HU 6 Jahre überzogen
Hallo allerseits,
habe eine Motorrad, welches ich seit 6 Jahren nicht mehr benutzt habe aus verschiedenen Gründen und in 6/2005 wäre die nächste HU fällig gewesen. Es ist die ganze Zeit angemeldet und versichert (kein Saisonkz.), also zahle auch die üblichen KFZ-Steuern.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich insgesamt 4 x die Prüfgebühr (nach)zahlen muß. Zudem ändert sich in 2012 die Regelung mit der Rückdatierung.
Wenn ich dieses Frühjahr z.B. im März zur HU fahre, wie teuer wird das für mich nach der alten Regelung und nach der neuen Regelung für volle 2 Jahre TÜV? Wer weiß was genaues oder hat das auch schon gehabt?
Eine Vollabnahme wäre auch - soweit ich weiß - möglich, aber vielleicht komme ich da ja rum. Fragt sich hier, was günstiger ist.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von konsulistic
In NRW war es zumindest bis vor kurzem so.
Ich hatte im Auftrag einen Anhänger zu TÜV gebracht, welcher mehrere Jahre rumstand.
Da wurden unverschämterweise 2 HU's kassiert und es gab auch 2 Berichte.
In diesem Fall war die HU definitiv noch keine 2 Jahre abgelaufen. Dann ist das zutreffend. Wenn die HU jedoch länger als 2 Jahre überschritten ist, darf das nicht sein. Ist ja widersinnig.
Den Rückdatierungsschwachsinn haben übrigens nicht alle Bundesländer mitgemacht. Mein Tüvver macht das auch nicht. Der nennt das selbst einen Schwachsinn.
Wenn Du aber genau im 24. Monat drüber bist, ist das tatsächlich zuweilen so.
Man kann den Spieß auch rumdrehen: Dazu gibts eine hübsche Geschichte: Der sammler fährt mit seinem Auto zum TÜV und bittet, eine HU zu machen. "AU auch ?" "Nein, nur HU". Bei meinem Auto handelte es sich um einen aufgemotzten Porsche 944 SII, der gut 270 km/h schnell war.
Erstaunt hielt mir der Herr Ingenieur dann entgegen, dass der Wagen ja erst in 14 Monaten zur HU müsse.
"Das mag sein" habe ich ihm geantwortet. "Aber für (damals) 32 Euro nimmt eine Porsche Werkstatt die Kiste nicht einmal auf die Hebebühne. Und für dieses Geld prüfen Sie mein Fahrzeug mit modernstem Gerät auf Herz und Nieren. Fahrwerk, Beleuchtung, Bremsen, das volle Programm. Billiger bekomme ich das nirgends."
Er musste mir Recht geben. So hatte er das noch nie gesehen.
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von somewise
Ich halte die Tarife für außerordentlich "human"!!!
Für so human, dass man die ein oder andere Überziehung durchaus riskieren kann!
Von teuer, sogar sehr teuer, kann daher eigentlich keine Rede sein, oder??
Und mit dem Begriff "Anmeldetermin" kann man auch noch "arbeiten"!!gruß
somewise
40 Euro, 25 Gebühren, 2 Punkte... teuer das.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Wenn man also "erwischt" wird, hat man bei 6 Jahren mindestens zweimal die HU verpasst. Macht also 2x2= 4 Punkte, da die ersten noch nicht gelöscht sind ??? Oder wird nur die letzte Tat geahndet? Hab da keine Ahnung. Die dritte HU könnte ja auch noch überzogen sein ... rein rechnerisch könnten so 6 Punkte zusammen kommen? Wenn man also das Teil 20 Jahre stehen lässt, ist man den Führerschein los ... 😁 Neee, kann nicht sein ...
😰
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
40 Euro, 25 Gebühren, 2 Punkte... teuer das.Zitat:
Original geschrieben von somewise
Ich halte die Tarife für außerordentlich "human"!!!
Für so human, dass man die ein oder andere Überziehung durchaus riskieren kann!
Von teuer, sogar sehr teuer, kann daher eigentlich keine Rede sein, oder??
