HU-Abnahme vom TÜV wegen "gelb/orange-blinkender Schlüsselsymbol-Lampe" der Wegfahrsperre verweigert

Hallo,

letztes Jahr ist mein Auto nur ganz kurz angesprungen, gleich wieder ausgegangen, ich hatte den ADAC angerufen, der den VW-Golf ausgelesen hat, und eine kaputte Wegfahrsperre diagnostizierte.

Ich bin dann zur VW Werkstatt gefahren, doch es gab keine neuen Ersatzteile mehr, das Steuergerät sei kaputt, und ich solle mir beim Schrott ein neues / gebrauchtes Steuergerät holen, und dann könne ich wiederkommen, und die würden das Steuergerät "anlernen" usw.

Auch beim Schrott habe ich nichts passendes finden können, und der Autoverwerter gab mir den Tipp, im Internet doch die Stichworte "Wegfahrsperre -Reparatur" einzugeben.

Dort wurde ich auch fündig, und ein Spezialist kam zu mir nach Hause, und der Austausch eines Steuergerätes und Lesespule und Zündschloß sollte fast 400 € kosten, das Geld wollte ich nicht mehr investieren, da das Auto schon alt ist, und der Spezialist auch nur ein gebrauchtes Steuergerät hätte einbauen können ohne Garantie.

Diese Steuergeräte und Wegfahrsperren würden oft kaputtgehen, das sind oftmals Kaltlötstellen, so der Spezialist, die dann brechen.

Als Preiswerte Lösung hatte er dann eine Deaktivierung vorgeschlagen für 150 € aber mit dem Hinweis, dass dann die "gelbe Schlüssel-Leuchte" im Tacho blinken würde-

Gesagt, getan, ich gab den Auftrag, und tatsächlich funktioniert es auch.

Nun mußte ich dieses Jahr 2025 zur HU zum TÜV fahren, und nur wegen der "gelben blikenden Schlüsselsymbol-Lampe" ist das Auto nicht durch den TÜV gekommen.

Was jetzt am besten tun?

124 Antworten

GM – Geringe Mängel

Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten.

Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist.

Davon, dass der GM unverzüglich beseitigt wird, ist in diesem Fall aber nicht auszugehen.

Also hat der Prüfer einen Ermessensspielraum.

Beim VW Golf 5 hält sich die Prüfung mit dem HU Adapter in Grenzen. Da sind maximal die Basics drin, wie Airbag, ESP,..

Zitat:
@Oetteken schrieb am 8. Juni 2025 um 15:33:51 Uhr:
GM – Geringe Mängel
Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten.
Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist.
Davon, dass der GM unverzüglich beseitigt wird, ist in diesem Fall aber nicht auszugehen.
Also hat der Prüfer einen Ermessensspielraum.

Ja den hat er, wird aber in 99% der Fälle nicht angewendet, da das eben ziemlich schwammig ist.

Und außerdem sind die meisten Prüfer keine Maschinen oder "Unmenschen", und lassen die Fahrzeuge aufgrund von geringen Mängel bestehen.

Ich jedenfalls, würde einen Teufel tun, dass ich einem die Plakette wegen diesem Mangel verweigere.

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Juni 2025 um 15:39:16 Uhr:
Ich jedenfalls, würde einen Teufel tun, dass ich einem die Plakette wegen diesem Mangel verweigere.

Ist das dein Ernst?

Der TE verkauft das Auto, und du darfst dich auf die Diskussion, wenn nicht Rechtsstreit, mit dem neuen Besitzer freuen.

Entweder sofort, wenn der Käufer auch in eine Werkstatt fährt, spätestens aber bei den nächsten HU.

Dann kann dein Arbeitgeben das Auto rauskaufen 😂 und du hast Bonuspunkte bei ihm gesammelt 😜

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Nogel, entweder du hast es nicht gelesen, oder du willst es jetzt absichtlich falsch interpretieren.

Wegfahrsperre ohne Funktion ist ein geringer Mangel, da gibt es keine Diskussion im Nachgang. Auch ein Rechtsstreit kann gar nicht folgen.

