HU Bericht ein Witz
Hallo liebe Leute ,ich habe ein Problem:
Habe bei einem Gebrauchtwagen Händler ein Auto gekauft.
HU und AU wurden nach dem Kauf neu gemacht.
Nachdem ich ein par KM gefahren bin war klar hier ist einiges im Argen.
Ich bin dann zu der Werkstatt meines Vertrauens gefahren um mit dem Inhaber zusammen das Auto anzusehen.Die Mängelliste war erschreckend:
Federbeinlager ausgeschlagen
Hinterachslager ausgeschlagen
Spurstangen und Traggelenk Manschetten gerissen
Auspuff undicht
Spurstangen komplett fest
Motorölverlust
Scheinwerfer blind mit Wassereintritt
Rahmen mit blechen Punktgeschweist
Rostlöcher im Unterboden
Bremsfüssigkeit voll mit Wasser.
Wie würdet ihr nun vorgehen , will am liebsten den Schrotthaufen da hin stellen und mein Geld zurück verlangen,ist so etwas möglich ? oder muss ich doch den Gang zum Anwalt nehmen.?
117 Antworten
§1 beim gebrauchtwagen kauf:
traue keinem händler und keiner frischen plakette
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 16. Januar 2022 um 15:13:48 Uhr:
Dem HU-Prüfer gehört die Lizenz entzogen. Es kann nicht sein dass er bei sicherheitsrelevanten Mängeln die Plakette erteilt. Ich würde seiner Dienststelle die Sachlage schildern und fragen was zu tun ist. Vielleicht stecken der Händler und der Sachverständige "unter einer Decke"...
Das ist so ziemlich die dümmste Aussage, wird aber in Internetforen immer wieder gepostet.
Der geschilderte Fall ist so alt wie der Gebrauchtwagenhandel selbst:
Wegen Geiz-ist-geil-Mentalität wird bei einem Kiesplatzhändler ein vermeintliches "Schnäppchen" gekauft, irgendeine abgerockte 20 Jahre alte Kiste mit > 200.00 km (ggf. runtergedreht auf 100.00 km) und dann erwartet man einen Jahreswagen-Zustand.
Und die eigene Werkstatt hetzt den Ärmsten noch weiter auf und erstellt riesige Listen mit angeblichen "Mängeln" und erklärt, wie gefährlich diese sind.
Und am Ende soll der TÜV der böse sein, den man verklagen will und der den Schaden ersetzen soll......
Ohne auf jeden Punkt der tollen "Liste" einzugehen:
- ja, bei einem altem Auto schwitzt schon mal der Motor, ggf. wurden Öltropfen vor der Prüfung abgewischt
- ja, bei einem alten Auto sind Domlager und HA-Gummis nicht mehr neu, aber deswegen nicht automatisch ein TÜV-relevanter Mangel
- ja, bei einem alten Auto ist mal ein Scheinwerfer innen feucht, wird nach 10 min Fahrt mit Abblendlicht auch wieder trocken
- ja, bei einem alten Auto ist mal die Auspuffanlage leicht undicht
- und nein, der Wassergehalt der Bremsflüssigkeit ist kein Prüfpunkt der HU
.......usw.
Man sollte sich abgewöhnen, für alle eigenen Fehler im Leben einen Schuldigen zu suchen. Und wer sich mit Autos nicht auskennt, kauft eben junge Gebrauchte oder nimmt jemanden mit, der Bescheid weiß oder fährt VOR DEM KAUF damit zum TÜV. Und natürlich macht man eine Probefahrt.
Zitat:
@nogel schrieb am 16. Januar 2022 um 16:53:20 Uhr:
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 16. Januar 2022 um 15:13:48 Uhr:
Dem HU-Prüfer gehört die Lizenz entzogen. Es kann nicht sein dass er bei sicherheitsrelevanten Mängeln die Plakette erteilt. Ich würde seiner Dienststelle die Sachlage schildern und fragen was zu tun ist. Vielleicht stecken der Händler und der Sachverständige "unter einer Decke"...Das ist so ziemlich die dümmste Aussage, wird aber in Internetforen immer wieder gepostet.
Was sagst Du zu einem Fahrzeug, welches im Juni eine 21er Abnahme bekommen hat und 4 Monate später von der Rennleitung kassiert und einem SV auf den Hof gestellt wurde, der die Verkehrsunsicherheit festgestellt hat und das Fahrzeug dann vor Ort entstempelt wurde? Die Mängelliste umfasst 2 A4 Seiten, und das nur weil Schriftgröße 8 gewählt wurde. Mit den Mängeln,taugt der Wagen nicht mal als Ersatzteilspender.
Übrigens beide Prüfer, der das 21er erstellt hat und der, der die Verkehrsunsicherheit festgestellt hat, arbeiten für die gleiche Organisation, nur in anderen Bundesländern.
Alles nur Internetmythen? ?
Da muß man wohl jeden Einzelfall gesondert betrachten angesichts der Komplexität der Thematik.
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Januar 2022 um 17:02:54 Uhr:
Was sagst Du zu einem Fahrzeug, welches im Juni eine 21er Abnahme bekommen hat und 4 Monate später von der Rennleitung kassiert und einem SV auf den Hof gestellt wurde, der die Verkehrsunsicherheit festgestellt hat und das Fahrzeug dann vor Ort entstempelt wurde? Die Mängelliste umfasst 2 A4 Seiten, und das nur weil Schriftgröße 8 gewählt wurde. Mit den Mängeln,taugt der Wagen nicht mal als Ersatzteilspender.
