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HU Bericht ein Witz

Themenstarteram 16. Januar 2022 um 13:52

Hallo liebe Leute ,ich habe ein Problem:

Habe bei einem Gebrauchtwagen Händler ein Auto gekauft.

HU und AU wurden nach dem Kauf neu gemacht.

Nachdem ich ein par KM gefahren bin war klar hier ist einiges im Argen.

Ich bin dann zu der Werkstatt meines Vertrauens gefahren um mit dem Inhaber zusammen das Auto anzusehen.Die Mängelliste war erschreckend:

Federbeinlager ausgeschlagen

Hinterachslager ausgeschlagen

Spurstangen und Traggelenk Manschetten gerissen

Auspuff undicht

Spurstangen komplett fest

Motorölverlust

Scheinwerfer blind mit Wassereintritt

Rahmen mit blechen Punktgeschweist

Rostlöcher im Unterboden

Bremsfüssigkeit voll mit Wasser.

Wie würdet ihr nun vorgehen , will am liebsten den Schrotthaufen da hin stellen und mein Geld zurück verlangen,ist so etwas möglich ? oder muss ich doch den Gang zum Anwalt nehmen.?

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117 Antworten

Erst einmal im Rahmen der Sachmängelhaftung reklamieren und dem Händler die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung bieten.

Hallo fahre doch mal mit dem Auto zum "echten" TÜV" und lassen den Wagen nochmals untersuchen.

Dann soll mal vom TÜV erklärt werden wie es zur Plakette kam.

Themenstarteram 16. Januar 2022 um 14:05

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 16. Januar 2022 um 14:54:58 Uhr:

Erst einmal im Rahmen der Sachmängelhaftung reklamieren und dem Händler die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung bieten.

Ist sicher ne Möglichkeit , nur das das Vertrauen in dieses " Autohaus "nun nicht mehr sehr groß ist , ist wohl auch klar .

Leider war ich so blöd und hab mir im Nachhinein erst diverse Rezensionen auf Google angesehen , ich bin wohl nicht der 1. , leider .

Themenstarteram 16. Januar 2022 um 14:07

Noch ne frage :

angeblich ist das Auto von einer Werkstatt repariert worden , habe ich ein recht diese Rechnungen (wenn es die gibt) einzusehen ?

Gebrauchter vom Händler

Der gewerbliche Verkäufer haftet

Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren. Kaufen Sie als Privater von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung in der Regel auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausgeschlossen werden darf die Haftung aber nicht.

Als Unternehmer zählt nicht nur ein Fahrzeughändler. Unternehmer ist auch, wer sein Fahrzeug im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit verkauft, z. B. ein selbständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.

Ist der Verkäufer eine Privatperson, darf die Haftung ausgeschlossen werden.

Sachmangel

Nicht jeder Mangel am Fahrzeug fällt unter die gesetzliche Haftung. Da es sich nicht um einen Neu-, sondern um einen Gebrauchtwagen handelt, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen.

Der Mangel muss schon bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen.

Wenn Sie als Privatmann von einem Unternehmer gekauft haben, gilt eine Beweiserleichterung: bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen können, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag

Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung

Steht fest, dass der Verkäufer für einen Sachmangel am Fahrzeug oder das Nichtvorhandensein einer garantierten Eigenschaft haften muss, können Sie zunächst wählen zwischen

der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder

der Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung) wählen.

Beim Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs in der Regel nicht möglich sein, so dass es auf eine Nachbesserung hinausläuft.

Da hat Dich der Händler aber mal schön verarscht und ich hoffe Du hast nicht zuviel bezahlt. Selbst wenn der Verkäufer alle Mängel beseitigt, dürfte Dein Kaufpreis vermutlich zu hoch sein.

Dem HU-Prüfer gehört die Lizenz entzogen. Es kann nicht sein dass er bei sicherheitsrelevanten Mängeln die Plakette erteilt. Ich würde seiner Dienststelle die Sachlage schildern und fragen was zu tun ist. Vielleicht stecken der Händler und der Sachverständige "unter einer Decke"...

Themenstarteram 16. Januar 2022 um 14:18

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 16. Januar 2022 um 15:13:48 Uhr:

Gebrauchter vom Händler

Der gewerbliche Verkäufer haftet

Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren. Kaufen Sie als Privater von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung in der Regel auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausgeschlossen werden darf die Haftung aber nicht.

Als Unternehmer zählt nicht nur ein Fahrzeughändler. Unternehmer ist auch, wer sein Fahrzeug im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit verkauft, z. B. ein selbständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.

Ist der Verkäufer eine Privatperson, darf die Haftung ausgeschlossen werden.