Und mit dem Begriff "Anmeldetermin" kann man auch noch "arbeiten"!!gruß
somewise
Bleiben wir halt unter acht Monaten! Das ist doch auch schon mal was!!
Alles Quatsch, was der Sammler so schreibt. Ich kann ein Lied davon singen und das geht so:
Ein Mopped von mir stand sehr lange angemeldet in meiner Garage. Der TÜV war lange schon abgelaufen. Nach der Instandsetzung habe ich einen Termin, persönlich beim TÜV zur HU (AU brauchts BJ-Bedingt nicht) ausgemacht. Das Dilemma begann am Tag der Vorführung.
Morgens um halb acht hab ich mich auf den Weg zur 7 Km entfernten Prüfstelle gemacht. Im nachhinein gehe ich heute davon aus, dass der TÜV- Beamte im Vorfeld die Polizei informiert hat, denn nur er konnte wissen wann ich den Termin habe und mit einem Mopped unterwegs war, bei dem lange schon der TÜV runter war. Ich bin mir sicher er hat mich und das Fahrzeug vorher datentechnisch ausgewertet.
Wie auch immer, ich kam keine 3 Km weit und wurde vom FC-Grün-Weiss angehalten.
Kontaktbereichsbeamter: "Guten morgen, Fahrzeugpapiere und Führerschein, bitte"
Ich: "Guten morgen, was ist denn das Porblem?" und reiche gleichzeitig die geforderten Papiere
Kontaktbereichsbeamter: "Haben Sie schon mal auf Ihr TÜV- Bapperl geschaut?"
Ich: "Ja, deswegen bin ich ja auf dem Weg zu TÜV!?"
Kontaktbereichsbeamter: "Ja ja, das sagen sie alle. Haben Sie einen Beweis?"
Ich: "Ja ich habe einen Termin. Moment...ich hab doch hier irgendwo die Bestätigung...?". Aufgeregt suche ich in allen Taschen. Vor meinem geistigen Auge sehe ich diesen Zettel auf dem Küchentisch zu Hause.
Kontaktbereichsbeamter: "Und?" fragt er nach einiger Zeit
Ich: "Mist...der Zettel liegt zu Hause. Das ist aber nicht weit. Ich könnte den holen..."
Kontaktbereichsbeamter: "Ja, das könnten Sie. Zunächst ist dies aber eine OWI und das kostet erstmal. Sie bekommen dann einen Bussgeldbescheid gegen den Sie Einspruch einlegen können. Und Punkte gibt das auch, das sage ich Ihnen gleich"
Ich: "Aber die Bescheinigung? Ich kann beweisen, dass..."
Kontaktbereichsbeamter: "Wir fahren hinter Ihnen her. Dann können Sie uns ja die Bescheinigung zeigen"
Puuuuuh, denk ich so für mich. Dann wird sich das ja noch aufklären.
Nach Erfassung aller Daten und Erledigung der Formalitäten steige ich also auf den Bock, wende und mache mich mit dem Streifenhörnchen im Schlepptau auf den Weg nach Hause- zur Bescheinigung.
Keine zweihundert Meter und die Beamten stoppen mich.
Kontaktbereichsbeamter: "Wo solls denn hingehen?"
Ich: "Öhm...? Ich hole die Bescheinigung!??"
Kontaktbereichsbeamter: "Sie haben keinen TÜV mehr auf dem Fahrzeug!" Er runzelt die Stirn um die Ernsthaftigkeit seiner Worte zu unterstreichen.
Ich: "Ich weiss und deshalb wollte ich zum TÜV, doch dann kamen Sie und..."
Kontaktbereichsbeamter: "Pah, zum TÜV. Sie wollen mich wohl verschaukeln? Zum TÜV gehts in die andere Richtung", belehrt mich der Beamte.
Ich ahne ungemach: "Öhm...ich wollte nur die Bescheinigung holen, damit Sie sehen, dass ich einen Termin..."
Kontaktbereichsbeamter: "Papperlapapp. Sie sind nicht auf dem Weg zum TÜV! Sie bekommen einen Bussgeldbescheid und Punkte gibts obendrein!"