Und vom Verkauf des Fahrzeugs war hier keine Rede, warum wird denn das jetzt erfunden? Uns auf was sollte denn der neue angebliche Besitzer klagen? Wer soll beweisen, dass ich damit hätte rechnen müssen, dass der Mangel nicht behoben wird?

Die WFS ist hier aktiv auscodiert worden um nicht reparieren zu müssen. Das lässt gerade nicht darauf schließen, dass der Halter den Mangel abstellt. Da ist das Ermessen in der HU auf null reduziert. Das Fahrzeug ist also zur Nachprüfung nach Reparatur vorzustellen.

Zitat:@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Juni 2025 um 17:21:43 Uhr:

...., da gibt es keine Diskussion im Nachgang. Auch ein Rechtsstreit kann gar nicht folgen.Und vom Verkauf des Fahrzeugs war hier keine Rede, warum wird denn das jetzt erfunden?

Das weißt du ganz genau. Ich denke, du bist lang genug im Geschäft.

Und hier bei MT gibt's alle Vierteljahr einen Thread, wo jemand eine alte Schlurre bei Kiesplatz Händler gekauft hat, mit TÜV neu. Und der jetzt den bösen TÜV Prüfer zur Verantwortung ziehen will, für Mängel die man jetzt entdeckt hat. Und i.d.R lautet der Vorwurf zusätzlich "Bestechlichkeit ".

Im übrigen warte ich noch auf die Antwort bzgl. "vertiefter Untersuchung".

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Juni 2025 um 17:37:14 Uhr:
Die WFS ist hier aktiv auscodiert worden um nicht reparieren zu müssen. Das lässt gerade nicht darauf schließen, dass der Halter den Mangel abstellt. Da ist das Ermessen in der HU auf null reduziert. Das Fahrzeug ist also zur Nachprüfung nach Reparatur vorzustellen.

Und das alles weißt du bei der HU, und der Fahrzeughalter erzählt Dir das alles.

Zufällig ist auch jedes mal der Fahrzeughalter dabei. Man man.

Zitat:
@nogel schrieb am 8. Juni 2025 um 17:57:51 Uhr:
Zitat:@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Juni 2025 um 17:21:43 Uhr:
Das weißt du ganz genau. Ich denke, du bist lang genug im Geschäft.
Und hier bei MT gibt's alle Vierteljahr einen Thread, wo jemand eine alte Schlurre bei Kiesplatz Händler gekauft hat, mit TÜV neu. Und der jetzt den bösen TÜV Prüfer zur Verantwortung ziehen will, für Mängel die man jetzt entdeckt hat. Und i.d.R lautet der Vorwurf zusätzlich "Bestechlichkeit ".

Und was soll das jetzt hier in diesem Thema? Wo siehst du hier Bestechlichkeit?

Auf diesen Quatsch gehe ich jetzt nicht weiter ein.

Ich würde einfach noch mal versuchen ein Ersatzsteuergerät zu beschaffen, was spuckt den die Internetsuche aus, wenn man die exakte Teile Nummer eingibt ? Golf müsste doch absolute Massenware sein, auf einen Verwerter in deiner ecke würde ich mich nicht alleine stützen ... wenn möglicherweise die Stuergeräte in der Bucht für 50 EURO vom Verwerter vom anderen Ende der Republik inkl. Versand angeboten werden? Deine Werkstatt hat mitgeteilt das ein Einbau und programmierung dann auf dein Fahrzeug problemlos möglich ist...

Ich kann den Frust verstehen, aber so ist das nun mal...

Zitat:
@tartra schrieb am 8. Juni 2025 um 18:27:59 Uhr:
Ich würde einfach noch mal versuchen ein Ersatzsteuergerät zu beschaffen, was spuckt den die Internetsuche aus, wenn man die exakte Teile Nummer eingibt ?

Laut Ursprungsbeitrag sind es 400 Euro. Bevor ich Geld in irgendwelche weiteren Versuche investiere, würde ich dieses Geld dafür ausgeben.

Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 8. Juni 2025 um 13:32:09 Uhr:
Normal wird die Wegfahrsperre nur einmal beim Start ausgelesen und danach sollte nix mehr passieren.
Aber wenn da einer illegaler weiße rum programmiert hat weiß man ja nie.

