen ob der Halter seiner Pflicht nachgekommen ist die evtl. vorhandenen geringen Mängel zu beseitigen. Für die Gültigkeit der HU reichen Plakette und Eintrag in den Fahrzeugschein i.d.R. aus, auch wenn formal das ausschlaggebende Dokument der Prüfbericht ist.

Hallo?

Woher will denn der Polizist von eventuellen Mängeln, festgehalten im TÜV-Prüfbericht, wissen oder stellt er alle Fahrzeugführer erst mal unter Generalverdacht?:confused:

Wenn er bei seiner Prüfung Mängel feststellen sollte, dann wird er schon entsprechend aktiv werden, auch ohne Kenntnis des aktuellen TÜV-Berichts.

 

Auch mich hat noch niemals ein Beamter bei einer Verkehrskontrolle nach einem HU-Bericht gefragt, und in >35 Jahren Fahrpraxis hatte ich schon einige Kontrollen. Selbst meinen KFZ-Schein, der nur eine Kopie ist ohne(!) Datum der nächsten HU, hat bis jetzt noch nie ein Beamter beanstandet. Der Stempel auf dem Nummernschild reichte.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Online ist lediglich die erfolgte erfolgreiche Prüfung über die Datenbank der zulassungsstelle abrufbar den die Prüfstelle meldet diese Daten weiter was die wenigsten wissen.

Das halte ich ja mal für ein ganz großes Gerücht :D

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