Ich wollte meinen Führerschein nicht durch zuviele Punkte gefährden und machte mich zu Fuss auf den Weg zur Bescheinigung. Als ich nach einer Stunde zurückkam war der Feund und Helfer weg. Weit und breit keine Spur mehr von denen. Nachdem ich die Bescheinnigung nun in Händen hielt, machte ich mich sofort wieder auf den Weg zur Prüfstelle.
Nach nichtmal 3 Km wieder die Streife hinter mir, die mir zu verstehen gab, ich solle anhalten.
Kontaktbereichsbeamter: "Wo solls denn hingehen?"
Ich "Na, das wissen Sie doch? Zum TÜV und das hier ist genau der Weg der dorthin führt. Und hier ist die Bescheinigung, dass ich einen Termin habe. Also lassen Sie mich endlich in Ruhe. Sie haben mich schon genug...", wieder ahne ich grosses ungemach. Der Kontaktbereichsbeamte legt seine Stirn in tiefe Falten und schaut mir tief, ganz ganz tief in die Augen:
"Sagen Sie" frägt er "wollen Sie mich irgendwie auf die Schippe nehmen? Wann haben Sie denn den Termin?"
Ich: " Na heute, so wie es drauf steht!"
Kontaktbereichsbeamter: "Ich mach es kurz: Sie hatten den Termin um 8 Uhr. Schonmal auf die Uhr geguggt?"
Shit! Diese ganze Aktion mit der Bescheinigung hatte doch mehr Zeit gefressen und vor lauter ärger darüber habe die Zeit auch vergessen. Mittlerweile war es schon 9 durch. Langsam machte ich mir über mein Punktekonto sorgen. Innerhalb kürzester Zeit ist mein Führerschein gefährdet und wahrscheinlich muss ich das Haus verkaufen, bei all der Strafe.
Zur Sicherheit liess ich das Mopped an Ort und stelle stehen, (Bussgeldbescheid wegen Parken auf nicht ausgewiesenen Parkflächen kam dann später auch noch) machte einen neuen Termin und hatte auch die Bescheinigung dabei.
Zum neuen Termin kam ich ohne weitere Probleme, sogar pünktlich. Der TÜV- Beamte inspizierte mein Mopped sehr genau. Nicht ohne stolz vernahm ich seine Anerkennung ob des hervorragenden technsichen und optischen Zustandes und der sehr gelungenen Instandsetzung. So ein Lob vom Profi tut nach so viel ärger auch mal gut. Plötzlich jedoch, als er schon im Begriff war, sich den Helm für eine Probefahrt aufzusetzen:
"Sagen Sie mal", hob er seine Stimme "Der TÜV ist aber schon sehr lange abgelaufen"
Ich: "Ach...? Vielleicht ist das ja der Grund, wieso ich hier mal wieder vorbeischaue", sage ich (zugegebenermassen) etwas flachsig, weil ich mich in Sicherheit wäge.
TÜVver: "Ja so geht das nicht. Das geht ja garnicht. Wie soll ich denn ohne TÜV auf öffentlichen Strassen eine Probefahrt machen?"
Ich: "Öhm...?????"
TÜVver: "Wissen Sie was das für Porbleme geben kann, wenn mich die Polizei erwischt?"
Ich lass ihn besser nicht wissen, dass ich eine gewisse Ahnung habe. Ich will ihm ja schliesslich keine Angst machen.
TÜVver: "So geht das nicht und zudem muss ich das der Polizei melden. Das ist als aufmerksamer Bürger und als Fastbeamter meine Staatsbürgerpflicht. Es ist nur zu Ihrem Besten. Sollten Sie irgendwie Widerstand leisten, werde ich Sie vorübergehend festnehmen. Ich habe gewisse Befugnisse"
Während der Sicherungsverfahrung im TÜV- Gebäude erklärte mir der TÜVver, welches Vorgehen richtig gewesen wäre. Demnach hätte ich das Mopped abmelden müssen, mir eine rote Nummer besorgen sollen, um das Mopped dann so vorzuführen. Er wies mich zusätzlich noch drauf hin, dass bei der Zulassungsstelle automatisch ein Verfahren gegen mich eingeleitet würde, weil der TÜV schon so lang abgelaufen war, das Fahrzeug aber nicht stillgelegt wurde. In einem solchen Fall gehe die Behörde immer davon aus, dass man auch die ganze Zeit damit gefahren ist- deshalb ist dieses Vorgehen auch rechtlich abgesichert.