Übrigens beide Prüfer, der das 21er erstellt hat und der, der die Verkehrsunsicherheit festgestellt hat, arbeiten für die gleiche Organisation, nur in anderen Bundesländern.Alles nur Internetmythen? ?
Nein klar werden überall Fehler gemacht und es gibt überall auch "schwarze Schafe".
Ich habe oben den Fall dargestellt, wie es zu 90% abläuft. Man hat sich über den Tisch ziehen lassen und sucht nun einen Schuldigen.
Daß eine bestandene HU keine Garantie für einen Neuwagenzustand darstellt, sollte jedem klar sein?
Und der Vorwurf, der Prüfer stecke mit dem Kiesplatzhändler unter eine Decke? Da genügen 5 min selbständiges Denken......
Zitat:
@nogel schrieb am 16. Januar 2022 um 16:53:20 Uhr:
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 16. Januar 2022 um 15:13:48 Uhr:
Dem HU-Prüfer gehört die Lizenz entzogen. Es kann nicht sein dass er bei sicherheitsrelevanten Mängeln die Plakette erteilt. Ich würde seiner Dienststelle die Sachlage schildern und fragen was zu tun ist. Vielleicht stecken der Händler und der Sachverständige "unter einer Decke"...Das ist so ziemlich die dümmste Aussage, wird aber in Internetforen immer wieder gepostet.
Der geschilderte Fall ist so alt wie der Gebrauchtwagenhandel selbst:
Wegen Geiz-ist-geil-Mentalität wird bei einem Kiesplatzhändler ein vermeintliches "Schnäppchen" gekauft, irgendeine abgerockte 20 Jahre alte Kiste mit > 200.00 km (ggf. runtergedreht auf 100.00 km) und dann erwartet man einen Jahreswagen-Zustand.
Und die eigene Werkstatt hetzt den Ärmsten noch weiter auf und erstellt riesige Listen mit angeblichen "Mängeln" und erklärt, wie gefährlich diese sind.
Und am Ende soll der TÜV der böse sein, den man verklagen will und der den Schaden ersetzen soll......
Ohne auf jeden Punkt der tollen "Liste" einzugehen:
- ja, bei einem altem Auto schwitzt schon mal der Motor, ggf. wurden Öltropfen vor der Prüfung abgewischt
- ja, bei einem alten Auto sind Domlager und HA-Gummis nicht mehr neu, aber deswegen nicht automatisch ein TÜV-relevanter Mangel
- ja, bei einem alten Auto ist mal ein Scheinwerfer innen feucht, wird nach 10 min Fahrt mit Abblendlicht auch wieder trocken
- ja, bei einem alten Auto ist mal die Auspuffanlage leicht undicht
- und nein, der Wassergehalt der Bremsflüssigkeit ist kein Prüfpunkt der HU.......usw.
Man sollte sich abgewöhnen, für alle eigenen Fehler im Leben einen Schuldigen zu suchen. Und wer sich mit Autos nicht auskennt, kauft eben junge Gebrauchte oder nimmt jemanden mit, der Bescheid weiß oder fährt VOR DEM KAUF damit zum TÜV. Und natürlich macht man eine Probefahrt.
Wenn du im Lebensmittel Markt Fleisch kaufst ,lässt du dann auch jedesmal ne Lebensmittel Probe machen,oder vertraust du drauf das man dir keinen Müll verkauft
Zitat:
@meinde schrieb am 16. Januar 2022 um 15:18:29 Uhr:
das Auto sollte für meine Frau und die Kinder sein
Genau dann schaut man sich den Schrott den man da kauft besser nicht so genau bzw. überhaupt nicht an. Probefahrt sowieso nicht, ist zu gefährlich.
Hast alles richtig gemacht.
Da kann man hinterher nämlich behaupten, man wusste von nichts und es war ein Unfall.
...
Zitat:
@meinde schrieb am 16. Januar 2022 um 15:18:29 Uhr:
...das Auto sollte für meine Frau und die Kinder sein...
Daß
dukeine Probefahrt gemacht hast, hattest du ja bereits erwähnt.
Deine Frau und die Kinder ebenfalls nicht?
Ich erwarte keinen Neuwagen ,aber nen Haufen Schrott (meine Meinung jetzt),,mit dem sich meine Frau und Kinder tot fahren,braucht glaube ich niemand
Dann ist das geklärt und läuft beim nächsten mal hoffentlich anders.
Dein nächster Weg sollte dich mit dem Kaufvertrag, dem HU Bericht und dem KV der Werkstatt zu einem Fachanwalt führen. Alles andere ist bei dieser Sorte von Händlern Zeitverschwendung.
In welcher Preisklasse hat sich das Drama abgespielt?
Unterbreite dem Händler höflich den Vorschlag, das Fahrzeug gegen Zahlung des kompletten Kaufpreises zurück zu nehmen.
Falls er damit nicht einverstanden sein sollte, teile ihm mit, daß du in diesem Fall gezwungen bist, Strafanzeige zu erstatten und das du dir auch die Möglichkeit offen hälst, zivilrechtlich auf Schadenersatz zu klagen.
Diese Vorgehensweise kannst du natürlich auch von einem Fachanwalt erledigen lassen, was der Sache sicherlich noch etwas Nachdruck verleiht.
Um welches Fahrzeug zu welchem Wert geht es denn eigentlich?