Sachmangel

Nicht jeder Mangel am Fahrzeug fällt unter die gesetzliche Haftung. Da es sich nicht um einen Neu-, sondern um einen Gebrauchtwagen handelt, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen.

Der Mangel muss schon bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen.

Wenn Sie als Privatmann von einem Unternehmer gekauft haben, gilt eine Beweiserleichterung: bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen können, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag

Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung

Steht fest, dass der Verkäufer für einen Sachmangel am Fahrzeug oder das Nichtvorhandensein einer garantierten Eigenschaft haften muss, können Sie zunächst wählen zwischen

der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder

der Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung) wählen.

Beim Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs in der Regel nicht möglich sein, so dass es auf eine Nachbesserung hinausläuft.

Da hat Dich der Händler aber mal schön verarscht und ich hoffe Du hast nicht zuviel bezahlt. Selbst wenn der Verkäufer alle Mängel beseitigt, dürfte Dein Kaufpreis vermutlich zu hoch sein.

Dem HU-Prüfer gehört die Lizenz entzogen. Es kann nicht sein dass er bei sicherheitsrelevanten Mängeln die Plakette erteilt. Ich würde seiner Dienststelle die Sachlage schildern und fragen was zu tun ist. Vielleicht stecken der Händler und der Sachverständige "unter einer Decke"...

Der Werkstattbesitzer hat mir sogar geraten Strafanzeige zu stellen weil er das Auto für Verkehrsgefährdent hält, ist allerdings nur ne mündliche Aussage , ok dann werde ich morgen wohl mal Rabbatz machen müssen, das Auto sollte für meine Frau und die Kinder sein , ich könnte kotzen !!!!!

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 16. Januar 2022 um 15:13:48 Uhr:

Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren. Kaufen Sie als Privater von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung in der Regel auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausgeschlossen werden darf die Haftung aber nicht.

Und was machst Du, wenn der Verkäufer, wie heute bei solchen Fahrzeugen üblich, in den Kaufvertrag "im Kundenauftrag" reingeschrieben hat?

Mit dem Spruch lassen sich leider 99% der Käufer über den Tisch ziehen, denn meist ist der Käufer so am Fahrzeug interessiert, das er den Spruch ausblendet und sich denkt "wird schon nix passieren".

Themenstarteram 16. Januar 2022 um 14:21

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 16. Januar 2022 um 15:19:34 Uhr:

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 16. Januar 2022 um 15:13:48 Uhr:

Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren. Kaufen Sie als Privater von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung in der Regel auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausgeschlossen werden darf die Haftung aber nicht.

Und was machst Du, wenn der Verkäufer, wie heute bei solchen Fahrzeugen üblich, in den Kaufvertrag "im Kundenauftrag" reingeschrieben hat?

Mit dem Spruch lassen sich leider 99% der Käufer über den Tisch ziehen, denn meist ist der Käufer so am Fahrzeug interessiert, das er den Spruch ausblendet und sich denkt "wird schon nix passieren".

Nein das Auto ist nicht im Kundenauftrag verkauft worden , da habe ich Gott sei Dank drauf geachtet

 

Themenstarteram 16. Januar 2022 um 14:50

Ich werde dann morgen weiter berichten , kotz ;-)

Zitat:

@meinde schrieb am 16. Januar 2022 um 14:52:57 Uhr:

Nachdem ich ein par KM gefahren bin war klar hier ist einiges im Argen.

Ich bin dann zu der Werkstatt meines Vertrauens gefahren um mit dem Inhaber zusammen das Auto anzusehen.Die Mängelliste war erschreckend:

Hast du vor dem Kauf keine Probefahrt gemacht? Da wäre es bereits aufgefallen.

Bei der Mängelliste liest es sich als einen Fall für den Schrottplatz.

Als Laie hättest du die blinden Scheinwerfer mit Wassereintritt bei einer optischen Prüfung erkennen müssen.

Ich hoffe du bekommst dein Geld vom Verkäufer wieder und suchst dir woanders einen fahrbaren Untersatz, der in gutem Zustand ist.

Themenstarteram 16. Januar 2022 um 15:36

Leider habe ich den kurzen Weg gewählt ??

Zitat:

@meinde schrieb am 16. Januar 2022 um 16:36:41 Uhr:

Leider habe ich den kurzen Weg gewählt ??

Das heißt keine Problefahrt gemacht?

wieso fährt man NACH dem kauf in eine werksatt des vertrauens um den wagen checken zu lassen?

warum nicht VORHER ?

Themenstarteram 16. Januar 2022 um 15:45

....im Nachhinein ne gute Frage ??

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