Nun, das ganze ist lange her. Kann sein, dass ich nicht jede Änderung an den Bestimmungen in den letzten 5 Jahren Strafvollzug mitbekommen habe und es heute anders läuft. So oder so, ich bin heil froh, dass ich keinen Führerschein mehr habe, und somit auch nicht in die Versuchung komme, ein Fahrzeug zu besitzen. Das ist mir insgesamt zu aufwändig.
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich deshalb nur raten: Wenn Ihr ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV besitzt, dann macht Euch auf was gefasst. Wenn der Amtsschimmel erstmal bellt, dann könnt Ihr genauso gut Perlen nach Athen tragen. Hört nicht auf des Sammlers Worte. Er redet von Dingen, ohne eigene Erfahrung- ohne jedwedes Hintergrundwissen. Ich habe die Erfahrung. Hört auf mich.
Wem das hier noch nicht genügt, dem erzähl ich auch gerne mal die Geschichte, von dem Schwager eines Kollegen, dessen Schwester immer mit der Freundin eines befreundeten...
Sammler: Das hier scheint ein Märchenfaden zum Thema "TÜV" zu sein. Nur sehr wenige haben hier ein Interesse an Realität. Viel lieber wird hier dem Klang der Stammtisch- Moritat gelauscht. 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Ruebe-ruebe
[
Und ja im strengeren Bayern haben Beamte bei vermeindlichen "Straftaten" sogar eine Anzeigepflicht und so mancher legt diese auch mal grosszügiger aus je nach Ego, Laune oder Symphatie.
(davon könnte ich ein Liedchen singen)lG Frank
Gut dass TÜV und Dekra Und Kuss -prüfer
KEINE Beamten sind! ( Fastbeamten sind die Brüder von Fastvollpfosten - Oder?)
Alex
@bihumi- glaubst du dass selbst?
also entweder hat der Polizist und der TÜVler mit dir ne Rechnung offen... dann kann VILLEICHT deine Geschichte im ANSATZ
MÖGLICH sein...
Ein Fastbeamter*wieher!
@bihumi:
Ist das genial... einfach genial.😁
Das hätte ich so nicht hinbekommen. Beinahe hätte ich frische Unterwäsche gebraucht...
Zitat:
Original geschrieben von Bihumi
Sammler: Das hier scheint ein Märchenfaden zum Thema "TÜV" zu sein. Nur sehr wenige haben hier ein Interesse an Realität.
Deine Geschichte ist doch auch viel schöner als die Realität! 😉
Ja, es kann ein Bußgeld setzen. Für eine Fahrt (zum TÜV) einmal. Damit ist der Drops gelutscht.
Wenn man natürlich an mehreren Tagen mehrere Fahrten zu verschiedenen Zielen unternimmt, ist nichts mehr mit Tateinheit.
Zitat:
Hört nicht auf des Sammlers Worte. Er redet von Dingen, ohne eigene Erfahrung- ohne jedwedes Hintergrundwissen. Ich habe die Erfahrung. Hört auf mich.
Deswegen ist moppedsamler auch Polizist und Du jemand ohne Führerschein und ohne Fahrzeug. 😉
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Deine Geschichte ist doch auch viel schöner als die Realität! 😉Zitat:
Original geschrieben von Bihumi
Sammler: Das hier scheint ein Märchenfaden zum Thema "TÜV" zu sein. Nur sehr wenige haben hier ein Interesse an Realität.
Ja, es kann ein Bußgeld setzen. Für eine Fahrt (zum TÜV) einmal. Damit ist der Drops gelutscht.