Ich denke, dass da technisch nichts mehr passieren wird. Das System wurde lahmgelegt bzw. überbrückt und hat in den letzten sechs Monaten keine Probleme verursacht. Ein TÜV-Prüfer könnte sich das anschauen, um zu beurteilen, ob die Arbeit professionell oder eher laienhaft durchgeführt wurde. So könnte er entscheiden, ob das Fahrzeug verkehrstauglich ist (nur ein geringer Mangel).

Der Zeitaufwand für eine solche Einschätzung ist allerdings nicht in den Kosten der TÜV-Prüfung enthalten. Jetzt darüber zu spekulieren, ob ein anderer Prüfer die Verantwortung für die Bastelarbeit eines unbekannten Schraubers übernimmt, bringt uns nicht wirklich weiter. Der letzte Prüfer wollte die Verantwortung nicht übernehmen.

Ich sehe nur eine Lösung, und das ist, den Mechaniker zu kontaktieren, ob er Kontakt zum TÜV hat. Sind diese Kontaktte nicht vorhanden, würde ich kein Geld in irgendwelche Versuche stecken. Entweder 400 Euro für eine fachgerechte Reparatur, oder Verkauf des Wagens.

Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 8. Juni 2025 um 14:38:49 Uhr:
Zwei Beiträge wurden entfernt. Illegale Tipps werden hier nicht geduldet.

Das waren keine richtigen Tipps. Die bekannten Betrugsmaschen mancher Gebrauchtwagenverkäufer, die von dir gelöscht wurden, hielten oft nur bis zur nächsten TÜV-Prüfung.

Laut Ursprungsbeitrag stammen die 400 EURO Aussage von einem windigen? Steuergeräteexperten der zum TE gefahren ist .. Reisegewerbetreibender, beim lesen hatte ich gleich Tachojustierer im Kopf😁

Da wär ich skeptisch...

Ich verstehe es so, das die ursprüngliche Werkstatt dem Te geraten hat, besorg uns ein Steuergerät und wir passen es dann an deinen Wagen an ...

Der Te kann mal die Teilenummer posten ... würde mich nicht wundern wenn VW Golf steuergeräte echt billig über z.B. die Bucht zu bekommen sind...

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Juni 2025 um 18:01:23 Uhr:
Und das alles weißt du bei der HU, ...

Selbstverständlich weiß man das. Wenn der Blinkcode der WFS aktiv ist, würde das Fahrzeug unmanipuliert nicht anspringen. Springt es an, wurde die WFS manipuliert. Eine defekte WFS legt das Auto bekanntlich still.

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Juni 2025 um 18:04:02 Uhr:
Und was soll das jetzt hier in diesem Thema? Wo siehst du hier Bestechlichkeit?
Auf diesen Quatsch gehe ich jetzt nicht weiter ein.

Du mußt nicht zornig werden, du hast mich wohl falsch verstanden. Und ich wollte dich auch nicht angreifen.

Ich wollte nur erläutern, warum ICH dieses Auto (im Gegensatz zu dir) eben NICHT durchwinken würde.

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb
Ich jedenfalls, würde einen Teufel tun, dass ich einem die Plakette wegen diesem Mangel verweigere.

Ich kann den TE schon sehr gut verstehen, und auch seine Vorgehensweise.

Die Wegfahrsperre / Immobilizer ist kaputtgegangen, und er hat eine Möglichkeit gewählt diese so "reparieren zu lassen", dass diese NIE WIEDER Probleme macht.

Ist ungefähr so wie mit elektr. Fensterhebern, die gehen auch öfters kaputt, im Gegensatz dazu gehen Fensterkurbeln nie kaputt.

Also, was im Auto nicht drin ist, kann auch nicht kaputtgehen.

Das Problem ist jetzt nur, dass diese gelb-orange "Wegfahrsperren-Schlüssel-Lampe" leuchtet, weswegen das Auto keinen neuen TÜV bekommt.

Gelb-Orange Wegfahrsperren-Leuchte
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