Wenn man natürlich an mehreren Tagen mehrere Fahrten zu verschiedenen Zielen unternimmt, ist nichts mehr mit Tateinheit.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Deswegen ist moppedsamler auch Polizist und Du jemand ohne Führerschein und ohne Fahrzeug. 😉Zitat:
Hört nicht auf des Sammlers Worte. Er redet von Dingen, ohne eigene Erfahrung- ohne jedwedes Hintergrundwissen. Ich habe die Erfahrung. Hört auf mich.
mensch vielleicht wird es ein Taschenbuch....
ich würde es kaufen wenn der Prinz die Prinzessin heiratet...
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Deswegen ist moppedsamler auch Polizist und Du jemand ohne Führerschein und ohne Fahrzeug. 😉
Dafür mit Vollzugserfahrung...die hat der Sammler nicht!
Aber jetzt wird mir einiges klar: Der Kontaktbereichsbeamte hat sich vorgestellt mit den Worten: "Mein Name ist Sammler. Mopped Sammler"
Das mit dem Beinahe dringenden Bedürfnis nach frischer Unterwäsche hätte mich auch fast ereilt! Genial!
Zitat:
Original geschrieben von Bihumi
Kontaktbereichsbeamter: "Wir fahren hinter Ihnen her. Dann können Sie uns ja die Bescheinigung zeigen"Keine zweihundert Meter und die Beamten stoppen mich.
Kontaktbereichsbeamter: "Wo solls denn hingehen?"
Der Unterschied zwischen einem Otto (Normalverbraucher) und einem alten, abgewichsten Fotoreporter ist der: der aaFR hätte spätestens an dieser Stelle gesagt "wenn das hier nicht "Vorsicht Kamera" ist, dann kriegen Sie in Kürze mächtige Probleme, Guten Tag !"
Allsquare
@zettinator: Nö, hast Du nicht. Einfach ALLES in diesem Fred nachlesen. Zudem wälzen wir ein ernstes und bislang ungelöstes Problem.
Das Problem stellt sich nun wie folgt dar: Wie es aussieht, sind die Bestimmungen, die diese Fahrt zur HU erlaubt haben mit der Änderung der StVZO und Neuschaffung der FZV weggefallen. Den § 27 gibt es nicht mehr und 29 sieht keine Regelung mehr vor.
§ 14 FZV beinhaltet diese Möglichkeit nicht, wie es aussieht, hat man das schlicht vergessen und einen rechtsfreien Raum geschaffen. Die Vorführung mit einem roten oder gelben Kennzeichen wäre eine unzulässige Doppelzulassung und die Anlieferung auf einem Anhänger mit abgeschraubtem Kennzeichen eine Notlösung.
edit: Oben Stehendes ist Makulatur. siehe unten:
Das Thema lässt mir keine Ruhe. Wenn es um solche rechtlichen Dinge geht, ist mein Ehrgeiz geweckt. Und wer sucht, der findet:
Die ehemalige Regelung des § 29 StVZO wurde vom § 10 der FZV geschluckt. Da steht "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen" drüber, da muss man erst einmal drauf kommen, dort zu suchen:
Aber hier finden wir den Absatz 4 in aktueller Form wie folgt vor:
4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Wenn Fahrten mit einem zugeteilten Kennzeichen ohne Stempel damit zulässig sind, sind es Fahrten mit einem Gestempelten allemal.
Indem diesbezüglich in vielen Foren völlige Ratlosigkeit herrscht und fast überall waghalsige Experimente oder das "Schlucken" von Bußgeldern empfohlen werden, dürfen sich die Beteiligten an diesem Forum freuen. Wir haben die Lösung gefunden.
Und eine schlicht geniale Story von bihumi generiert... Danke dafür. Darf ich das auf meiner hp verwenden ?
Sammler, mein lieber Freund 😉
Ich erhebe keine sonderlichen Anspruch auf geistiges Eigentum. Verwende also meinen Beitrag, wo immer Du möchtest. Es ehrt mich sogar, wenn jemand sich auch die Mühe macht, all den ganzen Plunder zu lesen und den auch noch für gut zu befinden.
Auch wenn mich das Forum hier an vielen Stellen echt nervt und ärgert, so habe ich manche Kurzgeschichte hier erdacht und auch von vielen hier schon viel gelernt. Deshalb auch das Danke von mir für Deinen Post. Durch Leute wie Dich hat es hier Sinn auch mitzulesen. 😉